Centaurus
Consult GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.305,00 |
2.938,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.305,00 |
2.938,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
54.749,33 |
39.823,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.993,12 |
8.113,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.630,85 |
0,00 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
26.371,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.756,21 |
5.339,06 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
112,75 |
300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.667,08 |
55.561,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.116,64 |
51.790,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.790,27 |
22.387,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.326,37 |
4.403,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.550,44 |
2.771,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.550,44 |
2.771,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.667,08 |
55.561,87 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2011
I. Allgemeine Angaben
1. Anwendung der für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
DieGesellschaft erstellt den Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2011 nach den
Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG).
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 i.V.m Abs. 4 HGB. Die
Gesellschaft nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 288 HGB
nicht in Anspruch.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichzahlen aufgrund des
Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Die planmäßige Abschreibung sind in Anlehnung an
die von der Finanzverwaltung aufgestellten
Abschreibungstabellen oder entsprechend der
geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen Methode
ermittelt worden. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens im Wert von 150,00 € bis 1.000,00
€ werden in einen Sammelposten eingestellt, der linear
über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw.
Anschaffungskosten angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen,
eingestellt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Bewertungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung
des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel. Als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten sind grundsätzlich die historischen
Werte angesetzt. Die Abschreibungen ergeben sich ebenfalls
aus dem Anlagespiegel.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderung gegenüber Gesellschafter
beträgt im Berichtsjahr 424,50 € ( Vorjahr 363,50
€).
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Position enthält zum Abschlussstichtag keine
aktivierten Disagio-Beträge.
4. Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
unverändert zum 31. Dezember 2011 €
25.000,00. Es ist zu 50% eingezahlt.
5. Verbindlichkeiten
Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich
Inlandsumsätze
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
IV. Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Zeitraumes vom 1.1. bis 31.12.2011
waren durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Frau Karin Gabriel-Rossmöller
alleinvertretungsberechtigt
Befreiung nach § 181 BGB
3. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen das Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Stolberg, den 20.06.2012
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Centaurus Consult GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2012 festgestellt.
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