Göldner Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Ferrero seit 30.11.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NA Services GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
AnhangNA Service GmbH, Fruchtbahnhofstr. 15, 68159 MannheimA. Allgemeine Angaben Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Vorjahreszahlen gemäss § 265 Abs.2 HGB sind wiedergegeben. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. Zur Postenbezeichnung gemäß Regelung des § 265 Abs. 6 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB betragen 0 TEUR Im Jahresabschluss wurden bei der Ermittlung von gerundeten Beträgen (volle EUR) die kaufmännischen Rechenregeln beachtet. Korrespondierende Summen wurden um gerundet berechnet und danach das jeweilige Ergebnis gerundet. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 EUR und 1000 EUR, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend über 5 Jahre abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen und beteiligten Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Eine wertmäßige Beteiligung an der HSF Baukonzepte GmbH & Co. KG besteht nicht. Langfristige verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Nominalbetrag bzw. mit ihrem Sicherungskurs bewertet. Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. // In einzelnen Fällen waren keine Abwertungen auf den niedrigeren Zeitwert erforderlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der vorrausichtlichen Inanspruchnahme gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen/in folgenden Fällen abgewichen: Von den eingeräumten Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten nach Artikel 67 EGHGB für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze wurde nicht Gebrauch gemacht: Diese Abweichungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Durch Anwendung der Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 HGB (Gruppenwertung) bzw. § 256 Satz 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) ergaben sich gegenüber einer Bewertung auf der Grundlage des Börsen- oder Marktpreises zum Bilanzstichtag keine Unterschiedsbeträge. C. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Geschäftsabschreibung je Posten der Bilanz ist dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind größere Beträge enthalten, die nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Ertrag erfasst wurden. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach den Bilanzstichtag zu ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. D. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz und GuV-Rechnung sowie der Anhang geben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. E. Sonstige Angaben Während des ab gelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nach § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Rechte und Pflichten:
Manheim, 28.07.2021 Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2021 festgestellt. |
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