Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft
Innstraße 121, 94036 Passau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Frik seit 6.11.2025 | Prokura |
Andrea Mag. (FH) Hauleitner seit 11.5.2023 | Prokura |
Ursula Mag. Cerne seit 14.6.2016 | Prokura |
Karl Dr. Wimmer seit 14.6.2016 | Prokura |
Michael Ing. Mag. Amerer seit 13.3.2014 | Vorstandsmitglied |
Karl Heinz Dipl.-Ing. Dr. Gruber seit 13.3.2014 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Donaukraftwerk Jochenstein AktiengesellschaftPassauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Zur Einstellung in das Unternehmensregister Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft, Passau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
München, den 13. Februar 2025 EY GmbH & Co. KG Horbach, Wirtschaftsprüfer - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang BilanzAKTIVA in Tsd. €
PASSIVA in Tsd. €
Gewinn- und Verlustrechnungin Tsd. €
Anhang zum JahresabschlussAllgemeine Angaben Die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Passau unter der Nummer HRB 4025 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgestellt. Im Interesse einer klaren Darstellung werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Berichtszeitraum noch in der Vergleichsperiode einen Betrag aufwiesen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angeführt. Die Postenbezeichnungen wurden gemäß § 265 Abs. 5 und 7 HGB auf die tatsächlichen Inhalte verkürzt bzw. erweitert, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Abschlusses zweckmäßig erschien. Werden im Vergleich zur Vorjahresberichtsperiode Änderungen im Ausweis vorgenommen, so werden diese gemäß § 265 Abs. 2 HGB im Anhang erläutert. Der Abschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Rundungshinweis Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Bewegliche Wirtschaftsgüter werden seit 1985 degressiv abgeschrieben. Für Sachanlagen, die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear abgeschrieben. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Auf die Ausübung des Bewertungswahlrechtes hinsichtlich Einbeziehung der sozialen Aufwendungen und betrieblichen Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie die Aktivierung der Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurde verzichtet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Anschaffungswert von 250 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € sind in Sammelposten eingestellt worden. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr jeweils mit 20 % linear abgeschrieben. Im Übrigen erfolgen die Abschreibungen im Jahr des Zugangs zeitanteilig. Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich Wertpapiere, die der Deckung von Rückstellungen für Pensionen nach österreichischem Steuerrecht dienen; die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls gemindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Wertpapiere dienen insbesondere hinsichtlich der hieraus resultierenden Erträge nicht ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fälliger Verpflichtungen und unterliegen deshalb nicht dem Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte an Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Falle erkennbarer Einzelrisiken ein niedrigerer Wert anzusetzen ist. Latente Steuern Es wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen, sofern ein Aktivüberhang vorliegt. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich miteinander verrechnet und als Saldo ausgewiesen. Latente Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiede entstehen in den Posten Anlagevermögen sowie Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen. Die Bewertung erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz für Deutschland von 28,9 % und einem Steuersatz für Österreich mit 23 %. Der durchschnittliche Steuersatz für Deutschland umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer wurde der gewichtete Hebesatz des Unternehmens zu Grunde gelegt. Rückstellungen Die im Berichtsjahr gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken, und sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei langfristigen Rückstellungen werden Preissteigerungen von 1,5 % bis 2,0 % p.a. berücksichtigt. Alle gebildeten langfristigen Rückstellungen (> 1 Jahr) sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB diskontiert. Die Abzinsung erfolgt entsprechend den Laufzeiten mit den durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen. Die Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen. Die Aufwendungen aus notwendigen Aufzinsungen sind unter der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter:innen unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand, Pensionszahlungen zu leisten. Die Pensionsrückstellungen sind gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Den Berechnungen und Anhangangaben nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2024 und 2023 liegen die folgenden Annahmen zugrunde: in %
