Schlotmann Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Hubert Schulmeister seit 13.11.2025 | Prokura |
Vinzenz Leopold Molinski seit 13.11.2025 | Prokura |
Matthias Schlotmann seit 11.5.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinz Schlotmann GmbHHövelhofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungszeiträume entsprechen den branchenüblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Der Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als Euro 150,00 bis zu Euro 1.000,00 wird über 5 Jahre gleichmäßig aufgeteilt. Ab dem Kalenderjahr 2018 wird von der Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG, wonach bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 sofort abgeschrieben werden können, Gebrauch gemacht. Aus Vereinfachungsgründen wird für diese Anlagegegenstände im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Einkaufspreisen abzüglich gewährter Rabatte bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden ausgehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet. Für das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die liquiden Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) werden mit dem Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.211.996,00. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanz Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.368.293,85 (Vj.: Euro 1.115.592,58) enthalten. Gewinnrücklage In der Gewinnrücklage wurden Gewinne aus den Übergangsvorschriften des BilMoG eingestellt. Die Gewinne unterliegen nicht der Ausschüttungssperre des § 268 (8) HGB. Pensionsrückstellungen Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Es wird jedoch vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung beträgt zum 01.01.2010 nach Anwendung des BilMoG Euro 39.113,00 und wird auf 15 Jahre verteilt. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Namen der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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