ATB
GmbH
Gera
(vormals:
Harth-Pöllnitz)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.356,00 |
1.278,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.356,00 |
1.278,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.803,15 |
42.516,33 |
| I.
Vorräte |
|
501,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.643,16 |
11.784,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.159,99 |
30.229,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
312,23 |
319,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.471,38 |
44.113,75 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.634,85 |
33.519,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.519,70 |
2.684,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.115,15 |
5.835,53 |
| B.
Rückstellungen |
7.737,81 |
6.770,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.098,72 |
3.823,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.471,38 |
44.113,75 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der ATB GmbH, Gera wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherigen Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 1.000,00
netto wurden gemäß § 6 Absatz 2 bzw. 2a
EStG bewertet. Da diese Vermögensgegenstände
insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, wurden sie in
der Handelsbilanz ebenso bewertet.
Soweit erforderlich, wurde für die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum
Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva
abzüglich Rücklagen, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch
nicht veranlagten Steuern des Unternehmens.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Archivierungsrückstellung wurde nach
Betrachtung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit
dem steuerlichen Wert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herr
Andreas Berndt geführt.
Gera, den 20.06.2011
Herr
Andreas Berndt
Geschäftsführer
ATB
GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20.06.2011.
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