Die Aufwendungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes bei langfristigen Personal- und Pensionsverpflichtungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen, die Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit resultieren. Sie werden nach dem Realisationsprinzip erfasst. Dies gilt ebenso für die sonstigen betrieblichen Erträge. Die betrieblichen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise ihrer Verursachung erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zu Aktiva A. Anlagevermögen Für die Einzelpostenaufstellung nach § 266 HGB siehe „Entwicklung des Anlagevermögens“ (Anlage 1 zum Anhang). (1) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände ist in der gesonderten Aufstellung „Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. (2) II. Sachanlagen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist als Erläuterung zur Bilanz in der Aufstellung „Entwicklung des Anlagevermögens“ ersichtlich. (3) III. Finanzanlagen Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich Wertpapiere, die der Deckung von Rückstellungen für Pensionen nach österreichischem Steuerrecht dienen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls gemindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die Wertpapiere dienen insbesondere hinsichtlich der hieraus resultierenden Erträge nicht ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fälliger Verpflichtungen und unterliegen deshalb nicht dem Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. B. Umlaufvermögen (4) I. Vorräte in Tsd. €
(5) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Tsd. €
in Tsd. €
in Tsd. €
(6) C. Latente Steuern in Tsd. €
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Der Berechnung wurde ein durchschnittlicher Steuersatz für Deutschland von 28,9 % und ein Steuersatz für Österreich von 23 % zugrunde gelegt. Die Unterschiede bestehen in den Posten Anlagevermögen sowie Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen. Der durchschnittliche Steuersatz für Deutschland umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer wurde der im Unternehmen anzuwendende gewichtete Hebesatz zugrunde gelegt. Die passive latente Steuer wird, soweit vorhanden, mit der aktiven latenten Steuer verrechnet. Erläuterungen zu Passiva A. Eigenkapital (7) I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 10.225,8 Tsd. € und ist eingeteilt in 20.000 Stückaktien, wovon 19.800 Stamm- und 200 stimmrechtslose Vorzugsaktien sind. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 511,29 €. Die Innwerk AG, Stammham, hat gemäß § 20 Abs. 1 u. 6 AktG am 27. März 2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft unmittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien hält. Die VERBUND AG, Wien, Österreich, hat gemäß § 20 Abs. 4 u. 6 AktG am 7. Mai 2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft mittelbar gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft hält. Das Grundkapital wird zum 31.12.2024 jeweils zur Hälfte von der VERBUND AG und der Innwerk AG gehalten. Die VERBUND AG hält sämtliche Anteile der Innwerk AG. (8) II. Kapitalrücklage in Tsd. €
(9) III. Gewinnrücklagen in Tsd. €
(10) IV. Bilanzgewinn in Tsd. €
(11) B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Tsd. €
Die Pensionsrückstellung wird gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected- Unit-Credit-Methode ermittelt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -31,9 Tsd. € (Vorjahr: 34,0 Tsd. €). Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre; zum 31.12.2024 sind ausreichend freie Rücklagen vorhanden. 2. Steuerrückstellungen in Tsd. €
3. Sonstige Rückstellungen in Tsd. €
(12) C. Verbindlichkeiten in Tsd. €
in Tsd. €
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum 31.12.2024 sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 37.714,5 Tsd. € (Vorjahr: 27.230,1 Tsd. €). in Tsd. €
(13) D. Rechnungsabgrenzungsposten in Tsd. €
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine erhaltene EU-Förderung für das Projekt Life Blue Belt Danube-Inn. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (14) 1. Umsatzerlöse in Tsd. €
Die Umsatzerlöse aus Stromlieferungen entfallen auf den Verkauf der Eigenerzeugung. (15) 2. Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. €
(16) 4. Materialaufwand in Tsd. €
(17) 5. Personalaufwand in Tsd. €
Die Aufwendungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes bei langfristigen Personal- und Pensionsverpflichtungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal, daher betreffen die Personalaufwendungen ausschließlich Versorgungsempfänger. (18) 6. Abschreibungen in Tsd. €
