Dortmunder Lebensversicherung AG
Südwall 37, 44137 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Zopf seit 3.12.2024 | Prokura |
Fabian Liedtke seit 3.12.2024 | Prokura |
Matthias Kaja seit 19.11.2024 | Prokura |
Stefanie van Holt seit 31.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Klaus Keßner seit 31.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Gerrit Dr. Böhm seit 31.5.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Lars Isenburg seit 3.1.2024 | Prokura |
Celine Carstensen-Opitz seit 16.5.2022 | Vorstandsmitglied |
Andreas Kremski seit 2.3.2021 | Prokura |
Ralf Mikolajczak seit 20.7.2017 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dortmunder Lebensversicherung AGDortmundJahresabschluss zum 31. Dezember 2023DIE DORTMUNDER LEBENSVERSICHERUNG AGGrundlagen des Unternehmens Die Dortmunder Lebensversicherung AG ist ein Versicherungsunternehmen, das sich auf biometrische Risiken spezialisiert hat. Die Dortmunder betreibt selbstständige Grundfähigkeitsversicherungen und Risikoversicherungen als Einzelversicherungen. In der deutschen Bevölkerung gibt es nach wie vor einen hohen Bedarf an der Absicherung biometrischer Risiken. Dafür wünschen sich Kunden und unsere Vertriebspartner einfache, verständliche und transparente Produkte. Kundenbezogene Abläufe sollen auch in der Versicherungswirtschaft einfach, schnell und unkompliziert funktionieren sowie bei Bedarf durch Technologie unterstützt werden. Wir bieten Kunden Versicherungsschutz an, der diesen Anforderungen gerecht wird. Das Produkt "Plan D" sichert die Arbeitskraft ab und kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Plan D versichert bestimmte Grundfähigkeiten (z.B. Sehen, Hören, Stehen, Gebrauch der Hände) und zahlt dem Kunden jeden Monat eine Rente, wenn er eine dieser Fähigkeiten verliert. ZUHAUSE sichert Alltagsfähigkeiten ab, die man im Alter benötigt, um möglichst lange zu Hause leben zu können. Verliert man eine der fünf definierten Grundfähigkeiten des Alltags, leistet ZUHAUSE einen regelmäßigen Geldbeitrag, um sich Unterstützung im Zuge des Verlusts der jeweiligen Fähigkeit leisten zu können. RÜCKHALT ist unsere jüngste Produktentwicklung. RÜCKHALT ist eine Risikolebensversicherung, die schnell und komfortabel abzuschließen ist und in Form von drei fertigen Paketen zur Verfügung steht. Bei RÜCKHALT sind bis zu zehn Millionen € Todesfallsumme versicherbar. Fünf kurze Gesundheitsfragen sind die Regel. Wenn man sich mit maximal 400.000 € absichern will, ist das mit nur zwei kurzen Gesundheitsfragen möglich. Die Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., Dortmund, besitzt alle Aktien der VOLKSWOHL BUND Holding AG, Dortmund. Es handelt sich um eine herrschende Konzerngesellschaft. Die VOLKSWOHL BUND Holding AG, Dortmund, hält wiederum alle Aktien unserer Gesellschaft. Wir erklären, dass wir für alle Rechtsgeschäfte, die wir im vergangenen Geschäftsjahr mit oder im Interesse der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. vorgenommen haben, eine angemessene Gegenleistung erhalten haben. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der vorgenommenen Rechtsgeschäfte bekannt waren. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. wurden weder getroffen noch unterlassen. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche Lage und Situation der Branche Das Jahr 2023 war durch das Fortbestehen höherer Zinsen und weiterhin erhöhter Inflation geprägt. Insbesondere die Immobilienbranche kommt durch das erhöhte Zinsniveau und die weiterhin angespannte Lage in Bezug auf die Baukosten zunehmend unter Druck. Zum Jahresende gipfelte dies in der Insolvenz der Signa Gruppe. Im Jahr 2023 sahen wir auf der anderen Seite positive Aktienmärkte, die insbesondere im letzten Quartal stark zulegten. Der DAX stieg um 19 % auf 16.752 Punkte. Nachdem die Zinsen im Jahr 2022 deutlich gestiegen waren, stiegen die Zinsen im Jahr 2023 zunächst weiter leicht an, um zum Jahresende bis unter das Niveau des Jahresanfangs zu fallen. Hintergrund ist die Erwartung weiterer Zinssenkungen der Notenbanken. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2023 5,9 %. Preisbereinigt war das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Auf der einen Seite sind die Menschen in Deutschland mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Terrorangriff auf Israel und dessen Folgen sowohl in ihrer privaten wirtschaftlichen als auch in ihrer sozialen Situation erheblich betroffen. Gleichzeitig sind sie gezwungen mit der massiv gestiegenen Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung umzugehen. Dies führt unter anderem vor dem Hintergrund hoher Inflation tendenziell zu einer Zurückhaltung bei zusätzlichen Ausgaben, z.B. auch für zusätzlichen Versicherungsschutz. Auf der anderen Seite erhöht die anhaltende Krise die Sensibilität und das Bewusstsein für den Bedarf an Schutz in schwierigen Zeiten. Das Stimmungsbild in der deutschen Versicherungswirtschaft war im Jahr 2023 durchwachsen. Die Beitragseinnahmen verzeichneten über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 %. Im Bereich der Lebensversicherung sanken die Beiträge um 5,2 %. Die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung konnten um 6,7 % gesteigert werden. Die Schaden-Kosten-Quote in der Schaden- und Unfallversicherung stieg von 94,6 % auf 98,0 %. In der privaten Krankenversicherung erhöhten sich die Beitragseinnahmen um 2,3 %. Das allgegenwertige Thema der Nachhaltigkeit in all seinen Fassetten begleitet die Branche weiterhin aktiv. Die Branche ist sich dabei sowohl ihrer Verantwortung als auch ihrer Möglichkeiten bewusst, positive Beiträge zu einem nachhaltigen Wirtschaften leisten zu können. Die fortschreitende Digitalisierung des Geschäftsbetriebs sieht die Branche weiterhin weniger als Bedrohung, sondern vielmehr als möglichen Effizienz- und Wachstumsmotor. Negativ wirken die geopolitischen Unsicherheiten, das volatile Kapitalmarktumfeld sowie die Belastungen durch anhaltend hohe und sich weiter