ELANTAS GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel van den Hövel seit 20.1.2026 | Prokura |
Björn Fandrich seit 4.6.2025 | Prokura |
Rüdiger Dr. Wittenberg seit 4.6.2025 | Prokura |
Claudia-Susan Berensen seit 4.6.2025 | Prokura |
Stefan Brandhoff seit 4.6.2025 | Prokura |
Gabriele Hugo seit 4.6.2025 | Prokura |
Wolfgang Dr. Josten seit 4.6.2025 | Geschäftsführer |
Thorsten Dr. Büschgens seit 4.6.2025 | Prokura |
Charles Weyhausen seit 4.6.2025 | Prokura |
Dirk Wortmann seit 4.6.2025 | Prokura |
Jan-Peter Zwankhuizen seit 4.6.2025 | Prokura |
Jörg Mahn seit 20.8.2024 | Prokura |
Thomas Prof. Dr. Sawitowski seit 29.2.2024 | Prokura |
Kai Weber seit 23.12.2022 | Prokura |
Jan Franz Allerkamp seit 5.10.2021 | Prokura |
Carina Meier-Hedde seit 20.4.2021 | Prokura |
Katrin Rohlfs seit 17.7.2020 | Prokura |
Ben Lux seit 18.6.2020 | Prokura |
Jan C. A. Bir seit 16.8.2019 | Prokura |
Thorsten Kröller seit 5.2.2019 | Geschäftsführer |
Volker Mansfeld seit 14.2.2007 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALTANA AktiengesellschaftWeselKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Erklärung und Versicherung der gesetzlichen Vertreter Der nachfolgende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der ALTANA AG aufgestellt, der für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dort enthaltenen Informationen verantwortlich ist. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht enthaltenen Informationen basieren auf der konzernweit nach einheitlichen Richtlinien erfolgenden Berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand hat die Einrichtung wirksamer interner Kontrollsysteme bei diesen Unternehmen veranlasst, welche die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung gewährleisten. Damit wird eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung des Geschäftsverlaufs sichergestellt und der Vorstand in die Lage versetzt, mögliche Vermögensrisiken und negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dem Beschluss der letzten Hauptversammlung folgend, hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängigen Abschlussprüfer mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt. Zum vollständigen Konzernabschluss und Konzernlagebericht erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers liegen dem Aufsichtsrat zur eingehenden Erörterung vor. Darüber berichtet der Aufsichtsrat auf den Seiten 14 bis 18 des Unternehmensberichts 2022. Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Wesel, 24. Februar 2023 ALTANA AG Der Vorstand Martin Babilas, Dr. Tammo Boinowitz Stefan Genten Zum vollständigen Konzernabschluss, der auch die in dieser Publikation nicht aufgenommenen Bestandteile des Konzernabschlusses enthält, hat der Abschlussprüfer den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamterfolgsrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALTANA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt »Sonstige Informationen« unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 27. Februar 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Harald Wimmer, Wirtschaftsprüfer ppa. Carsten Manthei, Wirtschaftsprüfer Konzernabschluss Erklärung und Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Gewinn- und Verlustrechnung ALTANA Konzern Gesamterfolgsrechnung ALTANA Konzern Bilanz ALTANA Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung ALTANA Konzern Kapitalflussrechnung ALTANA Konzern Konzernanhang 1. Allgemeine Grundsätze 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3. Unternehmenserwerbe und -verkäufe 4. Umsatzerlöse 5. Kosten der umgesetzten Leistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Finanzerträge 9. Finanzaufwendungen 10. Ertragsteuern 11. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 12. Immaterielle Vermögenswerte 13. Sachanlagen 14. Finanzanlagen 15. Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 16. Vorräte 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18. Wertpapiere 19. Kurzfristige Finanzanlagen 20. Sonstige Vermögenswerte 21. Eigenkapital 22. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 23. Finanzverbindlichkeiten 24. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 25. Sonstige Rückstellungen 26. Sonstige Verbindlichkeiten 27. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten 28. Finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 29. Beziehungen zu nahestehenden Gesellschaften und Personen 30. Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand 31. Honorar des Abschlussprüfers 32. Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 33. Zusatzinformationen Aufsichtsrat der ALTANA AG Ausschüsse des Aufsichtsrats Vorstand der ALTANA AG Kontakt Gewinn- und VerlustrechnungALTANA Konzern
Gesamterfolgsrechnung ALTANA Konzern
BilanzALTANA KonzernAktiva
Passiva
1 Das Gezeichnete Kapital besteht aus
136.097.896 auf den Namen lautenden Stückaktien.
Eigenkapitalveränderungsrechnung ALTANA Konzern
Kapitalflussrechnung ALTANA Konzern
1 In den jeweiligen Jahren sind keine
wesentlichen Saldierungen enthalten.
Konzernanhang1. Allgemeine Grundsätze Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 der ALTANA AG und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden auch »ALTANA«) wurde entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e HGB zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften vom Vorstand aufgestellt. Er wurde durch den Vorstand am 24.02.2023 zur Veröffentlichung freigegeben und soll durch den Aufsichtsrat in der Sitzung am 16.03.2023 gebilligt werden. Als weltweit tätiger Spezialchemiekonzern fokussiert ALTANA seine Kernaktivitäten auf anspruchsvolle Märkte und Kunden, die individuelle Problemlösungen benötigen. Ein wesentlicher Anteil des Produkt- und Leistungsportfolios der ALTANA Gruppe umfasst Einsatzstoffe für die Produktion von Lacken, Druckfarben und Kunststoffen. Daneben werden aber auch Druckfarben und Lacke für Spezialanwendungen, Produkte für den 3D-Druckbereich, Isolierharze für die Elektro- und Elektronikindustrie, Dichtungsmassen für Verpackungen sowie Mess- und Prüfinstrumente hergestellt. Die ALTANA AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland. Alle Zahlen sind, soweit nicht anders angegeben, in Tausend €. Aufgrund von Rundungen können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst 23 (Vorjahr: 23) inländische und 43 (Vorjahr: 43) ausländische Gesellschaften, die von ALTANA direkt oder indirekt beherrscht werden. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben den gleichen Bilanzstichtag oder stellen auf den Konzernabschlussstichtag Zwischenabschlüsse auf. Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Geschäftsbereich BYK eine chinesische Gesellschaft gegründet und im Geschäftsbereich ECKART eine britische Gesellschaft liquidiert. An der börsennotierten ELANTAS Beck India Ltd. (Beck India), Pune (IND), hält ALTANA 75,0 %, die verbleibenden Anteile der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz. An allen anderen verbundenen Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, beträgt der Kapitalanteil 100 %. Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen von ALTANA werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert (siehe Punkt 15): 39,0 %ige Beteiligung an der Aldoro Indústria de Pós e Pigmentos Metálicos Ltda. (Aldoro), São Paulo (BRA) und 29,5 %ige Beteiligung (Vorjahr: 33,3 %) an der Landa Corporation Ltd. (Landa), Rehovot (ISR); zur Veränderung des Anteils siehe Punkt 15. Die 49,5 %ige Beteiligung an der dp polar GmbH (dp polar), Eggenstein-Leopoldshafen wurde am 04.10.2022 an die 3D Systems GmbH (3D Systems), Mörfelden-Walldorf veräußert (siehe Punkt 15). Ein Teil des Veräußerungspreises wurde in Anteilen an der 3D Systems Corporation (3D Systems Corp.), Rock Hill, SC, USA beglichen (siehe Punkt 15). Alle konzerninternen Salden und Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden unter Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die Zusammenstellung der einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes gemäß §313 Abs. 2 HGB ist Bestandteil des testierten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Konzernabschlusses. Sie ist außerdem im Internet unter www.altana.de verfügbar. Neue Rechnungslegungsvorschriften Es wurden keine neuen Standards oder Interpretationen veröffentlicht, welche für den aktuellen und aus heutiger Sicht auch für zukünftige Konzernabschlüsse von ALTANA wesentliche Auswirkungen haben. Von einer vorzeitigen Anwendung neuer Standards oder Interpretationen macht ALTANA keinen Gebrauch. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss von ALTANA wird in Euro aufgestellt. Fremdwährungsabschlüsse der zu ALTANA gehörenden Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Vermögenswerte und Schulden dieser Gesellschaften werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, Erträge und Aufwendungen zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Bei einmaligen, großen Transaktionen erfolgt die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen zum Transaktionskurs. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt, sondern im Eigenkapital in der Position Sonstiges Ergebnis. Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der lokalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden grundsätzlich unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen bzw., wenn sie auf Finanzposten entfallen, im Finanzergebnis ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Wechselkurse der für ALTANA wichtigsten Fremdwährungen zum Euro:
Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Instrumente), zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, leistungsorientierte Versorgungspläne und Verpflichtungen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Umsatzrealisierung Umsatzerlöse enthalten sämtliche Erlöse, welche durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit von ALTANA realisiert werden (siehe Punkt 1). Da nahezu ausschließlich Umsätze aus Produktverkäufen anfallen, deren Leistungsverpflichtungen nicht zeitraum- und somit zeitpunktbezogen erfüllt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung ebenfalls zeitpunktbezogen mit Übergang der Kontrolle auf den Käufer. Der Kontrollübergang findet i.d.R. statt, sobald die Produkte an den vereinbarten Ort geliefert wurden, die Risiken von zum Beispiel aus Überalterung und Verlust an den Kunden übergegangen sind und der Kunde entweder die Produkte in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag übernommen hat oder ALTANA objektive Nachweise erlangt, dass alle Abnahmekriterien erfüllt wurden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - abzüglich geschätzter Rabatte in Form von Kundenboni und -skonti - erfasst. Eine entsprechende Rückerstattungsverbindlichkeit wird unter den Sonstigen Rückstellungen (siehe Punkt 25) und den Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 26) ausgewiesen. Bei deren Ermittlung verwendet das Management bestmögliche Schätzwerte (Erwartungswertmethode), welche auf den Umsätzen sowie den vereinbarten Vertragskonditionen basieren. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Umsatz an die tatsächliche Zahlung angepasst. Die Zahlung des Transaktionspreises ist kurzfristig fällig. Anzahlungen von Kunden, für die die Leistungsverpflichtungen noch nicht erfüllt sind, werden in den Sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 26). Transaktionspreise, die zum Ende eines Geschäftsjahres nicht, oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen sind, basieren auf Verträgen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr und werden demnach gemäß IFRS 15 »Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden« nicht angegeben. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten sind Kosten für eigenständige und planmäßige Forschung mit der Absicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu erlangen. Sie werden nach IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte« bei Anfall sofort aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Sofern die Voraussetzungen zur Aktivierung als Immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 erfüllt sind, werden die direkt zuordenbaren Entwicklungskosten aktiviert. In den meisten Fällen sind die Aktivierungsvoraussetzungen aufgrund der bis zur Kommerzialisierung von Produkten bestehenden Risiken bei ALTANA nicht vollständig erfüllt. Personal- und Zinsaufwendungen Der Nettozinsaufwand aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird im Finanzergebnis und nicht in den Personalaufwendungen bzw. Funktionskosten ausgewiesen. Ertragsteuern Ertragsteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Die laufenden Steuern betreffen sämtliche Steuern, die auf den steuerpflichtigen Gewinn der Konzerngesellschaften erhoben werden. Die sonstigen Steuern wie z. B. vermögensabhängige Steuern oder Betriebssteuern (Strom, Energie) sind in den entsprechenden Funktionskosten enthalten. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 »Ertragsteuern« für alle temporären Unterschiede zwischen Steuer- und IFRS-Bilanzwerten, für Steuergutschriften und Verlustvorträge im Konzernabschluss gebildet. Zur Berechnung von aktiven und passiven latenten Steuern wendet die Gesellschaft die zum Bilanzstichtag geltenden oder die zukünftig geltenden Steuersätze an. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf latente Steuern werden mit Verabschiedung der gesetzlichen Änderung erfasst. Aktive latente Steuern werden nur bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann. Beizulegender Zeitwert Über den IFRS 13 »Bemessung des beizulegenden Zeitwerts« wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einschließlich der erforderlichen Angaben weitgehend einheitlich in den IFRS geregelt. Der beizulegende Zeitwert ist der Wert, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden würde, bzw. der Preis, welcher gezahlt werden müsste, um eine Schuld zu übertragen. Es wird die 3-stufige Fair Value-Hierarchie nach IFRS 13 angewendet. Der Hierarchiestufe 1 werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zugeordnet, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung zur Hierarchiestufe 2 erfolgt, sofern ein Bewertungsmodell angewendet wird oder der Preis aus vergleichbaren Transaktionen abgeleitet wird. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Hierarchiestufe 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird. Bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden wird zudem das Ausfallrisiko berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte inklusive Software werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn (a) der Immaterielle Vermögenswert identifizierbar ist (d.h. er ist trennbar oder resultiert aus vertraglichen oder anderen Rechten), (b) es wahrscheinlich ist, dass der zukünftige wirtschaftliche Nutzen (z. B. Liquide Mittel oder andere Vorteile wie Kostenersparnisse), der aus dem Vermögenswert resultiert, dem Unternehmen zufließen wird, und (c) die Kosten des Immateriellen Vermögenswerts verlässlich bestimmt werden können. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Bei qualifizierten Vermögenswerten werden die direkt zuordenbaren Finanzierungskosten ebenfalls aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Vertragslaufzeit oder geschätzter Nutzungsdauer. Folgende Nutzungsdauern kommen dabei zur Anwendung:
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden in Abhängigkeit von deren Funktion in den Kosten der umgesetzten Leistungen, in den Vertriebskosten, in den Forschungs- und Entwicklungskosten oder in den Allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie Geschäftswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zumindest jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand im Sonstigen betrieblichen Aufwand gezeigt (siehe »Wertminderungen bei Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen«). Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben Material- und Personalaufwand auch direkt zurechenbare Gemeinkosten. Bei qualifizierten Vermögenswerten werden die direkt zuordenbaren Finanzierungskosten ebenfalls aktiviert. Zuwendungen Dritter (staatliche Zuschüsse) mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern, nicht enthalten sind die »Right of Use« Nutzungsrechte (RoU-Assets) aus Leasingverträgen:
Die RoU-Assets aus Leasingverträgen werden linear über die betriebliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen abgeschrieben. Dabei werden die fixen Leasinglaufzeiten wie folgt berücksichtigt:
Instandhaltungen und Reparaturen werden aufwandswirksam erfasst, während Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, welche die Ansatzkriterien für Vermögenswerte erfüllen, sowie Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen aktiviert werden. Gewinne oder Verluste aus Anlagenabgängen werden unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Abschreibungen auf Sachanlagen werden in Abhängigkeit von deren Funktion in den Kosten der umgesetzten Leistungen, in den Vertriebskosten, in den Forschungs- und Entwicklungskosten oder in den Allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte Grundstücke und Gebäude, deren Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Wertminderungen bei Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäftswerte sowie Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete Sachverhalte vorliegen, die auf einen Wertminderungsbedarf schließen lassen. Für den Werthaltigkeitstest der Geschäftswerte werden diese den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zugutekommt. Entsprechend den Regelungen des IAS 36 »Wertminderungen von Vermögenswerten« wird eine Wertminderung eines Geschäftswerts dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt. Geschäftswerte, Immaterielle Vermögenswerte sowie das Sachanlagevermögen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn es Hinweise gibt, dass Gründe für eine Wertminderung vorliegen könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie noch genutzt werden oder veräußert werden sollen. Vermögenswerte sind dann wertzumindern, wenn der Buchwert den höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert wird anhand der erwarteten zukünftigen Zahlungszuflüsse ermittelt, die der Vermögenswert bei fortgesetzter Verwendung über die Nutzungsperiode oder durch einen möglichen Verkauf wahrscheinlich generieren wird. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand im Sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Wenn Hinweise vorliegen, dass Gründe, die in der Vergangenheit zu einer Wertminderung von Sachanlagen oder Immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäftswerten) geführt haben, nicht mehr bestehen, wird geprüft, ob eine Zuschreibung erfolgen muss. Staatliche Zuschüsse Steuerpflichtige und steuerfreie staatliche Zuschüsse zum Erwerb bestimmter langfristiger Vermögenswerte werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die erworbenen und selbst hergestellten Vermögenswerte gebucht. Nicht rückzahlbare Kostenerstattungen werden, insoweit die Aufwendungen bereits angefallen sind und wenn alle Auflagen erfüllt sind, als Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Bis dahin werden erhaltene Zuschüsse in der passiven Rechnungsabgrenzung erfasst. Die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erhaltenen staatlichen Zuschüsse werden aufwandsmindernd in den entsprechenden Aufwandspositionen, im Wesentlichen im Personalaufwand (siehe Punkt 11) erfasst. Staatliche Zuschüsse bezogen auf zinsvergünstigten Darlehen, welche sich aus der Differenz zwischen marktüblichem und vertraglich vereinbartem Zins ergeben, werden in der passiven Rechnungsabgrenzung erfasst und über die Vertragslaufzeit im Finanzergebnis als Minderung der Finanzaufwendungen ausgewiesen. Finanzanlagen und Wertpapiere ALTANA ordnet sämtliche Wertpapiere und bestimmte Finanzanlagen (siehe Punkt 14) gemäß IFRS 9 »Finanzinstrumente« der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« (fair value through profit or loss - FVtPL) zu und bewertet diese Finanzinstrumente am Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert. Finanzanlagen und Wertpapiere werden erstmals am Erfüllungstag der zugrunde liegenden Transaktion in der Bilanz erfasst. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn keine Ansprüche auf Zahlungsströme mehr bestehen oder der Vermögenswert an andere übertragen wurde und keine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vermögenswert mehr bestehen. Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, auf die ALTANA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, in der Regel aufgrund eines Stimmrechtsanteils von 20% bis 50%. Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, welche gemeinsam mit einem oder mehreren weiteren Gesellschaftern geführt werden und bei denen maßgebliche Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Kein Gesellschafter besitzt hierbei eine direkte oder indirekte alleinige Beherrschungsmöglichkeit. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 28 »Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen« nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert um die Eigenkapitalveränderungen der at equity bilanzierten Gesellschaften erhöht oder vermindert, soweit diese auf die Anteile von ALTANA entfallen. Dabei wird der Anteil von ALTANA an den Ergebnissen der at equity bilanzierten Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, während sonstige Eigenkapitalveränderungen des at equity bilanzierten Unternehmens im Sonstigen Ergebnis abgebildet werden. Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem at equity bilanzierten Unternehmen hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden. Abgangserfolge aus der Veräußerung von Anteilen im abgelaufenen Geschäftsjahr werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus einer Verwässerung des Eigentumsanteils bei Beibehaltung der at equity Bilanzierung, werden im Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag angesetzt. Der beizulegende Wert entspricht dem geschätzten Verkaufspreis, der im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt werden kann, vermindert um geschätzte Fertigstellungs- und Verkaufskosten. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden anhand der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt. Herstellungskosten umfassen Material- und Personalaufwand sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Abwertungen werden im Materialaufwand ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei der erstmaligen Erfassung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls wendet ALTANA den vereinfachten Ansatz (»expected credit loss« Modell) gemäß IFRS 9 an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls (wie z. B. Insolvenz oder Lieferstopp) vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen, wenngleich weiterhin eine Durchsetzung des Anspruchs versucht wird. Im Fall der Einbringung bereits vollständig wertberichtigter Forderungen erfolgt eine erfolgswirksame Wertaufholung. Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bändern nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. ALTANA geht bei der Forderungsbewertung ab einer Überfälligkeit von 30 Tagen von einem erhöhten Ausfallrisiko aus. Die positive Korrelation zwischen Überfälligkeit der Zahlung und prozentualer Ausfallwahrscheinlichkeit wird durch die Definition von Zeitbändern bei der Berechnung der Risikovorsorge pro Portfolio berücksichtigt. Liquide Mittel ALTANA behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit einer Restlaufzeit seit dem Erwerbszeitpunkt von bis zu drei Monaten als Liquide Mittel. Dies entspricht der Zusammensetzung des Finanzmittelfonds für die Kapitalflussrechnung. Finanzinstrumente Gemäß IFRS 9 weist ALTANA alle Finanzaktiva und -passiva sowie alle Derivate in der Bilanz als Vermögenswerte oder Schuldposten aus und bewertet sie zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die erstmalige Erfassung von originären Vermögenswerten erfolgt zum Erfüllungstag, die von Derivaten zum Handelstag. Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gelten folgende Regeln: Die beizulegenden Zeitwerte für Wertpapiere und börsennotierte Finanzanlagen entsprechen Preisen, die für identische Vermögenswerte auf aktiven Märkten notiert sind (Hierarchiestufe 1). Bei derivativen Forderungen und Verbindlichkeiten, nicht börsennotierten Finanzanlagen sowie den sonstigen unverzinslichen originären finanziellen Verbindlichkeiten zugeordneten Finanzverbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden, die auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (Hierarchiestufe 2), oder anhand nicht am Markt beobachtbarer Parameter (Hierarchiestufe 3) ermittelt. Marktwertänderungen von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert werden, werden direkt ergebniswirksam erfasst. Bei den bestehenden Eigenkapitalinstrumenten im Konzern wird von einer erfolgsneutralen Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesehen und die durch den Standard vorgesehene Bewertungsoption nicht genutzt. Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert werden, werden ergebnis- oder eigenkapitalwirksam erfasst, je nachdem, ob es sich um eine Sicherung im Rahmen eines Fair Value Hedges oder eines Cash Flow Hedges handelt. Die Marktwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts sowie des derivativen Finanzinstruments werden im Rahmen eines Fair Value Hedges in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Der wirksame Teil der Marktwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die der Absicherung zukünftiger Geldflüsse dienen (Cash Flow Hedges), werden so lange im Eigenkapital in der Position Sonstiges Ergebnis gezeigt, bis das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Der nicht effektive Anteil eines Cash Flow Hedges oder Sicherungsgeschäftes, die nicht die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, werden sofort ergebniswirksam erfasst. Dabei wird die Änderung des Kassaelements eines Termingeschäfts als Sicherungsinstrument in einer Sicherungsbeziehung designiert. ALTANA übt das Wahlrecht, Sicherungskosten im Zusammenhang mit designierten Sicherungsbeziehungen im Sonstigen Ergebnis (cost of hedging) zu erfassen, aus. Es handelt sich dabei um das Terminelement eines Termingeschäfts sowie die Fremdwährungs-Basis-Spreads. Bei Abschluss einer Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen dem eingesetzten Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft dokumentiert. Zusätzlich erfolgt zu Beginn der Sicherungsbeziehung und laufend eine Dokumentation über die Einschätzung darüber, ob das eingesetzte Sicherungsinstrument die Wertschwankungen der zugrunde liegenden Transaktion tatsächlich kompensieren kann (Effektivitätsmessung). Aktienähnliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ALTANA hat im Rahmen langfristiger Anreizprogramme aktienähnliche Instrumente an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgegeben, deren Bilanzierung sich nach IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung« richtet. ALTANA bewertet diese Instrumente daher mit dem Marktwert am Tag der Gewährung (Hierarchiestufe 3). Dabei werden die Ausübungsbedingungen, unter denen die Instrumente gewährt wurden, berücksichtigt. Der Aufwand wird über die erforderliche Dienstzeit verteilt. Die Verbindlichkeiten werden bis zur Barabgeltung der ausgegebenen Instrumente zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag mit dem dann geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Pensionsrückstellungen Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer« nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method), auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Neubewertungen der Nettopensionsverpflichtung werden im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe im Sonstigen Ergebnis erfasst (siehe »Gesamterfolgsrechnung«). Somit entspricht die Rückstellung in der Regel der tatsächlichen Verpflichtung zum jeweiligen Bilanzstichtag. Sonstige Rückstellungen Gemäß IAS 37 »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« werden Sonstige Rückstellungen gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenwärtig gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss eine Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Die Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen wird aufgrund von Erfahrungswerten gebildet. Basierend auf den durchschnittlichen Gewährleistungsansprüchen der letzten zwei bis drei Jahre wird, je nach Geschäftszweig, ein Prozentsatz ermittelt, der auf den Nettowarenumsatz angewandt wird. Die Rückstellung wird an neue Schätzgrößen angepasst. In den Sonstigen Rückstellungen sind auch personalbezogene Verpflichtungen enthalten, die gemäß IAS 19 bewertet werden. Leasing ALTANA least Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der überwiegende Teil des Leasingportfolios besteht aus KFZ-Leasingverträgen. Gemessen am Buchwert der RoU-Assets machen hingegen geleaste Grundstücke und Gebäude den größten Teil aus. Mietverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum abgeschlossen, können aber auch Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Leasinggegenstände dienen nicht als Sicherheiten und Leasingverträge beinhalten keine speziellen Auflagen. Die Mietverträge werden individuell ausgehandelt und enthalten eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen. Leasingverhältnisse werden als RoU-Asset und einer entsprechenden Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes erfasst. Das RoU-Asset wird über die betriebliche Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder die kürzere Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Gemäß der Effektivzinsmethode wird jede Zahlung in Tilgung und Zinsaufwand aufgeteilt. Der Zinsaufwand wird über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst. Vermögenswerte und Schulden, die sich aus einem Leasingverhältnis ergeben, werden bei der Erstbewertung mit dem Barwert angesetzt. RoU-Assets werden zu Anschaffungskosten bewertet und setzen sich wie folgt zusammen: (a) dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, (b) alle zu oder vor dem Startdatum geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, (c) aller anfänglichen direkten Kosten, und (d) der Wiederherstellungskosten von Standorten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert der folgenden Leasingzahlungen: (a) feste Zahlungen (einschließlich substanzieller fester Zahlungen), abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen, (b) variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, (c) Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind, (d) den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben und (e) Zahlungen von Strafen für die vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses. Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von ALTANA abgezinst, dieser entspricht der konzernweiten angewandten Zinsstrukturkurve. Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen und Leasingverträgen für geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort erfolgswirksam erfasst. Kurzfristige Mietverträge sind Mietverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich typischerweise um Betriebs- und Geschäftsausstattung wie zum Beispiel Drucker, Kopierer, etc., welche Anschaffungskosten von nicht mehr als 5.000 EUR haben. Verwendung von Schätzwerten und Ermessensausübungen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert bei einigen Positionen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen, die Auswirkungen auf die zum jeweiligen Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum haben. Die tatsächlichen Beträge können von den Schätzwerten abweichen. Ermessensentscheidungen basieren auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und historischer Erfahrungen. Hier werden insbesondere die Risiken von Belastungen aus geopolitischen Spannungen sowie einer gegenüber den Erwartungen verschlechterten oder sogar rezessiven Entwicklung der Weltwirtschaft oder wichtiger Kernregionen berücksichtigt Dies gilt z. B. bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, für die Beurteilung der Voraussetzungen um Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, bei der Beurteilung der Laufzeit der Leasingverträge betreffend der hinreichend sicheren Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, sowie im Rahmen der Umsatzrealisierung hinsichtlich der Aufteilung des Transaktionspreises. Die Instrumente zur Überprüfung der Werthaltigkeit und Ermittlung von Wertminderungen von Geschäftswerten, anderen Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen sind in den Vorjahren vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie um gewichtete Szenario-basierte Bewertungen ergänzt worden. Ebenfalls wurden die Instrumente zur Ermittlung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen adjustiert. Die Anpassung der Modelle wurde im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der unveränderten Risikolage beibehalten. Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen für Schätzungsunsicherheiten identifiziert, bei denen das Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erfolgen kann: Umsatzrealisation: Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse und damit verbundener Rabatte kommen Schätzwerte, welche sich auf Umsätze und vereinbarte Vertragskonditionen beziehen, zum Einsatz (siehe Umsatzrealisierung). Pensionsverpflichtungen: Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens werden zum Bilanzstichtag aktuelle Parameter, wie der erwartete Abzinsungsprozentsatz, Gehalts- und Pensionstrend sowie Erträge des Fondsvermögens, verwendet. Wenn sich diese Parameter wesentlich anders als erwartet entwickeln, kann das eine beträchtliche Auswirkung auf die Pensionsverpflichtungen haben (siehe Punkt 24). Wertminderungen: Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäftswerte, der anderen Immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgt generell auf Basis abgezinster Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung und dem Verkauf der Vermögenswerte. Faktoren wie ein geringeres Betriebsergebnis als erwartet und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze können zu einer Wertminderung führen. Hinsichtlich der bilanzierten Geschäftswerte, der anderen Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen wird auf die Punkte 12 und 13 verwiesen. Steuern: Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfordert, dass zukünftig hinreichend zu versteuerndes Einkommen generiert wird, welches gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann. Die Beurteilung der Aktivierbarkeit latenter Steuern unterliegt einer Schätzung diverser Faktoren. Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist daher nicht auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als ALTANA kommen können. Sollten Änderungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Leasing: Bei der Festlegung der Vertragslaufzeit berücksichtigt das Management alle Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption oder zur Nichtausübung einer Kündigungsoption schaffen. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ermöglichen die operative Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und durch Aus- oder Nichtausübung einen gewissen Handlungsspielraum bei geänderten Marktsituationen. Aufgrund der Finanzierungsstruktur von ALTANA wird zur Ermittlung der Leasingverbindlichkeit konzernweit eine Zinsstrukturkurve, die einer jährlichen Überprüfung unterliegt, verwendet. 3. Unternehmenserwerbe und -verkäufe Unternehmenserwerbe werden von dem Zeitpunkt an, an dem die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik auf ALTANA übergegangen ist, entsprechend IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse« nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die über den geschätzten beizulegenden Zeitwert der erworbenen anteiligen Nettovermögenswerte hinausgehende übertragene Gegenleistung wird als Geschäftswert aktiviert. Es erfolgt eine Zuordnung zu den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die aus dem Erwerb ein Nutzen hervorgeht. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab der Kontrollerlangung im Konzernabschluss enthalten. Im Falle einer Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt im Rahmen der Kaufpreisallokation anhand von praxisüblichen Discounted Cash Flow-Verfahren, bei denen Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3 verwendet werden. Akquisitionen im Jahr 2021 Für den im Geschäftsbereich ECKART getätigten Asset Deal zum Erwerb des Geschäfts der TLS Technik GmbH & Co. Spezialpulver KG (TLS) wurde im Geschäftsjahr 2022 die unter den Finanzverbindlichkeiten erfasste Verpflichtung für Earn-out Zahlungen ergebniswirksam um 1,2 Mio. € reduziert, da die maßgeblichen im Vertrag definierten Rohertragsziele voraussichtlich nicht erreicht werden. Akquisitionen im Jahr 2017 Für den im Geschäftsbereich ELANTAS mit der amerikanischen Cytec Industries Inc. getätigten Share Deal wurden in den vergangenen Jahren Kürzungen der unter den Finanzverbindlichkeiten erfassten Verpflichtungen für Earn-out-Zahlungen vorgenommen: 2019: 4,2 Mio. USD (3,7 Mio. €); 2021: 3,6 Mio. USD (3,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2022 wurde die verbleibende Finanzverbindlichkeit in Höhe von 0,8 Mio. USD (0,7 Mio. €) vollständig ergebniswirksam ausgebucht, da die maßgeblichen Umsatzziele nicht erreicht wurden. 4. Umsatzerlöse Die methodische Anwendung von IFRS 15 ist in Punkt 2 dargestellt. Die Umsatzerlöse nach Regionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche von ALTANA:
Aus der Kundenstruktur und der Vielzahl von Geschäftsaktivitäten von ALTANA ergab sich in den Geschäftsjahren keine wesentliche Konzentration auf einzelne Kunden, Regionen oder Geschäftsbereiche. Die Coronavirus-Pandemie hatte keinen Einfluss auf die grundsätzliche Bilanzierung der Umsatzerlöse und den damit verbundenen Rabatten. ALTANA hat im Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen in Höhe von 3.021,0 Mio.€ (Vorjahr: 2.666,5 Mio.€) realisiert. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Erlösschmälerungen betragen 15,3 Mio. € (Vorjahr: 17,2 Mio. €). Der Ausweis erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen (siehe Punkt 25) sowie den Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 26). Anzahlungen von Kunden für die die Leistungsverpflichtungen noch nicht erfüllt sind, werden in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst (siehe Punkt 26). 5. Kosten der umgesetzten Leistungen Die Kosten der umgesetzten Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
6. Sonstige betriebliche Erträge
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Das Ergebnis aus Kursdifferenzen setzt sich wie folgt zusammen:
Die Sonderaufwendungen betreffen die nachfolgenden Sachverhalte:
Im Geschäftsjahr 2021 betrafen die Wertminderungen von Immateriellen Vermögenswerten den Geschäftsbereich Holding (siehe Punkt 12) und die Wertminderungen von Sachanlagen den Geschäftsbereich ELANTAS (siehe Punkt 13). 8. Finanzerträge
Der Anstieg der Übrigen Finanzerträge basiert im Wesentlichen auf einem Ertrag aus der Veräußerung der Anteile an einem bisher at equity bilanzierten Unternehmen in Höhe von 8,5 Mio. € (siehe Punkt 15). 9. Finanzaufwendungen
In den übrigen Finanzaufwendungen sind Kursverluste in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 sind in den Zinsaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) Zinsen aus Leasingverträgen enthalten. 10. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar:
Der von den inländischen Gesellschaften abgeleitete kombinierte Ertragsteuersatz beträgt wie im Vorjahr 29,5 %. Dieser setzt sich wie im Vorjahr aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie der Gewerbesteuer von ca. 14 % zusammen. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer basiert auf einem gewichteten Gewerbesteuerhebesatz aller deutschen Gemeinden, in denen ALTANA Betriebsstätten unterhält. Folgende Tabelle stellt die Überleitung vom erwarteten auf den effektiven Steuersatz dar:
Die effektive Steuerquote bezogen auf das unbereinigte Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 23,9% (Vorjahr: 29,0%). Die Position Sonstiges enthält in 2021 einen Einmaleffekt aus dem steuerlichen Step-up von Anlagevermögen in Italien. Im Geschäftsjahr 2022 ist die effektive Steuerquote insbesondere durch Vorjahressteuererstattungen beeinflusst. Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betrafen folgende Bilanzposten:
Der Zeitraum der möglichen Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge von ALTANA ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio.€) wurden zum 31.12.2022 nicht berücksichtigt, da die künftige Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Steuerliche Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern aktiviert wurden, sind in Höhe von 3,5 Mio. € zeitlich unbegrenzt nutzbar, 0,5 Mio. € verfallen bis einschließlich 2027. Für Gesellschaften, die im Vorjahr oder im laufenden Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis gezeigt haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) aktiviert, da die Realisierung des Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung insoweit wahrscheinlich ist. Zum 31.12.2022 wurden passive latente Steuern für temporäre Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem Nettovermögen von bestimmten Beteiligungen in Höhe von 47,1 Mio. € (Vorjahr: 38,3 Mio.€) nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen gesteuert werden kann und in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist. 11. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme enthalten (siehe Punkt 22). Dabei entfallen 3,7 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) auf den Vergütungsplan für Führungskräfte »ALTANA Equity Performance« und 2,6 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio.€) auf den Vergütungsplan für Mitarbeiter »ALTANA Gewinn-Beteiligungs-Rechte«. Die Personalaufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2021 durch staatliche Zuschüsse im Rahmen der Coronavirus-Pandemie in Höhe von 0,3 Mio. € gemindert. Die Personalaufwendungen resultierten aus folgender durchschnittlicher Personalstruktur:
Abschreibungen und Wertminderungen Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2022 sind keine Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gebucht worden. Bezüglich der in 2021 angefallenen Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte wird auf Punkt 12 und für die Wertminderungen auf Sachanlagen wird auf Punkt 13 verwiesen. Leasing Für die Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich nachfolgende Effekte:
12. Immaterielle Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2022 entfallen die Zugänge in der Position Software und Sonstige auf Digitalisierungsprojekte und den weiteren Ausbau der ERP-Systeme und verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche ELANTAS 2,6 Mio. €, Holding 1,6 Mio. €, ECKART 1,4 Mio. €, ACTEGA 1,2 Mio. € und BYK 0,7 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2021 betrafen die Zugänge in der Position Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte im Wesentlichen den Erwerb von Technologien, Kundenbeziehungen und Marken von Henkel im Geschäftsbereich ACTEGA mit 45,2 Mio. €. Gleichzeitig wurden auch Technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 1,1 Mio. € im Rahmen dieser Transaktion erworben. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2021 in der Position Software und Sonstige entfielen auf Digitalisierungsprojekte und den weiteren Ausbau der ERP-Systeme und verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche Holding 3,0 Mio. €, BYK 1,9 Mio. €, ECKART 1,4 Mio. €, ELANTAS 1,0 Mio. € und ACTEGA 0,9 Mio. €. Im Geschäftsbereich Holding wurde eine Softwarelizenz in Höhe von 0,4 Mio. € wertgemindert, da diese nicht mehr genutzt wird. Die Änderung des Konsolidierungskreises betraf den Erwerb der TLS im Geschäftsbereich ECKART (siehe Punkt 3). Die in den Folgejahren erwarteten Abschreibungen auf Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie Software stellen sich wie folgt dar, wobei die tatsächlichen Abschreibungen von den erwarteten Abschreibungen abweichen können:
In der Position Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte sind Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von 24,8 Mio. € (Vorjahr: 24,6 Mio. €) enthalten und betreffen im Wesentlichen die Marke ECKART. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen wurden die Markenrechte erworben und bei der Kaufpreisallokation erfolgte die Identifizierung der unbestimmten Nutzungsdauer. Sie werden weiterhin genutzt und es bestand wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf. Die Geschäftswerte sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
Werthaltigkeitstest für Geschäftswerte ALTANA hat die Geschäftswerte auf Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung wird mindestens jährlich im 4. Quartal basierend auf der jeweiligen Langzeitplanung durchgeführt. Die letzte Überprüfung wurde auf Basis der Langzeitplanung für die Jahre 2023 bis 2027 durchgeführt. Dieser Planung lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie bestmögliche Einschätzungen des Managements über die zukünftige Entwicklung zugrunde. Darüber hinaus wurden die in der Planung verwendeten gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten aus entsprechenden Marktprognosen abgeleitet. Um die Überprüfungen der Werthaltigkeit durchzuführen, schätzte ALTANA Zahlungsmittelzuflüsse über die Planungsperiode hinaus, indem eine konstante Wachstumsrate für die Folgejahre fortgeschrieben wurde. Unter Anwendung eines Discounted Cash Flow-Verfahrens wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit, unter Verwendung von Inputfaktoren der Hierarchiestufe 3, ermittelt. Hierbei kamen folgende Parameter zur Anwendung: Diskontierungszinssatz nach Steuern 7,5 % (Vorjahr: 7,0 %); Wachstumsraten: BYK unverändert zum Vorjahr 1,75 %, ECKART, ELANTAS und ACTEGA unverändert zum Vorjahr jeweils 1,5 %. Der ermittelte beizulegende Zeitwert wurde dann mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Die Überprüfungen der Werthaltigkeit wurden auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten durchgeführt. Zur Absicherung des Ergebnisses des Werthaltigkeitstests ermittelt ALTANA außerdem den Nutzungswert für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit. Soweit sich bei den Berechnungen ein Wertminderungsbedarf unter Berücksichtigung der Sensitivitätsanalysen ergibt, wird auf Basis einer gewichteten Szenario-basierten Bewertung der genaue Wertminderungsbetrag ermittelt. Für den Geschäftsbereich ECKART wurde eine gewichtete Szenario-basierte Bewertung vorgenommen, welche auch bei anschließender durchgeführten Sensitivitätsanalyse zu keinem Wertminderungsbedarf führt. Die durchgeführten Sensitivitätsanalysen in den anderen Geschäftsbereichen ergaben, dass auch innerhalb eines realistischen Rahmens abweichender wesentlicher Annahmen kein Wertminderungsbedarf bei den Geschäftsbereichen vorliegt. In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wurden keine Wertminderungen auf Geschäftswerte festgestellt. Im Zeitraum seit der Durchführung der Wertminderungsprüfung bis zum 31.12.2022 sind keine Indikatoren für eine Wertminderung aufgetreten. 13. Sachanlagen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nutzungsrechte, die im Rahmen von Leasingverträgen im Anlagevermögen bilanziert sind:
Im Geschäftsjahr 2022 betrafen die Zugänge im Geschäftsbereich BYK mit 21,8 Mio. € die US- amerikanischen Gesellschaften und mit 19,7 Mio. € europäische Gesellschaften. Weitere 5,6 Mio. € wurden in den asiatischen Gesellschaften investiert. Im Geschäftsbereich ECKART wurden bei den europäischen Gesellschaften 12,5 Mio. € investiert, weitere 8,3 Mio. € entfielen auf die US-amerikanische Gesellschaft, sowie 0,9 Mio. € auf asiatische Gesellschaften. Im Rahmen der Erweiterung der Produktions- und Laborkapazitäten wurden im Geschäftsbereich ELANTAS in Deutschland und in Italien 7,7 Mio. €, in Asien 4,7 Mio. €, bei der US-amerikanischen Gesellschaft 2,1 Mio. € und weitere 0,5 Mio. € in Brasilien investiert. Im Geschäftsbereich ACTEGA wurden bei den europäischen Gesellschaften 12,7 Mio. € in Forschungs- und Produktionsanlagen investiert, weitere 10,1 Mio. € entfielen auf die brasilianische Gesellschaft, sowie 4,9 Mio. € auf amerikanische Gesellschaften. Im Geschäftsjahr 2021 betrafen die Zugänge im Geschäftsbereich BYK mit 22,5 Mio. € die europäischen Gesellschaften und mit 10,4 Mio. € die asiatischen Gesellschaften. Weitere 9,0 Mio. € wurden bei den US-amerikanischen Gesellschaften und 0,4 Mio. € in der mexikanischen Gesellschaft investiert. Im Geschäftsbereich ECKART wurden bei europäischen Gesellschaften 11,1 Mio. € investiert, weitere 12,9 Mio. € entfielen auf die US-amerikanische Gesellschaft. Im Rahmen der Erweiterung der Produktions- und Laborkapazitäten wurden im Geschäftsbereich ELANTAS in Deutschland und in Italien 5,1 Mio. €, bei der US-amerikanischen Gesellschaft 1,8 Mio. €, in Asien 3,8 Mio. € und weitere 0,4 Mio. € in Brasilien investiert. Im Geschäftsbereich ACTEGA wurden bei den europäischen Gesellschaften 16,1 Mio. € in Forschungs- und Produktionsanlagen investiert, hiervon entfallen 1,1 Mio. € auf Technische Anlagen und Maschinen aus dem Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten von Henkel (siehe Punkt 12). Weitere 4,1 Mio. € entfielen auf amerikanische Gesellschaften, sowie 1,9 Mio. € auf die brasilianische Gesellschaft. Die Änderungen des Konsolidierungskreises betraf den Erwerb der TLS im Geschäftsbereich ECKART. Im Zusammenhang mit den Investitionen hat ALTANA im Geschäftsjahr 2022 37 Tsd.€ (Vorjahr: 0,3 Mio. €) direkt zurechenbare Finanzierungskosten aktiviert, der Bewertung lag ein Finanzierungskostensatz von 0,5 % (Vorjahr: 1,6 %) zugrunde. Zum 31.12.2022 wurden unter den Sachanlagen als Finanzinvestition gehaltene Grundstücke und Gebäude mit 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert dieser Grundstücke und Gebäude beträgt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung des Ertragswertverfahrens oder mithilfe externer Gutachten ermittelt. Hierbei kommen als Inputfaktoren Marktpreise vergleichbarer Vermögenswerte, die nicht an aktiven Märkten gehandelt werden (Hierarchiestufe 3), zum Einsatz. Im Zusammenhang mit als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien bestehen keine Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2022 erhielt ALTANA 2,3 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) steuerpflichtige und steuerfreie Investitionszuschüsse. Im Geschäftsjahr 2021 wurde im Geschäftsbereich ELANTAS an einem indischen Standort im Rahmen der Einstellung eines Investitionsprojektes 0,9 Mio. € wertgemindert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Wertminderungen vorgenommen (siehe Punkt 7). 14. Finanzanlagen
Zum 31.12.2022 beinhalten die Beteiligungen 3,7 Mio.€ aus den im Rahmen der Veräußerung der dp polar erhaltenen Anteile an der börsennotierten 3D Systems Corp. (siehe Punkt 15), welche zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Darüber hinaus erhöhten sich die Beteiligungen um 1,7 Mio. € durch den Erwerb von 19,8 % der Anteile an der Saralon GmbH (Saralon), Chemnitz. Da die Kaufpreiszahlung nach dem Bilanzstichtag stattgefunden hat, sind 1,7 Mio. € in den Übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten (siehe Punkt 23). Im Geschäftsjahr 2021 hat ALTANA an einer Kapitalerhöhung der TAU ACT GmbH (TAU), Berlin, in Höhe von 1,1 Mio. € teilgenommen, hierdurchstieg der Beteiligungswert der in 2020 erworbenen Beteiligung von 13,5 % auf 13,7 %. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Darlehen mit Wandlungsoption in Höhe von 1,1 Mio. € an die Gesellschaft ausgereicht, welches unter den Sonstigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen wird. Davon sind 0,3 Mio. € zum Stichtag in den Übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten, da die Zahlung nach dem Bilanzstichtag stattgefunden hat (siehe Punkt 23). Aufgrund des Ausstiegs eines anderen Investors erhöhte sich der Anteil der Beteiligung im Geschäftsjahr von 13,7 % auf 14,6 %. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der beizulegende Zeitwert der Beteiligung an der Melior Innovations Inc., USA, zur Gänze um 3,2 Mio. € reduziert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine Änderung des beizulegenden Zeitwertes vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 hat ALTANA ein langfristiges Darlehen in Höhe von 16,0 Mio. € an die israelische Landa Labs gewährt. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden die bis dahin aufgelaufenen Zinsen in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. € dem Darlehen hinzugerechnet. Dieses Darlehen ist vollständig durch Anteile an Landa sowie zusätzlich durch Anteile an Landa Labs gesichert. Bei Beck India wurden 1,7 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) freie Liquide Mittel in eine mittelfristig verzinste Finanzanlage investiert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Darlehen mit Wandlungsoption in Höhe von 1,5 Mio.€ an das at equity bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen dp polar ausgereicht, welches unter den Sonstigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen wurde. Die Wandlungsoption wurde im Rahmen der Veräußerung der Anteile an die 3D Systems zum 04.10.2022 ausgeübt (siehe Punkt 15). In den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 wurden mehrere Vereinbarungen zur Finanzierung einer sonstigen Beteiligung in Israel über insgesamt 2,2 Mio. € unterzeichnet. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 1,4 Mio. € aus dieser Finanzierungvereinbarung in Eigenkapital umgewandelt und in den Beteiligungen ausgewiesen. Der übrige nicht gewandelte Anteil wird weiterhin unter den Sonstigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen. Im Rahmen eines US-amerikanischen Förderprogramms hat ALTANA im Geschäftsjahr 2018 ein langfristiges, endfälliges Darlehen über 7,1 Mio. USD an einen amerikanischen Investmentfonds gewährt, der nicht mit ALTANA verbunden ist. Das Darlehen ist in den Sonstigen langfristigen Finanzanlagen enthalten. Im Gegenzug hat ALTANA ein ebenfalls endfälliges Darlehen über 9,9 Mio. USD erhalten (siehe Punkt 23). Unter Wesentlichkeitsaspekten werden die Beteiligungen an der Taunus Treuhandgesellschaft m.b.H Steuerberatungsgesellschaft, der Seedamm-Versicherungs-Vermittlungs GmbH und der Saralon GmbH unter den langfristigen Finanzanlagen und nicht unter den at equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen. 15. Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen
Die Bilanzierung der Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity-Methode. Die Position Sonstige Veränderungen enthält Effekte aus der Verwässerung von Anteilsverhältnissen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen sowie der Wandlung und dem Verfall von auf Ebene einer der Beteiligungen gewährten Aktienoptionen. Das anteilige Eigenkapital der 39,0 %igen Beteiligung an Aldoro betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung im Geschäftsjahr 2005 2,8 Mio. €; der anfängliche Geschäftswert wurde mit 4,4 Mio. € ermittelt. Aldoro produziert in Brasilien metallische Effektpigmente und vertreibt diese weltweit. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit stellt hierbei der südamerikanische Raum dar. Das anteilige Ergebnis belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 0,7 Mio. €. Zum Anschaffungszeitpunkt der ursprünglichen 33,3 %igen Beteiligung an Landa betrug das anteilige Eigenkapital 28,9 Mio. €. Ein Betrag von 75,1 Mio. € wurde den Entwicklungskosten zugeordnet, ein Geschäftswert wurde nicht identifiziert. In den Jahren 2016 bis 2019 erfolgten Eigenkapitalerhöhungen, an denen ALTANA anteilig mit 134,4 Mio. € beteiligt war. An den in 2022 durchgeführten Kapitalerhöhungen über insgesamt 300,0 Mio. USD hat sich ALTANA unterproportional mit 25,0Mio. USD beteiligt. Im Wesentlichen hierdurch verminderte sich die Beteiligung auf final 29,5 % und es ergaben sich aus der anteiligen Zurechnung der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen signifikante positive Effekte auf den Buchwert der Beteiligung. Darüber hinaus hatten die Wandlung und der Verfall von Aktienoptionen auf Ebene der Beteiligung zusätzliche positive Effekte auf den Buchwert. Der durch diese Effekte entstehende Gewinn inklusive der anteiligen Reklassifizierung von bisher im OCI gebuchten Kurseffekte in Höhe von insgesamt 59,4 Mio. € wird im Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der anteiligen Ergebnisse aller at equity bilanzierten Unternehmen in Höhe von -48,4Mio.€ beläuft sich das Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen auf 10,9 Mio. €. Auf Landa entfiel im Geschäftsjahr 2022 ein anteiliges Ergebnis von -48,5 Mio.€. Landa entwickelt für die neuartige Nanography-Technologie im wasserbasierten Digitaldruck entsprechende Druckmaschinen und Verbrauchsmaterialien. Mit der planmäßigen Abschreibung der zum Zeitpunkt der Akquisition identifizierten Entwicklungskosten wurde im Geschäftsjahr 2019 begonnen. Die Bilanzierung der Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach der Equity- Methode. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der dp polar im Geschäftsjahr 2017 betrug der Kaufpreis 3,5 Mio.€ und das anteilige Eigenkapital der 43,8 %igen Beteiligung 1,5 Mio. €. Ein Geschäftswert wurde nicht identifiziert, den Entwicklungskosten wurden 2,0 Mio. € zugeordnet. Nach der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2019, an der ALTANA mit 3,2 Mio. € beteiligt war, betrug der Anteil 49,5 %. Den Entwicklungskosten sind seit dem erstmaligen Erwerb in Summe 3,4 Mio. € zugeordnet. Mit der planmäßigen Abschreibung der identifizierten Entwicklungskosten wurde noch nicht begonnen. Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich auf Basis des anteiligen Ergebnisses in Höhe von -1,2 Mio.Gein Buchwert von 4,8 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Rahmen der at equity Fortschreibung ein anteiliges Ergebnis in Höhe von -0,6 Mio. € berücksichtigt. Am 04.10.2022 wurde die Beteiligung an dp polar in Gänze an die 3D Systems GmbH veräußert. In diesem Zusammenhang wurde das von ALTANA an dp polar begebene Darlehen mit Wandlungsoption in Anteile gewandelt, welche ebenfalls mit veräußert wurden. Der Kaufpreis wurde in liquiden Mitteln in Höhe von 10,4Mio. € und Anteilen an der amerikanischen 3D Systems Corp. im Wert von 4,7 Mio. €, welche unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden (siehe Punkt 14), geleistet. Aus der Veräußerung ergab sich ein Gewinn in Höhe von 8,5 Mio. €, welcher auf Basis des einmaligen Charakters im Finanzergebnis (siehe Punkt 8) ausgewiesen wird. Die nachfolgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen. Die Angaben bilden die im Abschluss der relevanten assoziierten Unternehmen dargestellten Beträge ab und nicht den Anteil von ALTANA an diesen Beträgen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Nettovermögen zum Buchwert der assoziierten Beteiligungen:
Die Sonstigen Änderungen betreffen im Wesentlichen Effekte aus einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente auf Ebene einer assoziierten Beteiligung. Die Position Übrige in der Kapitalflussrechnung betrifft überwiegend die Ergebnisse aus den at equity bilanzierten Unternehmen. 16. Vorräte
Von den Vorräten wurden Abwertungen in Höhe von 33,1 Mio. € (Vorjahr: 29,4 Mio. €) bei den jeweiligen Vorratsklassen abgesetzt. 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge der Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
Das Kreditrisiko per 31.12.2022 und 31.12.2021 wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Der maximale Bruttobuchwert, welcher zum 31.12.2022 einem Kreditrisiko unterliegt, ergibt sich somit in Höhe von 500,5 Mio. € (Vorjahr: 484,7 Mio. €). 18. Wertpapiere Wertpapiere werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Buchwerte, welche den beizulegenden Zeitwerten entsprechen, stellen sich je Wertpapierkategorie wie folgt dar:
19. Kurzfristige Finanzanlagen ALTANA hat Geldmarktanlagen mit einer ursprünglichen Vertragslaufzeit von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr getätigt. Zum 31.12.2022 waren 7,2 Mio. € (Vorjahr: 67,5 Mio. €) in derartigen Anlagen angelegt. 20. Sonstige Vermögenswerte
21. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Aktienkapital betrug 136.097.896€ bei 136.097.896 auf den Namen lautenden Stückaktien und ist vollständig einbezahlt. Somit entspricht jede Stückaktie einem rechnerischen Anteil von 1 € am Grundkapital. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die ALTANA AG sowie Beträge aus aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen aus Vorjahren. Ebenfalls enthalten sind Einzahlungen aus der Anteilsveräußerung an andere Gesellschafter. Dividende Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Dividende in Höhe von 70,0 Mio. € an die Aktionärin ausgeschüttet. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2022 von 1.347,9 Mio. € der ALTANA AG eine Dividende in Höhe von 75,0 Mio.€ auszuschütten und den verbleibenden Rest in Höhe von 1.272,9 Mio. € vorzutragen. Sonstige Eigenkapitalpositionen Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen dienen, werden abzüglich Ertragsteuern in der Position »Derivative Finanzinstrumente« erfasst, wenn die Kriterien des Hedge Accounting entsprechend IFRS 9 erfüllt sind. Des Weiteren sind Unterschiede aus der Währungsumrechnung von konsolidierten Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, hier ausgewiesen. Angaben zu Sachverhalten in der Gesamterfolgsrechnung In der folgenden Tabelle sind die Aufwendungen und Erträge sowie die darauf entfallende Steuerbelastung der im Sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen dargestellt:
Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des ALTANA Konzerns umfasst die Steuerung der Liquiden Mittel, aller Finanzanlagen und Wertpapiere, des Eigenkapitals sowie des Fremdkapitals. Vorrangiges Ziel ist die konzernweit optimale Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Im Wesentlichen finanziert ALTANA die Unternehmensaktivitäten aus laufenden operativen Mittelzuflüssen. Darüber hinausgehende Finanzmittelbedarfe werden durch die Aufnahme von Finanzmitteln gedeckt. Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich das Eigenkapital des ALTANA Konzerns um 276,2 Mio. € auf 2.951,6 Mio. €. Der Anteil des Fremdkapitals an den gesamten Passiva lag bei 25%. Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten machten dabei jeweils knapp 13 % der Passiva aus. Von einem internationalen Bankenkonsortium wurde 2021 eine neue syndizierte Kreditlinie von 250,0 Mio. € begeben, die im Minimum eine Laufzeit bis 2026 hatte. In 2022 wurde die Laufzeit bis 2027 verlängert. Außerdem hat ALTANA in 2021 eine Kreditzusage von der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhalten, bei der bis zu 200,0 Mio. € für die Entwicklung klimafreundlicher, digitaler und nachhaltiger Produkte genutzt werden können. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die EIB Kreditzusage um weitere 50,0 Mio. € auf insgesamt 250,0 Mio. € erhöht und der Abrufzeitraum um ein Jahr bis zum 21.12.2023 verlängert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden drei Tranchen über jeweils 50,0 Mio. € gezogen. Hinsichtlich der Bilanzstruktur strebt ALTANA eine Aufteilung zwischen Eigen- und Fremdkapital an, die es ermöglicht, die Wachstumsstrategie sowohl operativ als auch durch Akquisitionen fortzuführen. Aktuell liegt kein externes Kreditrating durch eine Ratingagentur vor. Die derzeitige und zukünftig angestrebte Bilanzstruktur - arrondierende Akquisitionen eingeschlossen - soll den Anforderungen eines Investment Grade Ratings genügen. Bei Konzerngesellschaften mit Sitz in Brasilien, Indien und China liegen regulatorisch begründete Devisenbeschränkungen vor. Anteile anderer Gesellschafter Die nachfolgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu der Konzerngesellschaft Beck India, wobei sich die Angaben jeweils auf 100 % und nicht auf den Konzernanteil von 75 % beziehen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft betrugen zum 31.12.2022 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio.€). Auf die anderen Gesellschafter entfiel ein Gewinnanteil von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €). Ihnen wurde eine Dividende in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio.€) ausgezahlt. Am Ende der Berichtsperiode halten diese wie im Vorjahr 25,0% der Anteile. 22. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ALTANA Equity Performance (AEP) Seit 2010 hat ALTANA jährlich einen aktienähnlichen Vergütungsplan mit langfristiger Anreizwirkung für Führungskräfte aufgelegt. Die Programme beginnen jeweils zum 1. Januar und haben eine vierjährige Planlaufzeit. Gegenstand der Vergütungspläne sind sogenannte ALTANA Equity Performance Rights (AEP Rechte). Dabei handelt es sich um von der ALTANA AG ausgegebene Schuldtitel, deren Wert sich relativ zur Eigenkapitalbewertung von ALTANA entwickelt. Führungskräften werden jeweils zu Programmbeginn AEP Rechte, die sogenannten AEP Awards, gewährt. Die Auszahlung erfolgt mit dem nach Ende der Planlaufzeit ermittelten Wert, wobei der Auszahlungsbetrag auf 250 % des ursprünglichen Zuteilungswerts beschränkt ist. Bei einer negativen Wertentwicklung entfällt die Auszahlung. In den darauffolgenden vier Jahren wird sie nachgeholt, wenn für das entsprechende Programm eine positive Wertentwicklung vorliegt. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Vergütungsplänen ist zunächst ein Eigeninvestment in AEP Rechte, das je nach Zugehörigkeit des Begünstigten zu einer Führungskräfte-Kategorie bemessen ist. Der Teilnehmer muss über die gesamte Planlaufzeit investiert bleiben. Die im Eigeninvestment gehaltenen AEP Rechte unterliegen grundsätzlich der gleichen Wertentwicklung wie die AEP Awards, hier ist eine Wertsteigerung jedoch auf maximal 20 % p.a. beschränkt. Für die Tranche AEP 2017 erfolgte nach dem Ende der Planlaufzeit zum 31.12.2020 keine Auszahlung in 2021, da die erforderliche Wertentwicklung nicht erreicht wurde. Diese wurde 2022, nach dem Erreichen der entsprechenden Wertentwicklung in 2021, ausgezahlt. Es wurden 10.249 Awards endgültig zugeteilt. Ebenfalls erfolgte im Geschäftsjahr 2022 eine Auszahlung für die AEP Tranche 2018, da am Ende der Planlaufzeit zum 31.12.2021 10.356 AEP Awards endgültig zugeteilt wurden. Es wurde für die AEP Tranchen 2017 und 2018 ein Gesamtbetrag in Höhe von 6,7 Mio. € ausgezahlt. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Eckdaten des Vergütungsplans dargestellt:
In der Berichtsperiode wurde für alle Pläne inklusive des Eigeninvestments 3,6 Mio. € Aufwand (Vorjahr: 4,5 Mio.€) erfasst. Die Rückstellung zum 31.12.2022 betrug 10,4 Mio.€ (Vorjahr: 13,2 Mio.€), darin enthalten sind 3,4 Mio.€ auf die vollständig erdiente Tranche AEP 2019. Im Vorjahr waren 6,6 Mio. € für die vollständig erdienten Tranchen AEP 2017 und 2018 enthalten. Das Eigeninvestment wurde zum 31.12.2022 mit 4,4 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €) bewertet und ist in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten (siehe Punkt 26). ALTANA Gewinn-Beteiligungs-Rechte (AGBR) ALTANA hat Ende 2010 ein Beteiligungsprogramm für die nicht am AEP-Programm teilnahmeberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgelegt. Das Programm bietet seither jährlich die Möglichkeit, ALTANA Gewinn-Beteiligungs-Rechte (AGBR) zu erwerben. Die AGBR sind von der ALTANA AG herausgegebene Schuldtitel mit einer Planlaufzeit von mindestens vier Jahren. Den Beschäftigten wird eine jährliche Grundverzinsung des Schuldtitels sowie gegebenenfalls eine zusätzliche Bonusverzinsung gewährt. Für die AGBR- Programme 2010 bis 2020 beträgt die Grundverzinsung 3 %, mit Auflage des AGBR-Pro- gramms 2021 wurde die Grundverzinsung für alle neuen Programme auf 2 % reduziert. Die Bonusverzinsung entspricht dem 1,5-Fachen des relativen ALTANA Value Added. Dieser entspricht der positiven Differenz zwischen dem von ALTANA im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Return on Capital Employed (ROCE) und den durchschnittlichen Kapitalkosten. Zusätzlich gewährt ALTANA den Zeichnern von AGBR länderspezifisch einen einmaligen ergebnisabhängigen Zuschuss. Zum 31.12.2022 wurden die AGBR-Programme 2012 und 2013 gekündigt, die Rückzahlung des Nominalbetrages erfolgte im Januar 2023. Die im Jahr 2022 und den Vorjahren ausgegebenen AGBR wurden mit insgesamt 50,6 Mio. € (Vorjahr: 47,6 Mio. €) in den Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Durch den gewährten Zuschuss sowie die laufende Verzinsung ergab sich ein Aufwand von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio.€), der in den Personalkosten ausgewiesen wurde. 23. Finanzverbindlichkeiten
ALTANA nutzt zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke verschiedene Finanzierungsinstrumente. ALTANA verfügt zum Abschlussstichtag über eine syndizierte Kreditlinie, begeben von acht Banken, über 250,0 Mio. €. Diese wurde zum 31.12.2022 nicht in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat ALTANA mit der EIB eine Kreditvereinbarung über 250,0 Mio. € (Vorjahr: 200,0 Mio. €) getroffen, welche zum 31.12.2022 mit 150,0 Mio. € in Anspruch genommen wurde. Der Zinsvorteil in Höhe von 10,1 Mio. €, welcher sich aus der Differenz zwischen marktüblichem und vertraglich vereinbartem Zins ergibt, wird unter den Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 26) ausgewiesen. Der verbleibende Nominalbetrag in Höhe von 138,3 Mio. € ist in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten. Weiterhin verfügte ALTANA zum 31.12.2022 über weitere, weitgehend ungenutzte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 10,7 Mio. €. Die Kreditbedingungen sind marktüblich und es erfolgt keine materielle Besicherung. Zum 31.12.2022 bestanden Bankschulden in fremder Währung in Höhe von 0,2 Mio.€., im Vorjahr bestanden keine entsprechenden Bankschulden. In der Position Übrige ist die Earn-out-Verpflichtung aus der 2021 getätigten Akquisition des Geschäfts der TLS enthalten. Die in 2021 enthaltene Earn-out-Verpflichtung aus der in Vorjahren getätigten Akquisition sämtlicher Anteile der Cytec Olean Inc. von der Cytec Industries Inc. wurde im Geschäftsjahr 2022 ausgebucht (siehe Punkt 3). Ebenfalls enthalten ist ein Darlehen in Höhe von 9,2 Mio. € (9,9 Mio. USD), welches ALTANA von einem US-amerikanischen Investmentfonds erhalten hat, sowie die zum Bilanzstichtag ausstehende Kaufpreiszahlung für den Erwerb von Saralon und die offene Restzahlung aus dem Darlehen mit Wandlungsoption an TAU in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. € (siehe Punkt 14). In der nachfolgenden Tabelle sind die Finanzverbindlichkeiten unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen dargestellt:
Zinszahlungen aus Finanzverbindlichkeiten werden innerhalb des operativen Cashflows gesondert ausgewiesen (siehe Kapitalflussrechnung). Zum 31.12.2022 werden nicht zahlungswirksame Änderungen in Höhe von 9,2 Mio. € für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen, die aus dem Zinsvorteil der EIB Kreditvereinbarung resultieren (siehe Punkt 26). Gegenläufige Effekte in Höhe von 0,4 Mio. € ergeben sich aus der Aufzinsung der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen des EIB-Darlehens. Darüber hinaus enthält die Position Übrige nicht zahlungswirksamen Änderungen im Wesentlichen aus einer Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 1,7 Mio. € (siehe auch Punkt 14). Am 31.12.2022 und 31.12.2021 stellte sich die Fälligkeit der Gesamtverschuldung wie folgt dar:
Nachfolgend werden die Fälligkeiten der Leasingverpflichtungen dargestellt:
Der Mittelabfluss aus Leasingverträgen betrug im Geschäftsjahr 2022 13,8 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €), davon entfielen 11,8 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €) auf die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten sowie 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) auf Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten, auf die Ausübung von Wahlrechten entfielen 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €). Die Aufwendungen aus Leasingverhältnissen sind unter Punkt 11 dargestellt. Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) wurden nicht in die Leasingverpflichtungen einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die entsprechenden Leasingvereinbarungen verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Aus Leasingverträgen, die ALTANA als Leasingnehmer eingegangen ist, welche aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich zukünftige Zahlungsmittelabflüsse von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio.€). 24. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Leistungsorientierte Pensionspläne Die leistungsorientierten Verpflichtungen umfassen rückstellungs- und fondsfinanzierte Versorgungssysteme, hiervon entfallen ca. 88 % auf die Verpflichtungen in Deutschland und den USA. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Länder:
Inländische Pläne: Für bestimmte Führungskräfte in Deutschland bestehen Ansprüche auf einen Ruhegeldendbetrag. Dieser wird individuell festgelegt und nach Vollendung des 65. Lebensjahres, bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Invalidität lebenslang fällig. Es besteht außerdem Anwartschaft auf eine Hinterbliebenenrente. Im Rahmen der Altersversorgung für die übrigen inländischen Beschäftigten, die vor dem 01.01.2010 eingetreten sind, bestehen Versorgungspläne, die ebenfalls Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen umfassen. Diese basieren im Wesentlichen auf einem dienstzeitabhängigen, gehaltsbezogenen Eckwertmodell mit Zahlung einer lebenslangen Rente ab dem 65. Lebensjahr. Für Zusagen ab dem 01.01.1999 ist eine Erhöhung der laufenden Leistungen um jährlich 1 % fest zugesagt, für davor liegende Zusagen ist gemäß §16 BetrAVG ein Inflationsausgleich vorgesehen. Für ALTANA liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und Inflation, da es sich bei den Leistungen aus diesen Versorgungswerken um lebenslange Rentenleistungen handelt. Für alle Neueintritte nach dem 31.12.2009 besteht eine Versorgungsordnung (ALTANA Vorsorgekapital / AVK), die im Wesentlichen auf einer Kapitalzusage beruht. Die Arbeitgeberbeiträge werden von ALTANA bis zur Auszahlung in externe Investmentfonds eingebracht. Des Weiteren bietet ALTANA der Belegschaft eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung (AltersvorsorgeAktiv mit ALTANA / AAA) an, welche gegebenenfalls durch Arbeitgeberbeiträge erhöht wird. Hier werden die Beiträge wie beim AVK in externen Investmentfonds bis zur Auszahlung angelegt. Die Versorgungspläne AVK und AAA haben im Wesentlichen die gleichen Merkmale. ALTANA bietet zwei Modelle an: Ein rentenorientiertes Konzept, bei dem das Unternehmen eine Mindestverzinsung in Höhe des Rechnungszinses der Lebensversicherungen von 0,9% zum 31.12.2022 auf die gezahlten Beiträge garantiert, und ein aktienorientiertes Modell, bei dem ALTANA den Erhalt der geleisteten Beiträge, allerdings ohne eine zusätzliche Zinsgarantie, zusagt. Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen AVK und AAA sind dabei an die Wertentwicklung des Fondsvermögens gekoppelt, was zu einer Reduzierung des unternehmerischen Gesamtrisikos führt. Das bei ALTANA verbleibende Risiko besteht darin, dass die Fondsentwicklung nicht die garantierte Mindestverzinsung oder den Kapitalerhalt abdeckt. Ausländische Pläne: In den USA gibt es im Wesentlichen zwei leistungsorientierte Pläne, die über Fonds finanziert werden, sowie einen zusätzlichen leistungsorientierten Plan für Leitende Angestellte, der über Rückstellungen finanziert wird. Diese Pläne gewähren Rentenleistungen bei Pensionierung, sie sind für Neuzugänge geschlossen. Seit der Schließung dieser drei Pläne führen zukünftige Dienstjahre nicht mehr zu weiteren Leistungen aus diesen Plänen. Die beiden fondsfinanzierten leistungsorientierten Pläne werden von Treuhändern verwaltet. Für diese Pläne gibt es Mindestdotierungsvorschriften. Bei diesen Plänen bestehen die Risiken hinsichtlich der Veränderung der versicherungsmathematischen Annahmen sowie der Lebenserwartung. Ein niedrigerer Rechnungszins zum Beispiel führt durch eine geringere Abzinsung zu höheren Pensionsverpflichtungen, dies wiederum kann zu einer höheren Fondsdotierung führen. Die Entwicklung der betrieblichen Pensionsverpflichtungen, ähnlichen Verpflichtungen sowie der Pensionsrückstellungen ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Der Rückgang der Pensionsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus den Änderungen der finanziellen Annahmen, insbesondere durch den gestiegenen Rechnungszins.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen für die Pensionspläne:
Die Festlegung des Rechnungszinses für die Diskontierung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt wie im Vorjahr auf Basis des »Mercer Yield Curve Approach«. Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in Deutschland unverändert zum Vorjahr, die von Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten »Richttafeln 2018 G« zugrunde gelegt. Für Amerika werden die »US Generationentafeln PRI2012« mit entsprechenden aktualisierten Anpassungen bzw. Projektionen angewandt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung durch Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen verändert würde. Dabei bleiben die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert, d.h. es wurden keine möglichen Korrelationseffekte berücksichtigt. Für die Lebenserwartung wird bei den inländischen Plänen unterstellt, dass sich diese für genau 65-jährige Personen um ein Jahr verlängert bzw. verkürzt. Für jüngere und ältere Personen wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen, d.h. die Veränderung der Lebenserwartung von Jüngeren ist größer als ein Jahr und die von Älteren ist kleiner als ein Jahr. Bei den amerikanischen Plänen wird von einer altersunabhängigen Verschiebung der Lebenserwartung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Bewertungsstichtag ausgegangen.
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens verteilt sich auf die nachfolgenden Anlageklassen:
Das inländische Planvermögen setzt sich vornehmlich aus Geldmarkt- und gemischten Fonds zusammen, wohingegen das ausländische Planvermögen im Wesentlichen Aktien, Anleihen und Versicherungen umfasst. Mit den Investitionen in Planvermögen wird das Ziel verfolgt, die zukünftig aus den Pensionsverpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse durch die Erzielung langfristiger Erträge aus dem Anlageportfolio abzusichern. Dementsprechend ist die Zusammensetzung der investierten Planvermögen an der Nachhaltigkeit der Erträge ausgerichtet, die zum einen durch die Wertsteigerung der Anlagen, zum anderen durch kontinuierliche Ausschüttungen generiert werden sollen. Im Geschäftsjahr 2022 ist ein Verlust aus dem Planvermögen von 23,4 Mio. € (Vorjahr: 18,5 Mio. € Ertrag) angefallen. Das Planvermögen enthält keine von ALTANA begebenen Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte sowie von ALTANA selbst genutzte Immobilien. Für das folgende Geschäftsjahr erwartet ALTANA Pensionszahlungen an Beschäftigte in Höhe von 19,1 Mio. € (Vorjahr: 17,4 Mio. €); diesen stehen voraussichtliche Auszahlungen aus dem Planvermögen in Höhe von 12,5 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €) gegenüber. Beiträge des Arbeitgebers in das Planvermögen werden in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €) erwartet. Die voraussichtlichen Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne für das folgende Geschäftsjahr betragen etwa 18,3 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio. €) einschließlich der Nettozinsaufwendungen. Die gewichtete Duration der deutschen und US-amerikanischen Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31.12.2022 14Jahre (Vorjahr: 19 Jahre). Beitragsorientierte Altersversorgungssysteme Beitragsorientierte Zusagen bestehen hauptsächlich in ausländischen Gesellschaften. Ebenso wurden im In- und Ausland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger gezahlt. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen ausgewiesen. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 31,1 Mio. € (Vorjahr: 28,7 Mio. €). Mit Zahlung der Beiträge bestehen für ALTANA keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. 25. Sonstige Rückstellungen
Die personalbezogenen Rückstellungen umfassen unter anderem Rückstellungen für die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und -boni. Der langfristige Anteil entfällt im Wesentlichen auf Altersteilzeitmodelle, Jubiläumsleistungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Die Rückstellungen für Marketing und Vertrieb betreffen vor allem Umsatzboni (Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Umsatzerlösen) und Provisionen. Die Rückstellung für Umsatzboni betrug zum 31.12.2022 14,3 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio.€). Im Geschäftsjahr 2022 wurden 12,4 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio.€) in Anspruch genommen und 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) aufgelöst. Rückstellungen für Garantieleistungen beziehen sich auf gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen. ALTANA erwartet, dass die Inanspruchnahme für den kurzfristigen Teil im Geschäftsjahr 2023 auch erfolgen wird. Die Position Übrige beinhaltet Beträge für Rechtsstreitigkeiten, Rechts- und Beratungskosten, sonstige Steuern und Beiträge. 26. Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
27. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Bewertung von Finanzinstrumenten nach Kategorien ALTANA setzt verschiedene Finanzinstrumente ein. Entsprechend den Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten werden diese nach Art und Zweck unterschiedlichen Bewertungskategorien zugeordnet. Finanzielle Vermögenswerte werden wie folgt klassifiziert: Fremdkapitalinstrumente werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, wenn das zugrundeliegende Geschäftsmodell die Zielsetzung hat, die finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung zu halten und erhaltene Zahlungen der ausschließlichen Vereinnahmung von Zins- und Tilgungszahlungen dienen. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten erfolgt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn für ein Fremdkapitalinstrument eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten aufgrund der IFRS 9 Klassifizierungskriterien nicht erfüllt ist oder es sich um ein derivatives Finanzinstrument außerhalb des Hedge Accounting bzw. um ein Eigenkapitalinstrument, bei dem die Option zur eigenkapitalwirksamen Erfassung im sonstigen Ergebnis (OCI-Option) nicht ausgeübt wird, handelt. Liquide Mittel, Kurzfristige Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Sonstigen unverzinslichen originären finanziellen Vermögenswerten zugeordnete Sonstige kurzfristige Vermögenswerte haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Die Buchwerte der Wertpapiere und Beteiligungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Darin enthalten sind sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Finanzanlagen. Bei den börsennotierten Finanzanlagen entsprechen die Buchwerte den Kursen zum Bilanzstichtag (Hierarchiestufe 1). Zum Bilanzstichtag hat ALTANA börsennotierte Finanzanlagen zum Kurswert von 3,7 Mio. € im Bestand (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Nicht börsennotierte Finanzanlagen in Höhe von 28,2 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €) werden zu beizulegenden Zeitwerten gemäß Hierarchiestufe 3 angesetzt. Eine Veräußerung der entsprechenden Finanzanlagen ist derzeit nicht geplant. Darüber hinaus sind börsennotierte Wertpapiere enthalten, deren Buchwerte den Kursen zum Bilanzstichtag gemäß Hierarchiestufe 1 entsprechen. Die Buchwerte der Finanzanlagen, welche den Sonstigen verzinslichen originären finanziellen Vermögenswerten zuzuordnen sind und nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, entsprechen den beizulegenden Zeitwerten und sind der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert kann sich maximal um 0,2 Mio.€ erhöhen und bezieht sich auf das in Punkt 14 beschriebene Darlehen mit Wandlungsoption. Die Buchwerte der Finanzanlagen, welche den Sonstigen unverzinslichen originären finanziellen Vermögenswerten zuzuordnen sind, entsprechen den beizulegenden Zeitwerten und sind der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert kann sich maximal um 0,5 Mio. € erhöhen und bezieht sich auf die in Punkt 14 beschriebene Finanzierungsvereinbarung mit einer sonstigen Beteiligung in Israel. Die Buchwerte der derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Diese werden grundsätzlich als Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse der Finanzinstrumente unter Berücksichtigung des Kreditrisikos ermittelt und der Hierarchiestufe 2 zugeordnet. Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten sonstigen verzinslichen originären finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der künftigen Zahlungsströme. Diese werden unter Berücksichtigung der währungs- und laufzeitadäquaten Zinsparameter zu den Abschlussstichtagen ermittelt (Hierarchiestufe 2). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den Sonstigen unverzinslichen originären finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnete Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die Finanzverbindlichkeiten, welche den Sonstigen unverzinslichen originären finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet wurden, beziehen sich auf Earn-out-Zahlungen im Rahmen des Erwerbs der TLS und stellen beizulegende Zeitwerte dar, die der Hierarchiestufe 3 zugeordnet wurden. Im Vorjahr waren hierhin ebenfalls Earn-out-Zahlungen im Rahmen des Erwerbs der Cytec Olean Inc. enthalten, welche im Geschäftsjahr vollständig ergebniswirksam ausgebucht wurden. Der beizulegende Zeitwert der Earn-out-Zahlungen ist abhängig vom Erreichen bestimmter Umsatz- bzw. Rohertragsziele. Verändert sich der erwartete Umsatz bzw. Rohertrag um +/- 10%, so verändert sich die Finanzverbindlichkeit bzw. das Finanzergebnis um +/- 1,5 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio.€). Zum 31.12.2022 betrug die Finanzverbindlichkeit 3,8 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). Im Jahr 2022 gab es eine Anpassung der Fair Value-Bewertung in Höhe von -2,0 Mio.€ (Vorjahr: -3,0 Mio.€). Weitere Veränderungen resultieren aus Kursverlusten in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio.€) welche im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. Im Geschäftsjahr ergab sich, wie auch im Vorjahr, keine Zahlung. Die Bewertung von Anteilsoptionen erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und ist der Hierarchiestufe 3 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert wird mithilfe eines Optionspreismodells ermittelt, da es sich beim Basiswert dieser Option um nicht börsennotierte Unternehmen handelt und keine marktorientierten Volatilitäten bzw. Korrelationen vorliegen. Zur Ermittlung wird das Black-Scholes-Modell unter Verwendung der Margrabe-Formel genutzt. Im Rahmen der Optionsbewertung werden der Unternehmenswert und ein variabler Kaufpreis gegenübergestellt. Der Unternehmenswert wird anhand von geplanten Cashflows unter Berücksichtigung eines unterstellten Diskontsatzes, welcher einer marktüblichen Verzinsung entspricht, errechnet. Der variable Kaufpreis wird als Multiplikator einer Gewinngröße und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien ermittelt. Die Laufzeit der Optionen umfasst einen mehrjährigen Zeitraum. Zum 31.12.2022 betrug der Bilanzwert der derivativen Anteilsoption 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Unrealisierte Verluste in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. € Gewinn) wurden im Finanzergebnis ausgewiesen. Ausgehend von definierten Klassen von Finanzinstrumenten sind in den nachfolgenden Tabellen die Zusammenhänge zwischen Bilanzpositionen, Buchwerten sowie Angaben zu beizulegenden Zeitwerten per 31.12.2021 und 31.12.2022 dargestellt.
Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Bewertungskategorien Nachfolgend wird das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien dargestellt. Dabei ergibt sich das finanzielle Nettoergebnis aus dem Saldo von Zinsaufwendungen, Zinserträgen, dem Ergebnis aus dem Abgang von Finanzinstrumenten, erhaltene Dividenden und dem Ergebnis aus der Saldierung von sonstigen Aufwendungen und Erträgen. Darüber hinaus sind Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten enthalten. Im ausgewiesenen finanziellen Nettoergebnis sind nur Anteile enthalten, die sich auf Finanzinstrumente und deren Kategorien beziehen. Nicht enthalten sind daher Zinsaufwendungen aus Pensions- und Leasingverpflichtungen. Das operative Nettoergebnis beinhaltet im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Im finanziellen Nettoergebnis sind 2022 Gesamtzinserträge der Kategorie »Zu fortgeführten Anschaffungskosten« in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) enthalten. Die entsprechenden Gesamtzinsaufwendungen belaufen sich auf 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio.€). Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet. Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorie »Zu fortgeführten Anschaffungskosten« betragen 4,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €), davon betreffen 3,5 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die in 2020 im Zuge der Coronavirus-Pandemie gebildete Risikovorsorge für möglicherweise erhöhte Insolvenzrisiken in Höhe von 4,1 Mio. € wird aufgrund der unveränderten Risikolage auch in 2021 und 2022 beibehalten, wobei dem Rückgang der coronabedingten Insolvenzrisiken ein Anstieg des allgemeinen Insolvenzrisikos gegenübersteht. Risikoanalyse Liquiditätsrisiko: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität von ALTANA sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und Kreditlinien vorgehalten. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten (zu den nicht enthaltenen Leasingverbindlichkeiten siehe separate Darstellung unter Punkt 23) sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich. Einbezogen wurden alle originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie derivativen Finanzinstrumente, die an den jeweiligen Bilanzstichtagen im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Die variablen Zinszahlungen aus den originären Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gültigen Zinssätze ermittelt. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils zum Stichtagskurs umgerechnet. Für die Devisenderivate wurden die Cash Flows unter Berücksichtigung der jeweiligen Forward-Devisenkurse berechnet.
Kreditrisiko: Für ALTANA bestehen Kreditrisiken, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. ALTANA analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit bedeutender Schuldner. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur von ALTANA liegt keine wesentliche Kreditrisikokonzentration vor. Mit keinem Einzelkunden wird mehr als 3 % des Umsatzes getätigt, mit den zehn größten Kunden zusammen weniger als 20 % generiert. Außenstände werden dezentral in den Einzelgesellschaften fortlaufend überwacht. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte im Wesentlichen nur mit Kontrahenten mit einem »Investment Grade« Kreditrating abgeschlossen. Zusätzlich werden für Kontrahenten im Anlagebereich ratingabhängige Limite vergeben. Der Buchwert aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe hierzu auch Punkt 17), Wertpapieren, Finanzanlagen, Liquiden Mitteln und Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten stellt das maximale Kreditrisiko von ALTANA dar. IFRS 9 erfordert die Ermittlung eines erwarteten Ausfallrisikos für finanzielle Vermögenswerte, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. ALTANA berücksichtigt eine Risikovorsorge (expected credit loss) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, da die Forderungen keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten. In den Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind zum 31.12.2022 Wechselforderungen gegenüber chinesischen Kunden in Höhe von 72,7 Mio. € (Vorjahr: 77,8 Mio. €) enthalten, für die eine Risikovorsorge in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) gebildet wurde. ALTANA macht aufgrund des geringen Kreditrisikos von der Vereinfachungsregelung Gebrauch: Die Bestimmung des erwarteten Kreditausfalls erfolgt anhand des erwarteten Verlustes innerhalb von 12 Monaten (»low credit risk assets«). Das maximale Kreditrisikoexposure je Bewertungskategorie beträgt:
Zum Abschlusszeitpunkt lagen keine wesentlichen, das maximale Kreditrisiko mindernde, Vereinbarungen vor und es gab keine finanziellen Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität hatten. Währungsrisiko: Als international tätiger Konzern ist ALTANA Währungsrisiken ausgesetzt. Währungsrisiken entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind. Umrechnungsbedingte Risiken aus der Einbeziehung von ausländischen Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss (Translationsrisiken) bleiben unberücksichtigt. Die von ALTANA eingesetzten Sicherungsmaßnahmen zur Absicherung des Währungsrisikos werden im Abschnitt »Sicherungsmaßnahmen« erläutert. Die wesentlichen Währungsrisiken ergeben sich durch Wechselkursschwankungen in den Währungen USD, JPY, CHF, CNY und MXN gegenüber dem EUR. In den nachfolgenden Tabellen werden die Auswirkungen einer 10%igen mengenorientierten Wechselkursschwankung auf das Ergebnis zusammengefasst (siehe Währungskurstabelle unter Punkt 2).
Zinsrisiko: ALTANA ist Zinsschwankungen ausgesetzt. Ein erheblicher Teil der zinssensiblen Aktiva und Passiva bezieht sich auf Wertpapiere (Geldmarktfonds) und Schulden. Soweit diese variabel verzinst werden, führen Zinsschwankungen zu Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme und Ergebnisbeiträge. Bei festverzinslichen Vermögenswerten und Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, spiegeln sich diese Zinsschwankungen im beizulegenden Zeitwert und in der Folge daher in der Gewinn- und Verlustrechnung wider. Daraus resultieren keine Eigenkapitaleffekte. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebniseffekte aus den verzinslichen Vermögenswerten und Schulden, die sich bei einer Veränderung des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte (Bp) ergeben. Die Sensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme berechnet, dass der Zinssatz auch negativ werden kann.