(19) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. €
(20) 14. Finanzergebnis in Tsd. €
(21) 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Tsd. €
III. Sonstige Angaben 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Tsd. €
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht führen zu umfassenden Verpflichtungen bei der Verbesserung des guten ökologischen Potenzials der Gewässer. Ziele sind unter anderem die Sicherstellung der Durchgängigkeit und die Gestaltung von Strukturmaßnahmen. Die mit diesen ökologischen Maßnahmen verbundenen Kosten, gemeinsam mit den gewässerökologischen Anforderungen aus der Planung für den Energiespeicher Riedl, belaufen sich auf rd. 24,6 Mio. €. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren der Organismenwanderhilfe parallel mit den Genehmigungsverfahren für das Projekt Energiespeicher Riedl. 2. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Von den Umsatzerlösen wurden 8.374,6 Tsd. € (Vorjahr: 9.708,9 Tsd. €) mit der VERBUND AG und 5.285,6 Tsd. € (Vorjahr: 6.675,6 Tsd. €) mit der Innwerk AG aus Stromlieferungen von insgesamt 1.010,2 GWh (Vorjahr: 916,2 GWh) erzielt. Im Materialaufwand und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 5.661,5 Tsd. € (Vorjahr: 6.565,1 Tsd. €) Betriebsführungskosten der Grenzkraftwerke GmbH, Simbach am Inn, enthalten. Die Gesellschaft ist in das Cash Pooling der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich, eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Verbindlichkeit aus dem Cash Pooling auf 37.714,5 Tsd. €. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen bezüglich Zahlungsverkehrsabwicklung und Cash Management verrechnet. 3. Organe der Gesellschaft Die Angaben über die Organe der Gesellschaft (Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) sind der Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen. An die Organe der Gesellschaft wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 3,9 Tsd. € (Vorjahr: 3,9 Tsd. €) und die Gesamtbezüge des Vorstandes auf 0,0 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €). Für die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder wurden 127,3 Tsd. € (Vorjahr: 122,0 Tsd. €) ausbezahlt und Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.075,0 Tsd. € (Vorjahr: 1.096,2 Tsd. €) ausgewiesen. 4. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers entfällt im Geschäftsjahr nur auf Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 11,1 Tsd. €. 5. Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB Die beiden Aktionäre VERBUND AG und die Innwerk AG, haben auf Basis langfristiger Vereinbarungen Anspruch auf Lieferung des erzeugten Stroms gegen Erstattung der Selbstkosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung der eigenen Mittel. Im Geschäftsjahr 2024 ergibt sich hieraus ein Gesamtentgelt von 13.660,2 Tsd. €, das in den Umsatzerlösen enthalten ist. 6. Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB Die Donaukraftwerk Jochenstein AG ist Teil des VERBUND Konzerns, der dem österreichischen Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) bzw. den OECD BEPS Pillar-II-Modellvorschriften unterliegt. Ergänzend sind für die deutsche Mindeststeuergruppe die Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) zu beachten. Die oberste Muttergesellschaft VERBUND AG ist Abgabenschuldnerin im Sinne des Mindestbesteuerungsgesetzes für primäre und sekundäre Ergänzungssteuern. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 konnte der CbCR-Safe-Harbour-Test für die deutsche Mindeststeuergruppe erfüllt werden. Somit waren keine weiteren Pillar-II-Berechnungen notwendig und es musste keine deutsche nationale Ergänzungssteuer verbucht werden. Der VERBUND Konzern hat die verpflichtend anzuwendende Ausnahme für die Bilanzierung von latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten, die sich aus den Ertragsteuern aus Pillar II ergeben, angewendet. 7. Angaben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Die Donaukraftwerk Jochenstein AG führt ausschließlich „andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“ durch. Aus diesem Grund ist kein Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG aufzustellen. 8. Konzernbeziehungen Konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die VERBUND AG, 1010 Wien, Österreich, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien hinterlegt. 9. Nachtragsbericht Vorgänge nach dem Abschlussstichtag, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 818,1 Tsd. € zu thesaurieren und in die freien Gewinnrücklagen einzustellen (entspricht 8 % auf das Grundkapital von 10,2 Mio. €).
