Balduff Verwaltungs GmbHLiquidiert
63599 Biebergemünd, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Meinhard Balduff seit 3.12.2019 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Balduff Verwaltungs GmbHBiebergemünd-RossbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010Allgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Dadurch haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet: UMLAUFVERMÖGEN: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. RÜCKSTELLUNGEN: Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern. VERBINDLICHKEITEN: Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 1.280,-- im Vorjahr (€ 1.280,--). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten von € 144,70 haben eine Laufzeit bis 1 Jahr. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hartmut Balduff Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wurde umgesetzt und der Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn eingestellt. Eine Geschäftsführervergütung ist in den Betriebsausgaben nicht enthalten. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wird von dem Geschäftsführer gezeichnet.
Biebergemünd-Rossbach, 26. Juli 2011 Gez. Hartmut Balduff, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.7.2011. |
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