CARMA FUND
Management GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.757,09 |
10.530,08 |
| I.
Sachanlagen |
4.033,00 |
5.165,00 |
| II.
Finanzanlagen |
23.724,09 |
5.365,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
552.792,27 |
267.035,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
327.255,96 |
4.399,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.536,31 |
262.636,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.754,56 |
2.324,26 |
| Aktiva |
582.303,92 |
279.889,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
388.778,67 |
150.657,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
363.778,67 |
125.657,88 |
| davon
Gewinnvortrag |
125.657,88 |
-12.775,66 |
| B.
Rückstellungen |
128.561,83 |
55.464,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.963,42 |
73.767,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
64.963,42 |
73.767,07 |
| Passiva |
582.303,92 |
279.889,78 |
Anhang
CARMA FUND Management GmbH, München
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und
wird im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 250898 geführt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267a
Abs. 3 Nr. 3 HGB. Unabhängig von der
Größenklasse, die sich nach § 267 HGB
ergibt, gelten für die Gesellschaft die Vorschriften
des KAGB zur Rechnungslegung. Es wurde daher
gemäß § 45 Satz 2 KAGB bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses nicht von den Erleichterungen
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und ein Lagebericht erstellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a und 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Aktiva
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 Jahre).
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten
ausgewiesen. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Passiva
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Unter den
Finanzanlagen wird im Berichtsjahr die Beteiligungen
an der CARMA FUND I Capital GmbH & Co.
KG, München, ausgewiesen. Gegenüber der
Beteiligung besteht zum Stichtag eine Kapitalzusage in
Höhe von insgesamt € 252.810,00. Hiervon
sind € 23.724,09 eingefordert und gezahlt worden.
Die noch nicht eingeforderten Einlagen betragen
€ 229.085,91.
Unter den
Rückstellungen werden insbesondere Steuern,
Kosten der Abschlussprüfung, der Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie
Rückstellungen für Personalkosten ausgewiesen.
Die zurückgestellten Kosten der
Abschlussprüfung betragen € 19.520,00. Die
Gesellschaft besitzt einen Anspruch auf Erstattung dieser
Kosten durch die CARMA FUND I Capital GmbH & Co. KG,
München, gemäß § 14 (2) Bst. a) des
Kommanditgesellschaftsvertrags, welcher im Zeitpunkt der
Realisierung der Kosten entsteht. Zum Stichtag waren diese
Kosten noch nicht realisiert.
IV. Sonstige Angaben
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 neben den beiden
Geschäftsführern insgesamt 1,25 Mitarbeiter
(Vorjahr: 0,5).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 6
(Vorjahr: T€ 5) aus Mietverträgen.
München, den 16.
September 2024
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 16.
September 2024
gez.
Dr. Martin Raditsch, (Geschäftsführer)
gez.
Christian Leikert, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen. Der folgende
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers wurde zu dem vollständigen
Jahresabschluss und dem Lagebericht erteilt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die CARMA FUND Management GmbH, München:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der CARMA FUND
Management GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der CARMA FUND Management GmbH, München, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a
Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Köln, den 16. September
2024
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Stramitzer, Wirtschaftsprüfer
gez.
Lücken, Wirtschaftsprüfer
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