Der Vorstand am 13. Februar 2025 Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber Ing. Mag. Michael Amerer Entwicklung des Anlagevermögens
in Tsd. €
Organe der Gesellschaft Vorstand
Aufsichtsrat
Glossar Bruttoerzeugung An den Generatorklemmen gemessene, vom Generator abgegebene elektrische Arbeit. Earnings before interest and taxes (EBIT) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) und Steuern. Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital. Engpassleistung Durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche Leistung eines Kraftwerksblocks oder eines Kraftwerks. Erzeugungskoeffizient Quotient aus der tatsächlichen Stromerzeugung eines (oder einer Reihe von) Wasserkraftwerkes(n) in einem Zeitraum und der durchschnittlichen (aus historischen Wasserführungen ermittelten) Erzeugungsmöglichkeit dieses(r) Wasserkraftwerke(s) im selben Zeitraum. HQ Statistische Erwartungswerte für den Hochwasserdurchfluss, die aus der aktuell zur Verfügung stehenden Beobachtungsreihe ermittelt werden. Die Zahl bezieht sich auf die Jährlichkeit. Laufkrafthydraulizität Quotient aus dem jährlichen Gesamtzufluss und dem Zufluss im Regeljahr für das jeweilige Gewässer. Netto-Geldfluss Saldo aus dem Zufluss und dem Abfluss von liquiden Mitteln; wird üblicherweise gegliedert in Netto-Geldflüsse aus der operativen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Nettoumlaufvermögen Kurzfristiges Vermögen (inkl. kurzfristige Ausleihungen und kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten) abzüglich kurzfristiger Schulden (inkl. kurzfristige Rechnungsabgrenzungen). Regelarbeitsvermögen Arbeitsvermögen im Regeljahr. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage Die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft (Donaukraftwerk Jochenstein AG), Passau, ist Teil des VERBUND Konzerns und Eigentümerin des zweistaatlichen Donaukraftwerks Jochenstein. Weitere Unternehmen mit Wasserkraftwerken im Eigentum bzw. mit dem Zweck der Betriebsführung von Wasserkraftanlagen sind die VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, Österreich, die VERBUND Innkraftwerke GmbH, Töging am Inn, die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG, Simbach am Inn, die Innwerk AG, Stammham, sowie die Grenzkraftwerke GmbH, Simbach am Inn. Gemeinsam werden diese Gesellschaften als VERBUND-Wasserkraft bezeichnet. Die Geschäftsführung dieser Unternehmen erfolgt in Personalunion. Die Betriebsführung des Donaukraftwerks Jochenstein der Donaukraftwerk Jochenstein AG erfolgt durch die Grenzkraftwerke GmbH. Die Abnahme der Stromerzeugung erfolgt durch die VERBUND AG, Wien, Österreich, und die Innwerk AG, Stammham, gegen Erstattung der sich jeweils ergebenden Jahreskosten einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Grundkapitals. Geschäftsverlauf Das abgelaufene Jahr 2024 war maßgeblich geprägt von gesunkenen Strompreisen, sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch im Vergleich zum Budget. Aufgrund der Cost-Plus konzerninternen Verrechnungen konnte im Geschäftsjahr 2024 ein positives Ergebnis erzielt werden. Durch die vertraglichen Konstellationen mit den Stromabnehmern haben allgemeine Markt- und Branchenentwicklungen einen nur sehr geringen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft. Erzeugung Die Anzahl der im Eigentum der Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft stehenden Kraftwerke ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Kraftwerke (Stand 31.12.2024)
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inklusive Ersatzlieferung vom Kraftwerk Aschach, dadurch RAV Netto > RAV Brutto Im Geschäftsjahr 2024 betrug die Bruttoerzeugung 884,8 GWh (Vorjahr: 789,9 GWh), das sind 104,1 % des Brutto-Regelarbeitsvermögens (RAV). Die Stromlieferungen an die beiden Stromabnehmer VERBUND AG und Innwerk AG beliefen sich einschließlich Ersatzlieferungen im Berichtsjahr auf 1.010,2 GWh (Vorjahr 916,2 GWh). Betriebliche Ereignisse Betriebsführung und Instandhaltung Die Wasserführung an der Donau betrug im Jahr 2024 rund 115 % des langjährigen Mittels und war geprägt von überdurchschnittlichen Wasserführungen im ersten Quartal und Sommer. Die Hochwasserereignisse im Juni/Juli (HQ15 mit rund 6.212 m3 /s) und im September wurden mit hohem personellem Aufwand abgewickelt. Es gab keine größeren Schäden. Die Instandhaltung der bautechnischen Anlagen des Kraftwerks Jochenstein umfasst die Zustandsbeurteilungen von Betonbauwerken und Brücken, die