Naturenergie Cham GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Pongratz seit 11.1.2018 | Prokura |
Stefan Raab seit 5.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Cham | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Cham GmbHChamJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Stadtwerke Cham GmbH wurde auf Beschluss des Stadtrates vom 22.06.2006 mit steuerlicher Wirkung zum 01.01.2006 vom Eigenbetrieb der Stadt Cham in eine GmbH ausgegründet. Die GmbH wird auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages mit der Bezeichnung Stadtwerke Cham GmbH geführt. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadt Cham. Ausgestattet mit einem Stammkapital von 2.000.000 € betreibt die Stadtwerke Cham GmbH die Sparten Elektrizitäts-, Wasser-, Fernwärmeversorgung und Telekommunikationsdienstleistungen, ein Parkhaus und ein Parkdeck, sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Das Versorgungsgebiet konzentriert sich überwiegend auf das Stadtgebiet von Cham, sowie die zugehörigen, angrenzenden Ortschaften. Die betriebswirtschaftliche Steuerung der Gesellschaft basiert auf der Entwicklung des Jahresüberschusses. Die Überwachung erfolgt über regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche, in denen die Istwerte mit den Werten im Wirtschaftsplan und den Vorjahreswerten verglichen und analysiert werden. Dies betrifft sowohl die Kostenseite, wie Aufwand und Investitionen, als auch die Absatzzahlen (Menge und Umsatz) der Sparten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Themen wie Energiepreisbremsen, die Integration erneuerbarer Energien, der Ausbau und die Optimierung der Versorgungsnetze sowie die Sicherstellung einer zuverlässigen und nachhaltigen Energieversorgung fordern Energieversorgungsunternehmen vieles ab. Die wachsende Unvorhersehbarkeit politischer Entscheidungen und die zunehmenden regulatorischen Veränderungen machen es nicht leichter. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die vom Gesetzgeber noch im Jahr 2022 auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen als Reaktion auf die Energiekrise haben im Jahr 2023 ihre Wirkung entfaltet. Die Energiemärkte haben sich im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich beruhigt. Dennoch hat die anhaltende kriegerische Auseinandersetzung in Europa wie auch andere Kriegs- und Krisenherde weltweit durch die von ihnen verursachten Unsicherheiten dazu beigetragen, dass das Niveau und die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten noch deutlich über dem Vorkrisenniveau liegen. Speziell im Strommarkt ist der zunehmende Einfluss der dezentralen Erzeugungskapazitäten durch regenerative Energien an den Preisentwicklungen ablesbar. Das klassisch vorherrschende Modell von Base- und Peak-Preiszeiten wird teilweise aufgehoben. Bei günstigen Wetterbedingungen kommt es in der verbrauchsstarken Mittagszeit zu negativen Preisen, während in den Nachtstunden stark steigende Preise zu beobachten sind. Der Energieverbrauch in Deutschland lag 2023 bei 523 Terawattstunden (TWh), das entspricht einem Rückgang um 3,9% (21 TWh) gegenüber dem Vorjahr und damit dem niedrigsten Niveau seit 1990. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 449,8 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 11,8 % weniger als im Jahr 2022. Gründe für den Rückgang waren insbesondere ein geringerer Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland. Mit einem Anteil von 56,0 % stammte der im Jahr 2023 erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. 2022 hatte der Anteil noch 46,3 % betragen. Die Stromerzeugung aus diesen Quellen stieg im Jahr 2023 um 6,7 %. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energien sank dagegen um 27,8 % auf einen Anteil von 44,0 % (2022: 53,7 %). Die Stromeinspeisung aus Windkraft stieg im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 13,8 %. Windkraft war damit mit einem Anteil von 31,0 % der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Im Jahr 2022 war noch Kohle mit 33,2 % der wichtigste Energieträger und der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung mit 24,0 % deutlich niedriger gewesen. Die Gründe für den deutlichen Anstieg des Anteils waren ein gutes Windjahr 2023 sowie der Leistungszubau um 4,3 % bei gleichzeitig geringerer Gesamtstromerzeugung. Der Anteil der Stromeinspeisung aus Photovoltaik stieg im Jahr 2023 leicht auf 11,9 % (2022: 10,6 %). Dieser Anstieg ist jedoch ausschließlich auf die geringere Gesamtstromerzeugung zurückzuführen. Die eingespeiste Strommenge war mit 53,6 Milliarden Kilowattstunden trotz eines Zubaus an Photovoltaikleistung von 18,0 % rückläufig (-1,3 %). 2022 hatte die eingespeiste Strommenge aus Photovoltaik bei 54,3 Milliarden Kilowattstunden gelegen, was vor allem auf ein ungewöhnlich sonnenreiches Jahr zurückzuführen war. Die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Kohlekraftwerken verzeichnete 2023 einen deutlichen Rückgang (-30,8 %). Der Anteil von Kohlestrom an der Gesamterzeugung sank auf 26,1 % (2022: 33,2 %). Kohle war damit im Jahr 2023 noch der zweitwichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Die Stromeinspeisung aus Erdgas stieg im Jahr 2023 um 3,9 % auf einen Anteil von 13,6 %, nachdem sie 2022 mit einem Anteil von 11,5 % infolge der angespannten Situation auf dem Gasmarkt auf einen mehrjährigen Tiefstand gefallen war. Durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke am 15. April 2023 ist die Stromeinspeisung aus Kernenergie im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und machte nur noch 1,5 % an der eingespeisten Strommenge aus (2022: 6,4 %). Die nach Deutschland importierte Strommenge ist im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 40,6 % auf 69,3 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Das Verhältnis der importierten Strommenge zur inländisch produzierten Strommenge betrug im Jahr 2023 damit 15 %. Die aus Deutschland exportierte Strommenge sank 2023 gegenüber dem Vorjahr um 21,5 % auf 60,1 Milliarden Kilowattstunden. Damit importierte Deutschland mit 9,2 Milliarden Kilowattstunden erstmals seit 2002 wieder mehr Strom als es exportierte. Damals hatte der Importüberschuss bei 6,6 Milliarden Kilowattstunden gelegen. 2023 war das erste Jahr, in dem in fast allen Monaten mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus konventionellen Energieträgern eingespeist wurde. Insgesamt erreichte die Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2023 so einen neuen Höchstwert von 251,8 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 56,0 %. Deutschlands Motor stottert. Im vergangenen Jahr sank das Bruttoinlandsprodukt nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 0,2 Prozent. Zum einen wirkten sich der Krieg in der Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten sowie internationale Spannungen mit China negativ auf die exportorientierte deutsche Wirtschaft aus. Zum anderen schwächelten große Wirtschaftszweige. So lag die Bruttowertschöpfung in der Industrie Ende 2023 rund 2% unter dem Wert von 2019. Im Baugewerbe betrug das Minus sogar 9%. Politische Rahmenbedingungen In einem Beitrag der Agora Energiewende unter dem Titel "Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023. Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick auf 2024" geht die Unternehmung unter anderem auf die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa ein. Nachstehend werden aus dieser Veröffentlichung die wesentlichen Kernaussagen angeführt. Im Jahr 2023 verstärkte sich die Umstellungsdynamik in Richtung eines auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems. Insbesondere beschleunigte sich der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie deutlich. In der Konsequenz rücken nun Fragen zur stärkeren Flexibilisierung des Stromsystems und des Zubaus regelbarer Kraftwerke zum Ausgleich von Erzeugungsschwankungen der volatilen Erneuerbaren Energien in den Vordergrund. Höhere Vergütungssätze für PV-Dachanlagen, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Abschaffung der Einkommens- und Umsatzsteuer für Kleinanlagen verbesserten die Wirtschaftlichkeit im Auf-Dach-Segment. Ein umfassendes Maßnahmenbündel zur weiteren Stärkung des PV-Zubaus auch für Freiflächenanlagen wurde im Rahmen der PV-Strategie der Bundesregierung ausgearbeitet. Die gesetzliche Umsetzung im Rahmen zweier sogenannter Solarpakete konnte 2023 allerdings noch nicht abgeschlossen werden; die Verabschiedung des ersten Pakets erfolgte im Frühjahr 2024. Zentrale Maßnahmen zur weiteren Stärkung des Onshore-Wind-Zubaus wurden im Rahmen einer, Ende Mai 2023 vorgestellten, "Windenergie-an Land-Strategie" festgehalten. Bereits im Frühjahr 2023 wurde die sogenannte EU-Notfallverordnung implementiert. Diese vereinfacht - zunächst zeitlich befristet - Naturschutzprüfungen beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen in bestimmten Beschleunigungsgebieten mit dem Ziel, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erheblich zu verkürzen. Im Bereich Offshore-Windenergie wurden 2023 auf Basis des bereits 2022 reformierten Windenergie-auf-See-Gesetzes erste Ausschreibungen durchgeführt. Für Projektrechte im Umfang von sieben Gigawatt auf Flächen in Nord- und Ostsee verpflichteten sich die erfolgreichen Bieter zur Zahlung von insgesamt 12,6 Milliarden Euro. Für 2023 vorgesehene Änderungen am Strommarktdesign und die so genannte "Kraftwerksstrategie" konnten noch nicht wie geplant auf den Weg gebracht werden. Viele wichtige Fragen bleiben bisher offen. Hierzu zählen die Reform der Erneuerbare Energien Förderung, verbesserte Anreize für Flexibilität und die Debatte um lokale Preissignale beziehungsweise die mögliche Abkehr von der einheitlichen deutschen Gebotszone im Strommarkt. Die Kraftwerksstrategie, deren Ziel es ist bis 2035 regelbare, wasserstofffähige Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 23,8 Gigawatt ans Netz zu bringen, verzögerte sich zuletzt infolge der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds ausgelösten Finanzierungsprobleme. Außerdem wurde 2023 der Entwurf für ein Wasserstoffkernnetz vorgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2032 rd. 9.700 Kilometer Fernleitungen zur Wasserstoffversorgung von Kraftwerken und Industrie - vor allem über die Umwidmung von Erdgaspipelines - installiert werden. Zentral für den Erfolg dieser Transformation ist jedoch die rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung von Wasserstoff. Die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde 2023 im Zusammenhang mit der Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht erheblich gestärkt. Die BNetzA ist nun unter anderem verantwortlich für eine grundlegende Reform der Netzentgelte. Zum Jahresende kündigte die Behörde zunächst eine Reform der Verteilnetzentgelte an, um Zusatzbelastungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien regional gleichmäßiger und letztlich gerechter zu verteilen. Weitere relevante Entwicklungen im Netzbereich waren die Umsetzung des §14a EnWG zu flexiblen Verbrauchern durch die BNetzA sowie das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Letzteres verfolgt das Ziel, die Einführung beziehungsweise den Ausbau intelligenter Messsysteme zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Jahr 2023 war aus der Perspektive des produzierenden Gewerbes und der energieintensiven Industrie weiterhin geprägt von hohen Energiepreisen als Folge der fossilen Energiekrise. Insbesondere die Frage, wie eine industriepolitische Antwort auf den US-amerikanischen "Inflation Reduction Act" aussehen könnte, bestimmte die politische Debatte in Deutschland und Europa. Diese strahlte auch aus auf Überlegungen zur Einführung eines Industriestrompreises, mit dem die phasenweise hohen Stromkosten gedämpft werden sollten. Im November beschloss die Bundesregierung ein Strompreispaket zur Entlastung des produzierenden Gewerbes. Darüber hinaus wurden 2023 weitere für die Industrietransformation relevante Strategien entwickelt, namentlich eine Strategie für Grüne Leitmärkte, eine Carbon Management-Strategie, die Biomassestrategie sowie eine Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die Finalisierung beziehungsweise die konkrete Umsetzung all dieser Vorhaben hat die Bundesregierung für 2024 angekündigt. Mit der Reform des europäischen Emissionshandels (ETS), der Einführung eines Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und - auf nationaler Ebene - dem Start von Klimaschutzverträgen erfuhr der klimapolitische Rahmen 2023 eine wesentliche Weiterentwicklung. Der europäische Emissionshandel wurde in seiner Rolle als Leitinstrument zur Dekarbonisierung der Industrie gestärkt, neue Zertifikate kommen nun voraussichtlich im Jahr 2038 letztmalig auf den Markt. Da auch die kostenlosen Zuteilungen