von Boehlen GmbHLiquidiert

25746 Heide, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 1772 ME
Vorher
Physiotherapie mit Hand und Fuß GmbH
Eingetragen
28.7.2006
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Handel mit Produkten und Dienstleistungen aller Art, insbesondere Design, Colour-Management, Großformatdruck, Außenwerbung, Verkehrsmittelwerbung, POS-Werbung, Messe- und Eventservice, Website-Gestaltung, soweit nicht gesonderte Genehmigungen zur Ausübung erforderlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Lars von Böhlen
seit 2.8.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
von Boehlen Signware UG (haftungsbeschränkt)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

von Boehlen Signware UG (haftungsbeschränkt)
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

von Boehlen GmbH

(vormals: Physiotherapie mit Hand und Fuß GmbH)

Heide

(vormals: Hemmingstedt)

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
145.670,57 162.069,05
davon mit einer Restlaufzeit
von 1-5 Jahren
145.670,57 158.726,85
SUMME Aktiva 145.670,57 162.069,05
PASSIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 121.544,48 129.516,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 104.516,76 104.516,76
III. Bilanzverlust -7.972,28 0,00
IV. buchmäßiges Eigenkapital 121.544,48 129.516,76
B. RÜCKSTELLUNGEN 13.673,38 22.099,58
C. VERBINDLICHKEITEN 10.452,71 10.452,71
SUMME Passiva 145.670,57 162.069,05

Anhang

zum 31. Dezember 2011 der Physiotherapie mit Hand und Fuß GmbH

§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit

Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor.

§ 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge

Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt.

§ 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich.

§ 284 Absatz 2 HGB

Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und der Waren erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 HGB. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Das übrige Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert.

Die Pensionsrückstellung wurde im vollem Umfang zum Teilwert gemäß § 6a EStG angesetzt.

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor.

Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten.

Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB).

Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital

In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt.

§ 285 HGB

Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten

a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

entfällt

Nr. 2 bis 8 Buchstabe a:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres

Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt.

Nr. 9 Buchstabe a und b:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Frau Anja Päschel.

Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz

entfällt

Nr. 12: Rückstellungen

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert

Eine längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde nicht angenommen.

Nr. 14: Konzernabschluss

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB

Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB.

Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG

Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 18: Finanzinstrumente

entfällt

Nr. 19: derivative Finanzinstrumente

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten

§ 340e HGB wird nicht angewandt.

Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten

entfällt

Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

entfällt

Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände

entfällt

Nr. 26: Investmentvermögen

entfällt

Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse

entfällt

Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre

entfällt

Nr. 29: Latente Steuern

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen

entfällt

Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG

entfällt

Hemmingstedt, 19.12.2012

gez. Geschäftsführerin Anja Päschel

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