Landeslebenshilfe V.V.a.G.
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Dr. Brake seit 18.11.2024 | Sonstige |
Tobias Kniep seit 4.7.2012 | Prokura |
Anke Haspelmann seit 11.10.2005 | Vertreter |
Gottfried Glaser-Gallion seit 11.10.2005 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Landeslebenshilfe V.V.a.G.LüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNISInhalt Lagebericht Jahresabschluss Jahresbilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erläuterungen zur Jahresbilanz -AKTIVA Entwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr Erläuterungen zur Jahresbilanz - PASSIVA Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufsichtsrat und Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrates LAGEBERICHTGeschäft Umfang des Geschäftsbetriebes Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. ist ein eigenständiges Versicherungsunternehmen und wird als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt. Nach Genehmigung durch die BaFin vom 22.12.2023 ist der komplette Versicherungsbestand des Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH) auf die Frankfurter Lebensversicherung AG (FLV) am 29.12.2023 wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2023 übertragen worden. Die Mitarbeitenden, die bisher bei dem Landeslebenshilfe V.V.a.G beschäftigt waren, haben ein Übernahmeangebot von dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. angenommen und sind zum Landeskrankenhilfe V.V.a.G: gewechselt. Der Kauf- und Bestandsübertragungsvertrag hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Durch die Transaktion soll die FLV das Lebensversicherungsgeschäft im Wege einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erwerben und nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen künftig weiterführen und betreiben. Das zu übertragende Lebensversicherungsgeschäft umfasst insbesondere sämtliche zum 1. Januar 2023 noch nicht beendeten Lebensversicherungsverträge sowie alle Gegenstände des Aktivvermögens der LLH (u.a das gesamte Deckungsvermögen) einschließlich aller Geschäftsunterlagen. Nicht übertragen werden insbesondere sämtliche bereits zum 1. Januar 2023 beendete Lebensversicherungsverträge, Gegenstände des Passivvermögens, Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse der LLH, Pensionsverpflichtungen, Vermittlerverträge, Rückversicherungsverträge, Dienstleistungsverträge, Mietverträge und sonstige Verträge, die keine Lebensversicherungsverträge sind. Das Lebensversicherungsgeschäft wird im Wege der Bestandsübertragung i. S. v. § 13 VAG sowie im Übrigen im Wege der Einzelrechtsübertragung mit dinglicher Wirkung nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 an die FLV übertragen. Dies bedeutet insbesondere, dass die FLV als Risikoträger sämtliche Rechte, Forderungen und Ansprüche sowie sämtliche Pflichten, Verbindlichkeiten und Obliegenheiten aus den übergehenden Lebensversicherungsverträgen mit befreiender Wirkung für die LLH als bisherigem Risikoträger übernimmt. Des Weiteren sollen die Anstellungs- und Arbeitsverhältnisse sowie Pensionsverpflichtungen der LLH von dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) übernommen bzw. ausgeglichen werden. Der Kauf- und Übertragungsvertrag enthält übliche, wechselseitige rechtliche und steuerliche Garantien sowie Freistellungen der Vertragspartner. Darüber hinaus enthält der Kauf- und Übertragungsvertrag eine Verpflichtung der FLV entsprechend eines mit der BaFin abzustimmenden Zuführungsplans in der Vergangenheit vorgenommenen Entnahmen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und/oder Minderzuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung bis zur Höhe von ca. 4,76 Mio. EUR auszugleichen. Der LLH obliegen insofern diesbezüglich keine Verpflichtungen mehr. Während des laufenden Genehmigungsverfahrens zum Hauptvertrag forderte die Aufsichtsbehörde BaFin am 8. Dezember 2023 indes eine Ergänzung des Hauptvertrages um den beendeten Versicherungsbestand, da sie Abwicklung des aktiven und des beendeten Bestandes des Landeslebenshilfe V.V.a.G. aus einer Hand zur bestmöglichen Wahrung der Belange der Versicherten für geboten hielt. Die Parteien haben daraufhin in einem am 20. Dezember 2023 unterzeichneten Ergänzungsvertrag zum Hauptvertrag vereinbart, dass der Landeslebenshilfe V.V.a.G. auch den beendeten Versicherungsbestand nach Maßgabe und zu den einheitlichen Konditionen des Hauptvertrages auf die Frankfurter Lebensversicherung AG überträgt. Der Ergänzungsvertrag zum Hauptvertrag hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Durch den Ergänzungsvertrag zum Hauptvertrag erwirbt die Frankfurter Lebensversicherung AG neben dem aktiven nun auch den beendeten Versicherungsbestand des Landeslebenshilfe V.V.a.G. einschließlich der vorhandenen Barmittel zur Bedeckung dieser Verbindlichkeiten im Wege einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unmittelbar und führt ihn weiter. Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. unterstützt den Landeslebenshilfe V.V.a.G. bei der Durchführung der Gesamttransaktion zuvorderst im eigenen (Reputations-)Interesse sowie im Gruppeninteresse. Vollzugsvoraussetzungen des Ergänzungsvertrages sind neben der bereits vorliegenden Genehmigung des Hauptvertrages durch die BaFin sowie dessen erfolgtem Vollzug und der ebenfalls vorliegenden Zustimmung des Aufsichtsrates zum Ergänzungsvertrag insbesondere die Zustimmung der Mitgliedervertreter des Landeslebenshilfe V.V.a.G. sowie die Genehmigung der BaFin. Der Vollzug des Ergänzungsvertrages muss spätestens zum 30. Juni 2024 erfolgen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Aufsichtsrat und die Mitgliedervertreter haben dem Ergänzungsvertrag am 13.03.2024 zugestimmt. Die BaFin hat den Ergänzungsvertrag 16.05.2024 genehmigt. Der Vollzug steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Das Unternehmen, welches seit dem Jahr 2020 kein Neugeschäft mehr zeichnet, betrieb im Berichtsjahr 2023 bis zum 29. Dezember 2023 im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft die Einzel-Lebensversicherung in Form der kapitalbildenden Lebensversicherung (einschließlich der vermögensbildenden Lebensversicherung) mit überwiegendem Todesfallcharakter, der Risikoversicherung und der Leibrentenversicherung. Durch die am 29.12.2023 vollzogene, wirtschaftlich zum 01.01.2023 rückwirkende Bestandsübertragung ist das versicherungstechnische Ergebnis der Frankfurter Lebensversicherung AG zuzurechnen und wurde daher bei den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen berücksichtigt. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 entwickelte sich unter Berücksichtigung des Vollzugs der Bestandsübertragung zufriedenstellend. Wirtschaftsbericht Die Inflationsrate war in 2023 in Deutschland nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Teuerungsrate ging 2023 im Jahresdurchschnitt auf rund 6,1 % zurück und wird im Folgejahr weiter auf 2,7 % fallen, schätzt die Bundesbank auf Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Inflationsrate wird laut Bundesbank in 2024 zurückgehen, da die geldpolitische Straffung Wirkung zeige, Lieferengpässe kein so großes Problem mehr darstellen und sich die Gewinnmargen normalisieren. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %, wie das Statistische Bundesamt bekanntgab. Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht ist am 18.02.2021 in Kraft getreten und befindet sich seit dem 30.06.2023 in der Testphase. Das heißt, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Portal anmelden und die verschiedenen Funktionalitäten ausprobieren können. Durch die vollzogene Bestandsübertragung ist eine Umsetzung durch den Landeslebenshilfe V.V.a.G nicht mehr erforderlich. Kapitalmarkt Nachdem Investoren im Jahr 2022 sowohl an den Aktien- als auch an den Rentenmärkten Verluste erlitten hatten, zeigten sich die Märkte im Jahr 2023 von einer freundlicheren Seite. Der deutsche Aktienindex DAX konnte ein Plus von 20,31 % erzielen, während die Rendite zehnjähriger deutscher Staatanleihen im Jahresverlauf von +2,56 % auf +2,03 % nachgab. Ertragslage Versichertenbestand Der Bestand an Versicherungssumme betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,00 TEUR (Vorjahr: 149.792 TEUR). Die Veränderung beruht auf der Bewegung des Versicherungsbestandes im Jahr 2023, die in ihren Einzelheiten in der Übersicht am Schluss des Lageberichts dargestellt ist. Vom Bestand an Versicherungssumme entfielen auf
Beiträge Die gebuchten Bruttobeiträge beliefen sich im Jahr 2023 auf 5.221 TEUR (Vorjahr: 5.532 TEUR). Die Beitragssumme des Neugeschäfts betrug im Berichtsjahr 977 TEUR (Vorjahr: 1.078 TEUR). Erwartungsgemäß war die Beitragssumme des Neugeschäfts rückläufig. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Abschlusskosten betrugen 25,5 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR). Die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beliefen sich im Jahr 2023 auf 105 TEUR (Vorjahr: 118 TEUR). Diese sind wie erwartet leicht gesunken. Gemessen an den gebuchten Bruttobeiträgen errechnet sich hieraus eine Verwaltungskostenquote von 2,0 % (Vorjahr: 2,1 %). Leistungen an die Versicherungsnehmer Die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle (einschließlich Rückkäufe und Regulierungsaufwendungen) betrugen im Berichtsjahr insgesamt 11.357 TEUR (Vorjahr: 10.068 TEUR). Die ausgeschütteten laufenden Überschussanteile beliefen sich auf 1.780 TEUR. (Vorjahr: 1.760 TEUR). Erträge aus Kapitalanlagen Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen überstiegen die laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen um 3.123 TEUR (Vorjahr: 3.569 TEUR). Die laufende Durchschnittsverzinsung betrug 2,1 % (Vorjahr: 2,3 %). Unter Berücksichtigung der Zuschreibungen 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und Abgangsgewinnen 0 TEUR (Vorjahr 1.356 TEUR) sowie Abschreibungen 0 TEUR (Vorjahr 1.272 TEUR) und Abgangsverlusten 98 TEUR (Vorjahr 269 TEUR) ergibt sich eine Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 2,0 % (Vorjahr: 2,2 %). Aufgrund des vollständigen Abgangs des Kapitalanlagebestandes zum 29.12.2023 wurde bei der Berechnung der Kennzahlen als Jahresendbestand der Kapitalanlagebestand zum 28.12.2023 berücksichtigt. Sonstiges Ergebnis und Steuern Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Sonstigen Aufwendungen in Höhe von - 8.951 TEUR (Vorjahr: - 495 TEUR) sowie Steueraufwendungen i.H.v 0 TEUR (Vorjahr: - 76 TEUR) flossen in das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres ein. Die sonstigen Erträge enthalten die Vereinnahmung nachrangiger Darlehen, auf deren Rückzahlung der Darlehensgeber verzichtet hat. Die sonstigen Aufwendungen enthalten insbesondere die Aufwendungen für die Bestandsübertragung. Finanzlage Am Bilanzstichtag belaufen sich die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen auf 264 TEUR (Vorjahr: 127.618 TEUR), wobei die Rückstellung für Beitragsrückerstattung mit 100 % (Vorjahr: Deckungsrückstellung mit 94,9%) den vollständigen Anteil bildet. Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden durch liquide Mittel in Form von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten bedeckt. Der Anteil der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen an der Bilanzsumme beträgt 0,1 % (Vorjahr 82,7 %). Die liquiden Mittel in Form von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen betrugen zum Bilanzstichtag 3.188 TEUR (Vorjahr: 2.479 TEUR). Das sind 95,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 1,6 %). Zahlungsverpflichtungen konnten im Berichtsjahr uneingeschränkt erfüllt werden. Auch sind aktuell keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.959 TEUR wurden durch Entnahmen aus Gewinnrücklagen finanziert. Es verbleibt ein Eigenkapital von 361 TEUR. Vermögenslage Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen sind zum 29.12.2023 vollständig abgegangen und betrugen zum 31.12.2023 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 151,1 Mio. EUR). Zusammensetzung der Kapitalanlagen
Rundungsbedingte Abweichungen sind durch die Darstellung in TEUR möglich. Überschuss Nach Bildung versicherungstechnischer und anderer erforderlicher Rückstellungen, und nach Buchung des Steueraufwandes schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von - 8.959 TEUR (Vorjahr: 999 TEUR) ab. Der Jahresfehlbetrag wird wie folgt durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen gedeckt: Überschussverwendung
Die Entwicklung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist in den Erläuterungen zur Jahresbilanz dargestellt. Risikomanagement Mit Outsourcingvertrag vom 01.11.2023 wurde ab diesem Zeitpunkt das Risikomanagement an den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ausgegliedert. Risikomanagementsystem Zu den vordringlichsten Aufgaben unseres Risikomanagementsystems gehört es, die dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen und Leistungsversprechen gegenüber unseren Mitgliedern sicherzustellen. Risiken sollen und können jedoch nicht komplett vermieden werden, vielmehr ist ein bewusster Umgang mit den Risiken notwendig, um diese sinnvoll zu steuern und zu überwachen sowie Chancen wahrnehmen zu können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein aktives Risikomanagement zu betreiben. Es wird ein dezentraler Ansatz verfolgt. Grundlage des Risikomanagementsystems ist die vorhandene Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Hierauf baut das Kontroll-, Berichts- und Meldewesen der einzelnen Funktionsbereiche auf, wodurch eine Steuerung des Unternehmens ermöglicht wird. Das Risikomanagement berichtet an den Vorstand und den Aufsichtsrat über wesentliche Risiken. Alle identifizierten Risiken, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Landeslebenshilfe V.V.a.G. auswirken können, werden als wesentlich erachtet. Aufgrund seiner Wichtigkeit wird das Limit- und Schwellenwertsystem stetig weiterentwickelt. Maßgeblich für das Risikomanagementsystem ist die Risikostrategie, welche sich aus den Zielen der Geschäftsstrategie ableitet. Die Risikostrategie formuliert die Ziele und Strukturen des Risikomanagements, sodass ein umfangreiches Verständnis aller wesentlichen Risiken und Chancen sowie ein risikobewusstes Handeln gewährleistet werden. Das Limit- und Schwellenwertsystem und die damit einhergehende Analyse der Risikotragfähigkeit stellen einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagementsystems dar. In diesem Zusammenhang ist ein Risikobudget und eine Risikoallokation durch den Gesamtvorstand verabschiedet worden. Eine regelmäßige Überwachung ist dabei gewährleistet. Darüber hinaus überwacht das Risikomanagement die Einhaltung der Risikolimits, die vom Gesamtvorstand verabschiedet wurden, und erstattet Bericht über die identifizierten Risiken. Außerdem berichtet das Risikomanagement über andere spezifische Risiken aus eigener Initiative oder auf Anforderung durch den Vorstand, beispielsweise in Form von Adhoc- Risikomeldungen. Zudem hat der Landeslebenshilfe V.V.a.G. ein Asset Liability Management Komitee (ALM-Komitee) installiert. Die dortigen Vertreter aus den Bereichen Risikomanagement, Finanzen, Unternehmensplanung, Kapitalanlage und Mathematik sowie die Schlüsselfunktionen URCF und VMF beraten über das Verhältnis von Kapitalanlagen (Aktiva) und den versicherungstechnischen Rückstellungen (Passiva). Die dort gewonnenen Erkenntnisse dienen dem Vorstand als Entscheidungsgrundlage. Ein weiteres Instrument stellt das regelmäßig tagende Risikokomitee dar. Zu den Aufgaben des Risikokomitees zählen insbesondere eine kritische Beobachtung und Analyse der Risikopositionen unter besonderer Beachtung des vom Gesamtvorstand verabschiedeten Risikobudgets sowie der Risikostrategie. Auf dieser Grundlage erstellt es für den Gesamtvorstand entsprechende Handlungsempfehlungen. Weitere Aufgaben sind die Würdigung von Änderungsvorschlägen zum Risikomanagementsystem sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems, des Limitsystems und des Risikofrühwarnsystems. Risikobericht Risiken aus dem Versicherungsgeschäft Durch die Bestandsübertragung zum 29.12.2023 bestanden zum 31.12.2023 keine versicherungstechnischen Risiken mehr, da sämtliches aktives Versicherungsgeschäft rückwirkend zum 01.01.2023 auf die Frankfurter Lebensversicherung AG übertragen wurde. Hierzu zählen insbesondere das Stornorisiko, das Langlebigkeitsrisiko und das Sterblichkeitsrisiko. Liquiditäts- und Ausfallrisiken Das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft besteht darin, dass Versicherungsnehmer oder Versicherungsvermittler ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht erfüllen. Durch die Bestandsübertragung zum 29.12.2023 haben sich diese Risiken deutlich reduziert. Zur Steuerung der Liquiditäts- und Ausfallrisiken werden sämtliche verbleibende Zahlungsströme analysiert und laufend überwacht. Zum 31.12.2023 bestanden keine ausstehenden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft (Vorjahr 39 TEUR). Abrechnungsforderungen gegen Rückversicherer bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die vorhandenen Finanzmittel zum 31.12.2023 sind ausschließlich laufende Guthaben bei Kreditinstituten und damit hochliquide. Alle erwarteten Auszahlungen können damit bedient werden. Risiken aus Kapitalanlagen Durch die Bestandsübertragung zum 29.12.2023 bestanden zum 31.12.2023 keine Kapitalanlagerisiken mehr. Dies betrifft insbesondere das Aktienrisiko, dass Zinsrisiko, das Spreadrisiko und das Währungsrisiko. Die vorhandenen Finanzmittel zum 31.12.2023 sind ausschließlich laufende Guthaben bei Kreditinstituten. Für diese bestehen nur Ausfallrisiken. Operationelle Risiken inkl. Rechtsrisiko Operationelle Risiken treten im Zusammenhang mit den betrieblichen Abläufen auf. Von Bedeutung sind vor allem technische, rechtliche und personenbezogene Risiken, die sich aus der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, der Rechtsprechung und Verwaltungsanordnungen ergeben. Mit Wirkung zum 01.11.2023 wurden sämtliche Tätigkeiten, insbesondere Dienstleistungen und Funktionen für die Fortführung des an die Frankfurter Lebensversicherung AG übertragenen Versicherungsgeschäftes, auf den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ausgegliedert. Folglich entfallen operationelle Risiken wie z.B. interne Prozessstörrungen. Dem Rechtsrisiko begegnet das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. durch aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien, durch Teilnahme an der politischen Diskussion, sowie durch rechtzeitige Umsetzung und frühzeitige Folgenabschätzung von geplanten Änderungen. Zusätzlich erfolgt in den entsprechenden Organisationseinheiten, insbesondere in rechtlichen, aktuariellen und bilanziellen Fragen, eine konsequente und fortlaufende Überwachung sowie Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Durch die Bestandsübertragung zum 29.12.2023 wurden die Risiken zum 31.12.2023 deutlich reduziert und werden als tragbar angesehen. Durch die Übertragung des Versicherungsbestandes ist die Bilanzsumme des Landeslebenshilfe V.V.a.G in 2023 um 98 % auf ca. 3 Mio. EUR zurückgegangen. Durch den Übertrag der Versicherungsverpflichtungen und der Kapitalanlagen sind im gleichen Maße auch die versicherungstechnischen Risiken und die Marktrisiken zurückgegangen. Gleichzeitig besteht eine Mindestkapitalanforderung unter Solvency II in Höhe von 4 Mio. EUR, die zum 31.12.2023 durch den Landeslebenshilfe V.V.a.G. nicht erfüllt wurde. Chancen der künftigen Entwicklung Vor dem Hintergrund der Bestandsübertragung zum 29.12.2023 werden kurzfristig keine neuen Chancen gesehen. Allgemeine Angaben Die Absicherung biometrischer Risiken durch den mit einem Rückversicherer geschlossenen Rückversicherungsvertrag wurde zum 01.01.2023 mittels einer Ablösevereinbarung aufgehoben. Mitgliedschaften Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. ist Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Heidelberg. Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. hat im Berichtsjahr weiterhin bestanden. Wechselseitig erbrachte Leistungen bis zum 31.10.2023 wurden gemäß dem Abkommen vom 9. März 1977 in der Fassung des Ergänzungsvertrags vom 4. Februar 2022 abgerechnet. Ab dem 01.11.2023 wurden infolge der Übertragung der Versicherungsbestände auf die Frankfurter Lebensversicherung AG nahezu alle Tätigkeiten und Funktionen auf den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ausgegliedert. Maßgebliche in 2024 zu erbringende Dienstleistungen durch den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. betreffen das Rechnungswesen. Dank Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen sowie der Mitgliedervertretung und dem Aufsichtsrat für die konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank des Unternehmens gilt ferner den Vertriebspartnern sowie allen Mitarbeitenden, die durch ihren vorbildlichen Arbeitseinsatz dazu beigetragen haben, die Vielzahl der Aufgaben zu erfüllen. Ausblick Mit der Bestandsübertragung zum 29.12.2023 sind in dem Landeslebenshilfe V.V.a.G nur noch Restteile mit Versicherungsgeschäft ähnlichem Charakter zurückgeblieben, welche im Kalenderjahr 2024 zusätzlich auf die Frankfurter Lebensversicherung AG übertragen werden sollen (vgl. auch Ausführungen zum Ergänzungsvertrag am Anfang dieses Lageberichtes). Der Antrag auf die Übertragung der Restteile mit Versicherungsgeschäft ähnlichem Charakter wurde von der Frankfurter Lebensversicherung AG am 25.03.2024 bei der BaFin gestellt. Die Zustimmungen des Aufsichtsrates und der Mitgliedervertreter sowie die Genehmigung durch die BaFin liegen vor, so dass von einer zeitnahen Umsetzung ausgegangen wird. Die Übertragung der Pensionsrückstellungen ist von dieser Bestandsübertragung ausgeschlossen und die Abwicklungsmöglichkeiten werden derzeit von der Gesellschaft geprüft. A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2023
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
Gemäß § 128 Abs. 5 VAG bestätige ich, dass das in der Bilanz zum 31.12.2023 eingestellte Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.
Lüneburg, den 30. April 2024 Die Treuhänderin Pommerenke Passiva
Durch die Übertragung des Versichertenbestandes des Landeslebenshilfe V.V.a.G auf die Frankfurter Lebensversicherung AG zum 29.12.2023 besitzt die Landeslebenshilfe keinen Versichertenbestand mehr. Da folglich in der Bilanz zum 31.12.2023 keine Deckungsrückstellung ausgewiesen wird, entfällt somit die versicherungsmathematische Bestätigung nach § 2 AktuarV. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
ANHANGBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des VAG, des HGB/AktG sowie der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Aufgrund der Bestandsübertragung ist die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft weggefallen. Dies ist entsprechend in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigt. Erläuterungen zur Jahresbilanz AKTIVA Für den Übergang von Vermögenswerten im Rahmen der Bestandsübertragung zum 29.12.2023 wurde keine Zwischenbilanz erstellt, sondern vereinfacht die Werte zum 31.12.2023 angesetzt. Dies hat keine materiellen Auswirkungen, da es sich beim 29.12.2023 um den letzten Arbeitstag des Jahres 2023 handelt. Zu B. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände in Form von ausschließlich gegen Entgelt erworbene Individual- und Standardsoftware sind im Rahmen der Bestandsübertragung am 29.12.2023 vollständig an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen.
