Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 20953
Vorher
Magic Sky Sachsen GmbH
Eingetragen
21.10.2003
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Gegenstand
Vermietung, Verkauf sowie Auf- und Abbau von mobilen Schirmsystemen, Vermietung und Verkauf von Werbeflächen auf mobilen Schirmsystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Krebs
seit 21.10.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Magic Sky East GmbH

Plauen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 39.534,00 34.778,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.389,00 12.723,00
II. Sachanlagen 28.145,00 22.055,00
B. Umlaufvermögen 32.790,92 36.526,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.313,62 12.758,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.477,30 23.767,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 488,41 6.903,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.813,33 78.208,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.921,97 38.140,07
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.140,07 48.982,67
III. Jahresüberschuss 6.781,90 -35.842,60
B. Rückstellungen 2.042,00 5.735,51
C. Verbindlichkeiten 23.843,36 34.332,91
D. Passive latente Steuern 2.006,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.813,33 78.208,49

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR 0,00 bilanziert.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Geschäfts- und Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Latente Steuern

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 30 %.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Latente Steuern

Das Wahlrecht des § 274a Nr. 5 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. Die aktiven und passiven latenten Steuern wurden wie folgt angesetzt.

Die GmbH weist aufgrund der Übertragung von Investitionsabzugsbeträgen im Anlagevermögen unterschiedliche Werte im Anlagevermögen in der Handels- und Steuerbilanz aus. Für diese Differenz i.H.v. 6.687,00 EUR sind latente Steuern zu passivieren. Die Steuer wurde mit 30% der Differenz, das entspricht 2.006 EUR, ermittelt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit unter einem Jahr betragen EUR 1.900,28.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit unter einem Jahr betragen EUR 258,47.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre beträgt EUR 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die mit Pfandrechten gesichert sind, beträgt EUR 22.633,83.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 951,06

davon entfallen auf:

Steuern EUR 813,45

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige Angaben

Sonstige Angaben sind an dieser Stelle nicht zu machen.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Köhler Jens-Uwe Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigt
Krebs Steffen Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigt

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Herr Jens-Uwe Köhler wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 07.09.2011 als Geschäftsführer abberufen.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 13.140,07
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 6.781,90
Bilanzgewinn / Bilanzverlust EUR 19.921,97

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 19.921,97
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR

Über die Gewinnverwendung wird die Gesellschafterversammlung abschließend entscheiden.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010

Plauen, 22. November 2011

Steffen Krebs, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Feststellungsdatum

29. November 2011

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