GDC -
Verwaltungsgesellschaft mbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.635,76 |
| I.
Finanzanlagen |
25.635,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
150,65 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
150,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.786,41 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.499,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
500,34 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
786,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
786,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.786,41 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung sind nicht notwendig.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden gem. § 255
IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Herstellungskosten
beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses
der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der
einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der
Herstellung.
Für
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Im Geschäftsjahr wurden keine
Aufwendungen für die Erweiterung des
Geschäftsbetriebs aktiviert.
Im Geschäftsjahr wurden keine
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
getätigt.
Zum 31.12. bestehen keine
ausschüttungsgesperrte Beträge.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB).
Aktivierte
Disagiobeträge liegen nicht vor.
Latente Steuern sind nicht auszuweisen.
Auflösungen von
Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht
auszuweisen.
Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil
wurde nicht vorgenommen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der GDC - Automation GmbH & Co KG,
Gütersloh.
Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Gunnar Drenkelfort.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro
500,34 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bilanzverlust entspricht im Jahr der
Gründung dem Jahresfehlbetrag und beträgt per 31.
Dezember 2011
Euro 500,34.
Gütersloh, den 21.08.2012
Gez. Gunnar Drenkelfort
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2012 festgestellt.
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