Cesmel
Europe GmbH
Quickborn/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.974,50 |
20.093,50 |
| I.
Sachanlagen |
15.974,50 |
20.093,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.177,67 |
232.023,51 |
| I.
Vorräte |
8.507,42 |
19.393,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.442,18 |
189.792,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.228,07 |
22.837,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
212.221,29 |
252.117,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.719,31 |
26.165,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.719,31 |
1.165,55 |
| B.
Rückstellungen |
9.607,90 |
4.373,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.894,08 |
221.577,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
76.223,26 |
114.442,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
212.221,29 |
252.117,01 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
II. Verbindlichkeitenspiegel
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
(alternativ: Angaben zur
Komplementär-Gesellschaft)
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze des Vorjahres sind beibehalten
worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die
Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§
246 Abs. 1 Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Nutzungsdauer wurde grundsätzlich gem. den
Erfahrungswerten der Finanzverwaltung geschätzt. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht
. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
150,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Für
Vermögensgegenstände im Einzelwert über
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände in
Höhe von insgesamt 0,00 EUR (VJ: 0,00 EUR)
vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben
4.810,07 EUR (VJ: 6.421,06 EUR) betragen.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Eine Pensionsrückstellung ist nicht
vorhanden.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
sind nicht vorhanden.
II. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten (insgesamt 173.894,08
€) haben insgesamt 76.223,26 € eine
Restlaufzeit bis einem Jahr und 97.670,82 € eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den
Verbindlichkeiten ist ein Betrag von 0,00 €
durch Grundschuld und Sicherungsübereignung von
Vorräten gesichert.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von 2.763,29 EUR. Dem
gegenüber schuldete die Gesellschaft dem
Gesellschafter aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR
97.670,82.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 0 % bzw. 7 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
Kein entgeltlich erworbener Firmenwert vorhanden.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe
von EUR 0,00 vorgenommen.
III. Bildung von Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
wurden zum Bilanzstichtag nicht gebildet.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen:
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
wurde nicht übernommen.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Edita Jalandoni geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
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