Belectric SP 107 Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Josef Maria Zumegen seit 14.10.2024 | Geschäftsführer |
Ivana Rendlova seit 13.12.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Wölfel seit 2.6.2022 | Prokura |
Mariglen Nora seit 7.1.2022 | Geschäftsführer |
Thorsten Dr. Blanke seit 7.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Elevion Group B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BELECTRIC GmbHKolitzheimJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen des Unternehmens und WirtschaftsberichtGeschäftsmodell und KonzernstrukturDie BELECTRIC GmbH ("BELECTRIC") mit Sitz in Kolitzheim entwickelt, errichtet und betreibt Freiflächen Photovoltaikanlagen sowie Speichersysteme. Mit der Gründung der Gesellschaft bereits im Jahr 2001 ist das Unternehmen eines der Branchenpioniere und hat sich über die letzten Dekaden zu einer der bekanntesten Marken in der Branche entwickelt. Seit Ende 2021 gehört das Unternehmen zu 100 % zur Elevion Group B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Oberstes Mutterunternehmen ist damit der in Prag, Tschechische Republik ansässige Energiekonzern CEZ a.s., der wiederum 100 % der Anteile an der Elevion Group B.V. hält. Unabhängig von der Legalstruktur obliegt der BELECTRIC GmbH die strategische und operative Steuerung der gesamten "BELECTRIC Gruppe". Dazu zählen alle übrigen BELECTRIC-Gesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten, auch außerhalb Deutschlands. Seit Ende 2023 hat die BELECTRIC-Gruppe ihre Geschäftsaktivitäten um das Segment IPP ("Independent Power Producer") erweitert. In der Schwestergesellschaft BELECTRIC Greenvest GmbH werden die Erzeugungs- und Stromspeicheranlagen gehalten, um Erlöse aus Stromverkauf zu erzielen. Ein Teilkonzernabschluss nach IFRS wird auf Ebene der Elevion Group B.V. erstellt, in den sämtlichen BELECTRIC-Gesellschaften einbezogen werden. Finanzielle Steuerung des UnternehmensDie BELECTRIC GmbH zieht die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung heran, die auf Basis des Gesamtkostenverfahrens definiert sind:
Die BELECTRIC GmbH verwendet darüber hinaus die folgenden wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Steuerung:
Die Elevion Group und darunter insbesondere die BELECTRIC GmbH sind Fremdwährungsrisiken ausgesetzt (insbesondere US Dollar und Britisches Pfund). Das Treasury der Elevion Group nutzt Währungstermingeschäfte, um diese Risiken abzusichern. Weiterhin setzt die Elevion Group auf einen Cash Pool, um die Liquiditätsrisiken der Gruppenunternehmen zu mitigieren. Die Gruppe hat kein öffentliches Rating, aber sie ist Teil der ČEZ, a.s., Gruppe mit einem öffentlichen Rating von Moody's (Baa1, stable outlook) und S&P (A-, stable outlook). Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Unternehmensgruppe ist - teils über Tochter- und Schwestergesellschaften - europaweit und in Israel aktiv. Daher ist für die BELECTRIC GmbH nicht nur die wirtschaftliche und regulatorische Entwicklung am Heimatstandort Deutschland, sondern in ganz Europa sowie Israel relevant. Der gesamte europäische Kontinent verzeichnete während des Wirtschaftsjahres 2023 durchweg hohe Inflationsraten von letztlich 6,4 % im Euroraum sowie 4,2 % im Vereinigten Königreich. Dementsprechend entschieden sich die Zentralbanken erwartungsgemäß weiterhin für eine geldpolitische Straffung. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in sechs Erhöhungsschritten während des Kalenderjahres 2023 die Leitzinsen für den Euroraum um insgesamt 2 Prozentpunkte angehoben. Die europäische Wirtschaft war geprägt durch die Energiekrise, die als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine entstanden ist. Während der Sachverständigenrat in seiner Frühjahrsprognose noch von einem leichten BIP-Wachstum von 0,2 % für Deutschland ausgegangen ist ("Aktualisierte Konjunkturprognose 2023 und 2024" des Sachverständigenrats vom 22. März 2023), haben ab Sommer alle führenden Wirtschaftsinstitute ein schrumpfendes BIP prognostiziert und sollten damit Recht behalten. Nach drei Quartalen Stagnation schloss die deutsche Wirtschaft das Jahr 2023 schließlich mit einem Minus von -0,3 %. Während die übrigen großen westlichen Volkswirtschaften ein spürbares Wachstum erwarten, sank das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,2 % im Jahr 2024. Flächendeckend hat sich die Erwartung durchgesetzt, dass die Abkehr Chinas von seiner strikten Null-Covid-Politik die globale Wirtschaftsentwicklung weiter stützen sollte. Der Sachverständigenrat hatte in seinem Frühjahrsgutachten folglich die Prognose für das Wachstum des globalen BIP auf 2,2 % angehoben. Trotz der zu beobachtenden Verbesserung der wirtschaftlichen Aussichten bleiben die geopolitischen Risiken und Unsicherheiten sehr hoch. Durch den im Oktober 2023 begonnenen bewaffneten Konflikt im Gaza-Streifen kam ein weiterer Krisenherd und wirtschaftlicher Risikofaktor hinzu, der bereits erste Auswirkungen auf Transportwege und Lieferketten gezeigt hat. Markt- und BranchenentwicklungDer europäische Solardachverband Solarpower Europe hat in seinem jährlichen Energy Outlook ("EU Outlook for Solar Power 2023-2027", Dezember 2023) für 2023 einen Zubau von 56 Gigawatt (GW) PV-Leistung in Europa errechnet. Damit haben die EU-27 zum dritten Mal in Folge den jeweiligen Vorjahresrekord übertroffen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um über 40 %. Der mit Abstand größte Zubau hat dabei erneut in Deutschland stattgefunden, gefolgt von Spanien und Italien. Die flächenmäßig deutlich kleineren Niederlande kommen mit 4,5 GW auf einen relativ ähnlich großen Zubau, wie Italien oder Polen. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zeigt in seinen regelmäßig aktualisierten und weitaus detaillierteren Energy Charts (www.energy-charts.info) für 2023 in Deutschland 15,1 GW Netto-Zuwachs, davon rund 3 GW im Bereich der Freiflächenanlagen. Das Analysehaus BloombergNEF gibt in seinem Global PV Market Outlook für 2023 einen weltweiten PV-Zubau von 444 GW an, mehr als die Hälfte davon fand in China statt. Der Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien machte im Jahr 2023 mit über 85 % bereits den Großteil des weltweiten Zubaus an -Stromerzeugungskapazität aus - davon wiederum entfielen rund drei Viertel auf Photovoltaik ("Renewable Capacity Statistics 2024", IRENA, März 2024). Photovoltaik bleibt somit nicht nur in Europa, sondern global der große Treiber beim Ausbau von Erzeugungskapazitäten. Auch im Bereich von Speichersystemen verzeichneten alle Märkte, in denen die BELECTRIC-Gruppe aktiv ist, hohe Wachstumsraten. In Deutschland hat sich der Zubau wie bereits im Jahr zuvor auch im Jahr 2023 erneut verdoppelt, auf nun 5,4 GWh. Wenngleich anzumerken ist, dass über 85 % des Zubaus auf Kleinsysteme unter 20 kWh Kapazität entfiel, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu entnehmen ist. Für ganz Europa wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Zubau von mindestens 10 GWh erwartet, davon rund 30 % als Großspeichersysteme (front of meter). Das regulatorische Umfeld bleibt trotz anderslautender Ankündigungen aus der Politik anspruchsvoll. Ebenso ist in praktisch allen Märkten zu konstatieren, dass Genehmigungen und insbesondere Netzanschlüsse deutlich verzögert kommen. Aufgrund der massiven Überkapazitäten für die Produktion von PV-Modulen konnte über das gesamte Jahr 2023 ein Preisverfall von über 50% beobachtet werden. Dieser wirkt sich positiv auf die Herstellungskosten von Solaranlagen/-parks und damit die Wirtschaftlichkeit dieser aus. B. Geschäftsverlauf sowie Finanz-, Vermögens- und Ertragslage1. GeschäftsverlaufMit den eigenen Projektentwicklungsaktivitäten ist die BELECTRIC GmbH bislang hinter den hauseigenen Erwartungen zurückgeblieben, weil sich gezeigt hat, dass mit deutlich längeren Zeiträumen bis zur Baureife bzw. dem Projektabschluss gerechnet werden muss. Ausgeglichen wird das durch Zukäufe von bereits bis zur Baureife entwickelten Projekten und Co-Development Vereinbarungen. Erfreulich entwickelt haben sich Auftragseingänge für den Bereich EPC (Engineering, Procurement, Construction, d.h. die Entwicklung/Planung, die Beschaffung und der Bau von Solarparkprojekten bis zum Netzanschluss). Hier profitieren Kunden von insgesamt rückläufigen Errichtungskosten vor allem durch gesunkene Modulkosten. Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2023 Projekte mit einer Leistung von 235 MW-peak abgeschlossen und fakturiert werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr mit 120 MW-peak knapp einer Verdopplung. In der Prognose für 2023 war von einer noch größeren Steigerung ausgegangen worden, was wegen der ausstehenden Endabnahme von großen Projekten nicht erreicht wurde. Das O&M-Geschäft (Operations & Management, d.h. Betrieb einschließlich Wartung und Überwachung von Solarparks) ist analog den Vorjahren recht stabil verlaufen, wenngleich auch hier die Asset Manager stetig bemüht sind, die Betriebskosten zu senken und bei Neuverträgen Nachlässe erwarten oder den Leistungsumfang reduzieren. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 986 MW-peak durch unseren O&M Bereich bedient, dies bedeutet einen Anstieg um 3 % gegenüber Vorjahr und eine geringfügige Unterschreitung des im letzten Jahr prognostizierten Wertes. Die Frequenz der Arbeitsunfälle nach LTIF konnte gegenüber dem Vorjahr (3,1) deutlich auf 2,2 reduziert werden, das Ziel von unter 3,3 wurde somit erreicht. 2. ErtragslageDie Ertragslage der Gesellschaft zeigt insgesamt gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Wachstum. Die Gesamtleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 210.573 mehr als verdoppelt, getrieben vor allem durch den Anstieg an unfertigen Leistungen. Die Prognose aus dem Vorjahr wurde damit allerdings verfehlt. Die Umsatzerlöse sind hingegen um T€ 3.872 leicht auf T€ 54.669 zurückgegangen. Das liegt vor allem an dem fortgeschrittenen Fertigstellungsgrad einer Vielzahl an Projekten, die kundenseitig im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht vollständig abgenommen wurden. Die Umsatzanteile aus O&M blieben mit T€ 10.686 leicht unter dem Vorjahr (VJ: T€ 13.659), ausschließlich bedingt durch niedrigere Performance-Boni. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen kam es zu einem Anstieg von T€ 9.557 auf T€ 13.487. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erträge aus Derivatgeschäften und Währungsdifferenzen zurückzuführen. Da Währungssicherungen vorgenommen wurden, stehen diesen entsprechende Aufwendungen durch Wechselkursverluste und aus Derivaten im sonstigen betrieblichen Aufwand gegenüber. Gegenläufig wirkten geringere Erträge aus Konzernverrechnung sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand hat sich korrespondierend zum Anstieg der durch die Erhöhung der unfertigen Leistungen geprägten Gesamtleistung um T€ 137.153 auf T€ 192.462 erhöht. Dementsprechend hat sich die relative Bruttomarge deutlich auf 8,6 % reduziert (gegenüber 26,6 % im Vorjahr). In der Prognose war noch ein niedriger zweistelliger Prozentwert erwartet worden. Bedingt durch den vollzogenen Wachstumskurs bei nationalen und internationalen Projekten hat sich die Mitarbeiteranzahl im Vergleich zum Vorjahr um 40 Mitarbeiter auf durchschnittlich 308 Mitarbeiter erhöht. Dementsprechend ist der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von T€ 16.612 auf nun T€ 19.538 gestiegen. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtleistung von 9,3%. Der sonstige betriebliche Aufwand betrug T€ 27.487 gegenüber T€ 15.954 im Vorjahr. Haupttreiber hinter dieser Entwicklung sind vor allem Aufwendungen aus Währungsumrechnung und Derivaten (vgl. dazu die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen), gestiegene Aufwendungen für Avalgebühren und Management-Fees in Richtung des Anteilseigners. Korrespondierend zu den stark gestiegenen Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme des Cash Pools für laufende Projekte haben sich die Zinsaufwendungen von T€ 6 im Vorjahr auf T€ 1.027 erhöht. Der Ertragsteueraufwand ist mit Mio. EUR 2,5 wesentlich beeinflusst durch aufwandswirksame Rückstellungsbildung zur Risikovorsorge sowie auf Basis von Feststellungen der Betriebsprüfung. Das Ergebnis vor Steuern betrug T€ -16.686 gegenüber T€ -3.398 im Vorjahr. In der Prognose aus dem Vorjahr war mit einem positiven Ergebnis in mittlerer einstelliger Millionenhöhe gerechnet worden. Das Ergebnis nach Steuern fiel im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.291 niedriger aus und das Geschäftsjahr wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von T€ 18.066 abgeschlossen. Der Ergebnisrückgang ist insbesondere Folge von nicht den Herstellungskosten der laufenden Projekte zugehörigen und damit nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen. 3. FinanzlageDer operative Cashflow im Jahr 2023 beträgt T€ -52.177. Dies ist neben dem Jahresfehlbetrag vor allem darauf zurückzuführen, dass ein Photovoltaikkraftwerk, das mittlerweile in der Gruppe als Asset gehalten wird, Ende 2023 bei der BELECTRIC GmbH als unfertige Leistung im Bestand war, ohne dass es dazu Anzahlungen gab. Der Cashflow aus Investitionen beträgt T€ -2.025. Im Gegenzug gab es aus gruppeninternen Finanzierungsmaßnahmen (im Wesentlichen über den Cash Pool) einen Cash-Zufluss von T€ 47.312.
Die Liquidität war jederzeit in ausreichendem Maße gesichert. Die Gesellschaft kann durch die Einbindung in den Cash Pool der Elevion Group auf genügend liquide Mittel zurückgreifen, um den laufenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Bauprojekte für Drittkunden werden üblicherweise durch Anzahlungen und Teilzahlungen gemäß Baufortschritt (milestone payments) finanziert. Die Inanspruchnahme von Drittmitteln, bspw. durch Bankdarlehen war nicht notwendig. 4. VermögenslageDas Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.435 angestiegen. Dieser Zuwachs ist praktisch ausschließlich auf den Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände, maßgeblich geprägt durch die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände, zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Software für die Steuerung der durch den O&M-Bereich bedienten Photovoltaik-Parks wurden im Berichtsjahr Entwicklungsausgaben in Höhe von 600 TEUR getätigt, die komplett aktiviert wurden. Darüber hinaus gab es keine Entwicklungsausgaben. Das Umlaufvermögen der Gesellschaft ist durch den starken Anstieg im Bereich der unfertigen Erzeugnisse (T€ 253.266 gegenüber T€ 97.519 im Vorjahr, gegenläufig: erhaltene Anzahlungen T€ 138.021 gegenüber T€ 84.729 im Vorjahr), der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Forderungen insgesamt von T€ 67.321 auf T€ 168.939 angewachsen. Durch den aufgelaufenen Jahresfehlbetrag ist das bilanzielle Eigenkapital zum Geschäftsjahresende von T€ 19.135 auf nunmehr T€ 1.069 gesunken. Ohne Ausübung der Aktivierungswahlrechte für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie latente Steuern ergäbe sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von T€ 6.884. Unabhängig hiervon bestehen in den laufenden Projekten - bilanziert als unfertige Leistungen - erhebliche stille Reserven, die zu einem materiell positiven Eigenkapital führen. Die Rückstellungen haben sich in Summe im Vorjahresvergleich mit einem Anstieg um T€ 2.647 nur gering verändert. Aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens und den zum Teil vorfinanzierten Projekten sind die Verbindlichkeiten von T€ 50.048 im Vorjahr auf T€ 169.538 gestiegen. Der weitaus größte Teil dieser Verbindlichkeiten entfällt auf erhaltene Anzahlungen (T€ 97.023 gegenüber T€ 29.749 im Vorjahr) für im Bau befindliche Projekte, maßgeblich getrieben durch ein Großprojekt. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten gegenüber dem gruppeninternen Cash Pool von T€ 832 auf T€ 39.251 angestiegen. Insbesondere für Projekte, die für die gruppeninterne Asset-Gesellschaft vorgesehen sind, besteht ein hoher Eigenfinanzierungsanteil, der zu einer Inanspruchnahme des Cash Pool führt. Die Kreditlinie für BELECTRIC im Cash Pool der Elevion Group betrug zum Ende des Berichtszeitraums Mio. € 45. Hiervon waren Mio. € 35,7 in Anspruch genommen. Die Gesellschaft kann derzeit auf einen Avalrahmen bei Dritten in Höhe von bis zu T€ 232.068 zurückgreifen. Ausgeschöpft waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 T€ 129.937. Durch die erlebten Verzögerungen bei der Fertigstellung und Abnahme der Bauprojekte blieben sowohl Umsatz als auch Jahresergebnis deutlich hinter den gesteckten Zielen und Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres zurück. Insbesondere konnten somit die in den Projekten enthaltenen stillen