Herstellung von Bergwerksmaschinen
VISION TOOLS Bildanalyse Systeme GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 7, 68753 Waghäusel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna Helena Moberg seit 19.12.2025 | Prokura |
Christina Maria Anna Fritz seit 19.12.2025 | Prokura |
Josef Daniel Djulic seit 16.10.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Atlas Copco Aktiebolag | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VISION TOOLS Bildanalyse Systeme GmbHWaghäuselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZMBER 2023(VORJAHR ZUM VERGLEICH)AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023(VORJAHR ZUM VERGLEICH)
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeines Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Waghäusel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 250643 eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der VISION TOOLS Bildanalyse Systeme GmbH, Waghäusel, erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft macht teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis zu EUR 250,00 wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung als geringwertige Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit niedrigere Wiederbeschaffungskosten vorliegen, werden diese angesetzt. Eventuell notwendige Abschläge zur Berücksichtigung mangelnder Gängigkeit werden vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Der verlustfreien Bewertung wird Rechnung getragen. Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte werden zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Abschläge für einzelne erkennbare Risiken sowie für das allgemeine Ausfall- und Bewertungsrisiko werden berücksichtigt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und übrige Aktiva sind zum Nominalwert angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz eines aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen. Laufende Renten werden mit dem Barwert bewertet. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Pensionsverpflichtungen zu verrechnende Vermögensgegenstände werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Demnach sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe der nach kaufmännischer Beurteilung erwarteten Inanspruchnahme berücksichtigt. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. III. ERLÄUTERUNG DER BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen der einzelnen Anlagepositionen im Jahr 2023 sind im Anschluss dargestellt. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2023
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zum Bilanzstichtag besteht eine Verpflichtung aus einer Pensionszusage. Die Bewertung erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Project Unit Credit Method) bzw. bei laufenden Renten nach dem Barwert unter Anwendung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Hierbei wurde ein Verrechnungszins von 1,82 % p.a. zugrunde gelegt. Dabei sind Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die jährliche Rentenanpassung mit 0,00 % p.a. entsprechend berücksichtigt. Der aktive Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023 resultiert nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB aus der Saldierung einer Pensionsverpflichtung mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Nach Saldierung ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag von TEUR 74. Die Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen TEUR 355 und entsprechen den Zeitwerten. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung, der mit den Vermögenswerten verrechnet wurde, beträgt TEUR 281. 4. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt DM 50.000,00 (EUR 25.564,59) und wurde noch nicht auf Euro umgestellt. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß § 277 Abs. 5 S. 2 HGB in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten. 2. Personalaufwand In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gemäß § 277 Abs. 5 S. 2 HGB in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 62) enthalten. 4. Zinsergebnis In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen 2023 sind Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 6) aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen enthalten. Diese wurden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 8 aus Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Pensionsverpflichtung dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, saldiert. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 6) enthalten. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zukünftige Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Mietverträgen in Höhe von TEUR 1.859. V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:
2. Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind bestellt:
In Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer sowie auf die Ruhegehälter der früheren Geschäftsführer verzichtet. 3. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben.