Sicherstellung der Schiffbarkeit im Bereich der Schleuse sowie die laufende hydrographische und vermessungstechnische Beweissicherung. Daraus werden, falls erforderlich, bautechnische Maßnahmen abgeleitet. So werden aktuell die Röhren des Eckerbachdükers betontechnisch saniert. Bei den elektrischen und maschinellen Anlagenkomponenten, Absperrorganen sowie den Hochspannungs- und Schutzgeräten wurden periodische Zustandsuntersuchungen und Prüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse die Grundlage für Instandhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen darstellen. Gemeinsam mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Donau MDK wurde das Projekt für die Erneuerung der Schleusenleittechnik und damit der Möglichkeit zur Fernsteuerung fortgeführt. Diesbezüglich sind noch Ausnahmegenehmigungen der Generaldirektion Wasserstraßen abzuwarten. Ab Februar 2025 wird beim WSA Donau MDK ein Projektteam eingerichtet. Die Beurteilung der Stauraumverlandung durch das bayerische Landesamt für Umwelt zeigt eine annähernd gleichmäßige Verlandung über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dies konnte auch im Wesentlichen durch eine Wasserstraßen-Gesellschaft des Österreichischen Verkehrsministeriums, die viadonau, bestätigt werden. Basierend auf dem Hochwasser 2013 sieht jedoch das Wasserwirtschaftsamt ein Defizit beim HQ1000-Schutz für den Polder Obernzell. In Abstimmung mit dem Landratsamt Passau und Wasserwirtschaftsamt wird daher für die Stauanlage bzw. Anlagen mit Zuständigkeit durch die Donaukraftwerk Jochenstein AG ein Sicherheitsbericht, eine vertiefte Überprüfung und das Stauanlagenbuch erstellt. Dahingehend wird auch die Staubeeinflussung des Polders Obernzell durch das Kraftwerk Jochenstein untersucht. Investitionen Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll im Wesentlichen aus dem Free Cashflow bzw. durch Nutzung der Möglichkeiten der Konzernfinanzierung bei VERBUND AG sowie VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich, erfolgen. Herstellung der Durchgängigkeit an der Donau gemäß der EU WRRL Die Genehmigungsplanung für die Herstellung der Durchgängigkeit mittels eines Umgehungsgewässers wurde gemeinsam mit dem Projekt Energiespeicher Riedl eingereicht. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte im Sommer 2022. Im Oktober 2023 fand schließlich im Anschluss an den Erörterungstermin für den Energiespeicher Riedl auch der Erörterungstermin für die Organismenwanderhilfe statt. Die weitere Projektumsetzung erfolgt in Abhängigkeit vom Vorliegen der dafür erforderlichen Genehmigungen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Organismenwanderhilfe wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Die Herstellung der Durchgängigkeit werden gemeinsam mit gewässerökologischer Maßnahmen in den angrenzenden Stauräumen im Rahmen des LIFE-Projekt Blue Belt Danube-Inn abgewickelt. Im Sommer 2021 wurde dazu das Grant Agreement für das LIFE-Projekt Blue Belt Danube-Inn mit einer Laufzeit von 2021 bis 2029 unterzeichnet. Derzeit befinden sich die Antragsunterlagen für die rechtsufrig angeordneten gewässerökologische Maßnahmen in Ausarbeitung, die Umsetzung ist ab der zweiten Jahreshälfte 2025 geplant. Operation und Security Center Hydro (OSC Hydro) Nach dem Grundsatzbeschluss zur gesellschaftsübergreifenden Erneuerung der Kraftwerkssteuerung und der Implementierung eines Operation und Security Centers Hydro (OSC-Hydro) im Jahr 2020 wird intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Die Optimierung der Kraftwerkssteuerung umfasst bei der Donaukraftwerk Jochenstein AG das Donaukraftwerk Jochenstein, welches derzeit über die Zentralwarte Braunau gesteuert wird. Die Einreichung der wasserrechtlichen Bewilligungsunterlagen erfolgte in Österreich im Oktober 2022. Im Jahr 2023 wurden die Planungen (u.a. Wartenleitsystem, Ersatzsteuerung, Gebäude, OT Data Center, etc.) an die seit dem Beschluss massiv verschärften externen Sicherheitsvorschriften angepasst. Im Oktober 2024 fand die mündliche Verhandlung statt. Mit dem Genehmigungsbescheid wird im ersten Halbjahr 2025 gerechnet. Die Abstimmungen mit den Behörden in Deutschland zu den Änderungen der Betriebsvorschriften sind bis Ende 2025 geplant. Ein weiterer wesentlicher Meilenstein im Jahr 2024 war der Baubeginn der neu zu errichtenden zentralen 24/7 Leitstelle im April 2024. Bis Ende des Jahres wurde der Rohbau errichtet - die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Ende 2025 geplant. Revitalisierung Kraftwerk Jochenstein Bis in das Jahr 2029 sollen umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen an allen fünf Maschinensätzen durchgeführt werden. Gemeinsam mit der ebenfalls geplanten Erhöhung der Ausbauwassermenge soll damit die Erzeugung um 55 GWh/a und die Engpassleistung um 8 MW gesteigert werden. Im Herbst 2024 wurde mit dem Umbau des ersten Maschinensatzes begonnen. Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2025 geplant. Projekt Energiespeicher Riedl Der geplante Energiespeicher Riedl ist ein hochflexibler Pumpspeicher an der Donaugrenzstrecke zwischen Österreich und Deutschland mit einer Pumpen- und Turbinenleistung von je 300 MW. Nach seiner Fertigstellung kann er eine großtechnische Flexibilitäts- und Speicherkapazität zur Verfügung stellen, um Strom aus den volatilen erneuerbaren Energiequellen Wind und PV ins Stromsystem zu integrieren. Gemeinsam mit dem Energiespeicher Riedl wird im Umfeld des Donaukraftwerks Jochenstein auch eine ökologisch ausgestaltete Organismenwanderhilfe geplant. Darüber hinaus sind auf österreichischer Seite in den Stauräumen Jochenstein und Aschach gewässerökologische Maßnahmen vorgesehen, um die Wasserspiegelschwankungen des Energiespeicher Riedl zu kompensieren. Im Umfeld der Ukrainekrise hat die Bedeutung von großtechnischen Flexibilitäts- und Speicherkapazitäten in der öffentlichen und politischen Diskussion in Deutschland und Bayern (aber auch Österreich) zugenommen. Gespräche mit allen wichtigen Fraktionen im Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung haben diese Tendenz unterstrichen. Der Energiespeicher Riedl befindet sich auf der fünften Liste als grenzüberschreitendes Schlüsselprojekt der EU-Energie-Infrastruktur. Mit der Aufnahme in die Liste der Projects of Common Interest ist die Erforderlichkeit des Vorhabens in energiepolitischer Hinsicht und das öffentliche Interesse auf EU-Ebene gegeben. In den seit dem Jahr 2012 laufenden Genehmigungsverfahren fanden im Oktober 2023 die öffentlichen Erörterungen zum Energiespeicher und zur Organismenwanderhilfe statt. Damit wurden zwei wesentliche Meilensteine erreicht. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen für beide Maßnahmen wird jeweils im ersten Quartal 2025 gerechnet. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren stellen die Umsatzerlöse sowie als Ergebnisgröße das EBIT dar. Ertragslage
Die Umsatzerlöse ergaben sich - basierend auf langfristigen Liefervereinbarungen des erzeugten Stroms - aus den Selbstkosten zuzüglich einer Verzinsung der eigenen Mittel. Die Umsatzerlöse bzw. deren Entwicklung war damit vor allem bedingt durch die Veränderung der zugrundeliegenden Selbstkosten. Die den Stromabnehmern zu verrechnenden Jahreskosten verminderten sich im Berichtsjahr mit 13.660,2 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr mit 16.384,5 Tsd. € um 16,63 %. Dieser Rückgang der Jahreskosten ist im Wesentlichen den Minderungen der Abschreibungen auf das Anlagevermögen um 392,0 Tsd. € sowie der Kosten für Instandhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen um 1.073,8 Tsd. € geschuldet. Die im Vorjahr getroffene Prognose sinkender Umsatzerlöse trat entsprechend ein. Das EBIT von 2.319,9 Tsd. € lag um 427,1 Tsd. € über dem Wert des Vorjahres und übertraf damit die prognostizierte Entwicklung des Vorjahres. Vermögenslage
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen verminderten sich durch planmäßige Abschreibungen in Höhe von 725,5 Tsd. €. Diesen standen Zugänge von 13.469,8 Tsd. € gegenüber, die im Wesentlichen auf Anlagen im Bau zurückzuführen sind. Die Hauptursache für die Veränderung des Umlaufvermögens lag im Abbau der sonstigen Forderungen von 236,2 Tsd. Der Rückgang im Eigenkapital beruhte ausschließlich auf der Auflösung der Gewinnrücklage in Höhe von 28,0 Tsd. €, die analog zur Änderung der ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Minderung der aktiven latenten Steuern vorgenommen wurde. Finanzlage
Die Abnahme des Netto-Geldflusses aus Investitionstätigkeit ist nahezu ausschließlich auf die gestiegenen Auszahlungen für Investitionen zurückzuführen. Dem gegenüber stand eine Zunahme des Netto- Geldflusses aus Finanzierungstätigkeit, der durch die Thesaurierung des Bilanzgewinns 2023 und eine Zunahme der Einzahlungen aus Konzernclearingsalden gegenüber der VERBUND Finanzierungsservice GmbH zu erklären ist. Die Geldflüsse des Geschäftsjahres sind nachfolgend in einer separaten Aufstellung dargestellt. Die Aufstellung erfolgt in Anlehnung an DRS 21. Geldflussrechnung in Tsd. €
