Nemako
GmbH
Starnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
7,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
6,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.394,80 |
40.250,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.616,55 |
6.143,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.778,25 |
34.107,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.213,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.610,10 |
40.257,28 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
611,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
40.213,30 |
24.388,34 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.213,30 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.753,03 |
2.693,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.857,07 |
36.952,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.857,07 |
36.952,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.610,10 |
40.257,28 |
Anhang
zum
31. Dezember 2017
der
Nemako GmbH
Würmstrasse 22 a
82319 Starnberg
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Anlagevermögen
II. Umlaufvermögen
III. Rückstellungen
IV. Verbindlichkeiten
C. Angaben zu Bilanzposten
Angaben zur Aktivseite
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
II. Sonstige Vermögensgegenstände
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Angaben zur Passivseite
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
D. Sonstige Angaben
I. Angaben über Arbeitnehmer
II. Geschäftsführungsorgane
III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Nemako GmbH gilt als
Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a Abs. 1 HGB.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 49
Abs. 3 GmbHG fest, dass über die Hälfte des
Stammkapitals verloren ist und entsprechende
Maßnahmen ergriffen wurden.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden
Wirtschaftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres sind
grundsätzlich beibehalten worden.
I. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wird von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften wurde von
der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
II. Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Forderungen werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind nicht erfolgt.
Pauschalwertberichtigung erfolgten nicht. Die Forderungen
sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
III. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen sind nicht
vorhanden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für das passiverte Darlehen (Stand zum
31.12.2017: 29.539,41 €) wurde mit Datum vom
08.04.2013 vom Darlehensgeber eine
Rangrücktrittserklärung unterzeichnet.
C. Angaben zu Bilanzposten
Angaben zur Aktivseite
A. Anlagevermögen
Das Anlagervermögen ist dem Anlagespiegel
zu entnehmen.
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
2) Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen i. S. d. § 42, III GmbHG: Die
Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine
Forderungen im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG. Ein
gesonderter Ausweis entfällt daher.
II. Wertpapiere
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht
vorhanden.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Hier werden Ausgaben ausgewiesen, die im Folgejahr zu
Aufwendungen werden.
Angaben zur Passivseite
A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 wird in
voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
B. Rückstellungen
Die Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten wurde für das Berichtsjahr
2017 anhand der voraussichtlichen Kosten gebildet.
C. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
1 oder mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG: Die
Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 3.503,25 Euro.
Dieser Posten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Sonstige Angaben
I. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
3,5 Arbeitnehmer.
II. Geschäftsführungsorgane
Die Geschäftsführung erfolgt durch
Herrn Stefan Stüdlein.
III. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Bürgschaften oder
ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Starnberg, 13.02.2019
gez. Stefan Südlein
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2019 festgestellt.
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