Suhler Werkstätten gGmbH
Weidbergstraße 2, 98527 Suhl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Loos seit 2.1.2013 | Geschäftsführer |
Inken Meißner seit 2.6.2010 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Suhler Werkstätten g GmbH | 63.00% |
Stadt Suhl | 37.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Suhler Werkstätten gGmbHSuhlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V S E I T E
P A S S I V S E I T E
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Suhler Werkstätten gGmbH hat ihren Sitz in Suhl. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena unter HRB 302242 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßenKapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) auf. Unter Anwendung der seit 17. April 2024 geltenden Schwellenwerte, ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO und dem Beschluss des Aufsichtsrates wird der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt und geprüft. Die einschlägigen Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB, die Gewinn-und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Es erfolgte zur Klarheit und Übersichtlichkeit eine Erweiterung der gesetzlichen Gliederung der Bilanz gem. § 265 Abs. 5 HGB beim Finanzanlagevermögen. Die Gliederung wurde um die Position "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen" erweitert. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Nettoanschaffungskosten zuzüglich Umsatzsteuer -soweit nicht abzugsfähig- angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen verringert. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands gem. § 253 Abs. 3 HGB mit drei Jahren angenommen. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Nettoanschaffungs- oder -herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer -soweit nicht abzugsfähig- abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes:
Geringwertige Anlagegegenstände wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips angesetzt. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und wurde in Höhe des vom Versicherer mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zuzüglich des unwiderruflich zugeteilten Überschussguthabens angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse/Leistungen und Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder - wenn notwendig - nach dem Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Verbrauchsfolgeverfahrens nach der FIFO Methode bewertet. In den Herstellungskosten sind Material- und Materialgemeinkosten, Fertigungs- und Fertigungsgemeinkosten, Aufwendungen für Dienste sowie, falls vorhanden, Sonderkosten der Fertigung enthalten. Einbezogen werden weiterhin der Werteverzehr des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken des Forderungsbestandes wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung die Differenz aus dem beizulegenden Zeitwert zur Erfüllung von Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen verpfändeter Rückdeckungsversicherungen und den Erfüllungsbeträgen der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen. Die beizulegenden Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer mitgeteiltem geschäftsplanmäßigem Deckungskapital zuzüglich des ggf. unwiderruflich zugeteilten Überschussguthabens. Die Erfüllungsbeträge der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter folgenden Annahmen:
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6, S.1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 6.455 €. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert oder Börsenkurs) angesetzt. Rückstellungen Die gebildeten Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sofern Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Bewertung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter folgenden Annahmen.
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 0 €. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. IV. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie auch im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einem Mietvertrag mit fester Mietdauer besteht eine jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 60.372,00 Euro; die vereinbarte Mindestmietdauer endete am 31.12.2021. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Vertrag 12 Monate, eine Kündigung ist nicht erfolgt. Ab Mai 2023 wurde ein weiterer Mietvertrag für die Erweiterung der Tagesstruktur für alt gewordene Menschen mit Behinderung abgeschlossen. Die monatliche Miete beträgt 1.549,31 €. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Es waren im Geschäftsjahr 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigt:
(Angaben ohne angestellte Geschäftsführer und Auszubildende) Darüber hinaus waren 172 Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich und weitere 8 Teilnehmer im Berufsbildungsbereich beschäftigt.
Suhl, den 23.04.2024 Suhler Werkstätten gGmbH gez.
Thomas Loos
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen