Prima Tiny GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kristin, geb. Reitzig Heidemann seit 4.1.2018 | Geschäftsführer |
Ronny Rohr seit 15.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.85% | |
K****** R******+4 | 20.39% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Solar Finanz Beteiligungs-GmbH | 17.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prima Solar & Bau GmbHNeuruppinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Der Flächennutzungsplan für Neuruppin sieht Flächen für Bauland/ Wohnungen für bis zu 35.000 Einwohner vor. Die Fontanestadt soll weiterhin in naher Zukunft noch besser an die Hauptstadt verkehrstechnisch angebunden werden, so dass das Wohnen in Neuruppin für Einwohner und Pendler sowie für Feriengäste immer attraktiver wird. Des Weiteren ist der angespannte Wohnungsmarkt der Hauptstadt ein Motor für die Bautätigkeit im Speckgürtel von Berlin. Die Prima Solar & Bau GmbH ist in den Bereichen Bau von Wohnungen und Gewerbeimmobilien und der Installation von Photovoltaikanlagen vorwiegend in der Fontanestadt Neuruppin aber auch im Bundesland Brandenburg tätig. Seit 2010 ist die Gesellschaft als Bauträger und Generalübernehmer aktiv. Es sind mehr als 75.000 qm Wohnfläche durch das Unternehmen gebaut worden. Sie hat bisher über 1.000 Solaranlagen gebaut. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 u.a. erfolgreich den Bau eines Hotels in Neuruppin abgeschlossen und ist dabei, für die touristischen Beherbergungskonzepte der Prima Gruppe den Neubau von Ferienwohnungen, Campingplätzen, Tiny Häusern und Pensionen einschließlich gastronomischer Einrichtungen umzusetzen. II. Wirtschaftsbericht Lage, allgemein Die Lage ist geprägt durch einen angespannten Wohnungsmarkt in Berlin und dem Speckgürtel der Hauptstadt sowie einer starken Nachfrage an Wohnungen in der Fontanestadt Neuruppin. Auf Grund der Corona-Pandemie wächst der Trend, wieder Urlaub im eigenen Land zu machen und somit der Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten. Laut Tourismusforschern wird unabhängig von der Pandemie dieser Trend langfristig anhalten, auch weil sich die touristischen Angebote deutlich verbessern. Besonderes Augenmerk wird auf Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und digitale Umsetzung der Projekte gelegt. Ertragslage Die Entwicklung der Vorjahre konnte nahezu erreicht werden. Die Gesamtleistung hat sich im Berichtszeitraum um 742 TEuro auf 15.139 TEuro vermindert. Der Materialaufwand hat sich um 683 TEuro auf 12.157 TEuro verringert. Der Personalaufwand ist auf 1.319 TEuro und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 774 TEuro angestiegen. Im Geschäftsjahr sind Abschreibungen von 124 TEuro angefallen. Das Ergebnis vor Ertragsteuern konnte auf 333 TEuro gesteigert werden. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als positiv. Finanzlage Die Finanzlage ist geprägt von den Vorleistungen für die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, für planerische Leistungen und Vorlaufkosten im Personalbereich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 217 TEuro. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr um 8.647 TEuro gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Geldabgang aus der Investitionstätigkeit betrug 64 TEuro und der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 5.150 TEuro. Der Finanzmittelbestand hat sich zum Bilanzstichtag um 1.100 TEuro auf 1.510 TEuro erhöht. Vermögenslage Das Anlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2020 345 TEuro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 2.279 TEuro resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 962 TEuro. Risikomanagementziele und Methoden Die Gesellschafter managen die Risiken für die Gesellschaften der Prima Gruppe, um so alle wesentlichen Risiken für die Unternehmen mittels Risikoindikatoren erkennen und soweit möglich abwenden zu können. Die Risiken werden laufend bewertet und soweit erforderlich werden Gegenmaßnahmen erarbeitet, um die Auswirkungen eintretender Risiken für die Gesellschaften zu minimieren. Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentlich finanzielle Leistungsindikatoren, die auch zur Unternehmenssteuerung herangezogen werden dienen insbesondere die permanente Liquiditätsüberwachung, die Kostenvorschau der Baupreise, die Bautenstandsüberwachung sowie der Auftragsbestand. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Kundenzufriedenheit soll auch weiterhin gewährleistet bzw. gesteigert werden, um den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu sichern. Ein wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Unternehmensentwicklung sind die gut qualifizierten Mitarbeiter der Gesellschaft. III. Prognosebericht Auf Grund der Ausweitung der Geschäftsfeldes Beherbergung der Prima Gruppe wird auch weiterhin mit einer steigenden Bautätigkeit gerechnet. Die vorlaufenden Investitionen und Bauzeiten über einen längeren Zeitraum werden immer erst mit Zeitverzögerung erlöswirksam. Für 2021 sind die Gesamtleistungen etwa auf Niveau 2020 geplant. Aufgrund der Auswirkungen aus den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird die Akquise von Neukunden voraussichtlich weiterhin mit Einschränkungen bei Vor-Ort-Terminen auskommen müssen. Veranstaltungen mit einer großen Kundenzahl werden weiterhin nicht möglich sein. Darüber hinaus haben die Hersteller erhebliche Lieferschwierigkeiten bzw. Preissteigerungen angekündigt. Für die Gesellschaft könnte dieses Auftreten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übergabe von Projekten führen. Es wird mit dem Erreichen des Planergebnisses gemäß Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von 320 TEuro gerechnet. IV. Chancen- und Risikobericht Der Markt für den Bedarf an Wohnungen und verschiedenster Übernachtungsmöglichkeiten wird weiterhin positiv gesehen. Dies bestätigt sich auch über die Anzahl der bereits vorliegenden abgeschlossenen Verträge innerhalb der Prima Gruppe. Unsere Erwartungen haben sich erfüllt. Es wird weiterhin mit steigenden Erlösen gerechnet. Es sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.
Neuruppin, den 27. September 2021 Prima Solar & Bau GmbH Kristin Heidemann Ronny Rohr BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2020der Prima Solar & Bau GmbH, NeuruppinI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Prima Solar & Bau GmbH hat ihren Sitz in der Junckerstraße 10 in 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuruppin unter der Nummer HRB 8889 NP eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2020 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Prima Solar & Bau GmbH, Neuruppin, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Das Wahlrecht für den Ausweis von Pflichtangaben wird grundsätzlich dahingehend ausgeübt, dass sämtliche erforderliche Angaben im Anhang enthalten sind. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur besseren Übersichtlichkeit und Klarheit wurden die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEuro 6.780 (i.Vj.: TEuro 23.445) offen aktivisch vom Vorratsvermögen abgesetzt. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die den Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern betragen zwischen 1 und 19 Jahren. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 u. 4 HGB vorgenommen. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten Euro 800,00 nicht überschreiten, werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort als Aufwand gebucht. Die Übernahme dieser steuerlichen Regelungen hat nach unserer Auffassung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert geboten ist. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu den Anschaffungskosten, den Herstellungskosten oder dem niedrigen beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Hierbei erfolgt eine Gruppenbewertung gemäß § 240 Abs. 4 HGB. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit diese der Finanzierung des Herstellungsvorganges dienen. Der einbezogene Zinsaufwand in Höhe von TEuro 46 (i.Vj.: TEuro 38) betrifft nur die Dauer der Herstellung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird im Einzelfall durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen. Darüber hinaus ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v. H. vorgenommen worden. Rückstellungen Für erkennbare Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste werden Rückstellungen mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Kursverluste bis zum Abschlussstichtag werden berücksichtigt. IV. Angaben zu den Posten der Bilanz AKTIVA Anlagevermögen Als Anschaffungskosten sind bei den Sach- und Finanzanlagen die historischen Werte angesetzt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter in Höhe von TEuro 9 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben und aus Vereinfachungsgründen im Geschäftsjahr als Abgang behandelt. Der Anlagespiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von TEuro 2.106 (i.Vj.: TEuro 559.449) innerhalb eines Jahres fällig und haben in Höhe von TEuro 173 (i.Vj.: TEuro 165) eine Restlaufzeit über einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEuro 939 (i.Vj.: TEuro 1.019) sind innerhalb eines Jahres fällig. Aktive Latente Steuern Im Geschäftsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEuro 3 (i.Vj.: TEuro 0) gebildet. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 50.100,00 und ist vollumfänglich eingezahlt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen, für Rechtsstreitigkeiten, gegenüber dem Personal, für Gewährleistungen und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020. Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.
Passive latente Steuern Im Geschäftsjahr wurden passive latente Steuern in Höhe von TEuro 1 (i. Vj: TEuro 0) gebildet. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die Prima Solar & Bau GmbH bürgt gegenüber der VR-Leasing Aktiengesellschaft für Dritte in Höhe von TEuro 37. Anzeichen für eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften liegen nicht vor. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 33 Arbeitnehmer (i.Vj.: 31) bei der Gesellschaft beschäftigt. Dabei handelte es sich um 10 gewerblich Beschäftigte und 23 Angestellte. Geschäftsführer Zum Bilanzstichtag waren Frau Kristin Heidemann und Herr Ronny Rohr, Neuruppin, Geschäftsführer der Gesellschaft.
Neuruppin, den 27. September 2021 Die Geschäftsleitung Die Gesellschafter beschließen, den Jahresüberschuss i.H. von 227.500,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagespiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2020 - 31.12.2020Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.184.454,26 EUR. 1.1.2019 - 31.12.2019Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.284.123,94 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
Neuruppin, den 27.09.2021 gez. Kristin Heidemann gez. Ronny Rohr Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2021 festgestellt. BestätigungsvermerkNach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 13. Mai 2022 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der Prima Solar & Bau GmbH, Neuruppin, zum 31. Dezember 2020 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Prima Solar & Bau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Prima Solar & Bau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Prima Solar & Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Berlin, 13. Mai 2022 Dr. Kay Lubitzsch, Wirtschaftsprüfer Guido Sydow, Wirtschaftsprüfer |
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