modulplan gmbh
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Evers seit 19.3.2019 | Prokura |
Thomas Ungrund seit 17.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
G. Ungrund GmbHNeuenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens 1. Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Erstellung schlüsselfertiger modularer Raumzellengebäude. Dazu werden Fenster, Türen, Wintergärten, Überdachungen und Fassaden aus eigener Herstellung verbaut. Die Herstellung dieser Bauelemente erfolgt im Unternehmensverbund. Für den temporären Raumbedarf vermietet und verpachtet das Unternehmen einzelne Raummodule aus dem eigenen Mietparkbestand. Zur Steuerung unseres Unternehmens verwenden wir die Kennzahlen Cash-Flow und Rohergebnis. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland ist im Jahre 2023 um 0,3% zurückgegangen. Die Schwäche der Weltwirtschaft und zunehmenden Effekte der Geldpolitik belasten die deutsche Wirtschaft. Im Jahr 2023 wurde die Bautätigkeit in Deutschland belastet durch Materialknappheit, Lieferengpässe und die steigenden Zinsen. Dies führte kumuliert zu einem sehr starken Einbruch im Bereich der Wohnungsbautätigkeit. Im Bereich der modularen Bauten konnte ein solcher Einbruch nicht verzeichnet werden. Die Marktsituation der Branche war auch im Geschäftsjahr 2023 stabil. Die Lage hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die hohe Nachfrage nach Containermodulsystemen für die Sanierung oder Erweiterung von Schulen und Kindergärten. b) Geschäftsverlauf Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 entspricht, im Bezug auf die Jahresergebnis, Gesamtrendite und Cash-Flow unseren Erwartungen des Vorjahres. Mit dem Geschäftsverlauf sind wir insgesamt zufrieden. c) Ertragslage Das Rohergebnis unseres Unternehmens hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um T€ 352 verbessert und beträgt T€ 10.580. Die Kostenentwicklung für Personal und für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen unseren Erwartungen, haben sich aber aufgrund von Gehaltsanpassungen um ca. 31% erhöht. Die Abschreibungen haben sich von T€ 3.870 im Vorjahr auf T€ 4.087 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich demgegenüber leicht von T€ 3.726 auf T€ 3.501 vermindert. Der Jahresüberschuss hat sich um T€ 17 leicht auf T€ 755 vermindert. d) Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 war die Liquiditätslage der Gesellschaft durchgängig gesichert. Die liquiden Mittel betragen zum Abschlussstichtag T€ 445 (Vorjahr: T€ 451). Der Cash-Flow des laufenden Geschäftsjahres betrug T€ 4.842 gegenüber T€ 4.642 im Vorjahr. e) Vermögenslage Die Bilanzsumme liegt mit T€ 24.158 unter dem Vorjahreswert von T€ 26.675 Der Anteil des Anlagevermögens beträgt 85,1 %, der des Umlaufvermögens 12,9 %. Das Eigenkapital erhöhte sich von T€ 7.555 in 2022 auf T€ 8.312 im Geschäftsjahr 2023. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,4% gegenüber 28,3% im Vorjahr. Durch den positiven Cash-Flow von T€ 4.842 konnten Neuninvestitionen (T€3.072) bestritten werden. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Derivative Finanzinstrumente werden derzeit nicht eingesetzt. Aus diesem Grund halten wir besondere Strategien zur Fassung und Bewältigung bestehender Risiken zurzeit für nicht erforderlich. Bei den originären Finanzinstrumenten handelt es sich insbesondere um Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das mit den Finanzinstrumenten dieser Art verbundene Risiko ist gering. Vor dem Hintergrund der derzeit wirtschaftlichen Situation in Deutschland durch gestiegene Zinsen, Inflation und Nachfragerückgang im Baubereich wird sich für das Jahr 2024 eine Belastung des Jahresergebnisses ergeben. Die Nachfrage im öffentlichen Bereich nach mobilen Modulanlagen ist weiterhin stabil. Es bleibt aber abzuwarten wie sich das Nachfrageverhalten der öffentlichen Hand aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite entwickeln wird. Die Auswirkungen von Preissteigerungen auf unsere Eigenfertigung führte im Geschäftsjahr 2024 zu eine moderaten Preisanpassung unserer Leistungen. Durch die Preisanpassungen werden wir weiterhin positive Deckungsbeiträge erzielen. Für unser Unternehmen haben wir im Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtleistung in einer Größenordnung von T€ 22.000 bis T€ 24.000 erzielt. Für den kommunalen Modulbau erwarten wir insgesamt, wie auch für das Jahr 2024, auch für das Geschäftsjahr 2025 eine positive Entwicklung. Zu verzeichnen ist eine verstärkte Nachfrage nach Mietobjekten. Durch die erwähnten Preissteigerungen kann aber für das Geschäftsjahr 2025 nicht ausgeschlossen werden dass es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung und damit bei der Auslieferung von Objekten kommt. Ertragsmäßig erwarten wir aber hierdurch keine wesentlichen Einbußen. Die allgemeine Kostenstruktur wird sich voraussichtlich im Jahre 2025 nicht wesentlich verändern. Auf der Grundlage neu definierter Rahmenbedingungen durch gestiegene Zinsen und das allgemeine Inflationsniveau sehen wir für unsere Branche, aber insbesondere auch wegen der guten Position unseres Unternehmens im regionalen Absatzmarkt, für uns die Chance, auch im Geschäftsjahr 2025 einen positiven Cash-Flow und einen Jahresüberschuss zwischen T€ 300 bis T€ 750 zu erwirtschaften. Das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem geringeren Ergebnis als das Geschäftsjahr 2023 abschließen, wir erwarten einen Cash-Flow auf dem Niveau des Jahres 2023 und einen Jahresüberschuss in einer Bandbreite von T€ 400 - T€ 600. Wir sehen trotz aller globalen Risiken die nahe Zukunft insgesamt vorsichtig optimistisch. Die Risikolage scheint überschaubar. Wir verzeichnen bei der Nachfrage an Kaufmodulen einen leichten Rückgang der Umsätze, dafür werden aber vermehrt Mietmodulanlagen und Systemgebäude insbesondere für Schulen und staatliche Behörden nachgefragt. Durch permanente Beobachtung der Marktentwicklung und Überwachung von Kosten und Ertrag besteht eine hohe Flexibilität, möglichen Veränderungen des Marktes schnellstmöglich gerecht zu werden. Nach dem gegenwärtigen Stand sind keine Risiken erkennbar, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens wesentlich gefährden könnten.