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inklusive aktive Rechnungsabgrenzungsposten // 2 inklusive passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung mit Ablauf des Berichtszeitraums insgesamt als günstig. Die Gesamtbeurteilung begründet sich insbesondere durch die langfristigen Liefervereinbarungen des erzeugten Stroms, die eine Abnahme der gelieferten Mengen zu Selbstkosten zuzüglich einer Verzinsung der eigenen Mittel garantieren. Abhängigkeitsbericht Gemäß § 17 AktG besteht zwischen der Donaukraftwerk Jochenstein AG und der VERBUND AG, Wien, Österreich, ein Abhängigkeitsverhältnis. Hierüber wurde entsprechend den Vorgaben des § 312 AktG vom Vorstand ein Abhängigkeitsbericht erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“ Bericht über Mitarbeiter:innen 29 ehemalige Mitarbeiter:innen bzw. deren Hinterbliebene (Vorjahr: 29) beziehen ein betriebliches Altersruhegeld. Bericht über die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick Mengenentwicklung Auch für das Jahr 2025 besteht das Hauptrisiko der Donaukraftwerk Jochenstein AG aus dem Mengenrisiko (hydrologisches Erzeugungsrisiko und Wasserführungsrisiko). Langfristige Vereinbarungen gewährleisten sowohl die Abnahme der insgesamt erzeugten elektrischen Energie als auch die Erstattung der sich jeweils ergebenden Jahreskosten einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Grundkapitals. Anlagenzustand Die Anlagenverfügbarkeit bewegte sich auch im Jahr 2024 auf einem hohen Niveau, obwohl grundsätzlich für alle Anlagen ein Produktions- bzw. Maschinenausfallrisiko aufgrund von technischen Defekten oder Umwelteinflüssen besteht. Basis dafür ist die expert:innenbasierte Zustandsbewertung der Kraftwerkskomponenten, die gemeinsam mit Erfahrungswerten und in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden die Grundlagen für die Planung der Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefert. Bedingt durch das generell hohe Anlagenalter der Kraftwerksanlagen sind in den nächsten Jahren zustandsabhängig verstärkt Erneuerungsmaßnahmen an Bauwerken und Anlagenkomponenten zur Einhaltung der geforderten Auflagen und Vorschriften notwendig. Ein Effizienzsteigerungsprojekt für die fünf Maschinensätze mit Erneuerung der Transformatoren und Hochspannungsölkabel ist in Umsetzung. Weitere Risiken Wasserrechtliche Bewilligungen Durch eine vollumfängliche Umsetzung der bestehenden Auflagen und Nebenbestimmungen aus den aktuellen Bewilligungen für den Betrieb des Kraftwerks Jochenstein, eine proaktive Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z.B. EU-Wasserrahmenrichtlinie) und eine frühzeitige Vorbereitung beim Auslauf einzelner Bewilligungen wird versucht, eine Neubewilligung des Weiterbetriebs vorzeitig zu fördern. Aufgrund der bestehenden Laufzeiten der Bewilligungen für den Betrieb des Kraftwerks Jochenstein bis zum Jahr 2050 werden derzeit nur Vorüberlegungen und keine Planungen hinsichtlich der dann erforderlichen Verfahren zum Weiterbetrieb angestellt. Insgesamt werden hieraus keine bedeutsamen Risiken für die Gesellschaft gesehen. Risiko aus Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen für die Donaukraftwerk Jochenstein AG weiterhin ein schwer quantifizierbares Risiko in Bezug auf die langfristige Unternehmensentwicklung dar. Das regulatorische Umfeld wird hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Unternehmen laufend evaluiert. Im Dezember 2022 wurden in Deutschland das Strompreisbremse-Gesetz und in Österreich das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom verabschiedet, welche unter anderem eine Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugungsanlagenbetreibern vorsehen. Die daraus resultierenden Effekte für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 wurden ermittelt und in den Jahresabschlüssen berücksichtigt. Die im deutschen Strompreisbremse-Gesetz verankerten erheblichen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Erzeuger wurden vom Bundesverfassungsgericht am 28. November 2024 als angemessen beurteilt, die Verfassungsbeschwerde damit abgewiesen und Rechtssicherheit hergestellt. Compliance-Risiken Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dient das integrierte Datenschutzmanagementsystem von VERBUND, in das alle Konzerngesellschaften - darunter auch die Donaukraftwerk Jochenstein AG -einbezogen