Reserven nicht realisiert werden. Insofern verlief das Geschäftsjahr 2023 insgesamt nicht zufriedenstellend. C. Chancen-, Risiko- und PrognoseberichtRisikoberichtFür den nachhaltigen Erfolg und die Sicherung der klimafreundlichen Energieerzeugung als Alternative zu fossilen Energiequellen arbeitet BELECTRIC stets an neuen Lösungen im Bereich der Photovoltaik. Unser Ziel ist es, solare Energieerzeugung überfall in Europa und in Israel zu ermöglichen und optimal in bestehende Netzinfrastrukturen zu integrieren. Hierbei gilt es auch, die bestehenden Energieträger in hybride Kraftwerkssysteme mit einzubeziehen. Durch die Errichtung und den Betrieb von Battery Energy Storage Systems ermöglicht BELECTRIC, zeitliche Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage auf den Energiemärkten zu überbrücken und damit das Energiesystem robuster und wirtschaftlicher zu gestalten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurde angefangen, die durch BELECTRIC bis jetzt größte PV-Anlage in Deutschland zu bauen. Der Bau der Anlage zog sich komplett in das Jahr 2021 hinein und konnte auch im Geschäftsjahr 2023 noch nicht final abgeschlossen werden. Auch im Jahr 2024 wurde der Fokus für Projekte weiterhin auf Europa und Deutschland gelegt. Die Elevion Group begegnet Risiken durch ein konzernweites Risikomanagementsystem, das auf eine frühzeitige Erkennung von negativen Einflüssen abzielt, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. BELECTRIC als bedeutende Konzerngesellschaft ist hier eng eingebunden. Aufgrund der Gesellschafts- und Finanzierungsstruktur der Konzerngruppe werden typische Risiken zu einem bedeutenden Teil auf übergeordnete Konzernunternehmen der CEZ Group übertragen. Kostenarten und Effizienzkennzahlen werden im Rahmen von Monatsabschlüssen überwacht und regelmäßig an die Geschäftsleitung kommuniziert. Es werden monatliche und quartalsweise Abweichungsanalysen der Ist-Kennzahlen zum Budget vorgenommen. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwicklung von Zahlläufen implementierte BELECTRIC ein internes Kontrollsystem (IKS), das eine fristgerechte und regelkonforme Zahlungsabwicklung gewährleistet. Die wesentlichen Kontrollmaßnahmen umfassen das Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe von Zahlläufen, eine digitale Belegfreigabe sowie differenzierte Freigabegrenzen. Die Gesamtrisikolage sowie die jeweils dazugehörigen Einzelrisiken haben sich im Geschäftsjahr 2023 nach Einschätzung der Geschäftsführung gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Für die BELECTRIC GmbH ergeben sich die folgenden Risikobereiche, bei denen BELECTRIC entsprechend Vorsorge leistet, um diesen entgegenzuwirken. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. 1. BeschaffungsmarktrisikenFreiflächen-Photovoltaik ist ohne Komponenten aus China derzeit schlicht undenkbar. Allein bei PV-Modulen ist zu konstatieren, dass über 85% der Zellen sowie 98% der Wafer aus chinesischer Fertigung stammen. Trotz politischer Klagen über die faktische Abhängigkeit von China, mag es für Dachsysteme vielleicht möglich erscheinen, künftig einen gewissen Anteil in Europa fertigen zu können. Allerdings ist es wenig wahrscheinlich, dass in absehbarer Zukunft nennenswerte Kapazitäten für Freiflächenmodule in Europa geschaffen werden können. Auch der Wechselrichtermarkt ist durch chinesische Hersteller dominiert, wenngleich es hier, vor allem bei Zentralwechselrichtern, europäische Alternativen gibt. Auch die Batteriespeicher und/oder deren Komponenten stammen nahezu vollständig aus China. Dementsprechend ist es für die Branche und die BELECTRIC GmbH von existenzieller Bedeutung, wie sich die Spannungen zwischen China und Taiwan entwickeln. Die europäische Energiewende ist aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit hinsichtlich der Komponenten ohne China kaum vollziehbar. Eine Eskalation der Spannungen und mögliche wirtschaftliche Sanktionen gegenüber China und dem Import chinesischer Produkte würden den Photovoltaik-Ausbau in Europa mehr oder minder zum Erliegen bringen und ist demnach ein Risikofaktor für die gesamte PV-Branche. Das Risiko der Verfügbarkeit, vor allem bei Netzkomponenten wie Transformatoren und Umspannwerken, sowie weiterhin von Wechselrichtern erfordert seitens BELECTRIC große Aufmerksamkeit, um die notwendigen langen Lieferzeiten bestmöglich koordinieren zu können. Bestellungen werden nur noch mit direktem Projektbezug ausgeführt und entsprechend der aktuellen Preislage werden die Kosten in der Projektkalkulation angesetzt. 2. ArbeitsmarktrisikenDas starke Wachstum beim Zubau von Photovoltaik in Deutschland und Europa 2023 hat die Engpässe bei Fach- und Führungskräften in dieser Branche weiter verschärft. Die Akquisition von Fachpersonal stellt für BELECTRIC daher weiterhin eine große Herausforderung dar und erfordert intern deutliche Anstrengungen. In Reaktion darauf präsentiert sich BELECTRIC aktiv als attraktiver Arbeitgeber und ist neben der Suche über diverse Jobportale auch im engen Kontakt mit zahlreichen Headhuntern, um gezieltes Fachpersonal für das Unternehmen zu gewinnen. Weiterhin verstärkt das Unternehmen sein Bemühen, die eigenen Mitarbeiter kontinuierlich zu schulen und im Unternehmen zu entwickeln, sowie durch ein breites Angebot an Ausbildungsplätzen Fachkräfte im eigenen Betrieb auszubilden und zu binden. 