Suhler Werkstätten gGmbH

Weidbergstraße 2, 98527 Suhl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 302242
Vorher
Suhler Werkstätten gemeinnützige Gesellschaft mbH
Eingetragen
1.3.1993
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungSonstige soziale Betreuung von Menschen mit BehinderungWohnheime für Menschen mit Behinderung
Gegenstand
die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach den jeweils geltenden sozialrechtlichen Vorschriften; die Werkstätten bieten denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis und ermöglicht ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln; die Gesellschaft betreibt eine oder mehrere Wohnstätten für behinderte und hilfsbedürftige Menschen, die Gesellschaft betreibt eine oder mehrere tagesstrukturierende Maßnahmen für alt gewordene Menschen mit Behinderung, die Gesellschaft betreibt ein oder mehrere Teilhabezentren für Menschen mit Behinderung ggf. in Verbindung mit der personenzentrierten Komplexleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Loos
seit 2.1.2013
Geschäftsführer
Inken Meißner
seit 2.6.2010
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Suhler Werkstätten g GmbH
63.00%
Stadt Suhl
37.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Suhler Werkstätten g GmbH
Germany
16.106 €
63.00%
Stadt Suhl
Germany
9.459 €
37.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Suhler Werkstätten gGmbH

Suhl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V S E I T E

31.12.2023 31.12.2023
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.113,08 0
II. Sachanlagen 3.856.710,20 3.643
III. Finanzanlagen 579.720,00 382
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 249.375,75 216
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 504.386,89 717
III. Wertpapiere 198.529,65 199
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 504.748,16 744
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 18.001,98 33
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 421.295,42 422
6.337.881,13 6.356

P A S S I V S E I T E

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 9.458,90 10
II. Kapitalrücklage 44.576,98 44
III. Gewinnrücklagen 5.623.320,70 5.464
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 670,55 9
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 33.314,74 5.711.341,87 151 5.678
B. RÜCKSTELLUNGEN 241.988,00 266
C. VERBINDLICHKEITEN 383.688,99 411
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 383.688,99 EUR (Vorjahr 411 TEUR)
- davon aus Steuern 27.725,81 EUR (Vorjahr 23 TEUR)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 8.675,18 EUR (Vorjahr 2 TEUR)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 862,27 1
6.337.881,13 6.356

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Suhler Werkstätten gGmbH hat ihren Sitz in Suhl. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter HRB 302242 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßenKapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) auf. Unter Anwendung der seit 17. April 2024 geltenden Schwellenwerte, ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO und dem Beschluss des Aufsichtsrates wird der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt und geprüft. Die einschlägigen Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB, die Gewinn-und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Es erfolgte zur Klarheit und Übersichtlichkeit eine Erweiterung der gesetzlichen Gliederung der Bilanz gem. § 265 Abs. 5 HGB beim Finanzanlagevermögen. Die Gliederung wurde um die Position "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen" erweitert. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

2. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Nettoanschaffungskosten zuzüglich Umsatzsteuer -soweit nicht abzugsfähig- angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen verringert. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands gem. § 253 Abs. 3 HGB mit drei Jahren angenommen.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Nettoanschaffungs- oder -herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer -soweit nicht abzugsfähig- abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes:

Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken: 20 bis 30 Jahre

technische Anlagen und Maschinen: 2 bis 20 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 1 bis 10 Jahre

Geringwertige Anlagegegenstände wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips angesetzt. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und wurde in Höhe des vom Versicherer mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zuzüglich des unwiderruflich zugeteilten Überschussguthabens angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse/Leistungen und Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder - wenn notwendig - nach dem Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Verbrauchsfolgeverfahrens nach der FIFO Methode bewertet. In den Herstellungskosten sind Material- und Materialgemeinkosten, Fertigungs- und Fertigungsgemeinkosten, Aufwendungen für Dienste sowie, falls vorhanden, Sonderkosten der Fertigung enthalten. Einbezogen werden weiterhin der Werteverzehr des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken des Forderungsbestandes wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung die Differenz aus dem beizulegenden Zeitwert zur Erfüllung von Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen verpfändeter Rückdeckungsversicherungen und den Erfüllungsbeträgen der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen. Die beizulegenden Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer mitgeteiltem geschäftsplanmäßigem Deckungskapital zuzüglich des ggf. unwiderruflich zugeteilten Überschussguthabens. Die Erfüllungsbeträge der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter folgenden Annahmen:

Sterbetafeln nach Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Rechnungszins von 1,82 % (Pensionsgutachten/Altersteilzeitgutachten) für eine Laufzeit von 10 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) Restlaufzeit 15 Jahre

Rententrend von 0 % (Pensionsgutachten) gemäß Pensionszusagen

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6, S.1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 6.455 €.

Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert oder Börsenkurs) angesetzt.

Rückstellungen

Die gebildeten Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sofern Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Bewertung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter folgenden Annahmen.

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Rechnungszins von 1,83 % für eine Laufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Rententrend von 2 % gemäß der Vereinbarung für eine Versorgungszusage

Rententrend von 0 % gemäß den Vereinbarungen für die übrigen Versorgungsberechtigten

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 0 €.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

3. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie auch im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus einem Mietvertrag mit fester Mietdauer besteht eine jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 60.372,00 Euro; die vereinbarte Mindestmietdauer endete am 31.12.2021. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Vertrag 12 Monate, eine Kündigung ist nicht erfolgt. Ab Mai 2023 wurde ein weiterer Mietvertrag für die Erweiterung der Tagesstruktur für alt gewordene Menschen mit Behinderung abgeschlossen. Die monatliche Miete beträgt 1.549,31 €.

VI. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Es waren im Geschäftsjahr 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigt:

kaufmännische Angestellte 4
sonstige Angestellte 50 (dav. 4 Teilzeit)

(Angaben ohne angestellte Geschäftsführer und Auszubildende)

Darüber hinaus waren 172 Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich und weitere 8 Teilnehmer im Berufsbildungsbereich beschäftigt.

 

Suhl, den 23.04.2024

Suhler Werkstätten gGmbH

gez. Thomas Loos
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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