Die
Plusbringer GmbH
Dettingen
an der Erms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
297.943,00 |
135.665,00 |
| I.
Sachanlagen |
297.943,00 |
135.665,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
776.460,43 |
383.688,56 |
| I.
Vorräte |
86.297,32 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.139,41 |
287.346,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
354.023,70 |
96.341,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.074.403,43 |
519.353,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
327.383,50 |
274.414,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
302.383,50 |
249.414,86 |
| B.
Rückstellungen |
228.997,42 |
143.808,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
518.022,51 |
101.130,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.074.403,43 |
519.353,56 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Firma
'Die Plusbringer GmbH', mit Sitz in Dettingen
(Amtsgericht Stuttgart HRB 739518) handelt es sich nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetz-lichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen
Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit
sie vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle
gemacht werden.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 HGB)
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom
17.07.2015 erstellt.
1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der
Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach
BilMoG/BilRUG noch möglich ist. Besondere
steuerrechtliche Vorschriften werden nicht angewendet.
2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251
HGB)
2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schuldposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
2.4 Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge-
schäftsbetrieb dauernd zu dienen.
2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit,
als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen
war.
3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256
HGB)
3.1 Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1
HGB).
3.2 Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände wird von der
Fortführung der Unternehmertätigkeit
ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
3.4 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vor-genommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungswert von nicht mehr als EUR
800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
3.5 Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt, soweit keine Einzelwert-berichtigung erfolgte.
Für Ausfall- und Kreditrisiken ist eine
Pauschalwertberichtigung aktiv abgesetzt worden.
3.6 Weitere Rückstellungen wurden für alle
bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.
3.7 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der
Gesellschaft sind mit dem Erfüll-ungsbetrag
ausgewiesen.
3.8 Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
C.
Sonstige Angaben
1. Besondere Haftungsverhältnisse nach den
Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB
bestanden nach Angaben der Geschäftsführung
nicht.
2. Finanzielle Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr
3a HGB bestanden in Form eines Miet-vertrages für die
betrieblichen Räumlichkeiten (Jahresbetrag EUR
78.000,00) und Wartungskosten für Hard- und Software
(Jahresbetrag ca. EUR 5.000,00).
3. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von mehr
als 5 Jahren nach
§ 285 Nr 1a HGB beträgt
EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen EUR 0,00.
4. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 18 Arbeitnehmer.
5. Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im
Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.
6. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters
unterbleibt nach § 274 a HGB.
7. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag
in Höhe von € 99.414,86 enthalten.
8. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen
nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben
die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen
lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4
HGB).
Die Plusbringer
GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer -
gez Andreas Reichenecker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024
festgestellt.
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