Fehmarn Inn GmbHLiquidiert

23769 Fehmarn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 9927 HL
Eingetragen
9.3.2010
Branche
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, die Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern, der Betrieb von Hotelund Gastronomiebetrieben

Historie

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Management

NameRolle
Karin Neumann
seit 2.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Presen 12, 23769, Fehmarn
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fehmarn Inn GmbH

Fehmarn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

29.913,00

21.636,00

B. Umlaufvermögen

25.588,65

19.767,50

C. Rechnungsabgrenzungsposten

550,00

550,00

Summe Aktiva

56.051,65

41.953,50



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

39.926,45

34.202,31

B. Rückstellungen

1.871,00

1.892,00

C. Verbindlichkeiten

14.254,20

5.859,19

Summe Passiva

56.051,65

41.953,50


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Bannesdorf/Fehmarn, den 03. Januar 2016

gez. Frau Karin Neumann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2015

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