Sicherungsmaßnahmen ALTANA hat Richtlinien und Verfahren für die Risikobewertung von Aktivitäten mit derivativen Finanzinstrumenten etabliert und setzt derivative Finanzinstrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken ein. Devisentermingeschäfte: Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken werden Devisenterminkontrakte eingesetzt. Währungsabsicherungen erfolgen sowohl für konzerninterne Darlehen und Inhouse Bankkonten sowie bilanziell erfasste Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei ALTANA werden Fremdwährungspositionen der Konzerngesellschaften durch Nutzung von Inhouse Bankkonten zentralisiert. Auf täglicher Basis werden bei der ALTANA AG über die ALTANA Inhouse Bank die Fremdwährungspositionen ermittelt und mittels Fremdwährungsbeständen sowie Termingeschäften unter Ausnutzung von Natural Hedges abgesichert. Der Fokus wird hierbei auf die wesentlichen Konzernwährungen gelegt. Die Einführung einer neuen Sicherungsstrategie für erwartete Transaktionen der Tochtergesellschaften ist für das Jahr 2023 geplant. Sicherung von konzerninternen Fremdwährungspositionen Fremdwährungsdarlehen Im Jahr 2022 wurden zur Sicherung von konzerninternen Fremdwährungsdarlehen von der ALTANA AG Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von 248,2 Mio. USD (Vorjahr: 57,7 Mio. USD), 1.700,0 Mio. JPY (Vorjahr: 1.700,0 Mio. JPY), 300,0 Mio. MXN (Vorjahr: 430,0Mio. MXN) und 4,0Mio. CHF (Vorjahr: 6,0Mio. CHF) als Mikrohedge abgeschlossen. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Devisentermingeschäfte werden im Finanzergebnis ausgewiesen und nicht in eine Hedge Accounting Beziehung einbezogen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung und Fremdwährungssalden von In-house Bankkonten Im Jahr 2022 wurden zur Sicherung von bilanziellen Fremdwährungspositionen bei Tochtergesellschaften über die ALTANA Inhousebank teilweise natürliche Gegenpositionen in entsprechender Währung mittels Inhouse Bankkonten in Fremdwährung gebildet. Für Salden von Bilanzpositionen, insbesondere der Inhouse Bankkonten der ALTANA AG, die nicht in EUR denominiert und durch natürliche Gegenpositionen gedeckt sind, wurden von der ALTANA AG Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von 101,0 Mio. USD (Vorjahr: 4,4 Mio. USD), 3.200,0 Mio. JPY (Vorjahr: 3.675,0 Mio. JPY), 1.976,0 Mio. CNY (Vorjahr: 1.004,OMio. CNY), 926,OMio. MXN (Vorjahr: 149,0 Mio. MXN) und 67,6 Mio. CHF (Vorjahr: 130,0 Mio. CHF) als Portfoliohedge abgeschlossen. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Devisentermingeschäfte werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Saldierung von Finanzinstrumenten Unter Berücksichtigung des deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte unterliegen alle Derivate, die ALTANA abgeschlossen hat, Nettingvereinbarungen, wonach bei Zahlungsverzug einer Vertragspartei eine Aufrechnung vorgenommen werden darf. Die im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen angegebenen Beträge resultieren aus gewährten und erhaltenen Gutschriften. In den nachfolgenden Tabellen werden die in der Bilanz tatsächlich durchgeführten Saldierungen der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten mit ihren Aufrechnungsbeträgen sowie den potenziellen Aufrechnungsbeträgen aufgrund von global Netting- und sonstigen Vereinbarungen saldiert dargestellt:
28. Finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten Garantien und sonstige Verpflichtungen
1995 verkaufte ALTANA das Diätetikgeschäft. Zivilrechtlich bleibt ALTANA für die Pensionszusagen an Rentnerinnen und Rentner und ausgeschiedene Anwartschaftsberechtigte haftbar, da nicht das Unternehmen, sondern nur die Aktiva und Passiva (Asset Deal) verkauft wurden. Die Gesellschaft ist zur Zahlung auf Abruf seitens der ehemaligen Belegschaft verpflichtet, hat aber laut Kaufvertrag einen Erstattungsanspruch an den Erwerber des Diätetikgeschäfts, der die Zahlungen direkt vornimmt. Bislang wurde ALTANA nicht in Anspruch genommen. In den sonstigen nicht bilanzierten finanziellen Verpflichtungen sind in 2021 Bankgarantien für Landa in Höhe von 76,3 Mio. USD enthalten, diese sind in 2022 ausgelaufen und wurden nicht in Anspruch genommen. 29. Beziehungen zu nahestehenden Gesellschaften und Personen Nach IAS 24 gelten die folgenden Personen und Unternehmen als nahestehende Personen: Frau Susanne Klatten, sowie deren beherrschte Gesellschaften; die Organe der ALTANA AG und ihrer alleinigen Aktionärin SKion GmbH sowie deren nahe Familienangehörigen; deren assoziierte Unternehmen, Joint Ventures und verbundene, nicht konsolidierte Tochtergesellschaften. Frau Susanne Klatten ist neben ihrer Tätigkeit als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der ALTANA AG auch Aktionärin und Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW), sowie Aktionärin und Aufsichtsratsvorsitzende der SGL Carbon SE. Neben ihrer Aufsichtsratsvergütung und der Zahlung der ordentlichen Dividende an die SKion GmbH, deren alleinige Gesellschafterin sie ist, bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen. Bezüglich der Angaben zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen wird auf den Punkt 30 verwiesen. Den Arbeitnehmervertretern, die in den Aufsichtsrat der ALTANA AG gewählt wurden, steht ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrages zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Transaktionen mit Gesellschaften, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die jedoch nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen sind, sowie At-Equity-Beteiligungen, die zu Vermögenswerten oder Schuldposten führen, werden unter den Sonstigen Vermögenswerten (siehe Punkt 20) und Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 26) ausgewiesen. Alle Salden und Transaktionen mit nahestehenden Rechtspersonen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
ALTANA hat in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 vom BMW-Konzern Fahrzeuge bezogen oder geleast. Die Leasingaufwendungen bzw. -zahlungen beziehen sich auf die Leasingvereinbarungen für Firmenwagen mit der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH (BMW-Konzern). Weitere Transaktionen mit dem BMW-Konzern sind in den Umsätzen mit 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) enthalten. Die im Geschäftsjahr 2022 von der SKion GmbH erhaltenen Zinserträge in Höhe von 0,4 Mio. €, sind im Rahmen der Darlehensgewährung an die Landa Labs angefallen. Alle Transaktionen mit nahestehenden Rechtspersonen wurden ausnahmslos zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. 30. Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der ALTANA AG geregelt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an den Aufgaben und an der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der Größe und am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in ein reines Fixum umgewandelt worden, der in Vorjahren gezahlte variable Bestandteil entfällt. Für das Geschäftsjahr 2022 betrugen die Bezüge des Aufsichtsrats 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Im Vorjahr entfielen 0,6 Mio. € auf fixe Leistungen und 0,5 Mio. € auf variable Leistungen. Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder der ALTANA AG orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden das Aufgabengebiet, die Erfahrung und der Beitrag des einzelnen Vorstandsmitglieds ebenso wie die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt. Bei der Festlegung nutzt der Aufsichtsrat Vergütungsstudien und arbeitet mit einem unabhängigen Berater zusammen. Die Vorstandsvergütung ist zum überwiegenden Teil erfolgsabhängig. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung, variablen Boni (»Short Term Bonus« sowie »Long Term Bonus«) und einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Der überwiegende Anteil der variablen Vergütung des Vorstands hat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Neben der Barvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Altersversorgungszusagen sowie Sachbezüge, im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Prämien für Versicherungen. Der Short Term Bonus für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf Jahresbasis ermittelt. Grundlage ist die Entwicklung des operativen Ergebnisses vor Abschreibung, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie des EBITDA im Verhältnis zum Konzernumsatz (EBITDA-Marge), jeweils im Vergleich zu den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerten. Der Long Term Bonus 2022 wurde auf Grundlage der nominalen Umsatzentwicklung im Verhältnis zu einer Gruppe vergleichbarer Chemieunternehmen, der operativen Umsatzentwicklung und des Gewinns nach Kapitalkosten (»ALTANA Value Added«) über einen Bemessungszeitraum von drei Jahren berechnet, jeweils im Vergleich zu den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerten. Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung bezogen die Vorstandsmitglieder im Jahr 2022 AEP-Awards aus dem Programm »ALTANA Equity Performance 2022«. Keinem der Vorstandsmitglieder sind besondere Leistungen für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit zugesagt worden. Die Barvergütung des Vorstands sowie die Sachbezüge beliefen sich für das Geschäftsjahr 2022 zusammen auf 6,3 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Davon entfielen 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) auf fixe Leistungen und 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) auf die variable Vergütung. Für die gewährten Altersversorgungszusagen wurden insgesamt 2,2 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) zurückgestellt, der Dienstzeitaufwand beträgt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio.€). Im Jahr 2022 bezogen die Vorstandsmitglieder als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung ALTANA Equity Performance Awards aus dem Programm »ALTANA Equi- ty Performance 2022« (AEP). Insgesamt wurde dem Vorstand im Jahr 2022 eine Anzahl von 2.973 (Vorjahr: 2.714) AEP Awards mit einem Zuteilungswert von 1,0Mio.€ (Vorjahr: 0,8 Mio.€) gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Programmbedingungen angepasst. Nach dem Ende der Planlaufzeit zum 31.12.2020 erfolgte für die Tranche AEP 2017 keine Auszahlung in 2021, da die erforderliche Wertentwicklung nicht erreicht wurde. Mit Erreichen der Wertenwicklung in 2021 wurden die AEP Tranchen 2017 und 2018 im Geschäftsjahr 2022 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1,6 Mio. € ausgezahlt. Die Rückstellung für die AEP Awards betrug zum 31.12.2022 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio.€). Das Eigeninvestment wurde zum 31.12.2022 mit 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) bewertet und ist in den Sonstigen Verbindlichkeiten (siehe Punkt 26) ausgewiesen. Hierin enthalten sind Einzahlungen der Vorstandsmitglieder in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5Mio.€). Nähere Einzelheiten zum AEP sind unter Punkt 22 dargestellt. Für Pensionszusagen an ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden insgesamt 13,0 Mio. € (Vorjahr: 17,1 Mio. €) zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0Mio.€). 31. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers nach §314 Abs. 1 Nr. 9 HGB schlüsselt sich wie folgt auf:
32. Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Im Zuge des Wechsels von Dr. Christoph Schlünken zum 31.12.2022 in den Ruhestand wurde Dr. Tammo Boinowitz zum 01.01.2023 zum Vorstand der ALTANA AG bestellt. 33. Zusatzinformationen Die Jahresabschlüsse der ALTANA AG und ihrer Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der SKion GmbH, Bad Homburg v.d.H., einbezogen. Bei der SKion GmbH handelt es sich um das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, dem die ALTANA AG als Tochterunternehmen angehört. Er wird beim Handelsregister Bad Homburg v.d.H., HRB 7569 hinterlegt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Gesellschaften, die gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse freigestellt werden:
Wesel, 24. Februar 2023 ALTANA AG Der Vorstand Martin Babilas Dr. Tammo Boinowitz Stefan Genten Aufsichtsrat der ALTANA AG Dr. Matthias L. Wolfgruber Vorsitzender (bestellt bis zur Hauptversammlung 2024) Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der ALTANA AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 2016 Weitere Mandate: Cabot Corporation 2 LANXESS AG 1 (Vorsitz) Ulrich Gajewiak * Stellvertretender Vorsitzender (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats des Standorts Wesel Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Mitglied des Aufsichtsrats seit 2003 Susanne Klatten Doctor of Science h.c., Univ. Buckingham Stellvertretende Vorsitzende (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Unternehmerin Mitglied des Aufsichtsrats seit 1993 Weitere Mandate: Bayerische Motoren Werke AG 1 SGL Carbon SE 1 (Vorsitz) SprinD GmbH 2 UnternehmerTUM GmbH 2 (Vorsitz) Dr. Sven Abend (seit 16.03.2022, bestellt bis zur Hauptversammlung 2027) Vorsitzender des Vorstandes der GELITA AG Jürgen Bembenek * (seit 16.02.2021; bis zur Hauptversammlung 2023) Process Optimisation Engineer ACTEGA Rhenania GmbH Dr. Anette Brüne * (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Global Head of Marketing & Sales Services BYK-Chemie GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 2013 Dr. Monika Engel-Bader (ausgeschieden 16.03.2022) Ehemalige Vorsitzende der Geschäftsführung der Chemetall GmbH Beraterin Mitglied des Aufsichtsrats seit 2012 Weitere Mandate: OQ Chemicals International Holding GmbH 2 OQ Chemicals Holding GmbH 2 Angela Cackovich (seit 16.03.2022, ausgeschieden 20.06.2022) Antje Gerber (seit 24.06.2022, bestellt bis zur Hauptversammlung 2027) President Specialty Product Solutions der Arxada AG Armin Glashauser * (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Betriebsratsvorsitzender Eckart GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 2007 Klaus Koch * (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Leiter Operatives Controlling Eckart GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 2010
* Arbeitnehmervertreter bzw.
Arbeitnehmervertreterin
Prof. Dr. Frank Richter (bestellt bis zur Hauptversammlung 2025) Geschäftsführer der SKion GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 2020 Weitere Mandate: Landa Corporation Ltd. 2 Lonrho Holdings Limited 2 UnternehmerTUM GmbH 2 Dr. Jens Schulte (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Mitglied des Vorstands der Schott AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 2018 Weitere Mandate: NNAISENSE S.A. 2 Stefan Soltmann * (bestellt bis zur Hauptversammlung 2023) Leiter der Abteilung Gute Arbeit, Betriebspolitik der IGBCE Mitglied des Aufsichtsrats seit 2019 Weitere Mandate: Dow Olefinverbund GmbH 1 Dr. Antonio Trius (ausgeschieden 16.03.2022) Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Cognis GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 2012 Weitere Mandate: Arxada AG 2 Azelis Group NV 2 Cuantum Medical Cosmetics SL 2 Igenomix SL 2
* Arbeitnehmervertreter bzw.
Arbeitnehmervertreterin
1 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten
2 Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der ALTANA AG hat folgende Ausschüsse eingerichtet: Personalausschuss Dr. Matthias L. Wolfgruber (Vorsitzender) Jürgen Bembenek Ulrich Gajewiak Susanne Klatten, Doctor of Science h.c., Univ. Buckingham Prüfungsausschuss Dr. Jens Schulte (Vorsitzender) Armin Glashauser Prof. Dr. Frank Richter (seit 16.03.2022) Stefan Soltmann Dr. Antonio Trius (bis 16.03.2022) Vermittlungsausschuss (gemäß §27 Abs. 3 MitbestG) Dr. Matthias L. Wolfgruber (Vorsitzender) Ulrich Gajewiak Susanne Klatten, Doctor of Science h.c., Univ. Buckingham Klaus Koch Vorstand der ALTANA AG Martin Babilas Vorsitzender (bestellt bis 30.04.2025) Weitere Mandate: ACTEGA North America Inc. 2 BYK-Chemie GmbH 1 (Vorsitz) Eckart GmbH 1 (Vorsitz) ELANTAS Beck India Ltd. 2 (Vorsitz) ELANTAS EUROPE S.R.L. 2 ELANTAS PDG Inc. 2 (Vorsitz) ELANTAS Tongling Co., Ltd. 2 Stefan Genten (bestellt bis 31.07.2026) Weitere Mandate: ELANTAS Beck India Ltd. 2 Schwabe International SE 1 Dr. Christoph Schlünken (bestellt bis 31.12.2022) Weitere Mandate: ACTEGA Metal Print GmbH 2 BYK Additives (Shanghai) Co., Ltd. 2 (Vorsitz) BYK USA Inc. 2 (Vorsitz) Eckart GmbH 1 Landa Corporation Ltd. 2
* Arbeitnehmervertreter bzw.
Arbeitnehmervertreterin
Kontakt ALTANA AG Unternehmenskommunikation Abelstr. 43 46483 Wesel Tel +49 281 670-10900 Fax +49 281 670-10999 press@altana.com Impressum Herausgeber ALTANA AG Abelstr. 43, 46483 Wesel Tel +49 281 670-8 Fax +49 281 670-10999 info@altana.com www.altana.de Dieser Bericht wurde mit Unterstützung des Redaktionssystems der firesys GmbH erstellt. Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31.12.2022 gem. § 285 Nr. 11 HGE
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