Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 5600
Eingetragen
21.5.1997
Branche
Effekten- und WarenterminhandelBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Handel mit Wertpapieren im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Consulting und Coaching.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hordorff GmbH

Limburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

300.277,77

336.765,95

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

3,00

II. Sachanlagen

624,00

1.076,00

III. Finanzanlagen

299.650,77

335.686,95

B. Umlaufvermögen

8.992,53

9.898,33

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.037,12

5.678,91

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.955,41

4.219,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

309.270,30

346.664,28



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

233.548,94

272.237,70

I. Gezeichnetes Kapital

851.150,00

851.150,00

II. Kapitalrücklage

1.533.875,64

1.533.875,64

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2.112.787,94

-2.078.040,48

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-38.688,76

-34.747,46

B. Rückstellungen

4.300,00

4.300,00

C. Verbindlichkeiten

71.421,36

70.126,58

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

309.270,30

346.664,28

Anhang zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bis zum 31.12.2014 hatte die Gesellschaft die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 KWG, ab dem 01.01.2015 wurde der Zweck der Gesellschaft geändert, er besteht nunmehr in der Verwaltung des eigenen Vermögens.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Aktien und Schuldverschreibungen wurden mit dem beizulegenden Wert bzw. Marktpreis nach § 255 Abs. 4 und § 340 e Abs. 3 HGB bewertet.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

C. Angaben zur Bilanz

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 0,00.

Die Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

D. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Volkmar Schlicht, wohnhaft in Limburg.

Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c) HGB

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten:

Sachverhalte: (in vollen EUR)

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten

Sachverhalt Stand 01.01.23 Neuvergabe Rückzahlung Stand 31.12.23
Darlehen Volkmar Schlicht 29.999,57 899,99 0,00 30.899,56

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Es bestehen keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt 38.688,76 EUR

Einschließlich des zu berücksichtigenden

Verlustvortrages in Höhe von 2.112.787,94 EUR
ergibt sich ein Betrag von 2.151.476,70 EUR

der zu verwenden ist.

Ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR

wird in die freie Rücklage eingestellt.

Auf neue Rechnung wird 2.151.476,70 EUR

vorgetragen.

 

Frankfurt am Main, den 09. Dezember 2024

gez. Volkmar Schlicht

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09. Dezember 2024

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