Zu C. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen sind im Rahmen der Bestandsübertragung am 29.12.2023 vollständig als wirtschaftliches Eigentum an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen. Dies umfasste folgende Kapitalanlagen:
Die Angabe der Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV erfolgt in der nachfolgenden Darstellung "Entwicklung der Aktivposten B., C. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023". Die Gesamtsumme der fortgeführten Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen beträgt 0 TEUR, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen beträgt 0 TEUR. Daraus ergibt sich ein Saldo von 0 TEUR. Zu E. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind im Rahmen der Bestandsübertragung am 29.12.2023 größtenteils an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen. Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert bewertet.
Zu E. IV. Sonstige Forderungen
Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert bewertet. Zu F. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert in Ansatz gebracht. Die Laufenden Guthaben bei Kreditinstituten sind im Rahmen der Bestandsübertragung am 29.12.2023 größtenteils als wirtschaftliches Eigentum an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen.
Zu G. Rechnungsabgrenzungsposten Die abgegrenzten Zinsen u. Mieten sind im Rahmen der Bestandsübertragung am 29.12.2023 vollständig an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen.
Zu H. Aktive latente Steuern Im Wesentlichen bestehen steuerliche Wertabweichungen bei Pensionsrückstellungen. Der maßgebliche Steuersatz beträgt 31,0 %. Auf die Bildung eines Steuerabgrenzungspostens gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde verzichtet. Entwicklung der Aktivposten B., C. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Erläuterungen zur Jahresbilanz PASSIVA Für den Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen der Bestandsübertragung zum 29.12.2023 wurde keine Zwischenbilanz erstellt, sondern vereinfacht die Werte zum 31.12.2023 angesetzt. Dies hat keine materiellen Auswirkungen, da es sich beim 29.12.2023 um den letzten Arbeitstag des Jahres 2023 handelt. Zu A. III. Gewinnrücklagen
Zu E. Versicherungstechnische Rückstellungen Die Verpflichtungen aus dem aktiven Versicherungsgeschäft wurden nahezu vollständig auf die Frankfurter Lebensversicherung AG übertragen. Dies umfasst folgende Verpflichtungen
Zu E. IV. Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Die Verantwortung für die Deklaration von laufenden Überschussanteilen und Schlussüberschussanteilen ist zum 29.12.2023 an die Frankfurter Lebensversicherung AG übergegangen. Die festgelegten, noch nicht zugeteilten Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven wurden einzelvertraglich berechnet. Im Geschäftsjahr wurden aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 279.105,76 EUR für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sowie für die Verzinsung ihrer Ansammlungsguthaben, die sich insgesamt auf 0,00 % belief, entnommen. Zu G. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln ermittelt. Für Pensionszusagen in Form der betrieblichen Altersversorgung wurden eine Rentendynamik in Höhe von 0,0 % p. a. berücksichtigt und als Pensionsalter die gesetzlichen Renteneintrittsalter angesetzt. Die Pensionszusagen sehen feste Rentenhöhen vor, so dass etwaige Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht anzusetzen waren. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Sätze 1 und 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 10-Jahresdurchschnittszinsatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser Zinssatz beläuft sich auf 1,82 % p. a. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 12.655 EUR. Sofern die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zu einer höheren Verpflichtung führt als die Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins, unterliegt der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Zu G. II. Steuerrückstellungen Die Steuern betreffen Gewerbesteuern für Vorjahre. Zu G. III. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Zu I. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern wurden nahezu vollständig auf die Frankfurter Lebensversicherung AG übertragen. Dies umfasst folgende Verpflichtungen
Zu I. V. Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Anderen enthalten u.a. 192 TEUR für die Ablösung von Provisionsansprüchen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Lebensversicherung AG und gegenüber Anderen sowie die Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber der LKH wurden zum Nennwert angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten (u.a. Steuern) wurden nach dem geltenden Steuerrecht ermittelt bzw. werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und weisen Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr auf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus dem Ergänzungsvertrag (vgl. Ausführungen im Lagebericht) ergibt sich bei Vollzug eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 799 TEUR. Der Abgang erfolgt erfolgsneutral. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zu I. 10. b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen In dem ausgewiesenen Betrag sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 0,00 EUR mit enthalten. Zu I. 