Wutz
GmbH
Sengenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.718,73 |
26.483,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.485,97 |
15.454,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.232,76 |
11.028,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.718,73 |
26.483,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.804,39 |
24.678,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
921,77 |
6.852,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.126,16 |
5.930,60 |
| B.
Rückstellungen |
926,00 |
820,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
988,34 |
985,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
988,34 |
985,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.718,73 |
26.483,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Wutz GmbH, mit Sitz in Sengenthal,
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 HGB. Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs
wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Bilanz wurde
nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Erstellung einer
Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund des
Bilmog-Gesetzes war nicht erforderlich. Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Erträge nicht mit Aufwendungen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert. Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Wutz GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die
Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind
nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Ein
Sachanlagevermögen existiert nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Bestimmung des
§ 250 HGB waren nicht zu bilden. Forderungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen für
Ertragssteuern des laufenden Jahres waren nicht zu
bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
988,34. (VJ: EUR 985,15.).
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB
Die Firma Wutz GmbH ist Komplementärin und somit
unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Firma eco
Kunststoff GmbH & Co. KG mit Sitz in Neumarkt i. d.
Opf.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Frau Gabriele Wutz
und Herrn Mathias
Holzammer
vertreten.
gez. Gabriele Wutz, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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