verschärfende Regulierung. Geschäftsentwicklung und Unternehmenslage Unser Geschäftsbetrieb entwickelt sich weiter positiv. Insbesondere bewerten wir die weitere Entwicklung unserer neuen Risikolebensversicherung RÜCKHALT im Laufe des Geschäftsjahres 2023 als positiv.Der gesamte Neuzugang in laufendem Jahresbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 6,4 Millionen € nach 5,3 Millionen € im Vorjahr.Der Endbestand des Jahres konnte erwartungsgemäß auf 30,5 Millionen € (nach 26,9 Millionen € im Vorjahr) laufenden Beitrag gesteigert werden. Im Kapitalanlagenbereich fokussieren wir uns auf bonitätsstarke und liquide Anlagen. Dabei achten wir auf eine durchschnittliche Kapitalbindungsdauer, die dem Versicherungsbestand angemessen ist. Unsere Kapitalanlagen bestehen im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und Anteilen an Investmentvermögen (Immobilienfonds und Aktien-ETF). Da diese Kapitalanlagen dauerhaft gehalten werden sollen, haben wir von dem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese wie Anlagevermögen zu bewerten. Die Bilanzierung folgt dann dem sogenannten gemilderten Niederstwertprinzip. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen betrugen 36,5 Millionen € (Vorjahr: 28,0 Millionen €), die Bewertungsreserven (stille Reserven) 2,0 Millionen € (Vorjahr: 1,0 Millionen €) und die stillen Lasten 0,5 Millionen € (Vorjahr: 1,2 Millionen €). Die stillen Lasten zum Bilanzstichtag betreffen fast ausschließlich die zinstragenden Investments und sind auf den Zinsanstieg zurückzuführen. Diese Lasten werden als nicht dauerhaft erachtet, weil geplant ist, diese Anlagen bis zur Endfälligkeit zu halten und der Marktwert zum Laufzeitende gegen den Rückzahlungswert konvergiert und an der Bonität der Emittenten keine Zweifel besteht. Der durchschnittliche Kapitalanlagenbestand betrug 31,6 Millionen € (Vorjahr: 24,9 Millionen €) bei einer laufenden Durchschnittsverzinsung von 3,22 % (Vorjahr: 2,81 %) und einer Nettoverzinsung von 3,22 % (Vorjahr: -13,03 %). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen insgesamt 0,06 Millionen € (Vorjahr: 4,0 Millionen €). Das versicherungstechnische Ergebnis ist negativ und es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 2,4 Millionen € (Vorjahr: 3,8 Millionen €). Dies liegt vor allem daran, dass die Abschlussaufwendungen teilweise vorfinanziert werden, bevor sie in den folgenden Jahren sukzessive verdient werden, was in den ersten Geschäftsjahren üblich ist. Das Eigenkapital betrug zum Jahresende 11,4 Millionen €. Die Leistungen für Versicherungsfälle betrugen 0,8 Millionen € (Vorjahr: 0,8 Millionen €). CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG Risikomanagementsystem Unter einem Risiko verstehen wir die Möglichkeit, dass sich die wirtschaftliche Situation oder die finanzielle Stärke des Unternehmens verschlechtert. Um die Herausforderungen möglicher Risiken zu meistern, haben wir ein Risikomanagement eingerichtet, das folgende Aufgaben erfüllt:
Die Grundsätze des Risikomanagements dokumentieren wir in unserer Risikostrategie. Hierbei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risikobegrenzung und Chancennutzung. Die Details beschreiben wir in unserer Risikomanagement-Leitlinie. Die Unabhängige Risikocontrolling-Funktion (URCF) unseres Unternehmens bekleidet diese Position auch für die anderen Versicherungsunternehmen der Unternehmensgruppe. Die URCF ist Mitarbeiter unserer Gesellschaft und einem Vorstandsmitglied direkt unterstellt. Unser Risikomanagement ist in das konzernweite Risikomanagement-System der VOLKSWOHL BUND Versicherungen integriert. Die Interne Revision prüft regelmäßig die Hauptaufgaben der URCF. Ebenso prüft die Interne Revision selbstständig, unabhängig und objektiv risikoorientiert alle Geschäftsbereiche, Abläufe, Verfahren und Systeme. Der Risikomanagement-Prozess beginnt mit der Risikoidentifikation. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoinventur erfassen alle Bereiche des Unternehmens mögliche Risiken. In der anschließenden Risikoanalyse und -bewertung wird ermittelt, welche Auswirkungen die identifizierten Risiken haben könnten. Bedeutend ist, wie wahrscheinlich ein bestimmtes Ereignis eintritt und wie sehr es die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beeinträchtigen könnte. Zuletzt werden die Risiken in Risikokategorien eingeordnet. Durch die Risikosteuerung legen wir fest, wie die identifizierten Risiken gehandhabt werden sollen. Risiken können akzeptiert, vermieden, vermindert oder überwälzt werden. Für die wesentlichen Risiken werden kritische Größen definiert. Wird eine definierte Grenze überschritten, analysieren wir Ursachen und Wirkungen. Sofern notwendig, reagieren wir, um das Risiko in den Griff zu bekommen. Die URCF erstellt einen jährlichen Bericht über die identifizierten Risiken, ihre Bedeutung für die Lage des Unternehmens und festgelegte Limits. In Vorstandssitzungen wird dieser Bericht von der URCF erläutert und die Gesamtrisikolage dargestellt und beurteilt. Der Bereich der Kapitalanlagen besitzt für Lebensversicherungsunternehmen eine besondere Bedeutung. Deshalb berichtet das Kapitalanlage-Risikomanagement dem Gesamtvorstand und der URCF monatlich über die Risikosituation der Kapitalanlagen. Konkreter Umgang mit Risiken Risiken können nach ihrem Ursprung unterschieden werden, insbesondere sind für uns folgende Kategorien relevant:
Nachhaltigkeitsrisiken Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken systematisch. In Übereinstimmung mit der Einschätzung der BaFin sehen wir Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle Risikoarten wirken, weshalb wir sie systematisch im Rahmen unserer Risikoinventur identifizieren, um sie anschließend analysieren und managen zu können. Das Thema der Nachhaltigkeit wird in Politik und Öffentlichkeit immer intensiver diskutiert. Wir sehen für uns als Unternehmen sowie für die Versicherungswirtschaft hier insgesamt erhebliche Chancen, z.B. im Bereich nachhaltiger Kapitalanlagen. Unser Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit erläutern wir in einem gesonderten Bericht. Versicherungstechnische Risiken In der Lebensversicherung werden Beiträge und Versicherungsleistungen zu Vertragsbeginn für die gesamte Versicherungsdauer festgelegt, in der Regel für mehrere Jahrzehnte. Für die Bestimmung des Beitrags treffen wir biometrische Annahmen, insbesondere über die Wahrscheinlichkeiten dafür, dass ein versichertes Ereignis eintritt. Zusätzlich müssen wir die Kosten abschätzen, die wir voraussichtlich für den Abschluss und die Verwaltung der Verträge benötigen werden. Außerdem legen wir den Rechnungszins fest. Annahmen darüber, wie viele Versicherungsnehmer ihre Verträge kündigen werden, gehen nicht in die Berechnung der Prämie ein. Mit den gleichen Annahmen wird auch die Deckungsrückstellung berechnet. Die versicherungstechnischen Risiken bestehen darin, dass durch Zufall, Irrtum oder Änderung der Verhältnisse die Realität deutlich von den getroffenen Annahmen abweicht, und zwar nachteilig. Um diese Risiken zu begrenzen, haben wir in alle Annahmen Sicherheitsspannen eingerechnet. Außerdem überprüfen wir laufend, ob die tatsächlichen Entwicklungen zu den getroffenen Annahmen passen. Dadurch können wir negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und, falls nötig, ihre Auswirkungen begrenzen. Als biometrische Annahmen verwenden wir unternehmenseigene Tafeln, die wir zusammen mit Rückversicherern festgelegt haben. Auf sie haben wir die biometrischen Risiken auch teilweise übertragen. Darüber hinaus begegnen wir den biometrischen Risiken, indem wir die Anträge sorgfältig prüfen und den Schadenverlauf beobachten. Diese Beobachtungen zeigen, dass die von uns verwendeten Tafeln weiterhin angemessene Sicherheitsspannen enthalten. Weil sich unser Unternehmen weiterhin im Aufbau befindet, übersteigen derzeit die tatsächlich aufgewendeten Kosten erwartungsgemäß noch die einkalkulierten Kosten. Das Kostenrisiko besteht darin, dass dies auch mittel- und langfristig so bleibt. Ein Kostenrisiko ergibt sich auch aus dem Stornorisiko, weil durch unerwartet häufige Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen die zu Vertragsbeginn entstandenen Abschlusskosten nicht vollständig durch die zu ihrer Deckung während der Vertragslaufzeit kalkulierten Beitragsteile kompensiert werden können. Zwar werden derzeit relativ viele unserer Lebensversicherungsverträge gekündigt, für die Phase des Aufbaus eines Versicherungsbestandes ist aber ein höheres Storno durchaus erwartbar. Wir gehen davon aus, dass die Stornoquote mit zunehmendem durchschnittlichen Vertragsalter zurückgeht. Wir verlassen uns jedoch nicht allein auf die erwartbar positive Entwicklung der Kosten- und Stornosituation, sondern begegnen diesen Risiken unter anderem durch ein sorgfältiges Kostenmanagement, durch die Vereinbarung geeigneter Vergütungs- und Provisionshaftungsregeln mit den Vertriebspartnern und durch ein Stornofrüherkennungs-System auf Vertriebspartner-Ebene. Das Zinsgarantierisiko resultiert aus dem Rechnungszins, von dem wir ausgehen, wenn wir Beiträge berechnen. Das Risiko besteht darin, dass die aus den Kapitalanlagen erzielten Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen für den Rechnungszins (die so genannten rechnungsmäßigen Zinsen) zu finanzieren. Es ist daher eng mit den Risiken aus den Kapitalanlagen verbunden. Im Jahr 2023 waren - wie in den Jahren zuvor - die ordentlichen Kapitalerträge höher als die kalkulatorischen rechnungsmäßigen Zinsen. Wir erwarten, dass das auch zukünftig der Fall sein wird. Der niedrige und rückläufige durchschnittliche Rechnungszins in unserem Versicherungsbestand trägt zu dieser Erwartung ebenso bei wie die derzeit auskömmlichen Neuanlagerenditen auch klassischer festverzinslicher Anlagen. Risiken aus Kapitalanlagen Versicherungsgesellschaften verfügen bei Kapitalanlageentscheidungen grundsätzlich über Anlagefreiheit. Gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen jedoch aufgegeben, nur in solche Vermögenswerte zu investieren, deren Risiken sie hinreichend identifizieren, bewerten, überwachen, steuern, kontrollieren und in ihre Berichterstattung einbeziehen können. Zusätzlich werden die Anforderungen aus den Versicherungsverpflichtungen berücksichtigt. Es muss jederzeit ausreichend Liquidität vorhanden sein, um Versicherungsleistungen auszahlen zu können. Darüber hinaus ermitteln wir durch Studien, welche Auswirkungen unterschiedliche Kapitalmarktentwicklungen auf die Unternehmensziele haben könnten. Hierunter fallen insbesondere die Folgen auf die Höhe zukünftiger Eigenmittel und der Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II. Durch Einbeziehung der Studienergebnisse in die Entscheidungsprozesse des Unternehmens kann mit ausreichender Vorlaufzeit auf erwartete Entwicklungen reagiert werden. Versicherungsunternehmen müssen ihre Kapitalanlagen in angemessener Weise so mischen und streuen, dass eine übermäßige Abhängigkeit vermieden wird. Solche Abhängigkeiten sind denkbar bei starker Konzentration auf
Unsere Kapitalanlagen sind angemessen gemischt und gestreut. Eine umfangreiche interne Kapitalanlageleitlinie regelt die Aufbau- und Ablauforganisation, den Kapitalanlageprozess, die Risikosteuerung sowie die internen Berichts- und Kontrollsysteme. So verfügen wir über spezielle Richtlinien und Risikobegrenzungen (Limits) zu einzelnen Anlageklassen, Regionen, Ratingkategorien und Währungsinvestments. Wir investieren in Rententitel im Direktbestand und in Fondsvehikel, welche wiederum in verschiedenste Vermögensgegenstände investieren. Die Entwicklung der Kapitalanlagen wird monatlich überwacht. Um das Risiko von ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen abschätzen zu können, simulieren wir die Auswirkungen verschiedener Kapitalmarktentwicklungen auf die einzelnen Kapitalanlagen (z.B. Zinsanstiege, Spread-Ausweitungen, Aktienkursrückgänge, Ausfall von Emittenten, negative Immobilienwertentwicklung). Sänken die Marktwerte dieser Kapitalanlagen in nennenswertem Umfang aufgrund solcher Ereignisse, reduzierte sich im Falle dauerhafter Wertminderungen auch der Wert der Kapitalanlagen. Dies wiederum kann bei uns in der Folge zu einem verminderten Jahresergebnis führen. Im Folgenden geben wir die Ergebnisse für eines der untersuchten Szenarien an. Dort werden Marktwertrückgänge von 20 % bei Fonds unterstellt, die vorwiegend in Aktien investieren (Aktien-Fonds) und 5 % bei Immobilienfonds. Bei Rententiteln wird ein Marktwertrückgang simuliert, der aus folgenden Annahmen resultiert:
Es wird angenommen, dass alle Effekte gleichzeitig eintreten. Unter diesen Voraussetzungen ergäben sich für den Stichtag 31. Dezember 2023 Marktwertverluste in Höhe von
Zusätzlich nehmen wir in dem Szenario an, dass einzelne Schuldner der festverzinslichen Wertpapiere die vereinbarten Zinsen oder das geliehene Geld nicht oder nur teilweise (zurück-)zahlen können. Wie wahrscheinlich dieses Ausfallrisiko jeweils ist, schätzen wir anhand des Ratings dieser Wertpapiere ein. Mit diesen Wahrscheinlichkeiten haben wir per 31. Dezember 2023 im Stessmodell einen weiteren Marktwertverlust von 0,039 Millionen € ermittelt. Insgesamt hätten sich in diesem Szenario Marktwertverluste in Höhe von 3,2 Millionen € ergeben. Diese hätten gemäß dem Stressmodell zu einem Abschreibungsbedarf von 0,05 Millionen € geführt, der das Jahresergebnis belastet hätte. Nach Eintritt des Stressszenarios liegen dagegen gemäß dem Stressmodell noch 0,3 Millionen € an Reserven vor, die bei Realisierung den Abschreibungsbedarf ausgleichen könnten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Szenarien mit anderen Konstellationen eintreten können, die einen höheren Abschreibungsbedarf hervorrufen. Ein Liquiditätsrisiko besteht nicht, weil die in der Aufbauphase des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel durch die Konzern-Muttergesellschaft VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind die Fonds und liquiden Rententitel in der Kapitalanlage kurzfristig veräußerbar. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Die Vertriebsorganisation inklusive der Vertriebspartneranbindung unserer Gesellschaft wird vollständig durch die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. übernommen. Durch Bonitätsprüfungen vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu Vertriebspartnern, einbehaltene Stornosicherheiten, Vertrauensschadenversicherungen sowie ein Stornofrüherkennungssystem begrenzt sie das Risiko des Ausfalls von Forderungen an Vermittler. Operationale Risiken Bei den operationalen Risiken spielt das Ausfallrisiko der Datenverarbeitungs-Systeme die größte Rolle. Diesem begegnen wir durch ein umfangreiches Ausfall-Vorsorge-Konzept auf Konzernebene. Außerdem begrenzen wir das Risiko eines erhöhten Mitarbeiterausfalls durch einen Krisen-Notfall-Plan, der die Fortführung der wesentlichen Geschäftsabläufe gewährleisten soll. Risiken können auch aus Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen, die wir in unserem Risikomanagement beobachten und bewerten. Zusammenfassende Einschätzung der Risikolage Unser wesentliches Risiko ist derzeit das Kostenrisiko, weil die notwendigen Aufwendungen für den Aufbau des Geschäftsbetriebs nicht aus den noch geringen Beitragseinnahmen aus dem relativ kleinen Versicherungsbestand getragen werden können. Die daraus resultierenden anfänglichen Verluste wird die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. durch mittelbare Einzahlungen über die VOLKSWOHL BUND Holding AG in das Eigenkapital unserer Gesellschaft ausgleichen. Andere Entwicklungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Das Zinsgarantierisiko spielt für die Dortmunder Lebensversicherung AG nur eine untergeordnete Rolle. Die aktuelle Risikosituation liegt deutlich innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens AUSBLICKUnsere bisherigen Ergebnisse bestätigen den Bedarf der Bevölkerung an Produkten zur Absicherung von Fähigkeiten. Die vertrieblichen Erfolge zeigen zudem, dass unsere Strategie, die Kunden mit einfachen, verständlichen und transparenten Produkten anzusprechen, aufgeht. Auch aufgrund der Erfolge der Vergangenheit sieht sich der Plan D einem intensiven Wettbewerb gegenüber. Als Reaktion darauf haben wir wie geplant im Jahr 2023 unser Produkt Plan D vollständig überarbeitet und neu kalkuliert. Dabei haben wir unsere Kernkompetenz als Risikoträger und innovativer Produktgestalter im Bereich der biometrischen Risiken klar herausgestellt. Der Fokus lag auf der Verständlichkeit des Produkts sowie auf einfachen und schnellen Vertriebs- und Betriebsprozessen bei einem gleichzeitig sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis des Produktes. Durch die beschriebenen Maßnahmen konnten das Neugeschäft stärker als geplant steigern. Die guten Serviceleistungen der Konzernmutter VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. helfen uns bei der kundenfreundlichen Gestaltung unserer Prozesse. Umfragen bestätigen laufend deren Qualität. Im Jahr 2024 werden wir den Plan D weiterhin aktiv vermarkten und erwarten abermals eine Steigerung des Neuzugangs. Da wir uns derzeit auf die Absicherung biometrischer Risiken konzentrieren, stellt das aktuell volatile Marktumfeld kein substanzielles Risiko dar. Auf Grund des historisch betrachtet immer noch niedrigen Zinsniveaus für Neuanlagen erwarten wir im Jahr 2024 bei steigendem Kapitalanlagenbestand eine laufende Durchschnittsverzinsung in etwa auf dem Niveau des Jahres 2023. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir eine signifikante Zunahme der Beitragseinnahmen sowie durch die sich fortsetzenden Größeneffekte wiederum bessere Kennzahlenausprägungen (z.B. im Bereich der Verwaltungskosten). Gleichwohl erwartet die Gesellschaft auch im Jahr 2024 ein negatives Geschäftsjahresergebnis, welches aufgrund der Vorfinanzierungseffekte für das steigende Neugeschäft leicht über dem Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen dürfte.
