Lehmann-Service GmbH
Wentorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51,00 |
222,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.506,00 |
4.205,00 |
| III.
Finanzanlagen |
271.298,82 |
290.830,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.512,93 |
59.938,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.177,14 |
114.658,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.811,27 |
3.129,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
307.453,71 |
243.070,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
748.810,87 |
716.054,51 |
Passiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-307.453,71 |
-243.070,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.300,00 |
102.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.000,00 |
11.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
420.753,71 |
356.370,31 |
| B.
Rückstellungen |
745.502,00 |
713.293,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.308,87 |
2.760,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
748.810,87 |
716.054,51 |
Anhang
zum
31.03.2012
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
den größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB wurde zum Teil Gebrauch gemacht.
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 284 HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind
durch in Listenform aufgemachte Anlagenverzeichnisse
nachgewiesen. Die Zugänge wurden zusätzlich durch
Beifügung der Eingangsrechnungen sowie sonstiger
Unterlagen belegt. Die Bewertung erfolgte zu
Anschaffungskosten abzüglich normaler
verbrauchsbedingter Abschreibungen in steuerlich
zulässigem Umfang. Bei den im Finanzanlagevermögen
enthaltenen Wertpapieren wurden zum Bilanzstichtag
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit ihren Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Das
ausgewiesene Körperschaftsteuerguthaben wurde mit einem
Zinssatz von 5,5 % auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Das gezeichnete Stammkapital ist voll eingezahlt und
stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein.
Die Pensionsrückstellungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
abgezinsten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen unter
Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUC) und der
Richttafel 2005 G von Klaus Heubeck bewertet. Hierbei wurden
folgende Bewertungsparameter angewandt:
Pauschaler Ansatz eines durchschnittlichen
Marktzinssatzes von 5,12% p.a. bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren unter Anwendung des § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB.
|
Fluktuationswahrscheinlichkeit |
0,00% p.a. |
| Gehaltstrend |
0,00% p.a.
(gehaltsunabhängige Zusagen) |
| Rententrend |
0,50% p.a. |
Für Aufwendungen, die das Wirtschaftsjahr
2011/2012 bzw. die vorherigen Wirtschaftsjahre betreffen und
deren genaue Höhe bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses noch nicht bekannt war, wurden
Rückstellungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Das unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von
TEUR 14 hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die
Tilgung erfolgt jährlich gleichmäßig im
Zeitraum von September 2012 bis September 2017.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 39 enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
zudem die Forderung aus der voraussichtlichen
Körperschaftsteuererstattung für den
Veranlagungszeitraum 2012. Der Forderungsbetrag in Höhe
von insgesamt TEUR 1 entsteht rechtlich erst mit Ablauf des
Kalenderjahres 2012.
Aufgrund der Verpfändung von
Rückdeckungsversicherungsansprüchen an die
Versorgungsberechtigten wurden im Jahresabschluss
Ansprüche aus Deckungsvermögen i.S.d. § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von TEUR 256 mit den
zugehörigen Pensionsrückstellungen
(Erfüllungsbetrag TEUR 993) verrechnet. Die verrechneten
Ansprüche wurden mit dem beizulegenden Zeitwert
angesetzt, der den fortgeführten Anschaffungskosten
entspricht (geschäftsplanmäßiges
Deckungskapital zzgl. Guthaben aus Beitragserstattungen).
Sonstige
Pflichtangaben (§ 268 und § 285 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Gesellschaft durch Herrn Dipl. Ing. Volker Lehmann
vertreten.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
gegenüber dem Geschäftsführer. Der Zugang des
Geschäftsjahres resultiert im Wesentlichen aus
Sachzuwendungen die dem Verrechnungskonto des Gesellschafters
belastet worden sind. Das Verrechnungskonto wird mit 6% p.a.
verzinst.
Sonstige
nicht in §§ 284, 285 HGB aufgeführte
Anhangsangaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust auf das
nächste Wirtschaftsjahr vorzutragen.
gez. Volker Lehmann
Geschäftsführer
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