Haverkamp
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
300.808,61 |
352.997,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.801,61 |
9.834,97 |
| II.
Sachanlagen |
289.006,00 |
343.161,21 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.784.263,32 |
3.282.261,71 |
| I.
Vorräte |
1.195.816,67 |
1.190.590,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
113.354,38 |
221.142,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.234.728,66 |
1.069.524,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.353.717,99 |
1.022.147,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.571,32 |
26.507,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.121.643,25 |
3.661.766,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.860.084,93 |
1.330.526,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
980.392,00 |
980.392,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
350.134,78 |
174.555,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
529.558,15 |
175.579,64 |
| B.
Rückstellungen |
775.054,00 |
583.194,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.486.504,32 |
1.748.045,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.121.643,25 |
3.661.766,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Haverkamp GmbH mit Sitz in
Münster (Amtsgericht Münster, HRB 2004) wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Haverkamp GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form der Darstellung sowie die Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem
Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB, wobei
für die Gewinn- und Verlustrechnung - wie bisher - das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung kommt.
Die Zuordnung der Vermögens- und Schuldposten in
der Bilanz sowie der Aufwendungen und Erträge in der
Gewinn- und Verlustrechnung ist mit der des Vorjahres
identisch.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Stichtag bewertet.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich, dabei wurde die Bewertungsstetigkeit nach
§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB eingehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden planmäßig nach der
linearen Methode vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um lineare
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Die
Herstellungskosten werden gemäß § 255 Abs.
2 Sätze 1 und 2 HGB ermittelt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit Abschreibungen notwendig waren, wurden
diese vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind
mit der Durchschnittsmethode oder, soweit nach dem
Niederstwertprinzip niedrigere Werte zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet. Unfertige
Leistungen sowie Fertigerzeugnisse sind zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2
Sätze 1 und 2 HGB bewertet, sofern nicht nach §
253 Abs. 4 HGB ein niedriger beizulegender Wert anzusetzen
ist. Auf Bestandrisiken, die durch lange Lagerdauer,
mangelnder Verwendbarkeit oder Qualitätsminderung in
den Vorräten enthalten sind, wurden entsprechende
Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung in angemessener Höhe
berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr wurden mit dem Barwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen
sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren
Verpflichtungen, die auf vergangene Ereignisse beruhen und
deren Höhe und Fälligkeit unsicher ist. Sie
werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder
faktische Verpflichtung zu Grunde liegt. Die
Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt, der auch künftige Kosten- und
Preissteigerungen, die sich an der Teuerungsrate
orientieren und über die jeweilige Laufzeit der
Rückstellung mit Sätzen von rd. 2 %
berücksichtigt wurden, umfasst. Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden mit ihren
auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag
angesetzt. Der Abzinsung liegen die laufzeitadäquaten
Marktzinssätze nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
zugrunde.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden in Höhe von 256 T€ (Vorjahr:
368 T€). Die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen betreffen in voller Höhe die Forderungen
gegen Gesellschafter.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen den Geschäftsführer aus einem
kurzfristigen unverzinslichen Verrechnungskonto in
Höhe von 1 T€ (Vorjahr 37 T€) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und verbundenen Unternehmen sind durch die
Sicherungsübereignung von Anlage- und
Vorratsvermögen sowie durch die Abtretung aller
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
insgesamt 1.110 T€ gesichert. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller
Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betrugen 635 T€ (Vorjahr:
626 T€), mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr und bis 5 Jahre 851 T€ (Vorjahr: 1.090 T€)
sowie mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre 0
T€ (Vorjahr: 32 T€).
Aus dem Erwerb von Waren bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Folgende Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag:
Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen (Schuldbeitritt):
727 T€ (Vorjahr: 0 T€)
davon für verbundene
Unternehmen: 727 T€ (Vorjahr:
0 T€)
Eine Inanspruchnahme aus der erklärten
Gewährleistungsverpflichtung wird aufgrund der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
begünstigten Unternehmens als gering
eingeschätzt.
IV. Sonstige Angaben
Aus den bestehenden Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle
Verpflichtungen für die gesamte Restlaufzeit der
Verträge in Höhe von 1.118 T€ (davon 828
T€ gegenüber verbundenen Unternehmen).
Im Jahresdurchschnitt wurden 71 Arbeitnehmer, davon 7
Auszubildende, beschäftigt.
Der Geschäftsführer im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr war:
Herr Ulrich Haverkamp, Kaufmann
Münster, 7. Mai
2024
gez.
Ulrich Haverkamp, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
|