Neuenkirchen, 6. Januar 2025 Thomas Ungrund BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023G. Ungrund GmbH, NeuenkirchenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neuenkirchen und ist beim Amtsgericht Steinfurt unter HR B 3874 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden entsprechend dem Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB grundsätzlich beibehalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Gemäß § 265 Absatz 3 Satz 1 HGB wurde im Anhang ein Vermerk der Mitzugehörigkeit gemacht. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der G. Ungrund GmbH, Neuenkirchen, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 265 ff. HGB; zur besseren Aufgliederung wurde für die Gewinn- und Verlustrechnung jedoch das Gliederungsschema für große Kapitalgesellschaften zu Grunde gelegt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Anlagevermögen Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Das bewegliche Anlagevermögen wurde entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Es kam entsprechend dem Werteverzehr die lineare Abschreibung zur Anwendung. Vorräte Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Bestände wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag erfasst. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Notwendige, anteilige Gemeinkosten wurden berücksichtigt. Sofern Gegenstände des Vorratsvermögens nicht bzw. nur eingeschränkt verwertbar waren, erfolgte eine Abwertung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegestände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Zur Abgeltung von Zinsen, Bearbeitungsaufwendungen, Skonti usw. wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Einzelwertberichtigungen wurden im Rahmen der entsprechenden Risikobewertung vorgenommen. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten am 31.12.2023 beinhalten die anteilig auf das folgende Geschäftsjahr 2024 entfallenden Kostenanteile. Rückstellungen Für alle sonstigen erkennbaren Risiken und ungewissen Schulden wurden unter Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angemessene Rückstellungen gebildet. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Angaben zur Bilanz: Anlagevermögen: Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem folgenden Anlagespiegel ersichtlich:
Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten folgende Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. gegenüber Gesellschaftern:
Eigenkapital Der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzgewinn enthält in Höhe von € 7.249.320,91 einen Gewinnvortrag. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Globalzessionen, Sicherungsübereignungen von Anlagevermögen und Bürgschaften des Gesellschafters besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Globalzessionen, Sicherungsübereignungen von Anlagevermögen und Bürgschaften des Gesellschafters besichert. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und Ertrag Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuererstattungen des laufenden Geschäftsjahres. Sonstige Angaben Geschäftsführer Alleiniger Geschäftsführer ist der Tischlermeister Thomas Ungrund. Haftungsverhältnisse: Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen aus einer Bürgschaft mit Euro 337.600. Das Risiko der Inanspruchnahme der ausgewiesenen Haftungsverhältnisse wird als unwahrscheinlich eingestuft, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass das verbundene Unternehmen sämtlichen originären Verpflichtungen nachkommt. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat durchschnittlich 29 kaufmännische Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023 beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft betreibt ihren Gewerbebetrieb auf gemieteten Betriebsgrundstücken. Die Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt zwischen 1 und 6 Jahren. Aus sonstigen finanziellen Verhältnissen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB sind deshalb auszuweisen: Miet- und Pachtverpflichtungen für Betriebsgrundstücke TEuro 1.087 p.a. Gesamtbezüge der Geschäftsleitung Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsleitung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs 4 HGB Gebrauch gemacht.
Neuenkirchen, 6. Januar 2025 Thomas Ungrund sonstige BerichtsbestandteileDer Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss ohne Offenlegungserleichterungen. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die G. Ungrund GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der G. Ungrund GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der G. Ungrund GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Rheine, 9. Januar 2025 EUREGIO Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ansgar Cordes, Wirtschaftsprüfer Andreas Liedmeyer, Wirtschaftsprüfer |
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