Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 739518
Eingetragen
7.12.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Handel, die Vermittlung und die Erbringung von Leistungen in den Bereichen IT, Kommunikationstechnik, Projektmanagement, Personal- und Organisationsentwicklung, sowie die Erstellung von Software und Erbringung von Leistung im Bereich E-Commerce/Internet.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kiefermweg 15, 72581 Dettingen an der Erms
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Die Plusbringer GmbH

Dettingen an der Erms

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 297.943,00 135.665,00
I. Sachanlagen 297.943,00 135.665,00
B. Umlaufvermögen 776.460,43 383.688,56
I. Vorräte 86.297,32 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 336.139,41 287.346,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 354.023,70 96.341,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.074.403,43 519.353,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 327.383,50 274.414,86
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 302.383,50 249.414,86
B. Rückstellungen 228.997,42 143.808,44
C. Verbindlichkeiten 518.022,51 101.130,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.074.403,43 519.353,56

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Bei der Firma 'Die Plusbringer GmbH', mit Sitz in Dettingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739518) handelt es sich nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetz-lichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften  zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie  vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 erstellt.

1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz 'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach BilMoG/BilRUG noch möglich ist. Besondere steuerrechtliche Vorschriften werden nicht angewendet.

2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251 HGB)

2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schuldposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

2.4 Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge- schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen war.

3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB)

3.1 Die   Wertansätze  der Eröffnungsbilanz  des Geschäftsjahres  stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3.2 Bei  der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wird  von der Fortführung  der Unternehmertätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

3.4 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vor-genommen.
 
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im  Einzelanschaffungswert  von  nicht mehr als EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
3.5  Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt, soweit keine Einzelwert-berichtigung erfolgte. Für Ausfall- und Kreditrisiken ist eine Pauschalwertberichtigung aktiv abgesetzt worden.

3.6 Weitere Rückstellungen wurden für alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.

3.7 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit dem Erfüll-ungsbetrag ausgewiesen.

3.8 Aufwendungen  und  Erträge des Geschäftsjahres  sind  unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

C. Sonstige Angaben

1. Besondere Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

2. Finanzielle Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr 3a HGB bestanden in Form eines Miet-vertrages für die betrieblichen Räumlichkeiten (Jahresbetrag EUR 78.000,00) und Wartungskosten für Hard- und Software (Jahresbetrag ca. EUR 5.000,00).

3. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren nach § 285 Nr 1a HGB beträgt EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen EUR 0,00.

4. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 18 Arbeitnehmer.

5. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.

6. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters unterbleibt nach § 274 a HGB.

7. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 99.414,86 enthalten.

8. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4 HGB).

       Die Plusbringer GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer -

gez  Andreas Reichenecker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024 festgestellt.

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