Kaminfeuer BRS Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Doster seit 24.10.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 48.75% | |
Gisela Doster | 38.12% |
N***** D***** | 6.56% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MOTORRAD TAF GmbHAnsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011BilanzAktiva
Anhang1 . Allgemeine Angaben Die Firma Motorrad-Taf GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Es wurden die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2 . Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss der Firma Motorrad-Taf GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze: 1.) Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Soweit abnutzbar, um die degressive sowie planmäßige lineare Abschreibung gemindert, gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 EStG. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens sind nur noch in geringem Umfang vorhanden. 2.) Der Bestand an Vorräten wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bzw. niedrigeren Teilwert berücksichtigt, gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB sowie gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG 3.) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 4. ) Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB passivierend berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist nicht vorzunehmen, weil die Laufzeit für Verbindlichkeiten ohne Verzinsung weniger als 12 Monate beträgt. Die bestehenden Gesellschafterdarlehen werden unverzinslich gewährt, die Abzinsung entsprechend der Rechtsvorschrift wurde vorgenommen. 5.) Für erkennbare Risiken wurden gemäß §§ 249 Abs. 1 HGB und 253 Abs. 1 Satz 2 HGB entsprechende Rückstellungen gebildet. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme und kaufmännischer Beurteilung, in Höhe des voraussichtlich entstehenden Aufwandes. Die Voraussetzungen für eine Abzinsung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sind nicht erfüllt, die Laufzeit liegt unter 12 Monaten. 3 . Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1.) Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. 2.) Zum 31.10.2011 bestehen Verbindlichkeiten mit einer kurzfristigen Laufzeit gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 702.769,92 € (Vorjahr 612.527,34 €). Ab dem Wirtschaftsjahr 2010/2011 sind diese Verbindlichkeiten unverzinslich. 3.) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. 4 . Sonstige Angaben 1.) Als Geschäftsführer bestellt ist Herr Michael Doster, Weihenzell. 2.) Im Jahresüberschuss laut Gewinn- und Verlustrechnung ist ein außerordentlicher Ertrag aus der Abzinsung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von gerundet 100.000,00 € enthalten. 3.) Maßnahmen zur Vermeidung des Tatbestandes gemäß § 64 GmbHG: -Es liegt eine Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter für die Darlehenshingabe vor, falls der Tatbestand der Überschuldung gegeben sein sollte. - Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat Herr Michael Doster eine persönliche Bürgschaftsverpflichtung übernommen. Sollte die Gesellschaft diese Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können, kann Herr Doster in Anspruch genommen werden, verpflichtet er sich gemäß vorliegendem Gesellschafterbeschluss, die Gesellschaft nicht in Anspruch zu nehmen, sondern diese Verbindlichkeiten persönlich zu tragen. 4.) Verwiesen wird auf die zeitlich befristete Lockerung der Voraussetzungen des § 19 InsO. Aktuell ist unter Zugrundelegung des laufenden Ergebnisses im folgenden Wirtschaftsjahr mit einer deutlichen Verbesserung zu rechnen.
Ansbach, den 11. Januar 2012 Michael Doster Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.11.2010 - 31.10.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 702.769,92 EUR. 1.11.2009 - 31.10.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 612.527,34 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt. |
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