3. ProjektrisikenGroße Photovoltaik-Freiflächenprojekte bis zu 100 MW-peak und darüber hinaus weisen eine erhebliche Komplexität auf. Falls es zu Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Abarbeitung der Projekte kommt, können geplante Liquiditätszuflüsse gegebenenfalls erst mit erheblicher Verzögerung realisiert werden. Falls technische Leistungszusagen nicht eingehalten werden, kann es zu Konventionalstrafen kommen. Zudem sind die jeweiligen Länderrisiken zu beachten, die vor allem aus länderspezifischen Genehmigungsverfahren und der örtlichen Netzverfügbarkeit resultieren. Um den Projektrisiken zu begegnen, erfolgt bereits vor Abschluss der Projektverträge eine umfassende Prüfung durch die später am Projekt beteiligten Abteilungen. Die Projekte werden durch ein Tandem aus technischen und kommerziellen Projektleitern geführt, die alle wesentlichen Risiken kontinuierlich monitoren und monatlich der Geschäftsführung berichten. Den Länderrisiken wird dadurch begegnet, dass sich BELECTRIC auf die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen in ausgewählten Kernländern (neben Deutschland sind dies Italien, England und die Niederlande sowie zukünftig Spanien) fokussiert, in denen es lokale Kompetenzträger gibt. 4. AbsatzmarktrisikenDie Treiber hinter der Nachfrage nach Dachflächenanlagen und den utility scale Freiflächenanlagen, wie BELECTRIC sie errichtet, unterscheiden sich deutlich. Freiflächenanlagen werden in der Regel von professionellen Investoren beauftragt und gehalten. Dementsprechend sind erzielbare Stromerlöse, Sicherheit und Dauer planbarer Cashflows, Zinsniveau, Entwicklungs- und Errichtungskosten für das Gesamtsystem sowie laufende Betriebskosten und regulatorische Erwartungen und Einschätzungen entscheidend für die Investitionsentscheidung. Bei großen Industriebetrieben ist ein großes Interesse an grünem Strom wahrzunehmen - nicht zuletzt, da die Unternehmen darin ein Mittel sehen, die eigenen ESG-Ziele zu erreichen - allerdings überwiegt insbesondere in Deutschland die Unsicherheit der Investoren, so dass langlaufende Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements) nur zögerlich abgeschlossen werden. Gleichzeitig verlangt die Investition in eine zig Millionen Euro teure PV-Anlage auf Investorenseite nach einer gewissen Absatzsicherheit. Insgesamt bietet der regulatorische Rahmen in der EU mit dem Emissionshandel EU-ETS 1 einen stabilen Rahmen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa, wobei die Freiflächenphotovoltaik wegen ihrer Kostenvorteile eine wichtige Rolle einnehmen wird. Gleichzeitig wird der Bedarf an Speicherlösungen deutlich zunehmen. Es ist zu erwarten, dass die Verschiebung der politischen Mehrheitsverhältnisse 2024 in Europa nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr vom Klimaschutz führen wird, aber mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen mit dem Ziel, günstigere Energiekosten zu erreichen und die Wirtschaft insgesamt zu fördern. Dies dürfte Freiflächenphotovoltaik und BESS (Batterie-Energiespeichersystem) eher begünstigen. 5. IT-RisikenNicht zuletzt aufgrund der internationalen Krisen liegt ein besonderes Augenmerk auf möglichen Cyberrisiken, u.a. durch Hackerangriffe bzw. Phishingversuche. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern werden regelmäßig Hackerangriffe simuliert und die Mitarbeitenden durch Schulungen hinsichtlich IT-Sicherheit sensibilisiert. Darüber hinaus wurde 2024 für außergewöhnliche Störungsfälle ein Business Continuity Plan einschließlich eines Desaster Recovery Plans erarbeitet, um in einem solchen Fall die kritischen Systeme und Prozesse kurzfristig wieder in Gang zu setzen. 6. Finanz- und LiquiditätsrisikenDie Finanz- und Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Projektvolumina eng mit den Projektrisiken verbunden. Insbesondere Verschiebungen von größeren Kundenzahlungen können ein Problem darstellen, da gleichzeitig hohe Zahlungen an Lieferanten rausgehen. Der Umgang mit Projektrisiken wurde oben dargestellt. Dem Liquiditätsrisiko wird zudem durch die Einbindung in den Cash Pool der Elevion Group in Höhe von 45 Mio. EUR begegnet. Da auch Projekte außerhalb des Euroraums (insbesondere in Großbritannien) abgewickelt und gleichzeitig hohe Volumina in Fremdwährung (insbesondere in USD) eingekauft werden, besteht in Verbindung mit langen Projektlaufzeiten ein Risiko von Verlusten aufgrund von Wechselkursschwankungen. Dieses Risiko wird durch den Abschluss von Devisentermingeschäften (Cashflow Hedge) bei Auftragsfreigabe weitestgehend mitigiert. Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft sind Bürgschaften, Garantiezusagen und Gewährleistungen für Bürgschaften gegenüber Kunden, Lieferanten und verbundenen Unternehmen erforderlich, die zu entsprechenden Haftungsverhältnissen von über 215 Mio. EUR führen (vgl. dazu die Angaben im Anhang). Hier besteht grundsätzlich das Risiko der Inanspruchnahme mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Mögliche Risiken aus Haftungsverhältnissen werden durch permanente Überwachung der Laufzeiten und aktives Rückfordern von ausgestellten Avalen unter den bestimmten Voraussetzungen minimiert. Die Gesellschaft geht bei den Patronatserklärungen, Bürgschaften, Garantiezusagen und bei den gesamtschuldnerischen Haftungsverhältnissen von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus, da der Fortbestand der entsprechenden Gesellschaften, denen gegenüber diese ausgesprochen bzw. übernommen wurden, gesichert ist. Des Weiteren wurden im Jahresabschluss 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantiezusagen in ausreichender Höhe bilanziert, so dass von einer Inanspruchnahme der entsprechenden Bürgschaften darüber hinaus nicht auszugehen ist. ChancenberichtAbsatzmarktchancenTrotz des weltweit rasant gestiegenen Ausbaus von Erneuerbaren Energien reichen die bisherigen Bemühungen nicht aus, um die im Pariser Abkommen gesteckten Ziele zu erreichen. Alleine in den G7 Staaten müsste eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus stattfinden. Nahezu jede Industrienation hat ambitionierte Erneuerbare-Energien-Ziele verkündet. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Regierungen das regulatorische Umfeld weiterhin in einer Form ausgestalten, die einen weiteren Ausbau unterstützt. Die Gesamtleistung aller in Deutschland installierten Solarstromanlagen hat zum Jahreswechsel 2025 die Marke von 100 GW-peak überschritten. Der Zubau 2024 betrug 15,4 GW-peak, Wachstumstreiber waren insbesondere ebenerdig errichtete Solarparks mit 6,3 GW. Auch in Europa insgesamt wird die Substitution des fossilen Kraftwerksparks durch erneuerbare Erzeugungskapazitäten vorangetrieben. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an Speicherlösungen für den zeitlichen Ausgleich zwischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und der Stromnachfrage stark zu. All dies bietet BELECTRIC ausgezeichnete Chancen, neue Aufträge zu akquirieren. PrognoseberichtNach dem PV-Ausbau von rund 54 GW in Europa im Jahr 2023 wurde für 2024 ein weniger dynamisch wachsender Zubau von ca. 62 GW erwartet. Das wäre ein erneuter Rekord, läge allerdings noch immer unter den europäischen Ausbauzielen von rund 70 GW pro Jahr. Vor allem durch die Ambitionen Chinas sind die Produktionskapazitäten für PV-Module auf weit mehr als das Doppelte des jährlichen globalen Absatzes ausgebaut worden. Allgemein wird beobachtet, dass sich der in 2023 beobachtete Preisverfall für Module im Jahr 2024 in der ersten Jahreshälfte 2024 weiter fortgesetzt hat und damit die Kosten für PV-Module nachhaltig gesunken sind. Das Regulierungsumfeld in praktisch allen Märkten, in denen die BELECTRIC GmbH Projekte bearbeitet, ist durch die politischen Bemühungen geprägt, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen und ein attraktives Marktumfeld zu schaffen. Entscheidend für den tatsächlichen Ausbau wird die Entwicklung der erzielbaren Strompreise für die Produzenten sein, d.h. die Höhe von Einspeisevergütungen, Contracts for Differences oder PPAs (Power Purchase Agreements). Die BELECTRIC GmbH verspricht sich zudem positive Impulse aus dem wachsenden Bedarf nach Speicherlösungen. Die BELECTRIC GmbH ist in das Jahr 2024 mit einem soliden Auftragsbestand - vor allem bestehend aus Aufträgen aus dem United Kingdom, den Niederlanden und Deutschland - gestartet, der sich teilweise bis ins Jahr 2025 forttragen wird. Anders als im Jahr 2023 werden für das Geschäftsjahr 2024 deutlich mehr Abnahmen fertiggestellter Anlagen und entsprechender Umsatzrealisierung nach HGB erwartet. Das O&M Geschäft ist tendenziell als recht stabil anzusehen und das wird sich im Jahr 2024 fortsetzen. Teilweise partizipiert die BELECTRIC GmbH an außergewöhnlich guter Performance der betreuten Anlagen. Das erste Halbjahr 2024 war in Deutschland allerdings durch überdurchschnittlich hohe Niederschläge und weit unterdurchschnittlicher Einstrahlung geprägt, demzufolge ist auch mit unterdurchschnittlichen Beiträgen aus Performancebeteiligung zu rechnen. BELECTRIC's Kunden attestieren eine hohe Zufriedenheit mit den Leistungen der Betriebsmannschaft durch nachweisbar hohe Verfügbarkeiten und Performance-Ratios. Dennoch werden Leistungen kundenseitig regelmäßig neu an Konkurrenten vergeben und die BELECTRIC GmbH muss sich stetig dem Wettbewerb stellen. Aufgrund der großen Anzahl an genehmigten Projekten sowie Projekten, die eine Vermarktung bspw. über EEG-Zuschlag gesichert haben, kann eine hohe Nachfrage nach erfahrenen und kompetenten Realisierungspartnern - wie BELECTRIC es ist - angenommen werden. Unsicherheitsfaktor in der Projektrealisierung bleiben oft die Zeitpläne beim Netzanschluss, der sich aufgrund von bürokratischen Hürden teils um Monate verschieben kann. Die BELECTRIC GmbH hat Ende 2023 die strategische Entscheidung getroffen, neben den Bestandsmärkten die Projektentwicklungsaktivitäten auch auf Polen auszuweiten. Außerdem wurde vom Management im selben Zug beschlossen, eine 100%ige Tochtergesellschaft BELECTRIC España zu gründen, um aktiv an den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen auf der iberischen Halbinsel zu partizipieren. Über einen Asset Deal konnten erste Kapazitäten und Projekte in Spanien erworben werden. Die Gesellschaft verfügt zum Jahresende 2023 über einen beträchtlichen Bestand an unfertigen Erzeugnissen. Für einen Teil davon erfolgt die Fertigstellung und kundenseitige Abnahme im Geschäftsjahr 2024. Vor diesem Hintergrund erwartet die Geschäftsführung, dass 2024 Projekte mit einer Gesamtleistung von 800 MW-peak fertiggestellt werden und die Gesamtleistung um mehr als 25 % über Vorjahr liegen wird. Für die relative Bruttomarge wird ein Anstieg auf rund 15 % erwartet. Es wird ein positives Ergebnis vor Steuern im unteren einstelligen Millionenbereich prognostiziert. Die BELECTRIC GmbH darf weiterhin auf eine hohe Nachfrage nach kompetenten O&M Dienstleistungen hoffen, da sich die installierte Basis für PV und BESS-Systeme durch den Zubau stetig erhöht und schlussendlich die Investoren primär an hohen Outputmengen interessiert sind. Es wird daher in 2024 mit einer Steigerung der durch unseren O&M Bereich betreuten Erzeugungskapazität um etwa ein Viertel gerechnet. Bezüglich der Arbeitsunfälle hat sich die Geschäftsführung das Ziel gesetzt, die Frequenz LTIF 2024 unter 3,1 zu halten.
