Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 8652
Eingetragen
7.9.2022
Branche
Vermittlungstätigkeiten für Heime und stationäre BetreuungVermittlung von ArbeitskräftenAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Gegenstand
Vermittlung von Arbeitskräften im Gesundheitsbereich (Pflegekräfte etc.) sowie die damit zusammenhängenden Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Libin George
seit 7.9.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Libin George
35614 Aßlar
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Care with Concept GmbH

Aßlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 722,00 30.998,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.610,64 11.190,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 166.304,87 185.375,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.744,68 0,00
D. Sonstige Aktiva 8.903,60 0,00
SUMME AKTIVA 249.285,79 227.563,86

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 93.945,41 0,00
III. Jahresüberschuss 18.491,52 93.945,41
B. Rückstellungen 76.902,36 52.318,11
C. Verbindlichkeiten 47.446,50 68.800,34
SUMME PASSIVA 249.285,79 227.563,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Die Care with Concept GmbH hat ihren Sitz in Aßlar-Bechlingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wetzlar (Reg.Nr. 8652).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear oder degressiv abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 5 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Libin George.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HBG liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses stimmt mit dem Datum der Unterzeichnung überein.

 

Aßlar, 13. November 2024

Libin George (Geschäftsführer)

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