Albert
Tilmann GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.076,20 |
105.299,38 |
| I.
Sachanlagen |
22.546,00 |
30.407,00 |
| II.
Finanzanlagen |
69.530,20 |
74.892,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.188,17 |
267.781,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.911,45 |
42.476,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.276,72 |
225.304,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
280.354,37 |
373.080,80 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.790,21 |
105.865,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Zuführungen/Minderungen lfd. Jahr |
79.865,15 |
58.382,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.074,94 |
-21.482,96 |
| B.
Rückstellungen |
201.185,84 |
221.606,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.378,32 |
45.608,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.663,68 |
25.441,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.714,64 |
20.167,02 |
| Summe
Passiva |
280.354,37 |
373.080,80 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB nach der linearen Methode
vorgenommen.
4.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
6.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - PUC)
ermittelt. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt
vor.
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
IV.
Rückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - PUC)
ermittelt.
Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
| Zinssatz |
4,01 % |
| erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen |
0 % |
| zugrunde gelegte
Sterbetafel |
Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck, Köln |
Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt,
weil die Verwendung dieser Methode bei den vorliegenden
Zusagen zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen
Darstellung der Verpflichtung des Bilanzierenden
führt.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den
notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der
BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Zum
Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste
Zuführungsbetrag (Unterdeckung) EUR 1.539,00.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch
Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden
nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2
Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr erstmals mit den
zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
|
EUR |
| Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
|
311.935,00 |
| Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände |
127.102,25 |
| Nettowert der Pensionen
und ähnlichen Verpflichtungen
(Rückstellung) |
184.832,75 |
V.
Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern : |
20.714,64 EUR |
C.
Ergänzende Angaben
I. Angaben
über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
ausgeübter
Beruf |
| Tilmann |
Andreas |
Kaufmann |
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
IV.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Reutlingen, den 26. Oktober 2017
gez. Andreas Tilmann
D. Sonstige
Verpflichtungen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 26.10.2017.
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