Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 8889
Vorher
Prima Solar GmbH
Eingetragen
9.6.2010
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Die Planung, der Ein- und Verkauf, die Vermittlung und Vermarktung sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen und von Immobilien, insbesondere auch Bauträgertätigkeiten. Weiterhin die unabhängige Finanzberatung und Vermittlung von Kreditgeschäften im Zusammenhang mit gewerblichen und privaten Investitionen aller Art, insbesondere von Photovoltaikanlagen und Immobilien, daneben die finanzielle, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, sowie die Erbringung aller sonstigen, damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sofern für sämtliche vorgenannten Unternehmensgegenstände - mit Ausnahme der Bauträgertätigkeit - kein gesetzliches Erlaubniserfordernis, zum Beispiel nach KWG, besteht. Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht die Leistungen der Rechts- und Steuerberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Ronny Rohr
seit 15.2.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

67.24% identifiziert17.80% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
46.85%
K****** R******+4
20.39%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Solar Finanz Beteiligungs-GmbH
17.80%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
SolarPlus Finanz Beteiligungs- GmbH
Germany
22.250 €
89.00%
R & S Beteiligungs- GmbH
Germany
2.750 €
11.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prima Solar & Bau GmbH

Neuruppin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Der Flächennutzungsplan für Neuruppin sieht Flächen für Bauland/ Wohnungen für bis zu 35.000 Einwohner vor. Die Fontanestadt soll weiterhin in naher Zukunft noch besser an die Hauptstadt verkehrstechnisch angebunden werden, so dass das Wohnen in Neuruppin für Einwohner und Pendler sowie für Feriengäste immer attraktiver wird. Des Weiteren ist der angespannte Wohnungsmarkt der Hauptstadt ein Motor für die Bautätigkeit im Speckgürtel von Berlin.

Die Prima Solar & Bau GmbH ist in den Bereichen Bau von Wohnungen und Gewerbeimmobilien und der Installation von Photovoltaikanlagen vorwiegend in der Fontanestadt Neuruppin aber auch im Bundesland Brandenburg tätig. Seit 2010 ist die Gesellschaft als Bauträger und Generalübernehmer aktiv. Es sind mehr als 75.000 qm Wohnfläche durch das Unternehmen gebaut worden. Sie hat bisher über 1.000 Solaranlagen gebaut.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 u.a. erfolgreich den Bau eines Hotels in Neuruppin abgeschlossen und ist dabei, für die touristischen Beherbergungskonzepte der Prima Gruppe den Neubau von Ferienwohnungen, Campingplätzen, Tiny Häusern und Pensionen einschließlich gastronomischer Einrichtungen umzusetzen.

II. Wirtschaftsbericht

Lage, allgemein

Die Lage ist geprägt durch einen angespannten Wohnungsmarkt in Berlin und dem Speckgürtel der Hauptstadt sowie einer starken Nachfrage an Wohnungen in der Fontanestadt Neuruppin.

Auf Grund der Corona-Pandemie wächst der Trend, wieder Urlaub im eigenen Land zu machen und somit der Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten. Laut Tourismusforschern wird unabhängig von der Pandemie dieser Trend langfristig anhalten, auch weil sich die touristischen Angebote deutlich verbessern.

Besonderes Augenmerk wird auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und digitale Umsetzung der Projekte gelegt.

Ertragslage

Die Entwicklung der Vorjahre konnte nahezu erreicht werden. Die Gesamtleistung hat sich im Berichtszeitraum um 742 TEuro auf 15.139 TEuro vermindert.

Der Materialaufwand hat sich um 683 TEuro auf 12.157 TEuro verringert. Der Personalaufwand ist auf 1.319 TEuro und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 774 TEuro angestiegen.

Im Geschäftsjahr sind Abschreibungen von 124 TEuro angefallen.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern konnte auf 333 TEuro gesteigert werden.

Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als positiv.

Finanzlage

Die Finanzlage ist geprägt von den Vorleistungen für die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, für planerische Leistungen und Vorlaufkosten im Personalbereich.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 217 TEuro.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr um 8.647 TEuro gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Geldabgang aus der Investitionstätigkeit betrug 64 TEuro und der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 5.150 TEuro. Der Finanzmittelbestand hat sich zum Bilanzstichtag um 1.100 TEuro auf 1.510 TEuro erhöht.

Vermögenslage

Das Anlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2020 345 TEuro.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 2.279 TEuro resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 962 TEuro.

Risikomanagementziele und Methoden

Die Gesellschafter managen die Risiken für die Gesellschaften der Prima Gruppe, um so alle wesentlichen Risiken für die Unternehmen mittels Risikoindikatoren erkennen und soweit möglich abwenden zu können. Die Risiken werden laufend bewertet und soweit erforderlich werden Gegenmaßnahmen erarbeitet, um die Auswirkungen eintretender Risiken für die Gesellschaften zu minimieren.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Als wesentlich finanzielle Leistungsindikatoren, die auch zur Unternehmenssteuerung herangezogen werden dienen insbesondere die permanente Liquiditätsüberwachung, die Kostenvorschau der Baupreise, die Bautenstandsüberwachung sowie der Auftragsbestand.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Kundenzufriedenheit soll auch weiterhin gewährleistet bzw. gesteigert werden, um den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu sichern. Ein wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Unternehmensentwicklung sind die gut qualifizierten Mitarbeiter der Gesellschaft.