von Zertifikaten an die Industrie schrittweise entfallen, wird ab 2026 der europäische Grenzausgleich parallel eingeführt, um ein bloßes Verlagern der Emissionen ins Ausland zu verhindern. Mit Förderzusagen an die Stahlindustrie, die allein für ein Drittel der Treibhausgasemissionen des Industriesektors verantwortlich ist, wurde die Grundlage für eine klimaneutrale Produktion von gut einem Viertel des in Deutschland hergestellten Primärstahls geschaffen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) machten das Jahr 2023 zum Startpunkt der Wärmewende in Deutschland. Allerdings schwächten kontroverse Aushandlungsprozesse im GEG-Gesetzgebungsverfahren die geplanten Maßnahmen gegenüber den ursprünglichen Planungen erheblich ab, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Umsetzungsgeschwindigkeit. Die Klimaschutzziele für 2030 werden somit ohne zusätzliche Maßnahmen im Gebäudebereich absehbar verfehlt. Die Reform des GEG führte im Vorfeld der Beschlussfassung zu tiefgreifenden Auseinandersetzungen zwischen den Parteien der Ampelkoalition und einer aufgeheizten öffentlichen Debatte. Während der ursprüngliche Vorschlag des BMWK eine 65-Prozent-Regelung Erneuerbare Energien für alle neuen Heizungsanlagen ab 2024 vorsah, wurde der Zeitplan in der im September 2023 schließlich vom Bundestag beschlossenen Novelle deutlich modifiziert. Ab 2024 gilt die "65-Prozent-Regel" nun lediglich für Neubauten in Neubaugebieten. Alle anderen Gebäude fallen erst unter diese Regelung, wenn kommunale Wärmepläne ausgearbeitet vorliegen. In den meisten Fällen wird das in größeren Kommunen frühestens 2026, in kleineren Kommunen erst 2028 der Fall sein. Mit dem im November verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz wird in Deutschland erstmals eine flächendeckende Wärmeplanung eingeführt. Neben den zu erstellenden Wärmeplänen der Kommunen sieht das Gesetz verpflichtende Erneuerbare-Energien Quoten für Wärmenetze vor. Bestehende Wärmenetze müssen in der Regel den Anteil Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeerzeugung bis 2030 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 80 Prozent erhöhen. Der Verkehrssektor hat 2023 erneut sein Klimaschutzziel weit verfehlt. Das in diesem Bereich zentrale Ziel von 15 Millionen E-Pkw ́s bis 2030 ist in weite Ferne gerückt. Von 2020 bis 2022 erhöhte sich zwar der Neuzulassungsanteil reiner E-Fahrzeuge von 2 auf 18 Prozent, erforderlich sind bis 2030 jedoch über 90 Prozent. Der bisherige Anstieg resultiert vor allem aus Absenkungen der EU-Flottengrenzwerte für CO 2 und Erhöhungen von Kaufzuschüssen in den Jahren 2020 und 2021. Seither gibt es keine weitere Absenkung der Flottengrenzwerte; die Kaufzuschüsse in Deutschland wurden Anfang 2023 gesenkt und Ende 2023 vollständig gestrichen. Als Erfolg für den Klimaschutz im Verkehrssektor kann die Einführung einer CO 2 -Komponente bei der Lkw-Maut gewertet werden. Seit Dezember 2023 zahlen die Betreiber von Lkw mit der Maut je Kilometer umgerechnet 200 Euro pro Tonne CO 2. Zusätzlich fällt der CO 2 -Preis auf Dieselkraftstoff an, umgerechnet 30 Euro pro Tonne im Jahr 2023 und 45 Euro im Jahr 2024. Die Hälfte der Einnahmen aus der Lkw-Maut fließt in die Verbesserung des Schienennetzes und soll so zur Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene beitragen. Einen Baustein zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs bildet seit Mai 2023 das bundesweit gültige Deutschlandticket für 49 Euro. Es macht den Umstieg vom eigenen Pkw in Busse und Bahnen einfacher und günstiger. Trotz des millionenfachen Verkaufs des Deutschlandtickets war allerdings die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV 2023 niedriger als im Vorkrisenjahr 2019. Die EU-Vorgaben über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind nun als Verordnung direkt in den Mitgliedstaaten gültig. Enthalten sind verbindliche Ausbauziele für Stromlade- und Wasserstoffinfrastruktur für Pkw sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Einfache Bezahlsysteme für das Laden oder Tanken müssen ohne Abschluss eines Abonnements ermöglicht werden. Im Juni 2023 legte die Bundesregierung erstmals ein Klimaschutzprogramm vor das auf Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet ist. Die Reform des Klimaschutzgesetzes konnte entgegen der ursprünglichen Planung 2023 jedoch nicht abgeschlossen werden. Kern der Reform ist es, die Jahresemissionsmengen der verschiedenen Bereiche (sogenannte Sektorziele) als Auslösemechanismus für eine Nachsteuerung der Ressorts durch eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung zu ersetzen. Demnach wäre die Bundesregierung in Zukunft erst dann zur Nachsteuerung verpflichtet, wenn zwei Jahre in Folge eine Überschreitung der Gesamtemissionsmenge auftritt. Der Gesetzgeber hat zudem im Herbst 2023 das "Energieeffizienzgesetz" (EnEfG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Endenergieverbrauch gegenüber dem Wert des Jahres 2008 bis 2030 um etwa 26,5 % sinken soll (1.867 TWh) und bis 2045 um 45 % (1.400 TWh). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und die politische Reaktion auf das Urteil entzogen dem Klimaschutz erhebliche Finanzmittel. Mit dem Urteil vom 15. November 2023 entschied das Gericht, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021, das die Zuführung ungenutzter Kreditermächtigungen aus der Coronapandemie an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorsah, nichtig sei. Insgesamt entstand im KTF, der maßgeblichen Finanzierungsquelle für Transformationsprojekte, eine Lücke von 60 Milliarden Euro. Auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) war indirekt von dem Urteil betroffen. Dies löste eine rege Debatte über die Finanzierung der Transformation und die künftige Ausgestaltung der Schuldenbremse aus. Die Diskussion wird voraussichtlich auch 2024 andauern. Die Einigung der Bundesregierung zum Haushalt 2024 sichert zwar wesentliche Elemente zur Finanzierung der Transformation, es mangelt jedoch weiter an einem Konzept zur mittel- und langfristigen Finanzierung notwendiger Investitionen. Die europäischen Gesetzgebungsverfahren zum Fit-For-55-Paket wurden im Jahr 2023 weitgehend abgeschlossen. Das Paket enthält zentrale Bausteine für die weitere Transformation, die nun umgesetzt werden müssen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Ausweitung und Verschärfung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) sowie die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026. Durch letzteren wird nun ein CO 2 -Preis auf die Einfuhr von bestimmten Waren fällig, auf Grundlage der durch sie ausgelösten Kohlenstoffemissionen. Das bereits bestehende EU-Emissionshandelssystem wird ab 2027 um einen parallelen Emissionshandel ergänzt, der vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich erfasst. Die überarbeitete EU-Energieeffizienz-Richtlinie sieht jetzt verbindlich vor, dass der Gesamtenergieverbrauch in der EU bis 2030 um 11,7 Prozent zu reduzieren ist. Alle Mitgliedstaaten müssen zum Erreichen dieses Ziels beitragen. 2023 hat die EU-Kommission darüber hinaus beschlossen, ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr zuzulassen. Die Europäische Kommission hatte Mitte März 2023 einen "Net Zero Industry Act" vorgeschlagen, mit dem Investitionen in heimische Produktionskapazitäten für strategische klimaneutrale Technologien angeregt werden sollen. Zu den Net Zero Technologien gehören PV, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Batterien. Daneben sollen Anpassungen im EU Beihilferecht staatliche Beihilfen für den Aufbau heimischer Produktionskapazitäten für diese Technologien erleichtern. Im Oktober 2023 trat die überarbeitete EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in Kraft, die nun in nationales Recht übersetzt werden muss. Die Richtlinie regelt EU-weit, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Vorranggebiete für den Zubau von Erneuerbaren Energien ausweisen, in denen beschleunigte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden können. Darüber hinaus enthält die Richtlinie ambitionierte Vorgaben für den Wasserstoffeinsatz in der Industrie. Hier muss der Anteil grünen Wasserstoffs bis 2030 auf 42 Prozent und bis 2035 auf 60 Prozent ansteigen. Kurz vor Weihnachten 2023 wurden die EU-Gesetzgebungsverfahren zum Strommarktdesign und zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie abgeschlossen. Die Reform des Strommarkts sieht unter anderem vor, Investitionen in Erneuerbare Energien zukünftig über zweiseitige Differenzverträge oder vergleichbare Instrumente abzusichern und marktbasierte, bilaterale Stromabnahmeverträge staatlich zu unterstützen. Beschaffungs- und Absatzmarkt Die Energiewende ist längst mehr als eine Umstellung von einer konventionellen, zentralen hin zu einer regenerativen, dezentralen Energieerzeugung. Es verändert zunehmend das Zusammenspiel des energiewirtschaftlichen Zieldreiecks von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Kundenbedürfnisse verändern sich und das gesellschaftliche Bewusstsein für eine nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung nimmt deutlich zu. Ebenso trägt die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu einem Wandel in der Gesellschaft bei. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, sowohl die Energiebeschaffung weiterzuentwickeln, anzupassen und ständig zu optimieren als auch die Entwicklung neuer Geschäftsbereiche und Tätigkeitsfelder voranzutreiben. In Abhängigkeit des kundenspezifischen Energieverbrauches und Abnahmeverhaltens bieten wir verschiedene Produkte an und beschaffen diese auch unterschiedlich. Entscheidet sich ein Unternehmen für ein Festpreismodell, so wird die gesamte benötigte Strommenge an einem vereinbarten Stichtag zu einem dann geltenden Preis beschafft und dem Kunden vertraglich zugesichert (Back-2-Back). Dieses Modell sichert eine hohe kalkulatorische Planungssicherheit für beide Parteien während der Vertragslaufzeit. Bei größeren Verbrauchsmengen, insbesondere im industriellen Bereich, bietet sich das Modell der strukturierten Beschaffung in Form eines Tranchen-Einkaufs an. Hier wird der Strombedarf eines Unternehmens nicht an einem bestimmten Stichtag, sondern zu mehreren Zeitpunkten in Teilmengen (Tranchen) beschafft. Der Gesamtpreis ergibt sich als Mittel aus den beschafften Teilmengen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Einkaufszeitpunkte selbst zu bestimmen. Dieses Vorgehen setzt jedoch eine eigene, umfassende Marktbeobachtung voraus. Darum vertrauen die Unternehmen in der Regel auf die Empfehlung ihres Energieversorgers. Auch bei diesem Modell beschaffen die Stadtwerke die jeweiligen Tranchen Back-2- Back. Das Modell der strukturierten Beschaffung haben wir dahingehend erweitert, dass Kunden bestimmte Bedarfsbänder längerfristig beschaffen können und die Restlastkurve über den Spotmarkt abdecken - mit allen Chancen und Risiken eines volatilen Marktes. Um auch den Haushalts- und Kleingewerbekunden attraktive Angebote legen zu können, werden diese Mengen als Portfolio beschafft. Dabei handelt es sich um die komplexeste Form der Strombeschaffung. Im Rahmen eines Einkaufsleitfaden werden definierte Volumina am Großhandelsmarkt preislich fixiert. Es ist notwendig, die Summenlastgänge der Kunden in börsennotierte standardisierte Handelsprodukte zu zerlegen und diese dann entsprechend der tatsächlichen Abnahmen zu strukturieren. Dieses Modell ist sehr nahe am Markt, erfordert aber sowohl personelle Ressourcen, als auch internes und externes Know-how. Die gesamten Wasserversorgungsanlagen der Stadtwerke umfassen die Wasserwerke Wetterfeld, Grafenkirchen und Windischbergerdorf / Schlammering mit insgesamt 7 Tiefbrunnen, 30 Quellen und 3 Aufbereitungsanlagen. Die Wasserförderung beträgt ca. 2,6 Millionen m 3 im Jahr, wobei je nach Witterungsverhältnissen mit einem Tagesverbrauch von bis zu 11.000 m 3 gerechnet werden muss. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke werden rund 60% der Wassermenge an Endkunden geliefert, der Rest geht an Weiterverteiler. Die Qualität des von den Stadtwerken verteilten Wassers wird im eigenen Labor und von Fachinstituten laufend bakteriologisch und chemisch überwacht und entspricht allen gesetzlichen Vorschriften, die an das Lebensmittel Trinkwasser gestellt werden. Es ist von Natur aus keimfrei und bedarf deshalb keiner Chlorung. Die Quellwässer werden über UV-Anlagen vorsorglich geschützt. Um die Leistungsfähigkeit des Wasserwerkes zu erhalten und zu verbessern, sind auch künftig erhebliche Investitionen zum Ausbau der Gewinnungsanlagen, Aufbereitungen und der Verteilungsnetze unerlässlich. Nach wie vor streben wir im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung eine Schutzgebietserweiterung und eine Erhöhung der Fördermenge an. Die Absatzzahlen in der Wasserversorgung sind durch den Anschluss- und Benutzungszwang gekennzeichnet und bewegen sich witterungsabhängig auf einem relativ konstanten Niveau. Die Beschaffung der Fernwärme erfolgt von der Naturenergie Cham GmbH. An dieser Gesellschaft ist die Stadtwerke Cham GmbH mit 49,09 % beteiligt. Geregelt wird der Bezug durch einen langfristigen Wärmelieferungsvertrag. Die Entwicklungen der Preisindizes unserer Preisgleitklausel wirken sich sowohl auf den Wärmebezugspreis als auch auf den Endkundenpreis bei unseren Wärmekunden aus. Sinnvolle Verdichtungen entlang der bestehenden Wärmetrassen wurden kontinuierlich vorgenommen. Größere Investitionen in einen weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes sind aufgrund der erheblichen Investitionen in den anderen Geschäftsbereichen und wegen der bereits bestehenden hohen Auslastung des Heizkraftwerkes zunächst nicht vorgesehen. Durch die Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) ist der Weg für eine kommunale Wärmenetzplanung grundsätzlich geebnet. Kommunen in der Größenordnung von Cham sollten diese Planungen bis 2028 abgeschlossen haben. In der Folge werden sich erhebliche Investitionen in diesem Geschäftsfeld ergeben. Allerdings müssen dann auch entsprechende Fördermechanismen eingeführt werden und es muss verlässlich festgelegt werden, mit welchen Wärmequellen diese Netze zukünftig gespeist werden sollen. 2.2 Geschäftsverlauf Stromversorgung Der Stromabsatz aller Anbieter hat sich insgesamt (eigenes und fremdes Netz) um 3,9 % (entspricht 7,8 Mio. kWh) auf 191.219 MWh verringert und liegt damit unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Hier spiegelt sich der konjunkturelle Rückgang im Sonderkundenbereich sowie der deutlich gestiegene Ausbau von Eigenverbrauchsanlagen wider. Bei unserem eigenen Vertrieb konnten die Rückgänge durch deutliche Kundengewinne in fremden Netzen kompensiert werden. Der Gesamtabsatz zeigte sich mit 116.103 MWh (Vorjahr 116.276 MWh) nahezu unverändert. Davon wurden 20.065 MWh (Vorjahr 17.674 MWh) in fremden Netzgebieten erzielt. Als Grundversorger stehen die Stadtwerke Cham GmbH in der Versorgungspflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird die Energie für das Tarif- und Kleingewerbesegment risikoavers zu verschiedenen Zeitpunkten im Voraus beschafft. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Entwicklungen an der Strombörse zeitlich verzögert an die Endkunden weitergegeben werden. Gerade bei steigenden Börsenpreisen wirkt sich dieser Zeitversatz positiv auf die Endkundenpreise aus. Die letztjährige starke Erhöhung der Börsenpreise konnte durch vorgezogene Tranchenkäufe nahezu komplett umgangen werden. An Kunden im Sondervertragssegment konnte die Marktentwicklung durch Back-2-Back Beschaffungen direkt weitergegeben werden. Lieferverträge über mehrere Jahre geben den Firmen eine Planungssicherheit bezüglich ihrer Energiekosten und sichern uns den Stromabsatz. Der jährliche Zubau von Photovoltaikanlagen in unserem Versorgungsgebiet zieht, aufgrund der gesetzlichen Weichenstellung, weiter an. Wurden im Vorjahr noch 3.002 kWp Leistung neu installiert, waren dies im Geschäftsjahr schon 4.571 kWp. Die installierte Modulleistung erhöht sich auf insgesamt 33,18 MWp. Dazu kommen noch 4,14 MWp aus Biomasse-, Wasserkraftanlagen und Erdgas-BHKWs, was in Summe bei einer Netzhöchstlast von 30,2 MW zu Rückspeisungen in das vorgelagerte Übertragungsnetz führte. Einen sehr deutlichen Zuwachs sehen wir auch bei Stromspeichern und bei Wallboxen. Beides dürfte der bestehenden Förderkulisse sowie der Energiepreisentwicklung geschuldet sein. Wasserversorgung Die Temperatur des Sommers 2023 lag, laut den Daten des Deutschen Wetterdienstes, deutlich über dem vieljährigen Mittel. Bayern lag mit einer Durchschnittstemperatur von 18,8 Grad Celsius 2,5 Grad über dem international gültigen Referenzwert. Die Niederschlagsmenge war mit 314 l/m 2 deutlich über dem Vorjahr mit 205 l/m 2. Aufgrund dessen sank der Wasserabsatz insgesamt um 4,1 % auf 2.438.623 m 3. Bei den Weiterverteilungskunden ging der Absatz um 67 Tm 3 /6,15 % zurück; im Bereich der Tarifabnehmer lag der Rückgang bei 38 Tm 3 /2,61 %. Im Geschäftsfeld "Wasserversorgung" wurden in den letzten Jahren sehr umfangreiche Unterhaltungs-, Regenerierungs- und Neubaumaßnahmen durchgeführt. Alle sanierungsfähigen Hochbehälter wurden instandgesetzt, der Hochbehälter "Am Steinbruch" neu gebaut, die Aufbereitungsanlage in Wetterfeld ist größtenteils auf dem neuesten Stand der Technik, die Brunnen werden abwechselnd regeneriert und alle Straßenbaumaßnahmen werden zur kostengünstigen Erneuerung der Wasserleitungen genutzt. Die geforderten Grundwassermessstellen im Brunnengebiet Piendling wurden gebohrt und in Betrieb genommen; ein weiterer Schritt zur Neufassung des Schutzgebietes und zur beantragten Anpassung der Wasserentnahmemenge. Als nächste Maßnahmen stehen, neben umfangreichen Sanierungen im Leitungsnetz, in Pösing die Regenerierung von Brunnen V und IIb sowie die Generalsanierung von Brunnen IV an. Die noch ausstehenden Investitionen in die Quellgebiete Grafenkirchen und Windischbergerdorf/Schlammering sowie der Neubau der Hochbehälter in Windischbergerdorf, Katzbach und Katzberg werden über die nächsten Geschäftsjahre verteilt und parallel zum laufenden Netzbetrieb durchgeführt. Zudem läuft die Erweiterung des Wasserschutzgebietes Schlammering und die Verlängerung des Wasserentnahmerechtes an. Wärmeversorgung Die Wintermonate 2023 waren, laut dem Deutschen Wetterdienst, im Durchschnitt um 3,9 Grad zu warm und damit noch einmal wärmer als im Vorjahr. Langanhaltende Kälteperioden mit Schnee wurden bei uns nicht verzeichnet; die Niederschläge lagen aber mit 270 l/m 2 um knapp 150 % über der Referenzmenge. Dies, sowie die von der Bundesregierung vorgegebe Einsparverordnung für öffentliche Gebäude, führten zu einem Rückgang im Sonderkundenbereich von 6,1 %. Im Tarifkundenbereich konnte der Rückgang durch die nun ganzjährige Versorgung der Chamer Kaserne nicht nur kompensiert, sondern deutlich gesteigert werden; die Wärmeabgabe stieg hier um 37,4 %. Insgesamt erhöhte sich der Absatz im Fernwärmenetz um 7,0 % auf rd. 14.237 MWh verkaufter Wärme. Die Beteiligung der Stadtwerke Cham GmbH an der Naturenergie Cham GmbH sichert langfristig einen kalkulierbaren Wärmebezug aus regenerativen Quellen. Die Hauptwärmetrassen sind fertiggestellt und decken das Kerngebiet der Stadt Cham ab. Durch diese stetige Verdichtung der vorhandenen Haupttrassen wird, bei überschaubaren Investitionen, eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses zu erwarten sein. Parkhäuser/ÖPNV Die Fahrgastzahlen bei unseren Buslinien haben sich wieder erholt (+31,0 % / 46.020 Fahrgäste). Sie liegen aber noch deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie (56.600 Fahrgäste). Die nicht mehr frequentierten Stadtlinien (Linie 140 und 160) wurden eingestellt und an das Rufbussangebot des Landkreises angebunden. Tendenziell ist in diesem Geschäftsbereich, auch nach Ende der Pandemie, eher mit rückläufigen Fahrgastzahlen zu rechnen. Bei sehr niedrigen Fahrpreisen und gleichzeitig steigenden Betriebskosten wird hier eine Kostendeckung nicht erreicht werden können. Mit Umstrukturierungen wollen wir trotzdem zur Verbesserung des ÖPNV beitragen. Als Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge versuchen wir durch die Einbindung in die Verkehrsgemeinschaft des Landkreises Cham (VLC), einen attraktiven Nahverkehr für die Bürger und Gäste unserer Stadt Cham zu bezahlbaren Konditionen anzubieten. Selbst der Einsatz modernster, klimatisierter Busse mit kostenlosem WLAN, breiten absenkbaren Einstiegen und großzügigen Sitzplatzangeboten konnte bisher in unserer ländlichen Region den Privat-Pkw nicht ersetzen. Auch die hohen Spritpreise konnten hier kein Umdenken bewirken. Auch bei der Parkplatzbewirtschaftung konnten wir eine Erholung feststellen. Beim Parkhaus "Auf der Schanze" haben sich die Einfahrtszahlen um 17, 0% auf 52.402 Besucher erhöht. Die Zahl der Dauerparker fiel mit 126 (Vorjahr 126) unverändert aus; die restlichen 60 Parkplätze standen Kurzparkern zur Verfügung. Nach wie vor werden in Cham sehr viele freie Parkplätze zentrumsnah angeboten, was die Belegungssituation schwierig macht. Beim Parkdeck "Am Schulberg" stiegen die Einfahrtszahlen um 14,0 %. Mit rund 5.800 Einfahrten liegen wir nun auf dem Niveau vor der Pandemie. Das Parkdeck bietet mitten im Schulzentrum von Cham 162 Parkplätze für Schüler, Lehrer und Anwohner. Durch die Dauervermietung als Lehrer- und Mitarbeiterparkplätze an Schulen und Firmen konnte die Auslastung deutlich erhöht und zusätzliche Einnahmen generiert werden. Ebenso wie das Geschäftsfeld ÖPNV kann der Betrieb der Parkhäuser nicht kostendeckend geführt werden und muss als Beitrag zur Daseinsvorsorge für die Bürger von Cham gesehen werden. Durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Förderungen (ÖPNV-Zuschuss, Schwerbehindertenregelung) werden die Defizite zumindest teilweise gemildert. Telekommunikation Ein großer Teil unseres Glasfasernetzes ist an einen Telekommunikationsdienstleister verpachtet. Weitere Strecken werden Zug um Zug im Rahmen von Straßenbauarbeiten mit verlegt. Durch die Vermietung von Standleitungen und durch die Nutzung von Glasfaserstrecken für Fernwirkeinrichtungen können zusätzliche Erlöse erzielt werden. Zukünftig ist der weitere Ausbau unter Ausnutzung von Förderprogrammen des Freistaates Bayern sowie des Bundes vorgesehen. Auf etwaige Ausschreibungen werden sich die Stadtwerke - in Kooperation mit einem Telekommunikationsdienstleister - bewerben. Zu unseren Kernaufgaben gehört seit jeher der Betrieb von Netzen jeglicher Art. Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche wird uns künftig eine noch bessere Auslastung und Vermarktungsmöglichkeit dieses Geschäftszweiges bringen. 2.3 Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Die Entwicklung der Gesellschaft, die im Wesentlichen von der Entwicklung der Sparte Stromversorgung bestimmt ist, kann im Geschäftsjahr 2023, als gut bezeichnet werden. Die Umsatzerlöse einschließlich Stromsteuer in Höhe von 53.619 T€ sind um 17.688 T€ höher ausgefallen als im Vorjahr. Die Umsätze verteilen sich im Wesentlichen auf die Stromversorgung mit 46.770 T€ (Vorjahr 29.878 T€), die Wasserversorgung mit 3.967 T€ (Vorjahr 3.868 T€) und die Wärmeversorgung mit 1.451 T€ (Vorjahr 949 T€). Der restliche Betrag von 1.431 T€ (Vorjahr 1.235 T€) beinhaltet die Umsätze der Sparten "grundzuständiger Messstellenbetrieb", "Parkhaus/Parkdeck", "ÖPNV" und "Telekommunikation" sowie der "Nebengeschäfte". Der Hauptgrund für die Umsatzsteigerung lag in der Sparte "Stromvertrieb" am starken Kundengewinn außerhalb unseres Netzes und der höheren Verkaufspreise im Sonderkundenbereich (+14.100 T€) sowie in der Sparte "Stromnetz" an der Zunahme der verkauften "EEG-Menge" und der gestiegenen Netzentgelte (+2.793 T€). Bei der Sparte "Wärmeversorgung" war hauptsächlich die Absatzsteigerung (+502 T€) verantwortlich. Der Materialaufwand ist um 15.968 T€ auf 40.369 T€ gestiegen. Der Anteil der Strombezugsaufwendungen am gesamten Materialaufwand beträgt 36.827 T€ (Vorjahr 21.602 T€). Hauptverantwortlich dafür sind die gestiegen Beschaffungs- und vorgelagerten Netzkosten. Die Personalkosten haben sich aufgrund von Neueinstellungen und tarifvertraglich bedingt um 406 T€ auf 4.006 T€ erhöht. Die Abschreibungen beruhen auf den getätigten Investitionen und sind um 164 T€ auf 2.890 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 13 T€ leicht vermindert. Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 190 T€ deutlich gestiegen. Die größten Steigerungen lagen bei den Rechts- und Beratungskosten (+106 T€) und bei Wartungs- und Unterhaltskosten (+82 T€). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird aufgrund der Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) nicht mehr dargestellt, jedoch für das betriebsinterne Reporting noch benötigt. Es betrug im Geschäftsjahr 3.092 T€ (Vorjahr 2.024 T€). Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.181 T€ (Vorjahr 1.329 T€). Somit wurde das Planergebnis für 2023 um 1.088 T€ übertroffen. Dies liegt im Wesentlichen an den nicht vorhersehbaren Entwicklungen am Strommarkt. Die Ertragslage der Gesellschaft ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Vermögenslage In den nachstehenden Aufstellungen werden die wichtigsten Bilanzzahlen zu größeren Gruppen zusammengefasst sowie Gesellschafterforderungen und -verbindlichkeiten saldiert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Baukostenzuschüsse sowie Rückstellungen, Darlehen und passive Rechnungsabgrenzung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie das Anlagevermögen und die Vorräte wurden dem langfristigen Bereich zugeordnet.