Dortmund, im Februar 2024 Der Vorstand BILANZ ZUM 31.12.2023AKTIVA
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Dortmund, den 22. Februar 2024 Der Treuhänder Karl-Friedrich Coerdt Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden sind; Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist nicht vorhanden.
Dortmund, 26. Februar 2024 Der Verantwortliche Aktuar Lars Isenburg GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01. BIS 31.12.2023
ANHANGHinweis: Obwohl wir immer versuchen, "Klartext" zu schreiben, finden sich im Anhang Passagen, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben sehr fachspezifisch formuliert werden müssen. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Dortmunder Lebensversicherung AG hat ihren Sitz in Dortmund und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRB 29232 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wir haben den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Kapitalanlagen Anteile an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere bewerten wir mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips. Das heißt, dass der beizulegende Wert dieser Kapitalanlagen grundsätzlich dem entspricht, was wir für den Erwerb ausgegeben haben. Sollten wir am Bilanzstichtag feststellen, dass der Wert voraussichtlich dauerhaft unterhalb dieser Anschaffungskosten liegt, setzen wir in der Bilanz nur den niedrigeren Wert an. Sollte der Wert in der Folge wieder dauerhaft steigen, beachten wir das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB und setzen wieder den Wert bis maximal in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten in der Bilanz an. Die Bewertung der Sonstigen Ausleihungen erfolgt ebenfalls zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips. Forderungen Die Forderungen sind mit den Nominalbeträgen bilanziert, also mit den Beträgen, die noch an uns gezahlt werden müssen. Bei Forderungen, bei denen wir nicht sicher sind, ob wir den Betrag noch erhalten, schätzen wir die Wahrscheinlichkeit, dass wir den Betrag der Forderung nicht mehr erhalten. Um diese Ausfallwahrscheinlichkeit korrigieren wir den Forderungsbetrag nach unten. Sollten wir bei der Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit feststellen, dass wir vermutlich kein Geld mehr erhalten, wird die entsprechende Forderung ausgebucht. Sonstige Vermögensgegenstände Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit dem Nominalwert angesetzt. Versicherungstechnische Rückstellungen Die Beitragsüberträge werden für jeden einzelnen Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsweise und der Fälligkeitstermine ermittelt. Dabei werden die Bruttobeiträge um Stückkosten, zum Teil um Inkassokosten und gegebenenfalls um sonstige Zuschläge gekürzt. Die Deckungsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Dabei beachten wir § 341f HGB und die Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung wird einzelvertraglich und prospektiv, d.h. aus den zukünftigen Beiträgen und Leistungen ermittelt. Dabei werden die Zillmerkosten, die sonstigen Abschlusskosten sowie die Verwaltungskosten für die beitragsfreie Zeit explizit berücksichtigt. Verwaltungskosten für die beitragspflichtige Zeit werden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung entfällt im Wesentlichen auf folgende Rechnungsgrundlagen:
Es werden maximal 25 ‰ der Beitragssumme als Zillmerkosten angesetzt und gleichmäßig auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer verteilt. Sonstige Abschlusskosten von jeweils maximal 5 ‰ der Beitragssumme werden in den Jahren 6 - 8 der Beitragszahlungsdauer berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung enthält zusätzliche Rückstellungen
die kollektiv und retrospektiv, d.h. aus den bereits bisher gezahlten Prämien und Leistungen ermittelt werden. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle besteht aus mehreren Teilen:
Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss, wobei künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen sind. Passive latente Steuern Von der gesetzlichen Möglichkeit nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB, aktive und passive latente Steuern unverrechnet anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht. Latente Steuern werden für zeitweise Unterschiede zwischen handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 32,8 %. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND DER KAPITALANLAGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023
Erläuterungen zur Bilanz Nachdem wir im ersten Abschnitt die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben haben, folgen nun Erläuterungen zu wesentlichen Aspekten einzelner Bilanzpositionen. Kapitalanlagen
Die Zeitwerte der Anteile an Investmentvermögen sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurden grundsätzlich anhand der Börsenkurse zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung sämtlicher Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 7.584.305 € und festverzinslicher Wertpapiere in Höhe von 27.395.261 € erfolgt nach den für Anlagevermögen geltenden Vorschriften. Dies wird durch ein Bilanzierungswahlrecht in § 341b HGB ermöglicht. Bei den festverzinslichen Wertpapieren mit Zeitwerten von insgesamt 9.140.168 € und Buchwerten von 9.615.096 € bestehen zum Bilanzstichtag stille Lasten von insgesamt 474.928 €. Von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wurde kein Gebrauch gemacht, weil beabsichtigt ist, diese Wertpapiere bis zu ihrer Fälligkeit zu halten und an der Bonität der Emittenten keine Zweifel bestehen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital unserer Gesellschaft beträgt 5.000.000 € und betrifft vollständig eine auf den Namen lautende Stückaktie. Der Gesellschafter hat im Geschäftsjahr eine Einlage in Höhe von 2.000.000 € in die Kapitalrücklage geleistet. Durch die Entnahme des Jahresfehlbetrags aus der Kapitalrücklage verringerte sich diese insgesamt um 412.112 €.
