SRX
GmbH
Hirschaid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
188.576,00 |
275.903,00 |
| I.
Sachanlagen |
188.576,00 |
275.903,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.133,55 |
116.049,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.133,55 |
116.049,51 |
| davon
gegen Gesellschafter |
54.849,65 |
40.814,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.831,84 |
8.773,52 |
| davon
Disagio |
340,00 |
340,00 |
| Aktiva |
401.541,39 |
400.726,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.540,07 |
129.086,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
133.540,07 |
104.086,32 |
| davon
Gewinnvortrag |
104.086,32 |
75.740,87 |
| B.
Rückstellungen |
4.602,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.399,32 |
267.839,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
109.269,22 |
82.588,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
129.130,10 |
185.251,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.009,34 |
| Passiva |
401.541,39 |
400.726,03 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
25.07.2018 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
27.07.2018 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Bamberg unter
9312 eingetragen. Sie
firmiert unter
SRX GmbH,
Sitz ist
Hirschaid.
2. Die
Gesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des
Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
3. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde
im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's
5. Die
Bilanz wird entsprechend
§ 268 Abs. 1 HGB unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
6. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Aus
Gründen der Klarheit wird die
Ergebnisverwendung entsprechend
§ 275 Abs. 4 HGB im Rahmen einer
Gliederungserweiterung in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
7. Die auf den
vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden werden 2023
beibehalten ( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz-und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von
selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000,00 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der
dazu gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände
grundsätzlich auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Dieser
Sammelposten wird dann über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Vermögensgegenstände, die nach 2017
angeschafft oder
hergestellt worden sind und deren
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als
800,00 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung
in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit
von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuern
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge
nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 29.317,97 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 38.855,36 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 205.133,55 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 116.049,51 Euro.
Soweit
erforderlich sind die
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen und aus
Sonstigen Vermögensgegenständen
einzel- und
pauschalwertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr in Höhe von 54.849,65 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 40.814,12 Euro.
4.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
5.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
158.540,07 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
129.086,32 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 202,00
Euro ( Vj. 0,00 Euro ) und
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung in Höhe von 4.400,00 Euro ( Vj.
3.800,00 Euro ).
Alle Rückstellungen sind von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 109.269,22 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 82.588,50 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehe Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr nicht. Im
Vorjahr bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehe Personen,über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, in
Höhe von 10.009,34 Euro.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch
Grundpfandrechte und
Bürgschaften der
Gesellschafter besichert. Die
Verbindlichkeiten aus
Lieferung und
Leistung sind durch die üblichen
Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen
Verbindlichkeiten sind
unbesichert.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in 2023
folgende Personen an:
Herr Dieter Schlund
Herr Swen Schlund
4.
Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 54.849,65 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 40.814,12 Euro.
5. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 7,00
Mitarbeiter beschäftigt.
V. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Hirschaid, den 17.05.2024
( Dieter Schlund ) ( Swen Schlund )
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2024
festgestellt.
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