EFG Energy-Farming GmbH

Bornweg 28, 49152 Bad Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 18920
Eingetragen
23.7.1999
Branche
Betrieb von BaumschulenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Der Betrieb von Anlagen zur umweltfreundlichen Energieerzeugung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Thebing
seit 19.10.2020
Geschäftsführer
Henrik Borgmeyer
seit 9.12.2016
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

49152 Bad Essen
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EFG Energy-Farming GmbH

Bad Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.677.008,61 1.925.363,11
I. Sachanlagen 1.545.456,50 1.793.811,00
II. Finanzanlagen 131.552,11 131.552,11
B. Umlaufvermögen 5.818.229,12 5.063.108,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 628.365,88 307.309,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 204.246,64 72.122,02
II. Wertpapiere 1.069.242,20 1.009.023,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.120.621,04 3.746.775,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.668,03 8.909,28
Aktiva 7.503.905,76 6.997.381,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 6.631.280,06 5.410.891,64
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 5.385.891,64 5.139.208,22
III. Jahresüberschuss 1.220.388,42 246.683,42
B. Rückstellungen 574.239,03 150.300,62
C. Verbindlichkeiten 298.386,67 1.436.188,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 298.386,67 347.656,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.088.532,00
Summe Passiva 7.503.905,76 6.997.381,06

Anhang

Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der EFG Energy-Farming GmbH mit Sitz in Bad Essen (Amtsgericht Osnabrück, HR B 18920) ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die geänderten Vorschriften des HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden angewandt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 Sätze 1, 2 HGB nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von € 800,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Für die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Finanzanlagen des Anlagevermögens sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen war, wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 III 5 und 6 HGB vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bad Essen, den 28.11.2024

gez. Reiner Borgmeyer

gez. Stefan Thebing


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024 festgestellt.

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