Walter
Beteiligungs GmbH
Queis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
49.863,86 |
50.640,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.352,13 |
49.202,14 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.515,94 |
12.515,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
511,73 |
1.438,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.863,86 |
50.640,31 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.604,22 |
45.237,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.237,93 |
19.583,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.366,29 |
654,85 |
| B.
Rückstellungen |
3.057,66 |
4.468,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
201,98 |
933,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.863,86 |
50.640,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2015 - 31.12.2015 wurde nach den Vorschriften des HGB
insbesondere der §§ 242 ff. HGB und in Anlehnung
der §§ 264 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung größenabhängiger
Erleichterungen aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde von größenabhängigen
Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Sofern wahlweise Angaben in der Bilanz oder im Anhang
getätigt werden können, wurden diese Angaben in
der Bilanz ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsüblichen und ertragssteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rechnungsabgrenzungsposten sind, soweit vorhanden,
nach den Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 HGB gebildet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr.
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
A. Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend
den steuerlichen anerkannten Nutzungsdauern linear
abgeschrieben. Teilwertabschreibungen in Folge einer
dauernden Wertminderung waren nicht veranlasst.
B. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
C. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Norbert Walter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2016 festgestellt.
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