Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9312
Eingetragen
27.7.2018
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeGüterbeförderung im StraßenverkehrBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Betrieb eines Transportunternehmens, welcher sämtliche Bereiche, die die Güterbeförderung im Straßenverkehr mit sich bringt, umfasst.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Swen Schlund
seit 27.7.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Dieter Schlund
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Swen Schlund
Hirschaid OT Röbersdorf
50.00%
Dieter Schlund
Altendorf OT Seußling
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SRX GmbH

Hirschaid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 188.576,00 275.903,00
I. Sachanlagen 188.576,00 275.903,00
B. Umlaufvermögen 205.133,55 116.049,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 205.133,55 116.049,51
davon gegen Gesellschafter 54.849,65 40.814,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.831,84 8.773,52
davon Disagio 340,00 340,00
Aktiva 401.541,39 400.726,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 158.540,07 129.086,32
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 133.540,07 104.086,32
davon Gewinnvortrag 104.086,32 75.740,87
B. Rückstellungen 4.602,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 238.399,32 267.839,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 109.269,22 82.588,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 129.130,10 185.251,21
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 10.009,34
Passiva 401.541,39 400.726,03

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft wurde am 25.07.2018 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 27.07.2018 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bamberg unter 9312 eingetragen. Sie firmiert unter SRX GmbH, Sitz ist Hirschaid.

2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag aufgestellt.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's

5. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

6. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Aus Gründen der Klarheit wird die Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4 HGB im Rahmen einer Gliederungserweiterung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten ( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz-und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000,00 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Vermögensgegenstände, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800,00 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 29.317,97 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 38.855,36 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 205.133,55 Euro und im Vorjahr in Höhe von 116.049,51 Euro.

Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Sonstigen Vermögensgegenständen einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 54.849,65 Euro und im Vorjahr in Höhe von 40.814,12 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 158.540,07 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 129.086,32 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 202,00 Euro ( Vj. 0,00 Euro ) und Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 4.400,00 Euro ( Vj. 3.800,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 109.269,22 Euro und im Vorjahr in Höhe von 82.588,50 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehe Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr nicht. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehe Personen,über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, in Höhe von 10.009,34 Euro.

5.   Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Bürgschaften der Gesellschafter besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen Verbindlichkeiten sind unbesichert.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2023 folgende Personen an:
Herr Dieter Schlund
Herr Swen Schlund

4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 54.849,65 Euro und im Vorjahr in Höhe von 40.814,12 Euro.

5. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 7,00 Mitarbeiter beschäftigt.

V. Unterzeichnung der Geschäftsführer

Hirschaid, den 17.05.2024

( Dieter Schlund ) ( Swen Schlund )
Geschäftsführer   Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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