Kolitzheim, der 7. März 2025 Die Geschäftsführung Dr. Thorsten Blanke Andreas Josef Maria Zumegen Mariglen Nora Ivana Rendlová Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine GrundlagenDie BELECTRIC GmbH mit Sitz in Kolitzheim ist ein im Bereich Entwicklung, Projektierung, Errichtung, Betrieb von sowie Handel mit Anlagen zur Energieerzeugung und -speicherung tätiges Unternehmen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 5161 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der BELECTRIC GmbH ist die Elevion Energy & Engineering Solutions GmbH, Berlin (vormals: CEZ ESCO II GmbH, Berlin). Bei der BELECTRIC GmbH handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Elevion Group B.V., Amsterdam, Niederlande (kleinster Konsolidierungskreis) und der CEZ a.s., Prag, Tschechische Republik (größter Konsolidierungskreis) einbezogen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt werden. Der Konzernabschluss der Elevion Group B.V. wird im Unternehmensregister offengelegt. Der Konzernabschluss der CEZ a.s. wird bei Sbírka listin obchodního rejstrříku elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. AktivaSelbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte betreffen selbst entwickelte Software. Die Zugänge werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Zum Bilanzstichtag sind diese immateriellen Vermögensgegenstände noch in der Phase der Entwicklung, sodass keine planmäßige Abschreibung verbucht wird. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese liegen zwischen 1 und 6 Jahren. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die Nutzungsdauer wird bei Bauten auf fremden Grundstücken mit 9 bis 25 Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 1 bis 20 Jahren angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die BELECTRIC GmbH macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, auch Finanzanlagen mit nicht dauerhafter Wertminderung abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der (niedrigere) beizulegende Wert beschaffungsmarktbezogen ermittelt. Unfertige Erzeugnisse/Leistungen werden absatzmarktbezogen unter Einbezug der erwarteten Verkaufspreise sowie der Kosten der Fertigstellung dem Niederstwertprinzip unterzogen. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden die Anschaffungskosten unter der Methode des gleitenden Durchschnitts ermittelt. Zur Bewertungsvereinfachung wird der gewogene Durchschnitt, gemäß § 240 Abs. 4 HGB bei Kleinstmaterialien (z.B. Schrauben und Muttern) angewendet. Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte sind zum Nennwert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit sie auf bereits angearbeitete Projekte entfallen und sie somit in den Herstellungskosten der unfertigen Leistungen gebunden sind, aktivisch von Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Für Zinsverluste und das latente Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde im Berichtsjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden bei der Ermittlung der Wertberichtigungen berücksichtigt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. PassivaDas gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der durchschnittlichen anfallenden Gewährleistungsaufwendungen der letzten Jahre bezogen auf die Umsatzerlöse der letzten beiden Geschäftsjahre. Schulden bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken werden im Berichtsjahr nicht gemäß § 254 Satz 1 HGB mit Finanzinstrumenten zusammengefasst (keine Bilanzierung von Bewertungseinheiten). Dies führte im Berichtsjahr zum Ansatz einer Drohverlustrückstellung in Höhe des am Bilanzstichtag bestehenden negativen Marktwertes von Währungssicherungsgeschäften. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen für noch nicht angearbeitete Projekte werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Zum Bilanzstichtag entstandene Gewinne und Verluste aus Kursänderungen werden berücksichtigt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr werden zum jeweils niedrigeren oder höheren Anschaffungskurs oder Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Zum Bilanzstichtag hieraus entstandene Verluste aus Kursänderungen werden berücksichtigt. Die aktiven und passiven latenten Steuern berücksichtigen grundsätzlich alle zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehenden Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge, deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre zu erwarten ist, werden in die Berechnung aktiver latenter Steuern einbezogen. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen wurden verrechnet. Es wurde zur Gewährung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von dem Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB dahingehend Gebrauch gemacht, dass der Überhang an aktiven latenten Steuern in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 im Geschäftsjahr aktiviert wurde. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die Angaben zum Anteilsbesitz im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB, da die Gesellschaften für die Vermögens-, Finanz und Ertragslage der BELECTRIC GmbH von untergeordneter Bedeutung sind. Das Anlagevermögen hat sich im Berichtsjahr um T€ 1.435 auf T€ 6.304 erhöht. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit der beginnenden Implementierung eines ERP-Systems. Zudem wurden im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Software für die Steuerung der durch den O&M (Operations & Management)-Bereich bedienten Photovoltaik-Parks im Berichtsjahr Entwicklungsausgaben in Höhe von 600 TEUR getätigt, die komplett aktiviert wurden. Darüber hinaus gab es keine Entwicklungsausgaben. (2) VorräteDer Bestand der Vorräte hat sich im Geschäftsjahr von 111 Mio. € auf 272 Mio. € erhöht. Von den Vorräten wurden erhaltene Anzahlungen in Höhe von 138,0 Mio. € (Vorjahr 84,7 Mio. €) offen abgesetzt. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.463 T€ (Vorjahr: 4.958 T€) und sonstige Forderungen aus Finanzgeschäften/Darlehen und übrigen Sachverhalten in Höhe von 6.159 T€ (Vorjahr: 14.556 T€). Davon betreffen 28 T€ die Gesellschafterin (Vorjahr: 9.946 T€). (4) Flüssige MittelDie flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1.810 T€ (Vorjahr: 8.700 T€) und den Kassenbestand in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: 4 T€). (5) Latente SteuernDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 5.872 T€ (Vorjahr: T€ 4.783 T€) beruhen in Höhe von 5.168 T€ (Vorjahr: 4.783 T€) auf steuerlichen Verlustvorträgen, die innerhalb der nächsten fünf Jahre als zu erwartende Verlustverrechnung zu berücksichtigen sind, sowie in Höhe von 704 T€ (Vorjahr: 0 €) auf temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Eine Verrechnung mit künftigen Steuerbelastungen, d.h. passiven latenten Steuern erfolgte, diese sind Folge des Ansatzes selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Bewertung erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz am Bilanzstichtag in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 26,4 %), welcher im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen der aktuellen Gesetzeslage entsprechend zur Anwendung kommt. Insgesamt erhöhte sich der Aktivwert der latenten Steuern im Geschäftsjahr um 1.089 T€, dieser Betrag führt zu einer entsprechenden Entlastung im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. (6) Eigenkapital/AusschüttungssperreAufgrund der aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der