sind. In enger Zusammenarbeit mit dem:der Konzern-Datenschutzbeauftragten werden sämtliche Datenschutzbelange des Unternehmens durch den:die Datenschutzbeauftragte:n der Gesellschaft umgesetzt. Ausfallrisiken Materielle Ausfallrisiken, insbesondere in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Vergangenheit nicht aufgetreten und werden auch nicht erwartet. Zudem bestehen die Forderungen zum Großteil gegenüber den einzelnen Gesellschaftern, sodass hier ein Eintritt eines Forderungsausfalls als sehr gering anzusehen ist. Liquiditätsrisiken Aufgrund der Eingliederung in das VERBUND-Cash-Pooling kann die Gesellschaft kurzfristig bei Engpässen auf Liquidität zurückgreifen, sodass das Liquiditätsrisiko als sehr gering einzustufen ist. Zahlungsstromschwankungen Bedeutsame Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden nicht gesehen. Bau- und Instandhaltungskostenrisiko Die Bau- und Instandhaltungskosten werden einem regelmäßigen Monitoring unterzogen, welches Teil des Risikoreportings ist. Wesentlicher Teil dieses Projektmonitorings ist neben der seit langem erfolgenden Analyse der Effekte aus Projektänderungen eine laufende Analyse und Prognose der Entwicklung relevanter Preisindizes und der daraus resultierenden noch zu erwartenden Kostenänderungen. Gesamtrisikoeinschätzung Für das Jahr 2025 sind per 13. Februar 2025 keine Risiken zu erkennen, die für die Donaukraftwerk Jochenstein AG einzeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken bestandsgefährdende Auswirkungen haben könnten. Chancen Die steigende Nachfrage nach CO2 -neutraler Energie (Strom) und grünen Zertifikaten sowie allgemein ein höherer zukünftiger Strombedarf infolge von E-Mobilität und der Entwicklung von KI etc. stellen für die Donaukraftwerk Jochenstein AG die wichtigsten Chancen dar. Darüber hinaus werden die in Umsetzung bzw. Planung befindlichen Projekte mittelfristig zu einer Erhöhung der Erzeugung und damit zu Mehrerlösen führen. Ausblick Die Donaukraftwerk Jochenstein AG geht davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2025 die Umsatzerlöse infolge sinkender Strompreise, anhaltender Krisen sowie der wirtschaftlich schwierigen Situation leicht sinken werden. Das EBIT 2025 wird aufgrund der garantierten Verzinsung des Grundkapitals durch die Stromabnehmer in Höhe von 8 % nahezu unverändert bleiben
Der Vorstand am 13. Februar 2025 Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber Ing. Mag. Michael Amerer Antrag des Vorstands TOP 1.2 73. Ordentliche Hauptversammlung der Donaukraftwerk Jochenstein AG am 8.5.2025 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2024 (Antrag) Beschlussantrag Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde nach den im VERBUND-Konzern geltenden Richtlinien erstellt und vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2024 zum 31.12.2024 weist einen Bilanzgewinn von 818.067,00 EUR aus. Der Vorstand stellt den Antrag,
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, den Jahresabschluss 2025 nach teilweiser Gewinnverwendung aufzustellen, damit der Bilanzgewinn dem Betrag entspricht, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann. Hierzu werden die ausschüttungsgesperrten Beträge in die Gewinnrücklage eingestellt und die nicht mehr ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Gewinnrücklage entnommen.
Der Vorstand TOP 2.2 220. Aufsichtsratssitzung der Donaukraftwerk Jochenstein AG am 8.5.2025 Bericht des Aufsichtsratsder Donaukraftwerk Jochenstein AGIm Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Entwicklung und die Lage, einschließlich Risikomanagement und Compliance, schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat laufend auf Grund mündlicher und schriftlicher Berichtserstattung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens geprüft. Diese Überprüfungen haben zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, unter Mitwirkung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussprüfer haben an der Sitzung des Aufsichtsrats am 8.5.2025 zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2024 berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses geprüft. Auch diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Der Jahresabschluss 2024 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Ergebnisses an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die geleistete Arbeit.
Der Aufsichtsrat Mag. Dr. Achim Kaspar, Vorsitzender |
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