Stark Medien GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Siegel seit 29.1.2015 | Prokura |
Christoph Hermes Poos seit 29.1.2015 | Prokura |
Jochen Eisemann seit 29.1.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stark Digital GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Wesentlichen nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden für den Anhang gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Gemäß § 264 c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert. Der laufende Geschäftsbetrieb wurde zum 30. April 2011 eingestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden zu dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. III. Sonstige AngabenGeschäftsführer in 2012 war
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Pforzheim, 23. April 2013 Stark Digital GmbH Reiner Wormitt, Geschäftsführer |
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