Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 47793
Eingetragen
8.12.2017
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Entwicklungs- und Dienstleistungen für Marketing-, Publishingund Web-to-Print-Portale. Dies beinhaltet die Beratung/Konzeption, Analyse der Medienprozesse, die Entwicklung und den Betrieb der Softwareanwendung sowie die Umsetzung und Produktion von Marketingmaterialien (Print & Online).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Yannik Bockius
seit 8.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
21.00%
3.00%
J***** M***********
3.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
BID AcquiCo 308 GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Local Brand X GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 92.252,00 32.322,00
I. Sachanlagen 92.252,00 32.222,00
II. Finanzanlagen 0,00 100,00
B. Umlaufvermögen 1.243.176,32 1.007.717,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 392.407,20 275.941,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 850.769,12 731.776,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.796,79 5.234,35
Aktiva 1.338.225,11 1.045.274,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.001.602,13 785.756,10
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 200.000,00
II. Bilanzgewinn 976.602,13 585.756,10
davon Gewinnvortrag 585.756,10 336.587,37
B. Rückstellungen 200.596,04 135.246,19
C. Verbindlichkeiten 136.026,94 124.271,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 136.026,94 124.271,99
Passiva 1.338.225,11 1.045.274,28

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Local Brand X GmbH, Mainz (Mainz, HRB HRB 47793) zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Entwicklungs- und Dienstleistungen für Marketing-, Publishing- und Web-to-Print-Portale. Dies beinhaltet die Beratung/Konzeption, Analyse der Medienprozesse, die Entwicklung und den Betrieb der Softwareanwendung sowie die Umsetzung und Produktion von Marketingmaterialien (Print & Online).

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023 ist noch nicht beschlossen worden.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:


Gewinnvortrag
01.01.2023

EUR
585.756,10
+
Jahresüberschuss
2023

EUR
540.846,03
./.
Ausschüttung für
2022
(Beschluss 19.04.2023)
EUR
150.000,00
=
Bilanzgewinn
31.12.2023

EUR
976.602,13
./.
Ausschüttung für
2023

EUR
500.000,00
=
vorerst verbleibend
31.12.2023

EUR
476.602,13


3.2  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 136.026,94 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
136.026,94
(Vorjahr: EUR
124.271,99
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)



4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Yannik Bockius, Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 29,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.4  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 291.357,12.

Mainz, 8. Juli 2024

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2024 festgestellt.

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