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung Im sonstigen versicherungstechnischen Ergebnis ist die Ausbuchung des versicherungstechnischen Ergebnisses in Höhe von 1.194 TEUR enthalten. Hintergrund ist, dass der Bestand des Landeslebenshilfe V.V.a.G. auf die Frankfurter Lebensversicherung AG am 29.12.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 übertragen worden ist. Damit ist das versicherungstechnische Ergebnis 2023 der Frankfurter Lebensversicherung AG wirtschaftlich zuzurechnen. In dem ausgewiesenen Betrag sind Aufwendungen für eine Direktgutschrift von Überschussanteilen nicht enthalten. Zu I. 13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Es handelt sich bei dem Ergebnis ausschließlich um Abschlussaufwendungen, die vereinbarungsgemäß nicht von der Frankfurter Lebensversicherung AG übernommen wurden. Zu I.1. Sonstige Erträge In den sonstigen Erträgen ist die Vereinnahmung nachrangiger Darlehen in Höhe von 7.498 TEUR enthalten. Auf die Rückzahlung der Darlehen wurde durch den Darlehensgläubiger verzichtet. Zudem ist die Ausbuchung des nichtversicherungstechnischen Ergebnis in Höhe von 397 TEUR berücksichtigt, welches durch die rückwirkende Bestandsübertragung der Frankfurter Lebensversicherung AG zuzurechnen ist. Zu II. 2. Sonstige Aufwendungen Die in den sonstigen Aufwendungen enthaltene Zinszuführung zu den gesamten Pensionsrückstellungen belief sich auf 33.313,98 EUR (Vorjahr 35.076,50 EUR). Weiterhin sind hier Aufwendungen für die Bestandsübertragung in Höhe von 16.156 TEUR sowie für die Ablösung von Provisionsansprüchen in Höhe von 192 TEUR enthalten. Persönliche Aufwendungen
Sonstige Angaben Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 58.059,63 EUR. An frühere Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von insgesamt 1.550.260,00 EUR gezahlt. Für die Tätigkeit des Aufsichtsrates wurden 33.415,86 EUR aufgewendet. Laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen bestehen für die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht. Es wurden für die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebenen 115.382,40 EUR zurückgestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf der Folgeseite aufgeführt. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4,5 Mitarbeiter beschäftigt, die ausschließlich dem Innendienst zuzurechnen sind. In der Zahl der Innendienstmitarbeiter sind 2,5 Teilzeitkräfte enthalten. Bei der Berechung wurde eine quartalsweise Gewichtung vorgenommen. Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. (im Folgenden LLH) unterliegt dem Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes (im Folgenden MinStG), insgesamt den "Pillar 2-Regelungen" der OECD zur Anwendung der Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen. Der LLH hat seinen Sitz im Steuerhoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das MinStG wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung (In-Kraft-Treten) zum 28. Dezember 2023 beschlossen und ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Zum Berichtszeitpunkt kommen daher diese Regelungen nicht zur Anwendung und somit ist mit zusätzlichen Steuerbelastungen aus diesem Bereich nicht zu rechnen. Der LLH ist lediglich im Steuerhoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der kumulierte Unternehmenssteuersatz ca. 31 %. Der Mindeststeuersatz gemäß den Regelungen von Pillar 2 beträgt 15 %. Da der effektive Unternehmenssteuersatz der LLH in der Vergangenheit stets höher als der Mindeststeuersatz gewesen ist und der LLH in keinen anderen Steuerhoheitsgebieten gemäß den Regelungen von Pillar 2 tätig ist, ist auch in Zukunft nicht mit zusätzlichen Steuerbelastungen aus diesem Bereich zu rechnen. Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer gem. § 285 Nr. 17 HGB im Geschäftsjahr ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten die Prüfung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht.
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nach Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Lüneburg, den 30. April 2024 Landeslebenshilfe V.V.a.G. Der Vorstand Dr. Brake Lenk Aufsichtsrat Dr. Wolfgang Walz, Würzburg Unternehmensberater (Vorsitzender) Nicole Röhr, Vierhöfen Regionaldirektorin Jörg Gerdes, Deutsch Evern Geschäftsführer (stellv. Vorsitzender) Vorstand Dr. Matthias Brake, Vorsitzender, Nienburg Bis zum 15.11.2023: Unternehmensentwicklung; Personalangelegenheiten, Betriebsrat; Unternehmensrecht; Compliance; Interne Revision; Mathematik; Controlling; Kapitalanlagencontrolling (Middle Office); Kapitalanlage (Front Office); Rechnungswesen, Steuerangelegenheiten und Backoffice Kapitalanlageverwaltung; Unternehmenskommunikation (Presse und Öffentlichkeitsarbeit) Ab dem 16.11.2023: Unternehmensentwicklung; Personalangelegenheiten, Betriebsrat; Unternehmensrecht; Geldwäscheprävention; Compliance; Risikomanagement; Interne Revision; Mathematik; Controlling; Kapitalanlagencontrolling (Middle Office); Kapitalanlage (Front Office); Rechnungswesen, Steuerangelegenheiten und Backoffice Kapitalanlage; Unternehmenskommunikation (Presse und Öffentlichkeitsarbeit); Ausgliederungsmanagement (Schlüsselfunktionen, Verantwortlicher Aktuar und Geldwäscheprävention) Gisela Lenk, Hamburg Bis zum 15.11.2023: Antragsbearbeitung, Vertragsverwaltung; Versicherungsleistungen; Datenschutz; Betriebsorganisation, Prozessmanagement und Qualitäts- und Beschwerdemanagement; Recht (Versicherungsrecht) Ab dem 16.11.2023: Antragsbearbeitung, Vertragsverwaltung; Versicherungsleistungen; Datenschutz; Betriebsorganisation, Prozessmanagement und Qualitäts- und Beschwerdemanagement; Recht (Versicherungsrecht); Vertrieb, Marketing; Kundenservice; Anwendungs- und Informationssysteme; Zentrale Verwaltung; Ausgliederungsmanagement (ohne Schlüsselfunktionen, Verantwortlicher Aktuar und Geldwäscheprävention) Hendrik Lowey, Lüneburg (bis zum 05.10.2023 Mitglied des Vorstands) Vertrieb, Marketing; Kundenservice; Risikomanagement; Anwendungs- und Informationssysteme; Zentrale Verwaltung Zwischen dem 06.10.2023 und dem 15.11.2023 wurden die Verantwortungsbereiche des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Hendrik Lowey interimistisch von Herrn Dr. Brake wahrgenommen. Unternehmen und Sitz
