FRIGO-AS
Spedition GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.713,00 |
148.891,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
99.861,00 |
65.915,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.852,00 |
82.976,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
975.276,66 |
438.943,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
923.660,73 |
437.628,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.615,93 |
1.314,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.465,37 |
87.729,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.172.455,03 |
675.563,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
311.950,78 |
225.121,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.950,78 |
-74.878,02 |
| B.
Rückstellungen |
137.341,78 |
71.815,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
723.162,47 |
378.626,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.172.455,03 |
675.563,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) angewandt. Sofern nicht ausdrücklich anders
vermerkt, ist die Bilanzierung und Bewertung zum 31.12.2010
nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr erfolgt.
Durch die BilMoG-Erstanwendung werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als
sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
| • |
Erträge bzw. Aufwendungen
aus der Währungsumrechnung unter dem Posten
|
"Sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"Sonstige betriebliche Aufwendungen"
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist freiwillig nach den Vorschriften
für große Kapitalgesellschaften erfolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Anhang enthält die Angaben für kleine
Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, zeitanteilige lineare Abschreibungen
bewertet. Bei dauernden Wertminderungen wird der niedrigere
beizulegende Wert angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem
Betrag von € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über
€ 150,00 bis zu
€ 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet.
Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr des Zugangs und
in den folgenden 4 Jahren mit Abschreibungen von je 20 %
aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt unter Abzug erforderlicher
Einzelwertberichtigungen. Pauschalwertberichtigungen werden
zur Berücksichtigung von Zinsverlusten wegen
verspäteter Kundenzahlungen auf Forderungen gebildet.
Der Anspruch aus einer
Lebens-Rückdeckungsversicherung wird mit dem
beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Für den Wertansatz der
Pensionsrückstellung liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Erstmals
wird der Erfüllungsbetrag ermittelt. Dies erfolgt nach
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
gemäß
§ 253Abs. 1 Satz 2 HGB. Es werden die
Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2005 G zu Grunde gelegt.
Der Rechnungszins in Höhe von 5,15 % p. a. entspricht
den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter
Verwendung der so genannten "Vereinfachungsregelung"
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (pauschaler
Ansatz des von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssatzes mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren).
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der
Pensionsrückstellung unter Beachtung der steuerlichen
Vorschriften mit dem versicherungsmathematisch ermittelten
Teilwert auf Basis der Richttafeln 2005 von Dr. Klaus
Heubeck und einem Rechnungszins von 6 % p. a.. Aus der
Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des
BilMoG zum 1. Januar 2010 ergab sich ein
Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31.
Dezember 2009 von
€ 17.409,00, der gemäß dem Wahlrecht
des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB linear über einen
Zeitraum von 15 Jahren verteilt wird. Im Geschäftsjahr
2010 werden € 1.161,00 als außerordentlicher
Aufwand erfasst. Die Unterdeckung bei den
Pensionsrückstellungen beläuft sich zum
Abschlussstichtag somit auf € 16.248,00.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Währungsverbindlichkeiten werden mit dem
Entstehungskurs bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin ist
Frau Astrid Maaß.
Sie vertritt die Gesellschaft allein und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2011 festgestellt.
|