Hörgeräte Susanne Koch GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.350,50 |
28.995,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.350,50 |
28.995,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
613.609,94 |
493.681,50 |
| I.
Vorräte |
54.698,02 |
133.171,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.078,45 |
91.885,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.697,20 |
5.871,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
475.833,47 |
268.624,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.189,24 |
1.655,30 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
3.920,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
655.149,68 |
528.252,79 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.924,39 |
166.309,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
140.744,95 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
178.614,85 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
178.614,85 |
140.744,95 |
| B.
Rückstellungen |
175.042,14 |
157.153,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.114,88 |
32.568,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.114,88 |
32.568,51 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
118.068,27 |
171.977,59 |
| E.
Passive latente Steuern |
0,00 |
243,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
655.149,68 |
528.252,79 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2012
Hörgeräte Susanne Koch GmbH
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- u. Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
In dem steuerrechtlichen Jahresabschluss sind die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss wurden
Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite gem.
§ 246 Abs. 2 HGB saldiert.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungs-posten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "Forderungen gegenüber Gesellschaftern" bzw.
"Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind im Anhang
angegeben. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsäch-lichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handels- und den
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwend-ungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wird aus
Gründen der Vereinfachung beibehalten und im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren jeweils mit einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten
wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu
einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die
gesetzlich zulässigen Bewertungs- vereinfachungen
wurden ausgenutzt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwert-berichtigungen wurden durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Angaben zu Bilanzposten
Rückstellungen
In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss wurden
Auszahlungsansprüche aus einer
Rückdeckungsversicherung i.H.v. € 29.852,00
gem. § 246 Abs. 2 HGB mit den Verpflichtungen aus
Pensionszusagen saldiert.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG
Die Gesellschaft hat gegenüber der
Gesellschafterin Frau Susanne Koch eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von € 2.684,94.
Das Darlehen ist unter dem Posten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 4
% aus dem jeweiligen Darlehensstand.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Beschäftigte Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr sind durchschnittlich 12
Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt gewesen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurde eine Betriebsstätte
veräußert.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, 03. Juli 2013
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 03. Juli 2013 festgestellt.
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