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist ungebunden. Andere Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten, also für alle Kosten, die für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses anfallen. Diese schätzen wir auf 126.455 €. Andere Verbindlichkeiten Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich nahezu vollständig um Verbindlichkeiten gegenüber der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. Diese resultieren zum einen aus den Provisionsabrechnungen, die die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gegenüber Vertriebspartnern für uns übernimmt, zum anderen aus der Kostenumlage für zentrale Verwaltungstätigkeiten der Konzernobergesellschaft. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist gemäß gesetzlicher Verpflichtung (§§ 221 ff. VAG) Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, wenn ein Lebensversicherungsunternehmen in finanzielle Schieflage gerät und alle Möglichkeiten der Sanierung des Unternehmens aus eigener Kraft gescheitert sind. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Aktuell existieren hieraus keine zukünftigen Verpflichtungen. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 33.371 €. Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsvermögen oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 300.337 € Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Beiträge
Rückversicherungssaldo So wie sich unsere Kunden bei uns versichern, haben auch wir für unser Unternehmen Versicherungen abgeschlossen. Diese so genannten Rückversicherungen übernehmen einen Teil der Versicherungsleistungen. Hierfür bezahlen wir an die Rückversicherungen entsprechende Versicherungsbeiträge. Die von den Rückversicherungen zu erbringenden Leistungen und die von uns zu zahlenden Beiträge werden am Ende des Jahres miteinander verrechnet und ergeben einen Rückversicherungssaldo. Der auszuweisende Rückversicherungssaldo von 717.025 € (492.373 €) stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Rückversicherer dar. Die von uns zu zahlenden Beiträge sind demnach höher als die Leistungen die wir erhalten. Im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsvertrag angefallene Zinsen sind bei der Berechnung außer Acht geblieben. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. einbezogen. Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird bei der dem Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch offengelegt. Die Vergütung des Abschlussprüfers ist im Konzernabschluss der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. enthalten. Der Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 2023. Darüber hinaus wird noch die Prüfung der Solvabilitätsübersicht erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Bestätigung für den Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen. Andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen erbrachte der Abschlussprüfer für unsere Gesellschaft nicht. Nachtragsbericht Vorgänge, die für Beurteilung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten. ORGANE Organe unserer Gesellschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Alle Mitglieder der Organe sind auch für die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. tätig. Für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied oder als Aufsichtsratsmitglied bei der Dortmunder Lebensversicherung AG erhalten sie keine gesonderte Vergütung. Die Mitglieder des Vorstands sind Dietmar Bläsing Dortmund, Sprecher des Vorstands Dr. Gerrit Böhm Dortmund Celine Carstensen-Opitz Dortmund Axel-Rainer Hoffmann Dortmund (bis 31.12.2023) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind Dr. Joachim Maas Vorstand i.R., Dortmund Vorsitzender Frank Sternheim Kaufmann, Berlin stellv. Vorsitzender Klaus Korte Bankdirektor i.R., Münster Prof. Dr. Michaele Völler Hochschullehrerin, Köln Überschussbeteiligung 2024 Im Folgenden beschreiben wir zunächst, wie in der Gesamtheit aller Versicherungsverträge - dem Versichertenkollektiv - Überschüsse und Bewertungsreserven entstehen (Abschnitt A) und wie das Versichertenkollektiv insgesamt daran beteiligt wird (Abschnitt B). Die wesentlichen Grundzüge der Verfahren, mit denen wir Überschüsse bzw. Bewertungsreserven des Versichertenkollektivs den einzelnen Versicherungsverträgen zuteilen, beschreiben wir in den Abschnitten C bzw. D. In Abschnitt E gehen wir auf die Verwendung der zugeteilten Überschussanteile ein. In Abschnitt F nennen wir die Überschussanteilsätze für das Jahr 2024. A Entstehung von Überschüssen und Bewertungsreserven im Versichertenkollektiv Die Versicherungsbeiträge sind zu Beginn eines Versicherungsvertrages unter vorsichtigen Annahmen über den Risiko- und Kostenverlauf und über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages berechnet worden. Daher können Überschüsse entstehen,
Umgekehrt können auch Risiko-, Kosten- oder Zinsverluste entstehen, die den Überschuss vermindern. Darüber hinaus kann es Bewertungsreserven geben. Das ist dann der Fall, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen höher ist als ihr in der Bilanz ausgewiesener Buchwert. Auch der umgekehrte Fall kann vorliegen: Wenn der Buchwert der Kapitalanlagen höher ist als ihr Marktwert, dann liegen Bewertungslasten vor. B Beteiligung des Versichertenkollektivs an Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) An einem (ggf. um Verluste verminderten) Überschuss beteiligen wir das Versichertenkollektiv unter Beachtung der gesetzlichen und der von der Aufsichtsbehörde erlassenen Vorschriften in angemessener Höhe. Ein Teil der Überschussbeteiligung entfällt dabei auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Überschüsse, die nicht für die Überschussbeteiligung des Versichertenkollektivs verwendet werden, können wir sowohl für eine Stärkung der Rücklagen unseres Unternehmens nutzen als auch an unseren Aktionär, die VOLKSWOHL BUND Holding AG, ausschütten. Die Überschussbeteiligung teilen wir den Versicherungsverträgen derzeit unmittelbar in dem Geschäftsjahr zu, in dem die Überschüsse entstehen (Direktgutschrift). Wenn wir in einem Geschäftsjahr darüber hinaus weitere Beträge für die Überschussbeteiligung des Versichertenkollektivs vorsehen, führen wir diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu und teilen sie den Versicherungsverträgen in späteren Geschäftsjahren zu. Nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung für andere Zwecke als die Zuteilung von Überschüssen zu den Versicherungsverträgen verwenden. Im Jahr 2023 beläuft sich die Höhe der Direktgutschrift auf 8.624.484 € (Vorjahr: 7.184.024 €). C Verursachungsorientiertes Verfahren zur Zuteilung von Überschüssen zu den einzelnen Versicherungsverträgen Die einzelnen Versicherungsverträge des Versichertenkollektivs tragen in unterschiedlicher Weise zur Entstehung von Überschüssen bei. Das berücksichtigen wir bei der Zuteilung von Überschüssen zu den einzelnen Versicherungsverträgen. Dazu unterteilen wir das Versichertenkollektiv zunächst in die drei Gruppen von Versicherungsverträgen, die wir derzeit anbieten: Plan D, ZUHAUSE und RÜCKHALT. In den ersten beiden Versicherungsgruppen unterscheiden wir außerdem nach zwei Phasen der Vertragslaufzeit. Für jede Versicherungsgruppe und jede Phase haben wir bei Vertragsbeginn jeweils eine Bemessungsgrundlage festgelegt, die zur verursachungsorientierten Zuteilung sämtlicher Überschüsse zu den einzelnen Versicherungsverträgen geeignet ist. Für jedes Geschäftsjahr deklariert der Vorstand für diese Bemessungsgrundlagen Überschussanteilsätze. Die für das Geschäftsjahr 2024 deklarierten Überschussanteilsätze sind im Abschnitt F angegeben. Die Überschüsse teilen wir den einzelnen Versicherungsverträgen fortlaufend während der Vertragslaufzeit zu (laufende Überschussbeteiligung): bei Plan D