1) Berechnung: Eigenkapital * 100 / langfristiges Vermögen 2) Berechnung: (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) * 100 / langfristiges Vermögen Die Restbuchwerte des Anlagevermögens haben sich im Geschäftsjahr 2023 um 5.542 T€ erhöht. Die Investitionen verteilten sich auf die Geschäftsbereiche Wasserwerk (5.955 T€), Elektrizitätswerk (2.031 T€), Wärmeversorgung (217 T€), Telekommunikation (312 T€), gMSB (7 T€) und Parkhaus/Parkdeck/ÖPNV (40 T€). Zur Finanzierung der Investitionen wurde ein Gesellschafterdarlehen über 3.000 T€ aufgenommen. Im Bereich des Umlaufvermögens ist eine Zunahme um 1.393 T€ zu verzeichnen. Hauptgründe hierfür sind einerseits die Zunahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+1.824 T€) und Vorratsvermögen (+427 T€) und andererseits die Abnahme von Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (-893 T€). Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde der Gewinn des Vorjahres (1.329 T€) in "Andere Gewinnrücklagen" eingestellt. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 2.181 T€ (+9,8 %) auf 24.529 T€; die Eigenkapitalquote sank von 40,7 % auf 39,7 % aufgrund der erhöhten Vermögensstruktur. Die Rückstellungen haben sich zum Vorjahr um 595 T€ auf 1.382 T€ erhöht. Der Hauptgrund für die Veränderungen innerhalb der langfristigen Mittel ist der erwirtschaftete Gewinn im Wirtschaftsjahr sowie die Zunahmen bei Investitions- und Ertragszuschüssen; bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten sind es die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Finanzlage Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Das Zusammenspiel von Investitionen und Finanzierung haben wir einheitlich im Rahmen der Vermögenslage dargestellt. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde ein positiver Cashflow erzielt, der die Investitionsausgaben abdeckt; die Finanzierungtätigkeit erwirtschaftet einen Überschuss von 1.073 T€. Stichtagsbezogen stieg der Finanzmittelbestand von 1.404 T€ auf 3.163 T€. Die Stadtwerke Cham GmbH konnten ihren Zahlungsverpflichtungen im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit nachkommen; für die Zukunft ist ebenfalls davon auszugehen. Personalentwicklung Für die Mitarbeiter gilt der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). 2023 wurde das Tarifentgelt nicht erhöht; es wurde jedoch eine monatliche Inflationsprämie ausbezahlt. 3. Entwicklung im Tätigkeitsbereich Stromverteilung gemäß EnWG Im Tätigkeitsbereich Stromverteilung lag der Jahresüberschuss mit 399 T€ um 345 T€ unter dem Vorjahresergebnis (744 T€). Aufgrund von konjunkturellen Rückgängen bei Firmenkunden und dem starken Ausbau von Eigenverbrauchsanlagen sank die Netzabgabe auf 171,2 GWh (- 10,2 GWh). Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 2.793 T€; ursächlich hierfür ist eine Wiederzunahme beim Verkauf von EEG-Strom an den Übertragungsnetzbetreiber; aufgrund einer "Normalisierung" der Marktwerte mussten wieder höhere Werte über die EEG-Wälzung ausgeglichen werden. Entsprechend erhöhten sich hierdurch auch die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; da auch die Kosten des vorgelagerten Netzes sowie die Kosten für Verlustenergie stiegen, lagen wir hier insgesamt um 2.974 T€ über dem Vorjahr. Die Personalkosten (+168 T€) erhöhten sich entsprechend den tariflichen Änderungen; die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+17 T€) erhöhten sich nur leicht. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sanken aufgrund der planmäßigen Tilgungen um 8 T€. Die Steuern aus Einkommen und vom Ertrag verminderten sich um 139 T€ aufgrund des höheren Vertriebsergebnisses anteilsgemäß. Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereiches Stromverteilung hat sich um 2.454 T€ auf 15.630 T€ erhöht. Beim Anlagevermögen ist eine Erhöhung von 1.225 T€ zu verzeichnen, da die planmäßigen Abschreibungen unter den Neuinvestitionen lagen. Das Umlaufvermögen hat sich, überwiegend bedingt durch die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+2.933 T€) und Vorräte (+369 T€) einerseits und der Abnahme der Bankguthaben (-1.865 T€) andererseits, um insgesamt 1.238 T€ erhöht. Bei den empfangenen Ertragszuschüssen ist eine Zunahme von insgesamt 649 T€ zu verzeichnen. Die Rückstellungen haben sich, bedingt durch die höheren Steuernachzahlungen und ausstehenden Abrechnungen, insgesamt um 85 T€ erhöht. Während sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wegen eines Kontokorrentkredites um 1.740 T€ erhöhten, verminderten sich die restlichen Verbindlichkeiten um 453 T€. Das Eigenkapital hat sich um 471 T€ auf 8.628 T€ erhöht. Es wurden Investitionen in Höhe von 1.944 T€ (Vorjahr 1.158 T€) getätigt. Schwerpunkte waren, neben dem Ausbau und der Erneuerung unseres Mittelspannungsnetzes mit Trafostationen, die Erneuerung und der Ausbau unserer Leittechnik. 4. Entwicklung im Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß EnWG i.V. MsbG Im Tätigkeitsbereich gMSB lag der Jahresfehlbetrag mit 97 T€ um 65 T€ unter dem Vorjahresergebnis (-32 T€). Durch eine höhere Anzahl von Zählerwechseln ergaben sich, im Vergleich zum Vorjahr, Kostensteigerungen im Bereich des Materialaufwandes (+42 T€), der Personalkosten (+44 T€) und der Abschreibungen (+7 T€). Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereiches hat sich um 78 T€ auf 93 T€ erhöht. Das Anlagevermögen ist vollständig abgeschrieben; das Umlaufvermögen hat sich durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögensgegenstände und Bankguthaben auf insgesamt 93 T€ erhöht. Das Eigenkapital hat sich um 79 T€ auf 89 T€ erhöht. 5. Risiko- und Chancenbericht Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind wir kontinuierlich Risiken ausgesetzt. Ein Risiko besteht dann, wenn eine negative Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage entstehen kann. Teilweise sind Risiken zwar kalkulierbar, aber dennoch gewissen Unwägbarkeiten unterworfen. Andere begründen sich in nicht vorhersehbaren Ereignissen. Mit unserem Risikomanagement versuchen wir diese verschiedenen Risiken in allgemeine und sparten-spezifische Risikogruppen einzuteilen. In einer Risikomatrix werden diese Risiken benannt, bewertet und den verschiedenen Unternehmensbereichen zugeordnet. Es werden Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen definiert sowie Verantwortlichkeiten geregelt. Durch diese Identifikation und Gewichtung der verschiedenen Risiken erfolgt eine Sensibilisierung der Geschäftsführung. Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene ausgesetzt, insbesondere auch von normsetzenden Regulierungsbehörden, wie beispielsweise der Bundesnetzagentur oder den Landesregulierungsbehörden. Europäische und nationale Klimaschutzprogramme führen zu einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Energiebranche. Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Verwerfungen an den Energiemärkten sowie damit einhergehende gesetzgeberische Eingriffe erhöhen die Unsicherheiten, die mit jeder Prognose verbunden sind. Für unser Unternehmen sind, neben Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Eingriffen von Seiten der Regulierungsbehörde, als Hauptrisiken der Witterungsverlauf sowie Preisfluktuationen auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten zu nennen. Als kritische Infrastruktur kann sich zudem ein Ausfall von Personal sowie sonstige gesundheitspolitische Beschränkungen und Hackerangriffe negativ auf den Betrieb und den Absatzbereich unseres Unternehmens auswirken. Preisrisiken und -chancen Preise können sowohl auf der Bezugs- als auch Absatzseite erheblich schwanken und sich sowohl positiv als auch negativ auf die Geschäftsergebnisse auswirken. Generell können steigende Beschaffungskosten zu einem Ergebnisrückgang im Vertrieb führen, wenn diese nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden können. Um die Preisrisiken in der Energiebeschaffung zu minimieren, werden bei vertrieblichen Stromverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Diese Zuschläge werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus bestehen Einkaufsleitfäden, in denen die Einkaufsstrategien und die Maßnahmen der Risikoeindämmung fixiert sind, um so eine sichere Bewirtschaftung der einzelnen Portfolien zu gewährleisten. Im Hinblick auf vertragliche Beziehungen zu den Kunden gibt es, neben den typischerweise bestehenden Risiken aufgrund möglicher Forderungsausfälle, insbesondere im Hinblick auf verlässliche vertragliche Grundlagen, unverändert eine Vielzahl zum Teil neuer rechtlicher Fragestellungen, die rechtliche Risiken mit entsprechender wirtschaftlicher Relevanz darstellen. Insbesondere die anhaltend volatilen Preisverhältnisse auf den Strommärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft und die Anforderungen an Liquidität im Börsenhandel im Rahmen der Energiebeschaffung. Entscheidende Parameter wie die Öl-, Kohle-, CO 2 -, Strom- und Gaspreise unterliegen bedingt durch den Ukraine-Krieg nach wie vor erheblichen Schwankungen. Insoweit sind im Rahmen der Handelsaktivitäten bei Preisverfällen potenziell Mittelabflüsse zu bewältigen, die sich im Rahmen von steigenden Preisen wiederum als Chance für Mittelzuflüsse darstellen können. Aufgrund der risikoaversen und langfristigen Beschaffungsstrategie im SLP-Bereich konnten die massiv gestiegenen Preisrisiken sehr gut abgefedert werden. Es werden derzeit Back-2-Back Geschäfte bis zum Jahresende 2028 getätigt. Mengenrisiken und -chancen Mengenschwankungen auf der Beschaffungs- als auch Absatzseite können die Geschäftsergebnisse positiv oder negativ beeinflussen. Vor allem im Bereich der Wärme- und Wasserversorgung spielt der Witterungsverlauf eine große Rolle. Wärmere Wintermonate führen zu erheblich niedrigeren Absätzen in der Fernwärme. Heißere Sommer dagegen lassen den Verbrauch in der Wasser- und Stromsparte (Klimaanlagen) deutlich steigen. Weitere Mengenschwankungen ergeben sich aus einem veränderten Abnahmeverhalten der Kunden aufgrund von Wärmedämmungen oder anderen Energieeffizienzmaßnahmen. Erhebliche Mengenveränderungen können entstehen, wenn zunehmend Kunden im liberalisierten Energiemarkt zu anderen Wettbewerbern wechseln. Zudem steigt die Zahl der Eigenstromerzeuger, überwiegend aus der Kombination Photovoltaik und Batteriespeicher, ständig an. Diese eigenerzeugten und vor Ort verbrauchten Mengen führen zwangsläufig zu Absatzrückgängen bei den Stadtwerken. Andererseits erfolgt allmählich eine Zunahme im Bereich E-Mobilität und, getrieben durch entsprechende Förderprogramme, ein deutlicher Zubau an Ladeinfrastruktur. Dies dürfte zukünftig, zumindest in den erzeugungsschwachen Zeiten der dezentralen PV-Anlagen, zu Mehrverbräuchen führen. Die angekündigte Abkehr von fossilen Brennstoffen wird auf längere Sicht den Zubau von Wärmepumpen jeglicher Art puschen. Eine Heizungsart, die sehr stromintensiv ist und deren Bedarf hauptsächlich in den sonnenarmen Wintermonaten besteht. Auf längere Sicht wird dies dazu führen, dass sich die Lastprofile der SLP-Kunden deutlich verändern. Entsprechend müssen die Beschaffungsstrategien der Kundenportfolien angepasst werden. Die Verlagerung zum elektrischen Fahren und Heizen wird sich in Summe positiv auf die Absatzzahlen auswirken. Ein weiteres Risiko stellt der Konjunkturverlauf dar. Vor allem dann, wenn die wirtschaftliche Lage zu Produktionsverringerungen und somit zu weniger Energieabnahme führt. Dabei spielen durch die zunehmende Globalisierung der einzelnen Wirtschaftsbereiche auch die konjunkturellen Entwicklungen anderer Länder eine wichtige Rolle. Nach der Covid-19-Pandemie stellen nun neue globale Konflikte die entscheidenden Unsicherheitsfaktoren für die weitere Wirtschaftsentwicklung dar. Hohe Energiekosten, nicht tragbare öffentliche Finanzen und politische Instabilität tragen zusätzlich zur Verunsicherung der Wirtschaftsunternehmen bei. Entsprechend werden Investitionen verschoben oder ins Ausland verlagert. Infolge kann es zu Produktionsrückgängen und verschärften Energieeffizienzmaßnahmen kommen, was sich wiederum negativ auf unsere Absatzzahlen auswirkt. Gesetzliche Risiken Politische Initiativen auf den verschiedenen Regierungsebenen (europäisch und national) bergen unterschiedliche Risiken für die Stadtwerke Cham GmbH. Die Energiepolitik in Europa kann zu ordnungspolitischen Eingriffen führen z.B. durch die Vorgabe von Rahmenbedingungen im Klimaschutz, durch einen erhöhten Umsetzungsaufwand aufgrund der europäischen Energiepolitik bei gleichzeitig rückgängigen Absätzen oder durch die europäische Wettbewerbsordnung. Zusätzlich bestehen Regulierungsrisiken durch den Eingriff der zuständigen Behörden (Bundesnetzagentur, Kartellämter) in die Preisgestaltung der Stadtwerke. Bislang waren davon hauptsächlich die Netzentgelte betroffen, die von den Regulierungsbehörden festgesetzt werden. Diese Eingriffe in die Erlösobergrenzen im Stromnetz führten bei steigenden nicht beeinflussbaren Kosten zu niedrigeren Margen. Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Verwerfungen an den Energiemärkten sowie die damit einhergehenden gesetzgeberischen Eingriffe erhöhen die Unsicherheit für die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Cham GmbH. Die sich in den Zeiten der Energiewende kontinuierlich verändernde Gesetzeslage schafft die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. Dabei stehen nicht nur die auf das Bestandsgeschäft wirkenden Risiken im Vordergrund, sondern der Fokus liegt auch auf der Bewertung von Chancen, die sich aus den neuen Regelungen ergeben können. Wir versuchen diesen Risiken durch unsere Mitgliedschaft in den entsprechenden Verbänden und durch einen offenen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern vor Ort zu entgegnen. Wobei die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme aufgrund unserer Betriebsgröße als sehr gering einzuschätzen ist. IT- und Informationssicherheitsrisiken Cyber-Angriffe stellen eine erhebliche Gefahr für die Stadtwerke Cham GmbH dar. Ein wesentliches Risiko hieraus sind Ausfälle der Versorgung, Nicht-Verfügbarkeit der EDV-Systeme, Manipulation von IT-Systemen und der Abzug von Kundendaten. Im Rahmen der IT-Sicherheitszertifizierung wurden spartenübergreifend organisatorische und technische Maßnahmen festgelegt, um mögliche Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen auswirken könnten, zu lokalisieren und so weit wie möglich zu eliminieren. Wir haben uns dabei nicht nur auf die kritischen Informationssysteme im Stromnetzbereich beschränkt, sondern das Gesamtunternehmen zertifizieren lassen. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und sensibilisiert. Zusätzlich besteht ein Versicherungsschutz durch eine Cyber-Versicherung. Strategische Risiken und Chancen Mit der Transformation des Energiesektors hin zu einer Dezentralisierung, erneuerbaren Erzeugung und Digitalisierung verändern sich Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse. Es steigen die Anforderungen an eine Flexibilisierung der Erzeugung und an ein geändertes Verbraucherverhalten. Dementsprechend müssen sich der angebotene Service und die Produkte anpassen. Der vorgegebene Pfad zeigt in Richtung einer "All Electric Society", also einer Zukunft, in der CO 2 -neutral gewonnene Elektrizität die zentrale Energieform für alle Lebensbereiche darstellt. Der zukünftige Energiebedarf der Bevölkerung zur Wärmegewinnung und Mobilitätserhaltung wird zu einem deutlichen Anstieg des Strombedarfs führen. Die Digitalisierung der Energieversorgung bietet die Gelegenheit zusätzliche Dienstleistungen für Kunden anzubieten, wobei sich derzeit nur sehr schwer ein direkter Kundennutzen vermitteln lässt. Das sogenannte "Gebäudeenergiegesetz" sieht eine kommunale Wärmenetzplanung vor. In Abhängigkeit der Einwohnerzahl sollen bis zu bestimmten Zeitpunkten flächendeckende, verbindliche Ausbaupläne für Fernwärmenetze vorliegen. Die Stadtwerke Cham GmbH hat sich bereits 2010 auf diesen Weg gemacht und mit der Beteiligung an einem Biomasseheizkraftwerk zeitgleich den Aufbau eines Fernwärmenetzes in Cham begonnen. Sowohl die technische wie auch die kaufmännische Betriebsführung des Kraftwerkes erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtwerke. Dementsprechend stehen wir den aktuellen Plänen der derzeitigen Regierung offen gegenüber. Allerdings ist aufgrund der regelrechten Kostenexplosion im Bereich des Wärmenetzbaus ein wirtschaftlicher Betrieb nur mit massiver staatlicher Förderung möglich. Zudem muss verlässlich festgelegt werden, auf welche Art die benötigte Wärme zukünftig zu bezahlbaren Konditionen erzeugt werden kann. Wir prüfen laufend verschiedene Varianten (z.B. saisonaler Speicher, Flusswasser-Wärmepumpe, Luft-Wärmepumpe in industrieller Abwärme) hinsichtlich technischer Möglichkeit und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit. Leider mit dem Ergebnis, dass technisch viel möglich aber wirtschaftlich wenig nachhaltig ist. Eine weitere Chance bietet der gezielte Ausbau des Glasfasernetzes im Rahmen von Förderprogrammen oder in Verbindung mit Bautätigkeiten der einzelnen Sparten. Ohne Ausnutzung von Synergien oder Förderungen ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wegen der hohen Investitionskosten wirtschaftlich in der Regel nicht darstellbar. Eine Erkenntnis, die mittlerweile auch große Telekommunikationsanbieter dazu bewegt, Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen einzugehen. Die Ausschreibungen der Stadt Cham konnte die Deutsche Telekom AG für sich entscheiden und wir dürfen als deren Kooperationspartner den benötigten Netzausbau im Fördergebiet 1 komplett vornehmen und an die Telekom langfristig verpachten. Im Fördergebiet 2 werden wir vorhandene Infrastruktur ggf. sinnvoll ergänzen und ebenfalls an die Telekom vermarkten. Die deutlichen Veränderungen im Verbrauchsverhalten unserer Stromkunden aufgrund einer zunehmenden Energieeffizienz der Elektrogeräte, einer steigenden Zahl von Eigenerzeugungsanlagen und einem größeren Umweltbewusstsein machte es notwendig, auch die Portfoliobewirtschaftung der Stromeinkaufskonten grundsätzlich zu überdenken. Smarte Lösungen halten sowohl im Privatkundensegment als auch im Gewerbekundenbereich Einzug. Dazu kommt eine deutliche Verschiebung der Bedarfsmengen durch die zunehmende Umstellung auf Eigenverbrauch bei den dezentralen Erzeugern in Kombination mit Batterielösungen. Nicht zuletzt wird auch die steigende Zahl der Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen zu einer Veränderung der Standardlastgänge führen. Letztlich erfordern diese Entwicklungen erheblichen Investitionsbedarf bei den Stromnetzen. Diese Investitionen auf allen Netzebenen werden allerdings nur stattfinden, wenn die genehmigten Netzentgelte eine entsprechende Amortisierung zulassen. Durch den Beitritt zur Kooperationsgesellschaft PEG (Plattformenergie GmbH) haben wir uns den Zugang zu innovativen Portfoliomanagementstrategien gesichert und dadurch die Möglichkeit, neue Vertriebsprodukte anzubieten. Aus Sicht der Geschäftsführung gibt es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass einzelne Risiken den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder zukünftig gefährden könnten. Insgesamt werden die Bedingungen in der Energiewirtschaft zunehmend schwieriger, ein existenzbedrohendes Risiko ist aber derzeit nicht zu erkennen. Die Risikosituation schätzen wir bisher als stabil ein, wobei das Kriegsgeschehen in Europa und die daraus resultierenden Terrorakte durchaus Potential haben, die Versorgungssicherheit in Europa zu gefährden. 6. Prognosebericht Die nachstehend getroffenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Geschäftsführung. Voraussichtliche Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes Nach Meinung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dürfte sich die konjunkturelle Erholung weiter verzögern. Nachdem der außergewöhnlich hohe Auftragsbestand in der Industrie, als Folge der Corona-Krise und der damit zusammenhängenden Materialengpässen, seit längerer Zeit für eine Stabilisierung der Produktion gesorgt hat, scheint dieser Puffer nunmehr zunehmend abgebaut zu sein. Gleichzeitig erweisen sich die weiterhin rückläufigen Auftragseingänge, insbesondere aus dem Ausland, als Bremse für eine nachhaltige Erholung der Industriekonjunktur. Auch mit Blick auf die Entwicklung des privaten Verbrauchs haben sich die jüngsten Stimmungsindikatoren, wie der GfK-Konsumklimaindex und das HDE-Konsumbarometer, zuletzt eingetrübt. Dennoch sollte sich nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums die binnenwirtschaftliche Nachfrage angesichts der insgesamt robusten Beschäftigungsentwicklung, moderater Verbraucherpreissteigerungen und steigender Realeinkommen zunehmend beleben. Nicht zuletzt ist infolge der Fußball-EM ein kleiner, positiver Impuls im zweiten Quartal 2024 zu erwarten, von dem vor allem die konsumnahen Wirtschaftsbereiche wie Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe profitieren dürften. Die globale Industriekonjunktur kommt erst allmählich wieder in Gang. Im April ist die weltweite Industrieproduktion saisonbereinigt um 0,4 % gegenüber dem Vormonat gestiegen, damit lag sie im Vergleich zum Vorjahresmonat mit 2,2 % im Plus. Für den Euroraum zeichnen aktuelle Stimmungsindikatoren zuletzt ein gemischtes Bild. Während es laut Umfragen unter Investoren weiter in kleinen Schritten bergauf gehen dürfte, signalisieren Einkaufsmanagerindizes wieder eine schwächere Dynamik als zuvor. Insgesamt dürften die gesunkenen Energiepreise sowie die begonnenen Zinssenkungen aber die Erholung der Industriekonjunktur, besonders in den europäischen Ländern, im weiteren Verlauf stützen. Auch der Welthandel scheint sich - unter Schwankungen - weiter zu stabilisieren. Im April nahm er saisonbereinigt um 1,5 % gegenüber dem Vormonat zu, nachdem er zuvor um 1,1 % gefallen war. Damit übertraf er im April sein Vorjahresniveau um 1,8 %. Für das zweite Quartal zeichnet sich eine weitere Belebung des weltweiten Warenhandels ab. Die Erholung des deutschen Außenhandels scheint sich zu verzögern. Die jüngsten Außenhandelsdaten haben enttäuscht und die Frühindikatoren fallen überwiegend zurückhaltend aus. Vor diesem Hintergrund und angesichts bestehender geo- und handelspolitischer Risiken dürfte sich das deutsche Auslandsgeschäft zunächst noch recht verhalten entwickeln. Wichtige Exportbranchen wie Automobilsektor, Maschinenbau, Chemische Industrie und Elektrische Ausrüstungen gehen von einem in etwa konstanten Auslandsgeschäft aus. Auch bei der Produktion im Produzierenden Gewerbe kam es zuletzt zu einem Rücksetzer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging sie im Mai preis-, kalender- und saisonbereinigt um 2,5 % gegenüber dem Vormonat zurück. Im April hatte der Ausstoß in etwa stagniert. Zuletzt wurde nicht nur die Ausbringung im Bausektor um 3,3 % zurückgefahren. Auch die Industrieproduktion wurde um 2,9 % gedrosselt. Demgegenüber konnte die Energieproduktion mit einem Plus von 2,6 % erneut gesteigert werden. Zusammen mit der jüngsten Eintrübung der Geschäftserwartungen im Verarbeitenden Gewerbe deuten die anhaltenden Rückgänge bei den Auftragseingängen zunächst noch auf eine eher verhaltene Industriekonjunktur in den kommenden Monaten hin. Erst im Zuge der weiteren Erholung des Welthandels und der allmählichen Belebung der Nachfrage nach Industrieerzeugnissen dürften sich Auftragseingänge und Produktion stabilisieren. Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklimaindex und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt ein Dämpfer an. Das HDE-Konsumbarometer fiel im Juli - nach fünf Anstiegen in Folge - leicht um 1,1 Punkte. Auch der Aufwärtstrend beim Konsumklima ist laut GfK im Juni sowie Juli (Prognose) vorerst gestoppt, wobei sich sowohl Einkommenserwartungen als auch Anschaffungs- sowie Sparneigung negativ auswirkten. Insgesamt ist die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland aktuell vorerst zum Stillstand gekommen. Im Zuge steigender Löhne, zunehmender Erwerbstätigkeit und rückläufiger Inflationsraten dürfte sich der private Konsum in der zweiten Jahreshälfte jedoch spürbar beleben. Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) ist im Juni wieder leicht gesunken. Sie lag mit +2,2 % wieder auf ihrem Wert von März und April, nachdem sie im Mai mit +2,4 % infolge eines Basiseffekts aus der Einführung des 49-Euro-Ticket im Mai 2023 angestiegen. Die Energiepreise waren im Juni gegenüber dem Vorjahresmonat mit -2,1 % wieder stärker rückläufig als im Mai, als sie sich um 1,1 % verringert hatten. Im Bereich der Dienstleistungen lag der Preisauftrieb unverändert bei +3,9 % und damit weiterhin überdurchschnittlich. Alles in allem dürfte die Inflationsentwicklung im weiteren Jahresverlauf vor dem Hintergrund der Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, moderater Energiebörsenpreise, der Wirkung der geldpolitischen Straffungen der EZB sowie einer Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen tendenziell weiter nachlassen. Die konjunkturelle Kurzarbeit ist im April auf 242 Tausend Personen gestiegen, die Anzeigen von Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind im Juni gegenüber dem Vormonat in etwa unverändert geblieben. Aktuelle Frühindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des bisherigen Trends. Die Zahl der bei der BA gemeldeten Stellen ist weiter rückläufig und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen hat laut ifo Beschäftigungsbarometer im Juni wieder leicht abgenommen. Das Arbeitsmarktbarometer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt im Juni einen neutralen Arbeitsmarktausblick, wobei die Beschäftigungskomponente sich leicht positiv und die Arbeitslosigkeitskomponente leicht negativ entwickelt. Die erwartete gesamtwirtschaftliche Erholung dürfte sich am Arbeitsmarkt erst verzögert niederschlagen. Im April stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach endgültigen Ergebnissen des Instituts für Wirtschafsforschung in Halle um 5,8 % gegenüber März. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 betrug der Anstieg deutliche 33,5 %. Mit 1.906 Fällen wurde der höchste Wert seit März 2017 (1.933) verzeichnet. In den ersten vier Monaten des Jahres 2024 lagen die Unternehmensinsolvenzen damit insgesamt um 28,3 % höher als im Vorjahreszeitraum. Als Ursachen für das weiterhin dynamische Insolvenzgeschehen werden eine Reihe von Entwicklungen gesehen, darunter die immer noch verhaltene Konjunkturentwicklung sowie Nachholeffekte aus der Zeit der durch Sonderregelungen geprägten Vorjahre mit historisch niedrigen Insolvenzzahlen. Preisentwicklung auf dem Strommarkt Die Prognose der Strompreisentwicklung für Endkunden in den kommenden Jahren ist ein komplexes Unterfangen, das von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird. Dazu gehören der Ausbau erneuerbarer Energien, die Entwicklung der Netzinfrastruktur, regulatorische Rahmenbedingungen sowie globale Energiemarkttrends. Für Haushalte und die Industrie sind dabei unterschiedliche Dynamiken zu erwarten, die sich sowohl auf die Kostenstruktur als auch auf die Preisgestaltung auswirken. Die Strompreisentwicklungen der nächsten Jahre wird geprägt sein vom steigenden Strombedarf. Grund dafür sind die zunehmende Elektrifizierung verschiedener Branchen wie Verkehr, Wärme und Industrie sowie der Ausbau von Power-to-X-Anwendungen wie der Wasserstoffproduktion. Laut Prognosen wird der Bruttostromverbrauch von aktuell rund 580 TWh auf etwa 700 bis 900 TWh im Jahr 2035 wachsen. Die unterschiedlichen Studien gehen dabei von einem Anstieg auf 726 TWh (Agora Energiewende), 780 TWh (BMWK), 768 TWh (Prognos) oder sogar 940 TWh (e.venture) aus. Die installierte Leistung von Wind- und Solarkraftwerken soll bis 2035 von derzeit 130 GW auf über 500 GW zunehmen, um die steigende Nachfrage nach Strom zu decken und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen. Auch das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) geht in seinem Impulspapier von einer erneuerbaren Stromerzeugung von deutlich über 500 TWh bis 2030 aus. Die Studien sehen eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 80 bis 100 % bis 2035 vor. Damit wird sich der Erzeugungsmix in Deutschland grundlegend wandeln. Die volatile Einspeisung aus Wind- und Solarenergie wird das Stromsystem prägen. Um deren Schwankungen auszugleichen, braucht es jedoch auch in Zukunft noch regelbare Kraftwerke, insbesondere gasbefeuerte Anlagen. Diese sollen zunehmend mit Wasserstoff anstatt mit Erdgas betrieben werden, um die CO 2 -Emissionen zu senken. Die Strompreisentwicklung wird also von einem sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien geprägt sein, insbesondere aus Wind- und Solaranlagen. Zugleich bleiben jedoch auch regelbare Gaskraftwerke unverzichtbar, um die Versorgungssicherheit bei "Dunkelflauten" zu gewährleisten. Der genaue Mix hängt von den Annahmen der verschiedenen Szenarien ab, etwa zur Entwicklung der Sektorkopplung und Flexibilität auf der Nachfrageseite. Das wird sich mittelfristig dämpfend auf die Börsenstrompreise auswirken, da die Grenzkosten von Solarstrom sehr gering sind. Durch den sogenannten Merit-Order-Effekt verdrängen die zusätzlichen PV-Kapazitäten teurere konventionelle Kraftwerke aus der Einsatzreihenfolge und senken so den durchschnittlichen Börsenstrompreis. Dieser Effekt wird allerdings erst ab einem hohen PV-Anteil an der Stromerzeugung spürbar. Zugleich führt ein hoher PV-Anteil zu einer stärkeren Volatilität der Börsenstrompreise mit sehr niedrigen Preisen zu Zeiten hoher PV-Einspeisung und sehr hohen Preisen bei geringer PV-Einspeisung. Erste Anzeichen dieser Entwicklung sind bereits jetzt feststellbar. Dies schafft Anreize für Flexibilisierungsmaßnahmen wie Lastmanagement und Speicher, um die günstigen PV-Strommengen in Zeiten geringerer Einspeisung zu nutzen. Für die endgültige Strompreisentwicklung ist jedoch nicht nur der Börsenstrompreis relevant, sondern auch Umlagen, Entgelte und Steuern. Gleichzeitig werden durch die steigende CO 2 -Bepreisung Kohlekraftwerke zunehmend unwirtschaftlich. Erdgaskraftwerke und später zunehmend Gaskraftwerke mit Wasserstoffbeimischung übernehmen die Rolle der Deckung der Residuallast und bestimmen in Zeiten geringer Wind- und Solarstromerzeugung die Strompreisentwicklung. Durch den Brennstoffwechsel hin zu teureren Gasen ist zunächst von einem Anstieg der Börsenstrompreise in diesen Zeiten auszugehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Strompreisentwicklung bis 2035 von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Während einige Trends auf eine Stabilisierung oder sogar Senkung der Erzeugungskosten hindeuten, könnten Investitionen in die Netzinfrastruktur und regulatorische Umlagen die Gesamtkosten für Endverbraucher erhöhen. Eine präzise Prognose erfordert eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklungen in Politik, Technologie und Markt. Aktuell reagiert der Energiemarkt sehr empfindlich auf die globalen Krisen. Voraussichtliche Wettbewerbsentwicklung Die Abhängigkeit Deutschlands und Europas von russischen Gasimporten hat mit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein erhebliches Versorgungsrisiko offenbart und zu Rekordpreisen für Gas und Strom im Jahr 2022 geführt. In der Folge kam es zu einer regelrechten Insolvenzwelle unter den Stromanbietern. Unzähligen Stromkunden wurden entweder die bestehenden Verträge gekündigt oder Preiserhöhungen in schwindelerregende Höhen durchgeführt. Dies führte zu einer sehr hohen Wechselbereitschaft. Seriöse Stromanbieter (i.d.R. Stadt- und Gemeindewerke) waren plötzlich gefragt. Der Börsenhandel wurde wegen fehlender Liquidität teilweise ausgesetzt und dementsprechend war es zeitweise nicht möglich, zusätzliche Strommengen einzudecken. Folglich konnten nicht alle Kundenanfragen befriedigt werden. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise wieder normalisiert und auch die Anzahl der Stromanbieter mit wettbewerbsfähigen Angeboten ist wieder auf Vorkrisenniveau. Aktuell ist die Wechselbereitschaft unserer Kunden hin zu "Billiganbietern" noch überschaubar. Es bleibt allerdings zu befürchten, dass die schlechten Erfahrungen aus den Jahren 2022/2023 schnell vergessen werden und die Wechselbereitschaft zunimmt. Erfreulich ist, dass die Stadtwerke Cham GmbH aufgrund einer soliden Einkaufspolitik den Kunden sehr attraktive längerfristige Stromverträge anbieten konnte und dadurch zusätzlich rund 2.000 Neukunden gewinnen konnte. Wir sind zum Stand 01.07.2024 sogar als Grundversorger im Netzgebiet von Lohberg (EVU Späth) festgestellt worden. Keinen Wettbewerb hingegen gibt es bei Strom- und Gasnetzen. Denn Energienetze sind sogenannte natürliche Monopole. Sie unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Hierdurch wird funktionierender Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten ermöglicht. Im Geschäftsfeld Wasserversorgung sind derzeit keine Tendenzen für eine Liberalisierung des Marktes erkennbar. Die Versorgung mit dem wichtigsten Grundnahrungsmittel ist folglich vom Anschluss- und Benutzungszwang geprägt. Regelmäßige Preisvergleiche mit umliegenden Wasserversorgern bescheinigen uns marktgerechte Preise bei bester Qualität unseres Trinkwassers. Dennoch wird tendenziell der Trinkwasserabsatz aufgrund eines kontinuierlich sparsameren Verbrauches der Haushalte moderat zurückgehen. Gleichzeitig bleiben die Investitionen im Wasserbereich aufgrund des Alters der verschiedenen Versorgungseinrichtungen, Verteilungsanlagen und Quellgebieten auch in den nächsten Jahren auf sehr hohem Niveau. Im Geschäftsfeld Wärme bestehen derzeit ebenfalls keine Wettbewerbstendenzen. Die gestiegenen Rohstoffpreise setzten sich zunehmend auch auf dem fossilen Brennstoffmarkt (Heizöl, Erdgas) durch. Diese Entwicklungen werden zeitversetzt über die Preisgleitklausel an die Endkunden weitergegeben und sorgen dadurch für eine marktgerechte Anpassung der Fernwärmepreise. Entlang der bestehenden Trassen wurden kontinuierlich Bestandsheizungen abgelöst bzw. Neubauten angeschlossen. Dabei zeigt sich zunehmend, dass die gewählten Trassenverläufe zukunftsorientiert festgelegt wurden und voraussichtlich noch einige größere Neubauten in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem bestehenden Fernwärmenetz entstehen. Die geplanten Änderungen im sogenannten Gebäudeenergiegesetz und die anhaltende Diskussion darüber, führt bereits jetzt zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage nach einem Fernwärmeanschluss. Nachdem die Kapazität des Biomasseheizkraftwerkes weitgehend erschöpft ist, sind wir derzeit auf der Suche nach neuen Wärmeerzeugungskapazitäten. Der Telekommunikationsmarkt unterliegt einem ähnlich großen Wettbewerbsdruck wie der Strommarkt. Allerdings streben wir derzeit nicht an als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten, sondern vielmehr als passiver Netzbetreiber die vorhandene bzw. neu errichtete Infrastruktur an einen Anbieter dieser Dienstleistungen zu vermieten. Prognose der Ertragslage in den einzelnen Sparten Der gesamte Stromabsatz im Stadtwerkenetz wird im Wirtschaftsjahr 2024 rund 172,0 Mio. kWh betragen. Der Anteil der Tarifkunden daran beträgt rund 33,0 Mio. kWh, während auf die Sondervertragskunden rund 137,0 Mio. und auf die Netzverluste rund 2,0 Mio. kWh entfallen. Der stadtwerkeeigene Vertrieb liefert insgesamt an seine Kunden rund 114,3 Mio. kWh. Die Umsatzerlöse sind einerseits geprägt durch die Aufwärtsentwicklung der Strompreise an den Strombörsen andererseits vom rückgängigen Stromabsatz aufgrund der gedämpften Wirtschaftsentwicklung und zunehmender Eigenerzeugung. Im Wasserwerk wurden die Arbeitspreise für Tarifkunden ab dem 01.01.2022 moderat um 0,14 €/m3 brutto angehoben. Die monatliche Grundgebühr blieb unverändert. Die Wasserpreiskalkulation erfolgte für die Jahre 2022 bis 2024. Der Wasserverbrauch ist seit Jahren nahezu unverändert und spiegelt meist nur extreme Wetterkapriolen oder die Bedarfsschwankungen der Käserei Goldsteig wider. Der derzeitige Wasserpreis ist aufgrund der unerwartet hohen Inflation und den damit verbundenen Preissteigerungen und Lohnerhöhungen nicht annähernd kostendeckend. Gleichzeitig nimmt das Investitionsvolumen ständig zu. Aus diesem Grund wird voraussichtlich eine Wasserpreiserhöhung bereits im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig. Im Parkhaus "Auf der Schanze" haben sich die Einfahrtszahlen auf einem niedrigen Vor-Corona-Niveau eingependelt. Die Ausweitung der Dauermieterparkplätzen in den vergangenen Jahren generiert zuverlässige Einnahmen und entspricht offensichtlich dem Bedürfnis der Chamer Parker. Die Auslastung des Parkdecks "Am Schulberg" wird durch die Vermietung von Dauerstellplätzen an verschiedene Einrichtungen etwas besser, jedoch nach wie vor nicht kostendeckend. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs haben sich die Fahrgastzahlen der Stadtlinien trotz der Umstellung in Rufbuslinien und einer deutlich verbesserten Taktung im Innenstadtverkehr bisher nicht merklich verändert. Wie erwartet sind die Verluste in dieser Sparte spürbar gestiegen. Die Geschäftsfelder Wärmeversorgung und Telekommunikation entwickeln sich stetig und liefern bereits sehr ordentliche Erlösbeiträge, wenn auch die Wärmesparte insgesamt noch kein positives Ergebnis erreicht. Die sonstigen Dienstleistungen umfassten hauptsächlich Tätigkeiten für die Naturenergie Cham GmbH, die Stadt Cham und den Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe. Für das Geschäftsjahr 2024 wird laut Wirtschaftsplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.321 T€ prognostiziert; positive Ergebnisse in dieser Größenordnung erwarten wir auch für das Jahr 2025. Wie sich die kriegerischen Handlungen in Europa weiterentwickeln und welche Folgen dies auf das geplante Unternehmensergebnis hat, ist derzeit nicht abzusehen. Geplante Investition Für das kommende Geschäftsjahr ist ein Bau- und Investitionsprogramm in Höhe von 12.529 T€ vorgesehen, davon in der Sparte Strom 1.756 T€ und im Bereich Wasserversorgung 7.271 T€. Bei den gemeinsamen Anlagen werden 50 T€, in der Wärmeversorgung 225 T€ und im Bereich Telekommunikation 3.227 T€ investiert. Die Sachinvestitionen liegen damit über den geplanten Abschreibungen von 2.700 T€. Geplante Finanzierung Die Investitionen und weiteren Aktivitäten sollen über die betriebsgewöhnliche Abschreibung und dem Jahresgewinn innenfinanziert werden. Die Außenfinanzierung wird im Wesentlichen durch Bank- und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 8.500 T€ sowie über Förderbeträge nach RZWas in Höhe von 1.000 T€ erfolgen. Der geplante Darlehensbestand zum 31.12.2024 wird voraussichtlich 22.438 T€ betragen.
Cham, den 24. September 2024 STADTWERKE CHAM GmbH Stefan Raab, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Cham GmbH1. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Cham GmbH hat ihren Sitz in Cham und wird beim Registergericht Regensburg unter HR B 10305 geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB ist die Gliederung in der Bilanz im Bereich des Sachanlagevermögens um energiespezifische Positionen sowie um Forderungen/Verbindlichkeiten an/gegen Gesellschafter erweitert worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert. Die von den Kunden vereinnahmte Stromsteuer wird als branchentypische Verbrauchssteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bewertet worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten enthalten. Bei Zugängen zum Sachanlagevermögen bis 31.12.2009 wurde, soweit sinnvoll, die degressive Abschreibung gewählt. Das Parkdeck wird linear abgeschrieben. Der Abschreibungsbemessung lagen bis einschließlich 2009 die branchenspezifischen und die allgemeinen Abschreibungstabellen zugrunde. Bei Neuzugängen ab 2010 wurde die lineare Methode in Verbindung mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewählt. Die Nutzungsdauern betrugen bei immateriellen Vermögensgegenständen 3 bis 25 Jahre, bei Gebäuden und Außenanlagen 10 bis 50 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen 10 bis 50 Jahre und anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 800 € nicht überstiegen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet; die sonstigen Ausleihungen mit dem Nennwert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis angesetzt. Allen erkennbaren Lagerrisiken wird durch entsprechende Wertkorrekturen Rechnung getragen. Hinsichtlich des Heizölbestandes wurde zum Abschlussstichtag eine Gruppenbewertung vorgenommen; dabei wurde die FiFo-Methode ("First in - first out") angewandt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nominalbeträgen bilanziert. Erkennbare Risiken werden in Form von Wertberichtigungen berücksichtigt. Die vereinnahmten Investitionszuschüsse werden passivisch in der Bilanzposition Sonderposten für Investitionszuschüsse abgegrenzt und linear erfolgswirksam über die Nutzungsdauer der bezuschussten Leitung aufgelöst. Soweit Baukostenzuschüsse vor dem 1. Januar 2003 vereinbart waren, werden diese unter dem gesonderten Bilanzposten empfangene Ertragszuschüsse ausgewiesen und über die Umsatzerlöse linear über 20 Jahre aufgelöst. Vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 27. Mai 2003 zur Behandlung von Baukostenzuschüssen in der Versorgungswirtschaft wurden nach dem 31. Dezember 2002 vereinbarte Baukostenzuschüsse aktivisch von den entsprechenden Verteilnetzpositionen im Anlagevermögen direkt gekürzt. Die nach dem 31. Dezember 2009 vereinnahmten Baukostenzuschüsse werden passivisch in der Bilanzposition empfangene Ertragszuschüsse abgegrenzt und linear erfolgswirksam über den Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Ab 2021 wurde hier auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweilig zugehörigen Wirtschaftsgutes umgestellt; die Auflösungszeiträume liegen im Bereich 20 - 30 Jahre. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden die Verpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d. h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, ermittelt und abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bedeutenden und erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. 3. Angaben zu Positionen der Bilanz 3.1 Aktivseite Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen und die Abschreibungen sind dem angefügten Anlagennachweis zu entnehmen. Finanzanlagen Die Gesellschaft ist mit 49,09 % am Stammkapital (5.500.000 €) der am 3. September 2009 gegründeten Naturenergie Cham GmbH mit Sitz in Cham beteiligt. Zum 31.12.2023 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft 7.667.701,81 €; der darin enthaltene Jahresüberschuss 2023 beträgt 78.331,61 €. Zur Finanzierung der Mehrinvestitionen beim Bau des Biomasseheizkraftwerkes wurde die Aufnahme von langfristigen Gesellschafterdarlehen beschlossen. Die Stadtwerke Cham GmbH gewährte zum Bilanzstichtag ein Darlehen zum Nennbetrag von 1.000.000,00 €. Zum 31.12.2023 werden die sonstige Ausleihungen in Höhe von 30.272,00 € ausgewiesen. Anlagennachweis
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem Ausfallrisiko durch eine Pauschal-Wertberichtigung in Höhe von 45 T€ Rechnung getragen. Der nicht abgelesene Verbrauch zwischen Ablesetag und Bilanzstichtag wurde im Berichtsjahr maschinell hochgerechnet und den Kunden zusammen mit dem abgelesenen Verbrauch in Rechnung gestellt. Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestehen überwiegend aus Lieferungen und Leistungen (860 T€; Vorjahr 750 T€). Im Geschäftsjahr besteht außerdem eine Forderung über 80 T€ für Zinsen (Vorjahr 80 T€) aus einer Betriebsprüfung, die wir als Haftungsschuldner für die Stadt Cham bezahlt haben; da nun feststeht, dass die gesetzlich geänderte Zinshöhe nicht auf Aussetzungszinsen nach § 237 AO anzuwenden ist, wird ein Ausgleich im Laufe des Jahres 2024 erwartet. Bei den Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 269 T€ (Vorjahr 479 T€) enthalten. Im Vorjahr war zudem noch eine Vorauszahlung an die Naturenergie Cham GmbH für die Vermarktung von Stromeinspeisungen in Höhe von 298 T€ vorhanden. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus Strom- und Energiesteuer von 19 T€ (Vorjahr 39 T€), Umsatzsteuern von 549 T€ (Vorjahr 232 T€) und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 2 T€ (Vorjahr 2 T€). Im Vorjahr war noch eine ausbezahlte Soforthilfe nach EWSG von 109 T€ offen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 6.001 T€ (Vorjahr 4.994 T€) sind als kurzfristig einzustufen. 3.2 Passivseite Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 2.000.000 €. Der Vorjahresüberschuss wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung in die Gewinnrücklagen eingestellt. Sonderposten für Investitionszuschüsse Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse erfolgt analog der Abschreibungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Im Berichtsjahr wurden 237 T€ ertragswirksam aufgelöst. Empfangene Ertragszuschüsse Der Ausweis enthält nur Zuschüsse, die ab 2010 vereinnahmt worden sind. Rückstellungen Die Rückstellungen über 1.382 T€ betreffen Steuern vom Einkommen und Ertrag (315 T€), ausstehende Abrechnungen (560 T€), sonstige Personalkosten (264 T€), Tantieme (43 T€), die Kosten für die Abschlusserstellung und Abschlussprüfung (156 T€) und Aufbewahrungskosten (44 T€). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten gehen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten ausschließlich Liefer- und Leistungsschulden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der Endabrechnung der Kanalgebühren und Konzessionsabgaben, Verwaltungskostenanteile sowie Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 7.300 T€. Als Sicherheiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich, nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung), ein Passivüberhang der latenten Steuern in Höhe von rd. 201 T€ (Vorjahr 183 T€), der sich aus Anlagevermögen, Baukostenzuschüssen und Rückstellungen zusammensetzt. Bei der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,075 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Entwicklung der passiven latenten Steuern
