Schmitz Infra GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norman Koch seit 25.2.2025 | Geschäftsführer |
Florian Dr. Kaletta seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Hans-Peter Dr. Koller seit 6.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M2Capital AG | 100.00% |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() DYNOS Holding GmbHTroisdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung I. Allgemeine Angaben Die DYNOS Holding GmbH hat Ihren Sitz in Troisdorf. Der Gegenstand des Unternehmens bezieht sich auf den Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie das entgeltliche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 11173 geführt. Der Jahresabschluss der Firma DYNOS Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für den Jahresabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB in jeder Hinsicht befolgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da die Finanzierung der Gesellschaft durch ein entsprechendes unbefristetes Darlehen der Tochtergesellschaft DYNOS GmbH gesichert ist. II. Besondere Ereignisse im Geschäftsjahr Keine besonderen Ereignisse im Geschäftsjahr. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Finanzanlagevermögen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. 3. Liquide Mittel Sämtliche liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert bilanziert. 4. Rechnungsabgrenzung Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt. 6. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode i.S.v. IAS 19) bzw. nach Barwertermittlung (je nach Zusage) bewertet. Die Bilanzierung erfolgt gemäß den versicherungsmathematisch ermittelten Versorgungsverpflichtungen auf Basis der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Hinsichtlich Art, Umfang und Höhe der Versorgungsanwartschaften und –ansprüche sind grundsätzlich jeweils die am Bilanzstichtag maßgeblichen Verhältnisse heranzuziehen (Stichtagsprinzip). Als Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 HGB). Die daraus resultierende ungewisse Verbindlichkeit ist in Form eines Barwertes zu ermitteln und daher mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Rechnungszins zum Bilanzstichtag abzuzinsen. Bei der Verzinsung wird die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen, d.h. die Diskontierung erfolgt pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (gemäß Veröffentlichung der Bundesbank). 7. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen, gebildet. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung I. Erläuterungen zur Bilanz 1. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft Finanzanlagen von folgendem Unternehmen:
2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt TEUR 9.719 (VJ: TEUR 6.548) beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 9.155 (VJ: TEUR 6.047). Hiervon sind TEUR 1.870 (VJ: TEUR 4.480) auf die Ergebnisabführung 2022 der DYNOS GmbH auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vom 27. Januar 2011 zurückzuführen. Darüber hinaus sind Forderungen aus Intercompany-Darlehen an die DYNOS Holding II GmbH in Höhe von TEUR 4.964 (VJ: TEUR 1.097) enthalten, sowie Forderungen aus Intercompany-Darlehen. Die vorgenannten Forderungen sind wie im Vorjahr binnen eines Jahres fällig. Zudem bestehen sonstige Vermögensgegenstände aus Ausleihungen an ehemalige Gesellschafter in Höhe von TEUR 473 (VJ: TEUR 468), die gemäß gesonderter Vereinbarung angemessen verzinst werden. Diese Forderungen sind zum Bilanzstichtag als langfristig einzustufen. Aufgrund der Organschaft mit der DYNOS Holding II GmbH findet auf Ebene der DYNOS Holding GmbH keine ertragsteuerliche Versteuerung statt. Sämtliche Ertragssteuerforderungen wurden im Geschäftsjahr ausgeglichen (VJ: TEUR 0). 3. Die in der Gesellschaft passivierten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen weisen zum Bilanzstichtag einen Wert in Höhe von TEUR 845 (VJ: TEUR 764) aus, der mit dem Barwert der zeitanteilig erworbenen Anwartschaft ausgewiesen wird. Neben dem angenommenen Rententrend wird die erwartete Fluktuation, also der alters- und geschlechtsabhängigen typischen relativen Austrittshäufigkeiten aus dem aktiven Bestand, ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, berücksichtigt. Zur Berücksichtigung von Sterblichkeit/Invalidität kommen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Anwendung. Das Bewertungsendalter wird gemäß RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 bestimmt. Als ökonomische Rechnungsgrundlagen wurden folgende Daten verwendet:
Die Rechnungszinssätze wurden auf Basis der von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV zum Stichtag 31.10.2022 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den zu diesem Stichtag verfügbaren Marktdaten unter Annahme unveränderter Marktverhältnisse auf den Bilanzstichtag extrapoliert. Dabei wurde der Zinssatz für die Rückstellungsermittlung auf Basis einer zehnjährigen Durchschnittsbildung angenommen und ergab einen Erfüllungsbetrag der Verpflichtung in Höhe von TEUR 845. Bei Anwendung eines Rechnungszinses von 1,45 % hätte sich ein Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 896 ergeben. Die nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Differenz beträgt TEUR 51 (VJ: TEUR 71). Die Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde angewendet und eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtung (mittlere Duration) von 15 Jahren unterstellt. 4. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 4 (VJ: TEUR 264) kommen für Abschluss- und Prüfungskosten zusammen. 5. Die Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 11.871 (VJ: TEUR 8.539) und enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 264 (VJ: TEUR 187), sonstige Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von TEUR 6 (VJ: TEUR 7) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 11.187 (VJ: TEUR 8.344), davon gegenüber Gesellschafter TEUR 5.624 (VJ: TEUR 5.584). Diese ist im Wesentlichen auf die Ergebnisabführung 2022 zurückzuführen. Eine angemessene Verzinsung findet gemäß vertraglicher Vereinbarung statt. Sämtliche Verbindlichkeiten sind binnen des nächsten Geschäftsjahres fällig. Hinsichtlich außerbilanzieller Verpflichtungen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 38 (VJ: TEUR 66), die fünf KFZ-Leasingverträgen zuzuordnen sind, mit Laufzeiten zwischen 24 und 36 Monaten. Hiervon sind binnen eines Jahres TEUR 29 fällig, die Fälligkeit von TEUR 9 liegt binnen ein und fünf Jahren. Darüber hinaus wird auf den Punkt 1. Haftungsverhältnisse unter Punkt C sonstige Pflichtangaben verwiesen. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gesellschaft vereinnahmte im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 3.245 (VJ: TEUR 2.011), die auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags vom 18.02.2016 und 13.05.2016 zwischen der DYNOS Holding GmbH als Auftragnehmerin und der DYNOS GmbH als Auftraggeberin basieren. Hiernach übernimmt die DYNOS Holding GmbH folgende Aufgaben für die DYNOS GmbH: Geschäftsführung, Produktmanagement, Produktion- und technische Leitung, kaufmännische und administrative Dienstleistungen. Daneben erzielt die DYNOS Holding GmbH Umsatzerlöse aus Managementleistungen gegenüber der Cordier-Gruppe TEUR 434 (VJ: TEUR 414). 2. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von insgesamt TEUR 133 (VJ: TEUR 84) sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 114 (TEUR 75) sowie Erträge aus Sachbezugsversteuerung in Höhe von TEUR 10 (VJ: TEUR 9) enthalten. 3. Die Personalaufwendungen teilen sich wie folgt auf:
Für das Geschäftsjahr 2022 wurden keine Rückstellungen für Tantieme gebildet (VJ: TEUR 44). Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich vier Arbeitnehmer. 4. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.601 (VJ: TEUR 1.469) setzen sich zusammen aus Fahrzeugkosten TEUR 51 (VJ: TEUR 40), Werbe-/Reisekosten in Höhe von TEUR 60 (VJ: TEUR 29), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 2.246 (VJ TEUR 1.393), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 3 (VJ: TEUR 4) sowie sonstigen Kosten TEUR 241 (VJ: TEUR 7). 5. Aufwendungen aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 1.870 (VJ: TEUR 4.480) resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 27.01.2011 zwischen der DYNOS GmbH und der DYNOS Holding GmbH. Die Zinserträge in Höhe von insgesamt TEUR 109 (VJ: TEUR 38) beinhalten Zinsen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 105 (VJ: TEUR 105) sowie gegenüber ehemaligen Gesellschaftern in Höhe von TEUR 4 (VJ: TEUR 4). 6. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 156 (VJ: TEUR 156) sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 130 (VJ: TEUR 74) und zinsähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 26 (VJ: TEUR 69) enthalten, die auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen sind. 7. Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 1.150 (VJ: TEUR 0) resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 03.09.2015 zwischen der DYNOS GmbH und der DYNOS Holding II GmbH. C. Sonstige Pflichtangaben 1. Organe Die DYNOS Holding GmbH ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Siegburg, HRB 11173. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von EUR 27.000,00. Gesellschafterinnen der DYNOS Holding GmbH sind die Aven Capital AG, eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter CH115.174.589 und die DYNOS Holding II GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Siegburg, HRB 13075. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Dr. Hans-Peter Koller, Wollerau, Schweiz und Herr Marcus Karl Haman, Korneiburg, Österreich. 2. Ergebnisverwendung Mit der DYNOS Holding II GmbH als herrschendem Unternehmen wurde am 03.09.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang steht dem Minderheitengesellschafter der Aven Capital AG, Zug/Schweiz eine jährliche Ausgleichszahlung i.H.v. einem Euro zu. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung sowie dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 wird der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 1.150 an das herrschende Unternehmen DYNOS Holding II GmbH abgeführt. Die DYNOS Holding II GmbH mit Sitz in Troisdorf erstellt für den größten und kleinsten Kreis einen Konzernabschluss, in den auch die DYNOS Holding GmbH, Troisdorf, mit einbezogen wird.
Troisdorf, den 30. Juni 2023 DYNOS Holding GmbH
Geschäftsführung:
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