AETKOM
GmbH
Merseburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.474,00 |
4.236,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
186.038,84 |
120.188,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.888,34 |
8.789,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
193.401,18 |
133.213,38 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.771,58 |
69.160,21 |
| B.
Rückstellungen |
24.262,52 |
18.262,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.005,76 |
45.502,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.120,38 |
44.577,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
885,38 |
924,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
361,32 |
288,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
193.401,18 |
133.213,38 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH
Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Das Sachanlagen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear oder degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Abschreibungswerten führt. Gesetzlich
zulässige Vereinfachungsmethoden wie die
Sofortabschreibung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern bis 150 EUR wurden in Anspruch
genommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Finanzanlagen und wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und weitere
Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Beachtung des bilanzaufhellenden Zeitraumes gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Bilanzrichtliniengesetzes.
Gemäß § 274a HGB gelten
größenabhängige Erleichterungen. Diese
werden vom Unternehmen hinsichtlich des Ausweises der
latenten Steuern in Anspruch genommen. Ein Ausweis latenter
Steuern erfolgt aus diesem Grunde nicht.
Von der Möglichkeit der Bildung einer
Ansparabschreibung / Investitionsrücklage nach §
7g Abs. 3 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Wahrnehmung der Geschäftsführung
erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden
nicht bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Merseburg, den 20.12.2017
gez. Jens Kraiczi
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2017 festgestellt.
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