Sonstige Angaben und finanzielle Verpflichtungen Für die Jahre 2024 bis 2026 bestehen preislich fixierte Bezugsverpflichtungen in Höhe von 34.154 T€ sowie zeitlich unbegrenzte Verpflichtungen aus Ausgleichszahlungen an Landwirte in jährlich vereinbarter Höhe von 7 T€. 4. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Stadtwerke Cham GmbH ist gemäß Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) vom 1. März 2002, i. d. F. vom 8. Juni 2017, geregelt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach § 18 TV-V i.V. mit § 1 ATV-K, die den Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 2 ATV-K unterliegenden Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (BVK) zu versichern. Die Versorgungszusage ist entsprechend der Satzung der BVK ausgestaltet. Nach Auffassung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sind die subsidiären Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Angestellten und deren Hinterbliebenen sowohl im Falle bereits laufender Rentenzahlungen durch die Versorgungskasse als auch bei Versorgungszusagen seitens der Stadtwerke Cham GmbH als öffentlichem Arbeitgeber zu bewerten. Demnach besteht unter den sonstigen Voraussetzungen eine Anhangsangabeverpflichtung nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB, da die Stadtwerke Cham GmbH von dem Passivierungswahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht Gebrauch macht. Nachfolgende Betragsangaben dienen, in Anlehnung an die seitens des HFA geforderten Angaben, der Information über Art und Umfang der aus der Zusatzversorgung resultierenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen im Zuge der Subsidiärhaftung. Die Versorgungsverpflichtungen der ZVK für aktive und ehemalige Mitarbeiter der Stadtwerke Cham GmbH wurden nicht auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Die nachfolgenden Daten müssen bei der Berechnung der Versorgungsverpflichtungen 2023 berücksichtigt werden: Der Zusatzbeitrag (Arbeitgeber) betrug 4,0 v.H.; der seitens der ZVK angewandte Umlagesatz betrug 3,75 v. H. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beliefen sich auf T€ 2.894. Die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer beträgt insgesamt 62 Personen. Außerbilanzielle Geschäfte und Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB bzw. gemäß § 285 Nr. 21 HGB liegen nicht vor. Honorare des Abschlussprüfers Die nach § 285 Nr. 17 HGB als Aufwand erfassten Honorare betreffen Abschlussprüfungsleistungen (16 T€), andere Bestätigungsleistungen (21 T€), Steuerberatungsleistungen (4 T€) und sonstige Dienstleistungen (1 T€). Nachtragsbericht Es sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse aufgetreten, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Vorschlag zur GewinnverwendungDas Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss, der dem Bilanzgewinn entspricht, in Höhe von 2.180.706,15 €. Es wird vorgeschlagen, diesen Gewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. Unbundling Die Stadtwerke Cham GmbH ist ein Energieversorgungsunternehmen gem. § 3 EnWG. Demgemäß wurde die Kontentrennung nach § 6b Abs. 3 EnWG durchgeführt und Tätigkeitenabschlüsse für die Elektrizitätsverteilung sowie für den grundzuständigen Messstellenbetreiber (§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG) erstellt. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Mit der Naturenergie Cham GmbH wurden im Geschäftsjahr Erträge aus technischer Betriebsführung/Personalgestellung in Höhe von 309 T€ (Vorjahr 293 T€) erzielt. Zusammensetzung der Organe Organe der Stadtwerke Cham GmbH: Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Gesellschafter Stadt Cham Aufsichtsrat Vorsitzender: Bürgermeister Martin Stoiber Stellvertretender Vorsitzender: Josef Blaha, Bankkaufmann Aufsichtsräte: Andreas Geiling, Unternehmensberater Christa Strohmeier-Heller, Unternehmerin Thomas Platzer, Maschinenbautechniker (ab 01.09.2023) Dieter Krause, Niederlassungsleiter (bis 31.07.2023) An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde eine Aufwandsentschädigung von 3 T€ ausbezahlt. Geschäftsführung Stefan Raab, Dipl. Betriebswirt (FH) Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zusammensetzung der Belegschaft:
Cham, den 24. September 2024 STADTWERKE CHAM GmbH Stefan Raab, Geschäftsführer Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrates der Stadtwerke Cham GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 vom Geschäftsführer regelmäßig und umfassend über die Lage der Gesellschaft, alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Entwicklung des Unternehmens mündlich und schriftlich berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Im Aufsichtsrat wurden alle Maßnahmen, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung bedürfen, eingehend erörtert und die notwendigen Entscheidungen getroffen. In insgesamt zwei Sitzungen des Aufsichtsrates hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 insbesondere mit den Investitionen und ihrer Finanzierung, der Ergebnisrechnung sowie einzelnen bedeutenden Geschäftsvorgängen und Personalfragen befasst. Der von der Geschäftsführung nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Stadtwerke Cham GmbH sowie der Bericht über die Lage der Stadtwerke Cham GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IWSB, die auf Beschluss des Aufsichtsrates vom 29. September 2023 zum Abschlussprüfer bestellt wurde, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Berichte des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat rechtzeitig und vollständig ausgehändigt worden. Der Abschlussprüfer hat an der Jahresabschlusssitzung des Aufsichtsrates am 8. Oktober 2024 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den vom Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschluss, den Bericht über die Lage der Stadtwerke Cham GmbH sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Geschäftsführers zur Verwendung des Ergebnisses an. Der Aufsichtsrat spricht dem Geschäftsführer, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsräten für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Cham, den 8. Oktober 2024 Der Aufsichtsrat Martin Stoiber, Erster Bürgermeister der Stadt Cham Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige BerichtsbestandteileTätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke Cham GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 Elektrizitätsversorgung/VerteilnetzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnungsrechnung zum 31. Dezember 2023 Elektrizitätsversorgung/Verteilnetz
Anlagennachweis für das Jahr 2023 - Elektrizitätsversorgung/Verteilnetz
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung 1. Allgemeine Angaben Der Tätigkeitsabschluss wurde wie der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB ist die Gliederung in der Bilanz im Bereich des Sachanlagevermögens um energiespezifische Positionen sowie um Forderungen /Verbindlichkeiten an/gegen Gesellschafter erweitert worden. Der Ausgleich zwischen den Bereichen erfolgt über Forderungs- und Verbindlichkeitskonten zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 4.377 T€ (Vorjahr 1.643 T€) sind insgesamt als kurzfristig einzustufen. Die Restlaufzeiten gehen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Hier verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. 3. Zuordnungen von Aufwendungen und Erträgen aus dem Servicebereich Der Servicebereich umfasst allgemeine, nicht direkt auf Sparten zuordenbare Aufwendungen und Erträge. Soweit der Servicebereich Leistungen für andere Unternehmensbereiche erbringt, die direkt zurechenbar sind, werden diese anhand von individuellen Verrechnungssätzen über interne Leistungsverrechnung weiterbelastet. Die restlichen Kosten werden mittels geeigneter, über Jahre unveränderter Schlüssel auf die jeweiligen Bereiche umgelegt. Die Kostenstellen aus dem Bereich Service-Verwaltung wurden nach folgenden Schlüsselungen verteilt:
Die Kostenstellen aus dem Bereich Service-Technik wurden nachfolgenden Schlüsselungen verteilt:
4. Zuordnungen von Bilanzpositionen Überwiegend direkt zugeordnet wurden folgende Positionen: Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung und die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen; diese wurden nach Umsatzschlüssel aufgeteilt. Rechnungsabgrenzung mit Ausnahme von allgemeinen Kosten die nach Umsatz verteilt wurden. Eigenkapital Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen; deren Zuordnung erfolgte weitestgehend direkt, im Übrigen über sachgerechte Schlüssel Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung und der Umsatzsteuer; diese wurden nach Umsatz verteilt. Der Servicebereich umfasst allgemeine, nicht direkt auf Sparten zuordenbare Bilanzpositionen. Die Umlage erfolgt sachgerecht entsprechend den Schlüsselungen von Aufwendungen und Erträgen. Im Einzelnen sind dies:
Cham, den 24. September 2024 STADTWERKE CHAM GmbH Stefan Raab, Geschäftsführer Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V. § 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke Cham GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2023 Grundzuständiger MessstellenbetreiberAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnungsrechnung zum 31. Dezember 2023 Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Anlagennachweis für das Jahr 2023 - Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Grundzuständiger Messstellenbetreiber 5. Allgemeine Angaben Der Tätigkeitsabschluss wurde wie der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB ist die Gliederung in der Bilanz um Forderungen /Verbindlichkeiten an/gegen Gesellschafter erweitert worden. Der Ausgleich zwischen den Bereichen erfolgt über Forderungs- und Verbindlichkeitskonten zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 87 T€ (Vorjahr 15 T€) sind ebenso wie die gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von 3 T€ (Vorjahr 5 T€), als kurzfristig einzustufen. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Hier verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. 7. Zuordnungen von Aufwendungen und Erträgen aus dem Servicebereich Der Servicebereich umfasst allgemeine, nicht direkt auf Sparten zuordenbare Aufwendungen und Erträge. Soweit der Servicebereich Leistungen für andere Unternehmensbereiche erbringt, die direkt zurechenbar sind, werden diese anhand von individuellen Verrechnungssätzen über interne Leistungsverrechnung weiterbelastet. Die restlichen Kosten werden mittels geeigneter, über Jahre unveränderter Schlüssel auf die jeweiligen Bereiche umgelegt. Die Kostenstellen aus dem Bereich Service-Verwaltung wurden nach folgenden Schlüsselungen verteilt:
Die Kostenstellen aus dem Bereich Service-Technik wurden nachfolgenden Schlüsselungen verteilt:
Anschließend werden die aufgelaufenen Kosten der Kostenstellen "Messung" und "Messstellenbetrieb" in der Niederspannung anhand des Verhältnisses der zum Bilanzstichtag verbauten Zähler aufgeteilt und anteilig dem Geschäftsbereich "gMSB" zugeordnet. 8. Zuordnungen von Bilanzpositionen Überwiegend direkt zugeordnet wurden folgende Positionen: Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung und die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen; diese wurden nach Umsatzschlüssel aufgeteilt. Rechnungsabgrenzung mit Ausnahme von allgemeinen Kosten die nach Umsatz verteilt wurden. Eigenkapital Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen; deren Zuordnung erfolgte weitestgehend direkt, im Übrigen über sachgerechte Schlüssel Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung und der Umsatzsteuer; diese wurden nach Umsatz verteilt. Der Servicebereich umfasst allgemeine, nicht direkt auf Sparten zuordenbare Bilanzpositionen. Die Umlage erfolgt sachgerecht entsprechend den Schlüsselungen von Aufwendungen und Erträgen. Im Einzelnen sind dies:
Cham, den 24. September 2024 STADTWERKE CHAM GmbH Stefan Raab, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkFür Zwecke der Offenlegung sind Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich aber auf den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Tätigkeitsabschluss. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Cham GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Cham GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Cham GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (7.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Unterföhring, 24. September 2024 IWSB
- Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Wolfgang Görg, Wirtschaftsprüfer |
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