Waghäusel, 24. Juni 2024 VISION TOOLS Bildanalyse Systeme GmbH Geschäftsführung Alexander Tropf Josef Djulic Der Jahresabschluss wurde am 27. August 2024 festgestellt. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens VisionTools ist eines der führenden Systemhäuser für industrielle Bildverarbeitung. Auf Basis einer umfangreichen Produktpalette bietet VisionTools ihren Kunden leistungsstarke und effiziente Systeme für alle Bereiche der industriellen Fertigungstechnik, gestützt auf modernste Bildanalysesysteme und Robotik. 2. Forschung und Entwicklung Die Betreibung eigener Entwicklung ist ein wichtiger Faktor, um den künftigen Unternehmenserfolg zu sichern. Die Anzahl der Mitarbeiter im Entwicklungsbereich und die Entwicklungsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Entwicklungsaktivitäten werden stetig weitergeführt. So wird in der internen Entwicklungsabteilung die zentrale Bildverarbeitungssoftware VisionTools V60 permanent weiterentwickelt. Ebenso werden neue Methoden und auch die damit verbundenen Hardwarekomponenten entwickelt. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erniedrigte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2023 preisbereinigt um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 um 1,8 % gestiegen war. Für das Jahr 2023 gibt der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer eine Verringerung des Branchenumsatzes in der Sparte "Bildverarbeitung" um 7 % auf 3,2 Mrd. EUR an. Die Bildverarbeitung hat sich in den letzten Jahren als Schlüsseltechnologie für die Automatisierung weltweit etabliert. Maschinen können dank Bildverarbeitung "sehen und verstehen". Das führt nicht nur zu höchster Produktqualität, sondern auch zu einer höheren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Kontext von Industrie 4.0, indem stabile und effiziente Prozesse sowie Flexibilität und Intelligenz in der Fertigung ermöglicht werden. 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Geschäftsverlauf entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 wie erwartet wieder deutlich positiv. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, das Jahresergebnis ist deutlich positiv. Das Geschäft mit Kunden aus der Automobilindustrie erwies sich wie in den vergangenen Jahren wieder als größter und wichtigster Umsatzträger. a) Ertragslage Insgesamt hat sich das Rohergebnis unter den Nachwirkungen der Corona- und Beschaffungskrise um 45 % deutlich erhöht. Es konnten im Geschäftsjahr wie erwartet viele Aufträge schlussgerechnet werden, was bei den Vorräten zu einer Verringerung der unfertigen Erzeugnisse geführt hat. Der Personalaufwand betrug 6.070 TEUR und lag somit um 421 TEUR über dem Vorjahr. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus Lohn- und Gehaltssteigerungen. Der Personalbestand (ohne Auszubildende) blieb konstant (84). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr um 160 TEUR auf 1.308 TEUR vermindert. Das Ergebnis nach Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr von -68 TEUR auf 2.193 TEUR erhöht. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von 2.187 TEUR abgeschlossen. Der Jahresüberschuss lag somit um 2.259 TEUR höher als im Vorjahr. b) Finanzlage Die Finanzlage von VisionTools ist aus unserer Sicht als sehr stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Skontofrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 1,4 % der Bilanzsumme und haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht vermindert. Sämtliche Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die flüssigen Mittel 8.999 TEUR (Vorjahr: 7.356 TEUR). c) Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich die Bilanzsumme um 151 TEUR auf 23.234 TEUR (Vorjahr: 23.083 TEUR). Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 130 TEUR vermindert. Das Umlaufvermögen ist leicht von 22.198 TEUR auf 22.407 TEUR gestiegen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich, insbesondere aufgrund von geringeren Steuerforderungen, um 708 TEUR auf 5.783 TEUR (Vorjahr: 6.491 TEUR) vermindert. Die Verbindlichkeiten sind insbesondere aufgrund der Verminderung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von 8.056 TEUR auf 6.626 TEUR gesunken. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 15.316 TEUR (Vorjahr: 13.809 TEUR) und ist somit angestiegen. Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 66 % (Vorjahr: 60 %). 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Rohergebnis, Cash Flow sowie Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit heran. Der Cash Flow ermittelt sich aus der Summe von Jahresergebnis und Abschreibungen. Die Kennzahlen entwickelten sich wie erwartet wieder deutlich positiv. Das Rohergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.237 TEUR auf 10.396 TEUR erhöht. Der Cash Flow beträgt 2.392 TEUR und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.319 TEUR. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 3.059 TEUR und ist somit deutlich höher als im Vorjahr mit -105 TEUR. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Insgesamt kann der Geschäftsverlauf in 2023 in Anbetracht der Gesamtsituation in der Branche als positiv bezeichnet werden. C. Prognosebericht Um die positive Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen, werden wir weiterhin die Kundenakquisition durch Verstärkung unseres Vertriebs forcieren. Damit einhergehend sind weitere Erhöhungen des Personalbestandes im Bereich Projektabwicklung geplant. Für das Jahr 2024 erwartet der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer eine Verminderung des Branchenumsatzes in der Sparte "Bildverarbeitung" um 3 % auf 3,1 Mrd. EUR. Die allgemeine langfristige Tendenz ist für die Vision Tools Bildanalyse Systeme GmbH in einer weiterhin umkämpften Marktsituation aufgrund der Position an der Spitze der Technologie dennoch eher positiv zu sehen. Natürlich ist die Entwicklung auch abhängig von der Gesamtentwicklung in den Branchen der Hauptkunden, nämlich der Automobilindustrie. Im Geschäftsjahr 2024 wird mit einem gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Auftragseingang gerechnet. Im Sachanlagevermögen sind insbesondere Ersatzinvestitionen geplant. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir im Jahresverlauf einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Dadurch erwarten wir, dass sowohl das Rohergebnis, der Cash Flow als auch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit deutlich über den Werten des Jahres 2023 liegen werden. D. Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Die Betreibung eigener Entwicklung stellt einen wichtigen Faktor für den künftigen Unternehmenserfolg dar und bietet gleichzeitig eine Chance für unsere Geschäftsentwicklung. Unsere Mitarbeitenden bringen Entwicklungen voran, unterstützen unsere Kunden bei der Wertschöpfung und schaffen die Voraussetzungen für das Wachstum und die Profitabilität unserer Gesellschaft. Als Chance sehen wir weiterhin den Ausbau des Geschäftes in den traditionellen Kundenbranchen, mit einem Fokus auf der Internationalisierung. Aufgrund unserer Akquisitionsmaßnahmen bestehen sowohl im In- als auch Auslandsgeschäft neue Möglichkeiten hinsichtlich der Umsatzentwicklung. Weitere Chancen bestehen in der intensiven Pflege der bestehenden Kundenbeziehungen, unserer Kundennähe sowie unserem technologischen Know How. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung und durch ein hohes Maß an Kundenorientierung und Innovation begegnen. 2. Risikobericht Bestandteile des Risikomanagementsystems sind eine strategische Geschäftsplanung, kombiniert mit einem detaillierten, stets aktuellen Berichtswesen und einem internen Überwachungssystem. a) Branchenspezifische Risiken Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind insbesondere in steigenden Lohn- und Rohstoffpreisen verbunden mit einem hohen Wettbewerb innerhalb der Branche zu sehen. Noch nicht vollständig absehbar im Jahr 2024 ist das Risiko einer gesamtwirtschaftlichen ungünstigen Lage aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der Transformation der Automobilindustrie. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. b) Ertragsorientierte Risiken Sollten sich die weltweiten Turbulenzen aufgrund der oben genannten Risiken verstärken und sich hierdurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und damit die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen negativ beeinflussen. Daraus können für uns dann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. Wesentliche Risiken bestehen in einem möglichen Wegfall von Hauptauftraggebern. Allerdings bestehen zu diesen langjährig gute Geschäftsbeziehungen. c) Finanzwirtschaftliche Risiken Es bestehen relativ geringe Risiken aus Währungs- und Termingeschäften, welche insgesamt für das Unternehmen eine untergeordnete Rolle spielen. Aufgrund der soliden Liquiditätslage der Gesellschaft bestehen keine Liquiditätsrisiken. 3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld sowie steigenden Lohn- und Rohstoffpreisen und der Transformation der Automobilindustrie. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Bestandsgefährdende Risiken im laufenden Jahr oder in absehbarer Zeit sind nicht erkennbar. E. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Eine Finanzierung über Banken ist aufgrund der guten Liquiditätslage nicht erforderlich. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. F. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Waghäusel, den 24. Juni 2024 VISION TOOLS Bildanalyse Systeme GmbH Geschäftsführung Alexander Tropf Josef Djulic Für den vollständigen Jahresabschluss vor der Inanspruchnahme von Erleichterungen für die Offenlegung und für den Lagebericht wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VISION TOOLS BILDANALYSE SYSTEME GMBH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VISION TOOLS BILDANALYSE SYSTEME GMBH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VISION TOOLS BILDANALYSE SYSTEME GMBH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 24. Juni 2024 Keiper
& Co. KG
Berizzi, Wirtschaftsprüfer Dr. Guldan, Wirtschaftsprüfer |
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