Fliesen-Strunk GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.538,00 |
181.402,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
127.534,00 |
181.398,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
301.795,89 |
262.883,87 |
| I.
Vorräte |
123.403,53 |
101.826,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.867,24 |
114.740,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
8,73 |
146,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.525,12 |
46.316,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.857,43 |
15.143,12 |
| davon
Disagio |
2.523,26 |
3.167,52 |
| Aktiva |
442.191,32 |
459.428,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
93.931,24 |
91.668,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
68.366,65 |
66.104,33 |
| davon
Gewinnvortrag |
66.104,33 |
62.232,87 |
| B.
Rückstellungen |
38.600,00 |
37.630,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
309.660,08 |
330.130,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
194.998,73 |
181.763,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.661,35 |
148.366,49 |
| Summe
Passiva |
442.191,32 |
459.428,99 |
Anhang 2 0 2 3
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden
in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz besteht nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite
und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Es erfolgte keine Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246
Abs. 2 S. 2 HGB.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb langfristig zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Angesetzt wurden die
handelsrechtlich zulässigen Abschreibungssätze. Bei
Abschreibungen auf Zugänge an neuen beweglichen
Gegenständen des Sachanlagevermögens wird wie folgt
verfahren: Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der
Wirtschaftsgüter vermindert sich für dieses Jahr
der Absetzungsbetrag um jeweils 1/12tel für jeden vollen
Monat, der dem Monat der Anschaffung der Herstellung
vorangeht. In 2023 zugegangene geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00
wurden voll abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Notwendige Einzelwertberichtigungen
wurden vorgenommen. Auf die nicht einzelwertberichtigten
Forderungen erfolgte eine Pauschalwertberichtigung von 2 %
auf den Nettoforderungsbetrag.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB waren im
laufenden Geschäftsjahr nicht zu bilden. Es erfolgte
keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB.
4.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währung gelautet haben.
II.
1.
Sonstige Angaben
| Name: |
Fliesen-Strunk GmbH |
| Sitz: |
Koblenz |
| Registergericht: |
HRB 3033 |
2.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer:
Familienname
Vorname
Umfang der Vertretungsbefugnis
Strunk
Stefan
Geschäftsführer
Mertens
Michael
Geschäftsführer bis 30.09.2023
3.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
DM 50.000,00.
4.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im laufenden Geschäftsjahr waren 10 Mitarbeiter
(Vorjahr 10 Mitarbeiter) ohne Geschäftsführer und
Auszubildende beschäftigt gewesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Koblenz, den 26.02.2025
Herr Huschke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt. |