Rupf Immobilien Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Kirschbaum-Rupf seit 23.7.2020 | Prokura |
Matthias Rupf seit 19.2.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 39.57% | |
| 39.57% | |
A******* R*** | 0.11% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RUPF Automotive GmbHGrevenbroichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine AngabenDie RUPF Automotive GmbH mit Sitz in Grevenbroich ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 15417 eingetragen. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH, die zusammen mit der Rupf INDUSTRIES GmbH und den Tochtergesellschaften dieser Gesellschaften die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Die Liquiditäts- und Ertragssituation der Unternehmensgruppe Rupf hat sich insbesondere aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie im Geschäftsjahr 2021 verschlechtert. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH, die zusammen mit der RUPF INDUSTRIES GmbH und den Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Die Liquiditäts- und Ertragssituation der Unternehmensgruppe Rupf hat sich insbesondere aufgrund der Auswirkungen der COVID 19 Pandemie im Geschäftsjahr 2020 verschlechtert. Ein Sanierungsgutachten auf Basis des Standards IDW S 6 mit Datum vom 12. Februar 2021 wurde erstellt und bestätigt, dass die Unternehmensgruppe Rupf sanierungswürdig und sanierungsfähig ist. Gleichzeitig wurden zur Sicherstellung der Liquidität die Bankverbindlichkeiten durch eine Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021 mit den Kredit- und Leasinggebern neu strukturiert und bis zum 30. Juni 2023 neu terminiert. Die Liquiditätslage der Gruppe ist jedoch trotz guter Entwicklung der Ertragslage angespannt. Zur Verbesserung der angespannten Liquiditätslage hat die Unternehmensgruppe daher beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. beantragt. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sich die Ertragslage planmäßig entwickeln wird, so dass ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf nicht entstehen wird. Die Geschäftsführung ist außerdem zuversichtlich, dass eine Kündigung der Sanierungsvereinbarung nicht erfolgen wird. Bei einer vorzeitigen Kündigung wäre kurzfristig die vollständige Neufinanzierung der Unternehmensgruppe erforderlich, wobei Sicherheiten hierfür oder für die Aufnahme weiterer Kredite nur begrenzt zur Verfügung stehen. Daneben könnte eine nicht plankonforme Entwicklung der Ertragslage der Unternehmensgruppe zu zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen, der nur begrenzt durch die die Aufnahme neuer Kredite finanziert werden kann, da geeignete Sicherheiten nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft ist insoweit von der Entwicklung der Ertragslage der Unternehmensgruppe Rupf abhängig und in ihrem Bestand gefährdet. Der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - zum 31. Dezember 2021 der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB und größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen. Im Übrigen werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Schätzungen der Nutzungsdauern erfolgen in Anlehnung an die steuerlichen Tabellen wie folgt:
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Durchschnittsanschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die Bewertung der halbfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt unter Berücksichtigung angemessener Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen werden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Eine Abzinsung von Rückstellungen war nicht erforderlich. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur BilanzDie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Vorjahr im Wesentlichen sonstige Forderungen. Die Restlaufzeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie für die sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.246 (Vorj.: T€ 1.246) betragen die Restlaufzeiten zwischen ein und fünf Jahren. Im Übrigen betragen die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten wie im Vorjahr weniger als ein Jahr. Als Sicherheiten für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dienen Grundschulden, Raumsicherungsvereinbarungen für Anlage- und Umlaufvermögen, die Globalzession aller Kundenforderungen, eine Bürgschaft und Schuldbeitritte. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Überbrückungshilfe in Höhe von T€ 390 enthalten. V. Sonstige Angaben1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf (Geschäftsführer). 2. Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne von § 285 Nr. 14 HGB ist die Rupf Engineering GmbH, Ulm. 3. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Seit dem 1. Januar 2014 (Handelsregistereintragung am 5. Juli 2013) besteht mit der Rupf Engineering GmbH, Ulm, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 4. Anzahl der Mitarbeiter Das Unternehmen beschäftigt 53 (Vorj.: 48) Mitarbeiter. 5. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet für Darlehensverbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen im Rahmen von gesamtschuldnerischen Mithaftungen bzw. durch Schuldbeitritt in Höhe von T€ 2.998 (Vorj.: T€ 2.997). Die Besicherung dieser Haftung erfolgt durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen des Inventars und der Vorräte sowie der Zession von Forderungen des verbundenen Unternehmens. Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft wurde im Rahmen der Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021 erweitert. Die Gesellschaft haftet neben individuell vereinbartem Schuldbeitritt gesamtschuldnerisch für nicht eigene Kreditverbindlichkeiten der Unternehmensgruppe Rupf in Höhe von insgesamt € 38,9 Mio., wovon € 24,5 Mio. verbundene Unternehmen betreffen. Die Geschäftsführung geht wegen der Geschäftsentwicklung der genannten Unternehmen und wegen der von diesen Unternehmen gegebenen Kreditsicherheiten von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus den angegebenen Haftungsverhältnissen aus. 6. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Leasing- und Mietverträge über Maschinen, Kraftfahrzeuge und Software bzw. Hardware mit verbleibenden Grundmietzeiten von einem bis fünf Jahre, wobei das für die bilanzielle Zurechnung maßgebliche wirtschaftliche Eigentum in Bezug auf die Leasingverträge aufgrund von Andienungsrechten oder günstigen Kaufoptionen seitens des Leasinggebers bei diesem belassen wurde. Zweck dieser Gestaltungen ist insbesondere die Verringerung der Kapitalbindung. Der Gesamtbetrag der daraus resultierenden Verpflichtungen über die verbleibende Restlaufzeit beläuft sich auf T€ 5.025, die Gesamtrate für das Folgejahr auf T€ 2.823. 7. Ereignisse nach dem Stichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich die geopolitischen Rahmenbedingungen durch die Ukraine-Krise und die anschließenden Sanktionen fundamental geändert. Die steigende Energiepreise, durch die COVID 19 Pandemie ohnehin gestörte Lieferketten und eine Verknappung von benötigten Rohstoffen werden Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur und auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe Rupf und der Gesellschaft haben. Im Mai 2022 hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, der Unternehmensgruppe Rupf eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. vorbehaltlich einer Vereinbarung mit den finanzierenden Banken zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der finanzierenden Banken steht noch aus.
Grevenbroich, den 27. Mai 2022 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf Der Jahresabschluss wurde am 30. August 2022 festgestellt. |
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