bei ZUHAUSE
bei RÜCKHALT
Wartezeiten, also Zeiten, in denen noch keine Überschüsse zugeteilt werden, haben wir nicht vorgesehen. Indem wir die (vertragsindividuelle) Höhe der Bemessungsgrundlage mit dem zugehörigen, für den Zuteilungszeitpunkt (für alle Versicherungsverträge) gültigen Anteilsatz multiplizieren, berechnen wir für jeden einzelnen Versicherungsvertrag, welchen Überschussanteil wir ihm zu diesem Zeitpunkt zuteilen. D. Verursachungsorientiertes Verfahren zur Zuteilung von Bewertungsreserven zu den einzelnen Versicherungsverträgen Die einzelnen Versicherungsverträge des Versichertenkollektivs tragen in unterschiedlicher Weise zur Entstehung von Bewertungsreserven bei. Wie wir dies bei der rechnerischen Zuordnung von Bewertungsreserven zu den einzelnen Versicherungsverträgen berücksichtigen, beschreiben wir in Abschnitt D.1. Die Zuteilung von Bewertungsreserven erfolgt bei Beendigung des Vertrages (siehe Abschnitt D.2). Wir haben auch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven vorgesehen, die wir unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewertungsreserven laufend zuteilen (siehe Abschnitt D.3). D.1 Zuordnung der Bewertungsreserven zu den Versicherungsverträgen Die Bewertungsreserven oder -lasten des gesamten Kapitalanlagebestandes ermitteln wir einmal jährlich zum Bilanzstichtag. Da nicht alle unsere Kapitalanlagen auf Versicherungsverträge entfallen, sondern zum Beispiel auch auf die Eigenmittel und auf andere Verbindlichkeiten, ermitteln wir in einem weiteren Schritt zunächst den auf die Gesamtheit aller Versicherungsverträge entfallenden Anteil an den Bewertungsreserven. Ein Teil der Bewertungsreserven entfällt auf festverzinsliche Wertpapiere. Diese Wertpapiere haben wir erworben, um die zukünftig erforderlichen Rechnungszinsen zu erwirtschaften. Als Maß dafür, wie viele Bewertungsreserven von festverzinslichen Wertpapieren wir für die zukünftig erforderlichen Rechnungszinsen benötigen, ermitteln wir - ebenfalls jährlich zum Bilanzstichtag - den sogenannten Sicherungsbedarf. Den Sicherungsbedarf ziehen wir in einem weiteren Schritt von den Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere ab. Es kann sein, dass der Sicherungsbedarf höher ist als die Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere. In diesem Fall bleiben die Bewertungsreserven der festverzinslichen Wertpapiere bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer unberücksichtigt. Als Ergebnis der beschriebenen Berechnungen erhalten wir jährlich die sogenannten verteilungsfähigen Bewertungsreserven. Es kann sein, dass keine verteilungsfähigen Bewertungsreserven vorhanden sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der gesamte Kapitalanlagenbestand Bewertungslasten aufweist. Bemessungsgröße für den Anspruch des einzelnen Vertrages an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven ist die Kapitalsumme. Die Kapitalsumme eines Versicherungsvertrages ermitteln wir, indem wir das Deckungskapital des Versicherungsvertrages über alle bis zum Bilanzstichtag vergangenen Jahrestage des Vertrages summieren. Jedem Vertrag ordnen wir jeweils zum 1. Mai eines Jahres den Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven des vergangenen Bilanzstichtags zu, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der Summe der Bemessungsgrößen aller Verträge entspricht. Für einige Versicherungsverträge ist die Bemessungsgröße null. Diesen Verträgen werden dementsprechend keine Bewertungsreserven zugeordnet. D. 2 Zuteilung von Bewertungsreserven Bewertungsreserven teilen wir bei Beendigung eines Versicherungsvertrages zu. Der zugeteilte Betrag ist die Hälfte der dem einzelnen Vertrag zum Zuteilungstermin zugeordneten Bewertungsreserven, vermindert um den durch Aufzinsung ermittelten Wert der bis zur Vertragsbeendigung zugeteilten Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (siehe D. 3). D. 3 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Bewertungsreserven können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Damit die einem Versicherungsvertrag gewährten Anteile an den Bewertungsreserven in einem Fall schnell sinkender Bewertungsreserven nicht ebenfalls zu stark sinken, gewähren wir bereits während der gesamten Vertragsdauer laufend eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Zuteilungszeitpunkte und die Bemessungsgrößen für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven stimmen mit denen für die laufende Überschussbeteiligung überein (vgl. Abschnitt C). Die Anteilsätze werden vom Vorstand für jedes Geschäftsjahr deklariert. Die für das Geschäftsjahr 2024 deklarierten Anteilsätze sind in Abschnitt F angegeben. E Verwendung der zugeteilten Überschüsse und der zugeteilten Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Die zugeteilten laufenden Überschüsse und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Plan D
bei ZUHAUSE
bei RÜCKHALT
F Überschussanteilssätze für Plan D 1. Plan D:
2. ZUHAUSE
3. RÜCKHALT
Dortmund, den 26. Februar 2024 Dortmunder Lebensversicherung AG, Amtsgericht Dortmund, HRB 29232 Bläsing Carstensen-Opitz Dr. Böhm BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dortmunder Lebensversicherung AG, Dortmund VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Dortmunder Lebensversicherung AG, Dortmund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dortmunder Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Im Folgenden stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung und der Forderungen aus dem selbstabgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen Zugehörige Informationen im Abschluss Die Angaben der Dortmunder Lebensversicherung AG zur Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN" im Anhang enthalten. Sachverhalt und Risiko für die Prüfung Im Jahresabschluss der Dortmunder Lebensversicherung AG zum 31. Dezember 2023 werden eine Brutto-Deckungsrückstellung in Höhe von € 33,0 Mio. und Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen in Höhe von € 10,9 Mio. ausgewiesen. Die Brutto-Deckungsrückstellung macht damit einen Anteil von 60,9 %, die Forderungen aus noch nicht fälligen Ansprüche machen einen Anteil von 20,1 % der Bilanzsumme aus. Die Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung erfolgt grundsätzlich einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und ermittelt sich aus dem Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich des Barwerts der zukünftigen Beiträge. Nur wenn die Ermittlung zukünftiger Verpflichtungen und Beiträge nicht möglich ist, erfolgt die Berechnung nach der retrospektiven Methode anhand der aufgezinsten Einnahmen und Ausgaben der vorangegangenen Geschäftsjahre. Basis der Bewertung bilden Annahmen zu Biometrie sowie zu Kosten- und Zinsentwicklungen. