CCS Hannover GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 35919
Eingetragen
5.11.2004
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Das Betreiben einer Kraftfahrzeug-Meisterwerkstatt für PKW und Nutzfahrzeuge, technischer Komplettservice, Abschleppdienst, Fahrzeugüberführungen, technischer Innovationen und Kraftfahrzeughandel.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

CCS Hannover GmbH

Sehnde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 406,00
I. Sachanlagen 0,00 406,00
B. Umlaufvermögen 18.039,27 26.660,81
I. Vorräte 0,00 7.735,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.026,83 17.841,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12,44 1.083,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.240,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 27.698,78 2.757,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.738,05 33.064,64

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 27.757,83 6.920,99
III. Jahresfehlbetrag 24.940,95 20.836,84
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 27.698,78 2.757,83
B. Rückstellungen 3.270,00 3.340,00
C. Verbindlichkeiten 42.468,05 29.724,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 42.468,05 29.724,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.738,05 33.064,64

Anhang



Erforderliche Angaben

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung

Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. In die Herstellungskosten wurden Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie - soweit vorkommend - Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen. Außerdem wurden angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

2. Soweit in den Vorräten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren enthalten sind, wurden diese mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Dabei wurden die tatsächlichen Anschaffungskosten oder Durchschnittspreise berücksichtigt.

3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

4. Für Rückstellungen wurden Erfahrungswerte oder tatsächliche Werte angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

5. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Abweichungen, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gehabt hätten, lagen insoweit nicht vor.

II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

2. Hinweise zu den sonstigen Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Hierzu zählen u.a. die Abschlusskosten.

3. Hinweise zu den Forderungen gegen Gesellschafter / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: Forderungen gegen Gesellschafter: € 12.901,18

4. Angaben zu den Verbindlichkeiten

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 42.468,05.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 0,00.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen € 38.659,80. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Eigentumsvorbehalte.

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Angaben über die Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von der nachfolgend aufgeführten Geschäftsführerin vertreten:
Ruth Gabriele Birr, Kauffrau (01.01. bis 31.12.).

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Sehnde, den 23. Februar 2009

Ruth Gabriele Birr, Geschäftsführerin

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