An den Landeslebenshilfe V.V.a.G., Lüneburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Landeslebenshilfe V.V.a.G., Lüneburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Landeslebenshilfe V.V.a.G. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Einstellung der Geschäftstätigkeit und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "Ausblick" des Lageberichts, welche die Übertragung des Versicherungsgeschäfts und die damit verbundene Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vereins sowie die darauf basierende Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die bilanzielle Behandlung der Übertragung des Versicherungsgeschäfts unter anderem durch Würdigung der relevanten Unterlagen zum Übertragungsvorgang und Nachvollzug der Buchungen hinsichtlich der Übertragung des Versicherungsbestands und der Kapitalanlagen beurteilt. Wir haben nachvollzogen, ob die Auswirkungen der Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vollständig bei der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Verein berücksichtigt worden sind. Wir haben zudem das Vorliegen der einzelnen Kriterien für den Ansatz der anderen Rückstellungen, die für ungewisse Verbindlichkeiten, die aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit entstehen, und für zusätzliche Zahlungsverpflichtungen aus der vorzeitigen Beendigung bereits bestehender Schuldverhältnisse gebildet wurden, sowie deren Bewertung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern des Vereins vorlegen lassen und diese gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist, haben wir den im Abschnitt "Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt bestimmt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Vereins zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Mitgliedervertreterversammlung am 5. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. März 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer des Landeslebenshilfe V.V.a.G., Lüneburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Patrik Bensch.
Düsseldorf, den 7. Juni 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer Patrik Bensch, Wirtschaftsprüfer Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes während des Berichtsjahres laufend überwacht. Er hat sich in fünf Sitzungen, ferner durch die Teilnahme an der ordentlichen und an einer außerordentlichen Vertreterversammlung sowie durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes regelmäßig und eingehend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über wesentliche Vorgänge insbesondere die Bestandsübertragung unterrichten lassen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch zu Vorbereitungszwecken hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand zusammengefunden. Zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand fanden zudem regelmäßig persönliche Besprechungen statt. Aufgrund der Größe des Aufsichtsratsgremiums von nur drei Mitgliedern bildet dieses gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG (i.V.m. § 189 Abs. 3 Satz 1 VAG) zugleich auch den Prüfungsausschuss. Dieser hat regelmäßig getagt und sich mit dem Wirtschaftsprüfer ausgetauscht. In den Aufsichtsratssitzungen wurden neben grundsätzlichen Fragen der Geschäftsstrategie und Geschäftspolitik auch die Unternehmensplanung, der Geschäftsverlauf, die Risikostrategie, die Risikolage sowie das Risikomanagement behandelt. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Ergebnisse aus den Bereichen Compliance und Interne Revision berichten. Außerdem wurde über Maßnahmen Beschluss gefasst, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen dem Aufsichtsrat obliegen oder seiner Zustimmung bedürfen. Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde des Weiteren ein Schulungsplan zur Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder erstellt. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf den Themen Kapitalanlagen und Rechnungslegung. Zu diesem Zwecke wurden entsprechende Gruppenschulungen durchgeführt. Die Buchführung, der Lagebericht und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sind von der in der ordentlichen Vertreterversammlung vom 5. Juli 2023 zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Dies gilt in entsprechender Weise auch für den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars. Dem Prüfungsergebnis und dem Erläuterungsbericht hat der Aufsichtsrat nichts hinzuzufügen. Den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, den Jahresabschluss sowie die Überschussverwendung hat der Aufsichtsrat geprüft. Er hat keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihre Arbeit und ihren Einsatz.
Lüneburg, den 07. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Walz, Vorsitzender |
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