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen werden im Rahmen der Zillmerung der Deckungsrückstellung gebildet. Ausgewiesen werden die noch nicht fälligen Ansprüche auf Beiträge der Versicherungsnehmer soweit diese geleistete, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen betreffen. Dabei handelt es sich um den negativen Betrag, der sich rechnerisch aus der Berechnung der Deckungsrückstellung ergibt. Risiken bei der Bewertung können sich aus der nicht vollständigen und nicht richtigen Erfassung des Versicherungsbestandes ergeben. Darüber hinaus bestehen Risiken hinsichtlich der Unter- bzw. Überbewertung der Brutto-Deckungsrückstellung sowie der Forderungen aus noch nicht fälligen Ansprüchen infolge einer nicht korrekten Anwendung oder Ermittlung der Berechnungsparameter. Infolgedessen und aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung für den Jahresabschluss liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor. Prüferische Reaktion Wir haben zunächst das von der Gesellschaft eingerichtete interne Kontrollsystem zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellung und der noch nicht fälligen Ansprüche geprüft und die implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Wirksamkeit nachvollzogen. Dabei standen insbesondere die Kontrollen zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsdaten im Bestandsführungssystem und im parallel geführten Statistiksystem, die kontrollierende Vergleichsrechnung einzelvertraglicher Deckungsrückstellungen einschließlich darauf entfallender noch nicht fälliger Ansprüche zwischen diesen beiden Systemen und die Kontrollen zur systemgestützten Berechnung der einzelvertraglichen Deckungsrückstellungen einschließlich der darauf entfallenden noch nicht fälligen Ansprüche im Vordergrund. Wir haben uns im Rahmen einer Abstimmung anhand bewusst ausgewählter Einzelfälle aus dem Vertragsbestand mit den zugehörigen Tarifmitteilungen davon überzeugt, dass bei den Berechnungen der Deckungsrückstellungen einschließlich der noch nicht fälligen Ansprüche allgemein als hinreichend vorsichtig angesehene Rechnungsgrundlagen, mindestens aber die für die Beitragskalkulation verwendeten Rechnungsgrundlagen verwendet wurden. Soweit darüber hinaus unternehmensindividuelle Annahmen bezüglich Zins, Kostensätze oder biometrische Grundlagen erforderlich waren, haben wir den Prozess zur Herleitung der individuellen Annahmen nachvollzogen und uns von der Angemessenheit der Annahmen sowie der Übernahme in die Berechnungsprogramme der Gesellschaft überzeugt. Weiterhin haben wir die Erläuterungen des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung gewürdigt. Dabei haben wir uns insbesondere mit seiner Einschätzung zu den in die Bewertung der Deckungsrückstellung einschließlich der darauf entfallenden noch nicht fälligen Ansprüche eingehenden Bewertungsparametern befasst, diese auf ihre Angemessenheit hin überprüft und uns davon überzeugt, dass seine Erläuterungen keine Aussagen enthalten, die im Widerspruch zu unseren Prüfungsergebnissen stehen. Im Rahmen unserer Prüfungen haben wir uns davon überzeugt, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen hinsichtlich der Annahmen und Parameter zur Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung einschließlich der darauf entfallenden noch nicht fälligen Ansprüche begründet und hinreichend dokumentiert sind. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EUAPRVO Wir wurden in der Hauptversammlung am 25. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der Dortmunder Lebensversicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Benjamin Mirsaidi. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Dortmunder Lebensversicherung AG, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.
Köln, 04. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Ole Keppeler, Wirtschaftsprüfer Benjamin Mirsaidi, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen sind. Er hat sich insbesondere vom Vorstand regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die Chancen und Risiken, die finanzielle Situation sowie über die Lage des Unternehmens schriftlich und mündlich unterrichten lassen. In turnusmäßigen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat eingehend über die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens informiert, mit dem Vorstand beraten und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Neben einer mündlichen Berichterstattung des Vorstandes in den Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses haben die Mitglieder des Aufsichtsrats vierteljährlich schriftliche Berichte erhalten. Für Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat der Vorstand Einwilligungen und Genehmigungen eingeholt. Zusätzlich zu den vier turnusmäßigen Sitzungen haben Mitglieder des Aufsichtsrats mit Mitgliedern des Vorstands in Einzelgesprächen sowie in einem Strategie-Meeting spezielle Fragen und die jeweils aktuelle Lage der Gesellschaft sowie die zukünftige Entwicklung beraten. In drei internen Videokonferenzen hat der Aufsichtsrat aktuelle Themen diskutiert sowie die Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorbereitet. Die vier turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats waren Präsenzsitzungen, zu denen nur die Vertreter des Abschlussprüfers bei einer Sitzung per Videokonferenz zugeschaltet waren. Bei zwei Sitzungen fehlte jeweils ein Aufsichtsratsmitglied. Der Prüfungsausschuss tagte dreimal in Präsenz. Bei einer Ausschusssitzung fehlte ein Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenz-Profil der Mitglieder des Aufsichtsrats erstellt, das kontinuierlich überprüft wird, um eine angemessene Besetzung des Gremiums abzusichern und Themen für die interne Fortbildung festzulegen. Der Abschlussprüfer, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Köln, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht und der Bericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates fristgerecht vorgelegt. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat unter Hinzuziehung der Berichte des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats vorschriftsmäßig geprüft. In der bilanzfeststellenden Sitzung vom 18. März 2024 haben Vertreter des Abschlussprüfers über ihre wesentlichen Prüfungsergebnisse und der Verantwortliche Aktuar über seinen Erläuterungsbericht zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Mit dem Ergebnis des Prüfungsberichts der Abschlussprüfer stimmt der Aufsichtsrat überein und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Der mit einem Bestätigungsvermerk versehene Bericht des Abschlussprüfers hat ihm vorgelegen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat mit dem Ergebnis des Abschlussprüfers überein und erhebt gegen die Erklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG keine Einwendungen.
Dortmund, den 18. März 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Joachim Maas, Vorsitzender SONSTIGE UNTERLAGEN A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023
B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN)
C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN
D. BESTAND AN IN RÜCKDECKUNG ÜBERNOMMENEN LEBENSVERSICHERUNGEN
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