aktiven latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre. Der Saldo aus Kapitalrücklage, Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag beträgt T€ 1.044 und ist geringer als der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der aktiven latenten Steuern (T€ 7.952 - Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB). Mithin besteht infolge der Ausschüttungssperre kein zur Ausschüttung verfügbares freies Eigenkapital. (7) RückstellungenIn den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 5.997 T€ (Vorjahr: 4.755 T€), Rückstellung für Drohverluste aus Derivatgeschäften in Höhe von 1.054 T€ (Vorjahr: 1.086 T€), Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von 1.393 T€ (Vorjahr: 1.371 T€) sowie für Gewährleistungen für abgeschlossene Projekte in Höhe von 289 T€ (Vorjahr: 465 T€). (8) Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 2.044 T€ (Vorjahr: 753 T€) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Rest auf den Finanzverkehr (sonstige Verbindlichkeiten). Für einige Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten. (9) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)Es bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Garantiezusagen und Gewährleistungen für Bürgschaften, welche zum Bilanzstichtag insgesamt in Höhe von 215.119 T€ (Vorjahr: 229.001 T€) valutieren. Davon betreffen 47.295 T€ Anzahlungsbürgschaften, 51.990 T€ Vertragserfüllungsbürgschaften, 16.490 T€ Gewährleistungsbürgschaften, 14.037 T€ Zahlungsgarantien, 124 T€ Kreditbesicherung sowie Patronatserklärungen bzgl. der Gewährung der künftigen finanziellen Leistungsfähigkeit und der Vertragserfüllung verbundener Unternehmen gegenüber fremden Dritten in Höhe von gesamt 85.182 T€. Die Gesellschaft geht bei den Patronatserklärungen, Bürgschaften, Garantiezusagen und bei den gesamtschuldnerischen Haftungsverhältnissen von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus, da der Fortbestand der entsprechenden Gesellschaften, denen gegenüber diese ausgesprochen bzw. übernommen wurden, gesichert ist. Des Weiteren wurden im Jahresabschluss 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantiezusagen in ausreichender Höhe bilanziert, so dass von einer Inanspruchnahme der entsprechenden Bürgschaften darüber hinaus nicht auszugehen ist. (10) Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Die Verpflichtungen aus den nicht innerhalb eines Jahres kündbaren Leasingverträgen, die sich über die gesamte Laufzeit ergeben, sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die Bürgschaften und die gesamtschuldnerischen Haftungen in den Haftungsverhältnissen sowie die Sicherheiten im Verbindlichkeitenspiegel bzw. in den Haftungsverhältnissen, unter entsprechender Angabe der Beträge, ausgewiesen. (11) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGBDie Gesellschaft ist im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit Währungsrisiken (Art des Risikos: kontrahierter Zahlungsstrom) ausgesetzt. Zur Absicherung dieser Risiken werden Derivate in Form von Fremdwährungsswaps bzw. -termingeschäften eingesetzt, nicht aber für Spekulationszwecke, das heißt, ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden keine Derivate abgeschlossen. Die schwebenden Grundgeschäfte werden im Berichtsjahr wegen des hohen erforderlichen Dokumentationsaufwands nicht mit den Sicherungsgeschäften zu Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst, da die bilanzielle Bewertung des Grundgeschäfts zum aktuellen Tageskurs erfolgt. Die derivativen Finanzinstrumente werden deshalb im Berichtsjahr einzeln bewertet und aufgrund des Vorsichtsprinzips werden negative Marktwertänderungen in Form von Drohverlustrückstellungen erfolgswirksam erfasst. Gewinne aus positiven Marktwerten werden aufgrund des Realisationsgebotes nicht bilanziell erfasst. Die Drohverlustrückstellung beträgt zum 31. Dezember 2023 1.054 T€ (Vorjahr: 1.086 T€).
Die Marktbewertung für alle Finanzinstrumente erfolgte durch die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts auf Basis aktueller Marktzinsen, Wechselkurse und der Zinskurve. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenKünftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen sowie aus Leasingverträgen betragen 2.262 T€ (Vorjahr: 1.607 T€). Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Von den Umsatzerlösen entfallen 31,2 Mio € (Vorjahr: 28,7 Mio. €) auf das Inland und 23,5 Mio. € (Vorjahr: 29,8 Mio. €) auf das europäische Ausland. (2) Sonstige betriebliche Erträge
Im Geschäftsjahr 2023 sind 2,0 Mio. € periodenfremde Erträge angefallen (Vorjahr: 2,7 Mio. €). Diese resultieren insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Erträge aus Währungssicherungsgeschäften wurden im Vorjahresabschluss unter den Zinserträgen ausgewiesen. Insoweit erfolgte eine Anpassung der Verlgeichszahl des Vorjahres. (3) Sonstige betriebliche AufwendungenDer Aufwand aus Währungssicherungsgeschäften wurden im Vorjahresabschluss unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Insoweit erfolgte eine Anpassung der Vergleichszahl des Vorjahres. (4) Zinsergebnis
Im Geschäftsjahr 2023 sind 22 T € periodenfremde Zinserträge angefallen (Vorjahr: 22 T €). (5) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten i.W. die Erträge aus der Zuführung aktiver latenter Steuern in Höhe von 1.089 T€ (Vorjahr: 583 T€) und die Zuführung zu den Steuerrückstellungen in Höhe von 2.500 T€ im Zuge der abgeschlossenen Betriebsprüfung. Aus dem Mindeststeuergesetz bzw. ausländischen Mindeststeuergesetzen erwartet die Gesellschaft keine wesentlichen Auswirkungen in Form steuerlicher Belastungen. (6) ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige Angaben(1) Entwicklung Mitarbeiterzahl
(2) OrganeGeschäftsführung:
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder jeder gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 748 T€. Darin enthalten sind auch Aufwände für ehemalige Geschäftsführer (134 T€). Der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. (3) AbschlussprüferhonorarDas von dem Abschlussprüfer für die Abschlussprüfungsleistung für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Geschäftsjahr 108 T€ (Vorjahr: 77 T€). (4) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGBDa alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. (5) NachtragsberichtNach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 hat die BELECTRIC GmbH mit Wirkung zum 1. April 2024 eine Tochtergesellschaft in Spanien, die BELECTRIC España, gegründet, um an den positiven Erwartungen für den spanischen Markt zu partizipieren. Die BELECTRIC España hat wiederum zur gleichen Zeit vom Unternehmen Navitacum S.L. über einen Asset Deal deren Geschäft einschließlich der Projektpipeline für einen sehr kleinen einstelligen Millionen-Euro-Betrag erworben. Dieser Kauf wurde durch ein Darlehen der BELECTRIC GmbH an die BELECTRIC España finanziert.
Kolitzheim, der 7. März 2025 Die Geschäftsführung Dr. Thorsten Blanke Andreas Josef Maria Zumegen Mariglen Nora Ivana Rendlová Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BELECTRIC GmbH, Kolitzheim PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der BELECTRIC GmbH, Kolitzheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BELECTRIC GmbH, Kolitzheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 7. März 2025 Deloitte
GmbH
Andreas Otter, Wirtschaftsprüfer Christian Schwarz, Wirtschaftsprüfer |
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