AS
Metallbau GmbH
Ludwigshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.06.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.782,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.782,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.903,29 |
| I.
Vorräte |
4.451,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.192,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.259,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.042,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.727,29 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.798,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.201,15 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.428,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.428,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.727,29 |
Anhang
A Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu machen
sind, erfolgt die Angabe im Anhang.
Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben
zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die
Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.
B Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses als
Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz = Steuerbilanz.
Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich
nicht ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear und degressiv, entsprechend der Nutzungsdauer.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis
EUR 150,00 gem. § 6 Abs.2 EStG wird Gebrauch
gemacht.
Aus Vereinfachungsgründen wird im Anlagenspiegel
im Zugangsjahr gleichzeitig der Abgang im selben Jahr
unterstellt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von EUR 151,00 bis EUR 1 000,00 wurde
ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet. Dieser
wird über einen Zeitraum von 5 Jahren
gleichmäßig verteilt und aufgelöst.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Vorräte: Die Position umfaßt halbfertige
Arbeiten ohne selbständig abrechenbare Teilleistungen,
die unabhängig von der Rechnungserteilung mit
Fertigstellung unter den Forderungen ausgewiesen werden.
Die Bewertung erfolgt zu den Herstellungskosten, die auf
der Grundlage der Vollkosten ermittelt wurden, ohne
Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen. Der Warenbestand wurde
zu den Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet. Verluste aus
schwebenden Geschäften, Aufwendungen für
innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltung und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren am 31.12.2009 nicht zu erwarten. Nur
handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen
und Rückstellungen für innerhalb von drei bis
zwölf Monaten nachzuholende unterlassene
Instandhaltung wurden nicht gebildet.
Rückstellungen für latente Steuern waren
nicht zu bilden, da sich keine Unterschiede zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben haben.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Die Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel.
2. Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene
(Mehr-)
Abschreibungen im Anlage- oder Umlaufvermögen sowie
aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen
sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.
3. In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden nicht.
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