WvW
Verwaltungs GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.567,16 |
33.178,51 |
| I.
Finanzanlagen |
31.567,16 |
33.178,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.591,85 |
2.600,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.500,00 |
2.500,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.500,00 |
2.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.091,85 |
100,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.159,01 |
35.778,86 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.113,20 |
33.800,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.800,82 |
7.240,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.312,38 |
1.560,02 |
| B.
Rückstellungen |
2.045,81 |
1.792,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
185,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
185,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.159,01 |
35.778,86 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Die WvW Verwaltungs GmbH, Ratingen, wurde am 17.
Oktober 2006 errichtet und ist unter HRB 55196 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
eingetragen. Die Satzung datiert vom 17. Oktober 2006.
Gesellschafter zum Bilanzstichtag sind Herr Dr.
Martin van Wüllen, Düsseldorf und Herr Edgar
Wiemann, Ratingen, jeweils zu 50%.
Der Jahresabschluss der als
"kleinst Kapitalgesellschaft" im Sinne des §
267a Abs. 1 HGB einzustufenden Gesellschaft für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember
2016 wurde entsprechend den Vorschriften des HGB sowie des
GmbHG erstellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wird
von der Befreiung der Vorschrift bezüglich der
Aufstellung des Anhangs keinen Gebrauch gemacht.
Den Zahlen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2016 wurden die Vergleichszahlen des Jahresabschlusses auf
den 31. Dezember 2015 gegenübergestellt.
Geschäftsführer waren in diesem Zeitraum:
- Herr Dr. Martin van Wüllen, Düsseldorf,
IT- Consultant
- Herr Edgar Wiemann, Ratingen, IT- Consultant.
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der WvW Immobilien GmbH & Co. KG,
Ratingen.
Aus der erstmaligen Anwendung der §§ 267,
267a Abs.1, 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRuG) hat sich eine
fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse mit den
Vorjahres-Umsatzerlösen ergeben. Die fehlende
Vergleichbarkeit betrifft die Haftungsvergütung, die
im Vorjahr noch unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen auszuweisen war und nach BilRuG nun unter den
Umsatzerlösen auszuweisen ist.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz entspricht der in §
266 HGB vorgeschriebenen Form. Die Vermögens- und
Schuldposten sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den
Vereinfachungsregelungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB,
die Bilanz in verkürzter Form aufzustellen, wurde kein
Gebrauch gemacht. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme
der Erleichterungen gemäß § 288 HGB
erstellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a
HGB.
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt. Auf die Anlage zum Anhang wird verwiesen.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
ausgewiesen.
Die
Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden auf Grund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Anmerkungen zu einzelnen Posten der Bilanz:
Im
Anlagevermögen ist unter der Position
Finanzanlagen ein Darlehen ausgewiesen, das der WvW
Immobilien GmbH & Co. KG gegen eine Verzinsung von 5,0
% p.a. zur Verfügung gestellt wurde.
Die
sonstigen Forderungen betreffen die WvW Immobilien
GmbH & Co. KG, Ratingen.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten
Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses
und der betrieblichen Steuererklärungen sowie
Offenlegungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen.
Düsseldorf, den 16. Oktober 2017
Unterschriften gemäß § 245 HGB
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(Dr. Martin van Wüllen) (Edgar Wiemann)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2017 festgestellt.
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