III. Prognosebericht

Auf Grund der Ausweitung der Geschäftsfeldes Beherbergung der Prima Gruppe wird auch weiterhin mit einer steigenden Bautätigkeit gerechnet.

Die vorlaufenden Investitionen und Bauzeiten über einen längeren Zeitraum werden immer erst mit Zeitverzögerung erlöswirksam.

Für 2021 sind die Gesamtleistungen etwa auf Niveau 2020 geplant.

Aufgrund der Auswirkungen aus den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird die Akquise von Neukunden voraussichtlich weiterhin mit Einschränkungen bei Vor-Ort-Terminen auskommen müssen. Veranstaltungen mit einer großen Kundenzahl werden weiterhin nicht möglich sein. Darüber hinaus haben die Hersteller erhebliche Lieferschwierigkeiten bzw. Preissteigerungen angekündigt. Für die Gesellschaft könnte dieses Auftreten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übergabe von Projekten führen.

Es wird mit dem Erreichen des Planergebnisses gemäß Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von 320 TEuro gerechnet.

IV. Chancen- und Risikobericht

Der Markt für den Bedarf an Wohnungen und verschiedenster Übernachtungsmöglichkeiten wird weiterhin positiv gesehen. Dies bestätigt sich auch über die Anzahl der bereits vorliegenden abgeschlossenen Verträge innerhalb der Prima Gruppe.

Unsere Erwartungen haben sich erfüllt. Es wird weiterhin mit steigenden Erlösen gerechnet. Es sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.

 

Neuruppin, den 27. September 2021

Prima Solar & Bau GmbH

Kristin Heidemann

Ronny Rohr

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 344.925,00 389.118,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.726,00 5.839,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 2.726,00 5.839,00
II. Sachanlagen 341.199,00 369.779,00
1. technische Anlagen und Maschinen 3.706,00 4.359,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.493,00 365.420,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 13.500,00
1. Beteiligungen 0,00 12.500,00
2. sonstige Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 10.853.051,48 13.183.635,83
I. Vorräte 6.125.724,83 11.030.498,19
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 6.779.688,27 23.445.416,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.217.617,14 1.743.574,70
1. sonstige Vermögensgegenstände 3.217.617,14 1.743.574,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 172.581,77 165.467,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.509.709,51 409.562,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.748,54 25.937,34
D. Aktive latente Steuern 3.431,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.222.156,02 13.598.691,17

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 962.333,06 734.833,06
I. gezeichnetes Kapital 50.100,00 50.100,00
II. Gewinnvortrag 684.733,06 587.504,99
III. Jahresüberschuss 227.500,00 97.228,07
B. Rückstellungen 1.439.749,92 202.358,44
C. Verbindlichkeiten 8.818.899,40 12.661.310,03
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 216.911,41 201.547,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 216.911,41 201.547,69
2. sonstige Verbindlichkeiten 8.601.987,99 12.459.762,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.640.077,61 8.849.956,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.961.910,38 3.609.805,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten 189,64 189,64
E. Passive latente Steuern 984,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.222.156,02 13.598.691,17

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 3.049.621,14 3.099.011,51
2. Personalaufwand 1.318.773,86 1.247.866,42
a) Löhne und Gehälter 1.050.757,41 1.019.081,51
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 268.016,45 228.784,91
davon für Altersversorgung 7.287,24 7.551,24
3. Abschreibungen 123.671,66 116.268,77
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 123.671,66 116.268,77
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 774.125,17 650.875,69
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 85.614,93 39.864,71
davon aus verbundenen Unternehmen 69.676,59 16.027,69
davon aus Abzinsung 664,00 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 580.791,82 937.798,57
davon an verbundene Unternehmen 79.292,39 18.873,28
davon aus Abzinsung 250,00 0,00
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 105.719,72 84.161,04
a) Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern 3.431,00 0,00
b) Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern 984,00 45.331,00
8. Ergebnis nach Steuern 232.153,84 101.905,73
9. sonstige Steuern 4.653,84 4.677,66
10. Jahresüberschuss 227.500,00 97.228,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

der Prima Solar & Bau GmbH, Neuruppin

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Prima Solar & Bau GmbH hat ihren Sitz in der Junckerstraße 10 in 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuruppin unter der Nummer HRB 8889 NP eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2020

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Prima Solar & Bau GmbH, Neuruppin, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Das Wahlrecht für den Ausweis von Pflichtangaben wird grundsätzlich dahingehend ausgeübt, dass sämtliche erforderliche Angaben im Anhang enthalten sind.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur besseren Übersichtlichkeit und Klarheit wurden die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEuro 6.780 (i.Vj.: TEuro 23.445) offen aktivisch vom Vorratsvermögen abgesetzt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die den Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern betragen zwischen 1 und 19 Jahren.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 u. 4 HGB vorgenommen.

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten Euro 800,00 nicht überschreiten, werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort als Aufwand gebucht.

Die Übernahme dieser steuerlichen Regelungen hat nach unserer Auffassung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert geboten ist.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu den Anschaffungskosten, den Herstellungskosten oder dem niedrigen beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Hierbei erfolgt eine Gruppenbewertung gemäß § 240 Abs. 4 HGB.

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit diese der Finanzierung des Herstellungsvorganges dienen. Der einbezogene Zinsaufwand in Höhe von TEuro 46 (i.Vj.: TEuro 38) betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird im Einzelfall durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen. Darüber hinaus ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v. H. vorgenommen worden.

Rückstellungen

Für erkennbare Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste werden Rückstellungen mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Kursverluste bis zum Abschlussstichtag werden berücksichtigt.

IV. Angaben zu den Posten der Bilanz

AKTIVA

Anlagevermögen

Als Anschaffungskosten sind bei den Sach- und Finanzanlagen die historischen Werte angesetzt.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter in Höhe von TEuro 9 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben und aus Vereinfachungsgründen im Geschäftsjahr als Abgang behandelt.

Der Anlagespiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von TEuro 2.106 (i.Vj.: TEuro 559.449) innerhalb eines Jahres fällig und haben in Höhe von TEuro 173 (i.Vj.: TEuro 165) eine Restlaufzeit über einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEuro 939 (i.Vj.: TEuro 1.019) sind innerhalb eines Jahres fällig.

Aktive Latente Steuern

Im Geschäftsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEuro 3 (i.Vj.: TEuro 0) gebildet.

PASSIVA

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 50.100,00 und ist vollumfänglich eingezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen, für Rechtsstreitigkeiten, gegenüber dem Personal, für Gewährleistungen und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020.

Verbindlichkeiten

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

Gesamt 31.12.2020
TEuro
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
TEuro
mehr als fünf Jahre
TEuro
Gesamt 31.12.2019
TEuro
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
TEuro
mehr als fünf Jahre
TEuro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 217 54 15 202 81 19
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 785 785 0 945 945 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.651 2.644 0 2.330 2.312 0
davon
- gegenüber
Gesellschaftern (0) (0) (0) (0) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 5.166 5.166 0 9.184 9.184 0
- aus Steuern (933) (933) (0) (165) (165) (0)
- im Rahmen der
der sozialen Sicherheit (1) (1) (0) (1) (1) (0)
- gegenüber
Gesellschaftern (2.184) (2.184) (0) (5.404) (5.404) (0)
8.819 8.649 15 12.661 12.522 19

Passive latente Steuern

Im Geschäftsjahr wurden passive latente Steuern in Höhe von TEuro 1 (i. Vj: TEuro 0) gebildet.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Prima Solar & Bau GmbH bürgt gegenüber der VR-Leasing Aktiengesellschaft für Dritte in Höhe von TEuro 37. Anzeichen für eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften liegen nicht vor.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 33 Arbeitnehmer (i.Vj.: 31) bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei handelte es sich um 10 gewerblich Beschäftigte und 23 Angestellte.

Geschäftsführer

Zum Bilanzstichtag waren Frau Kristin Heidemann und Herr Ronny Rohr, Neuruppin, Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

Neuruppin, den 27. September 2021

Die Geschäftsleitung

Die Gesellschafter beschließen, den Jahresüberschuss i.H. von 227.500,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2020
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 61.852,36 0,00 600,00 61.252,36
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 61.852,36 0,00 600,00 61.252,36
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 13.486,38 0,00 0,00 13.486,38
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 710.758,60 91.980,66 8.525,27 794.213,99
Summe Sachanlagen 724.244,98 91.980,66 8.525,27 807.700,37
Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 0,00 12.500,00 0,00
Genossenschaftsanteile 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00
Summe Finanzanlagen 13.500,00 0,00 12.500,00 1.000,00
Summe Anlagevermögen 799.597,34 91.980,66 21.625,27 869.952,73
kumulierte Abschreibungen 01.01.2020
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2020
EUR
Buchwert 31.12.2020
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 56.013,36 3.112,00 0,00 599,00 58.526,36 2.726,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 56.013,36 3.112,00 0,00 599,00 58.526,36 2.726,00
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 9.127,38 653,00 0,00 0,00 9.780,38 3.706,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 345.338,60 119.906,66 0,00 8.524,27 456.720,99 337.493,00
Summe Sachanlagen 354.465,98 120.559,66 0,00 8.524,27 466.501,37 341.199,00
Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Summe Anlagevermögen 410.479,34 123.671,66 0,00 9.123,27 525.027,73 344.925,00

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2020 - 31.12.2020

Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.184.454,26 EUR.

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.284.123,94 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Neuruppin, den 27.09.2021

gez. Kristin Heidemann

gez. Ronny Rohr

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 13. Mai 2022 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der Prima Solar & Bau GmbH, Neuruppin, zum 31. Dezember 2020 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Prima Solar & Bau GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Prima Solar & Bau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Prima Solar & Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).

Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.

 

Berlin, 13. Mai 2022

Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer

Guido Sydow, Wirtschaftsprüfer

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