Veerness GmbHLiquidiert

10589 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 101123
Eingetragen
1.10.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Erbringung von Beratungsleistungen hinsichtlich der Optimierung von Arbeitsprozessen, des Personaleinsatzes, des Einsatzes von EDV, Gestaltung von Internet-Seiten sowie Schulung von Personal im Bereich des Verkaufs und Kundendienstes und Handel mit Waren aller Art, soweit dafür nicht eine behördliche Genehmigung erforderlich ist; Errichtung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen sowie deren Erwerb und Übernahme entsprechender Beteiligungen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.

Historie

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Management

NameRolle
Swen van der Veer
seit 23.3.2006
Geschäftsführer
Rainer Abeling
seit 23.3.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Veerness GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

9.407,00

381,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

28.298,98

19.696,35

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

10.106,39

14.205,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten

125,00

125,00

Summe Aktiva

47.937,37

34.407,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzergebnis

-9.719,74

-14.243,66

B. Rückstellungen

2.861,00

2.000,00

C. Verbindlichkeiten

29.796,11

21.651,31

Summe Passiva

47.937,37

34.407,65

ANHANG

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Veerness GmbH wurde nach den für Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte erstmalig die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 ff. EGHGB). Die Gesellschaft hat von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten gem. Artikel 67 EGHGB für die Zahlen bzw. Bilanzposten der Vorjahre Gebrauch gemacht. Unnter entsprechender Anwendung des Wahlrechts gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind die Vorjahreszahlen / -vergleichswerte nicht angepasst worden. Insoweit sind die Grundsätze der Bewertungsmethoden- / Darstellungsstetigkeit
und auch der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr durch die erstmalige Anwendung
des BilMoG außer Kraft gesetzt.

Forderungen und / oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going concern) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen worden, da weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wird teilweise Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- / oder Herstellungskosten (AK / HK) und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≤ 150 Euro werden im Jahre ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≥ 150 Euro bis 410 Euro werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- / oder Herstellungskosten ≥ 410 Euro werden unter Berücksichtigung betriebsgewöhnlicher Nutzungszeiten und des tatsächlichen Nutzungsverlaufs planmäßig abgeschrieben.

Finanzanlagen werden ggf. mit den Anschaffungskosten bilanziert und soweit notwendig, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden ggf. zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten). Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert zum Bilanzstichtag bewertet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bzw. Ertrages bilanziert und bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr werden ggf. gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

B. Angaben zur Bilanz

I. A K T I V A

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Gegen Gesellschaftern und / oder verbundenen Unternehmen bestehen am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 12.367,00 EUR (Vj.: 11.980,00 €).

II. P A S S I V A

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern und / oder verbundenen Unternehmen bestehen am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 650,00 EUR (Vj.: 8.910,00 €).

C. Weitere Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

III. Organe

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010:

Herr Sven van der Veer, Berlin

Herr Rainer Abeling, Cloppenburg

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den einschränkenden Vorschriften des § 181 BGB befreit.

Cloppenburg, im Dezember 2012

 

gez. Rainer Abeling // Sven van der Veer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2012

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