Fides Personalservice GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Schmidt seit 3.6.2008 | Geschäftsführer |
Andre Brösch seit 3.6.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fides Personalservice GmbHHammJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
der Fides Personalservice
GmbH
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs.2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Vermögensgegenstände mit einem Wert von 150 € bis 1.000 € wurden in den Jahren 2008 bis 2009 in einem Sammelposten erfasst. Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2a EStG). Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden ab 2021 von 250 € bis 800 € im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Sammelposten und die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind von untergeordneter Bedeutung und werden auch in die Handelsbilanz übernommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagever-mögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen waren. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Geleistete Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind aktiv abgegrenzt. Von dem Aktivierungswahlrecht für Disagio gem. § 250 (3) HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die steuerlichen Verlustvorträge werden aller Voraussicht nach in den nächsten fünf Jahren verrechnet sein. Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzgewinn/Bilanzverlust Der Jahresüberschuss für das Jahr 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Kosten- und Preissteigerungen entsprechen dem Abzinsungswert. Der sich aus der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Restlaufzeitvermerke Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren betragen insgesamt 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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