Wurth
Automotive GmbH
Schwerte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
677.174,00 |
894.420,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
677.173,00 |
894.419,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.773.944,62 |
2.958.843,78 |
| I.
Vorräte |
1.722.461,99 |
1.676.240,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.041.521,30 |
1.273.896,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
380.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.961,33 |
8.706,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
397,40 |
250,61 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
749.536,50 |
410.046,92 |
| Aktiva |
4.201.052,52 |
4.263.561,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
573.275,00 |
573.275,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.083.321,92 |
1.014.740,27 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
339.489,58 |
68.581,65 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
749.536,50 |
410.046,92 |
| B.
Rückstellungen |
27.595,00 |
33.774,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.172.542,37 |
4.228.294,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.647.518,30 |
2.572.048,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
525.024,07 |
356.245,45 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
244.938,82 |
209.938,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
915,15 |
1.493,15 |
| Passiva |
4.201.052,52 |
4.263.561,31 |
Anhang für Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Wurth Automotive GmbH hat ihren Sitz in Schwerte.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB
12655 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert
(§§ 253, 255 Abs.1 HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253
Abs.3 S. 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
244.938,82
|
209.938,82
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken (§ 268 Abs. 4 Nr. 1
HGB und § 268 Abs. 5 Nr. 1 HGB)
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR -,--
(Vorjahr: EUR 380.000,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
3.647.518,30 (Vorjahr: EUR 2.572.048,71).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
525.024,07 (Vorjahr: EUR 356.245,45).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe
der Verpflichtung
|
Jahresbetrag
|
|
EUR
|
EUR
|
Mietverträge
Immobilien
|
28.235,28
|
112.941,12
|
Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 0,00 EUR vorgenommen.
Sonstige Angaben
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
sind in Höhe von EUR 200.000,00 mit einem
Rangrücktritt versehen. Durch die
Rangrücktrittsvereinbarung und einer
Patronatserklärung mit einer
Liquiditäts-/Kapitalausstattungspflicht bis zu einer
Höhe von EUR 600.000,00, ist der Tatbestand der
Überschuldung nicht gegeben.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer (§
285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1
Schwerte, 18. September
2024
gez.
Ludwig Wurth, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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