Beteiligungsgesellschaften
R.E. Moden-Handels-GmbH & Co.Liquidiert
32545 Bad Oeynhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
R*** E****** seit 4.1.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R.E. Moden-Handels-GmbH & Co.Bad OeynhausenJahresabschluss zum 31. Dezember 2008BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergegangenen Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sweit abnutzbar, um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Dabei wurden die planmäßigen Abschreibungen unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag aufgenommen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, sind diese angesetzt. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren und fertigen Erzeugnissen sind Bestandsrisiken, die sich aus der Dauer der Lagerhaltung, einer geminderten Verwertbarkeit oder gesunkenen Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreisen ergeben, durch Abwertungen berücksichtigt.
9) Die Bestände an Bargeld sind zum Bilanzstichtag durch die Kassenbuchführung nachgewiesen.
10) Die ausgewiesenen Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sind durch Bestätigungsschreiben der Institute bzw. durch Kontoauszüge nachgewiesen.
11) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
12) Die sonstigen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
13) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathmatischen Guthaben.
14) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
15) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
16) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
II. Kapital Das Kommanditkapital blieb im Berichtszeitraum unverändert.
III. Verbindlichkeitenspiegel Die Zusammensetzung und Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel. Diee Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden besichert. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G. u. V.-Posten E. Sonstige Angaben I. Unbeschränkte Haftung anderer Gesellschaften Persönlich haftende Gesellschafterin ist die R.E. Moden Handels- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt Euro 25.564,59.
II. Geschäftsführungsorgane Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre satzungsgemäß bestellten und im Handelsregister eingetragenen Organe handelt.
Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin weist das Handelsregister aus: Frau Ruth Ennulat, alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum
________________________________ (Geschäftsführer)
Anlagespiegel
|
|
AHK Beginn
EUR |
Zu-/Abgang
EUR |
Abschreibungen
EUR |
Zuschr./Umb.
EUR |
AHK Ende
EUR |
RBW Ende
EUR |
|
| ANLAGEVERMÖGEN | ||||||
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke,
grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
403.593,36 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 403.593,36 | 129.459,60 |
| Andere
Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
137.245,19 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 137.245,19 | 1,50 |
| 540.838,55 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 540.838,55 | 129.461,10 | |
| Summe Anlagenspiegel | 540.838,55 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 540.838,55 | 129.461,10 |
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