Steinbachmühle Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fritz Eppard seit 22.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eppard Haustechnik GmbHAppenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023Eppard Haustechnik GmbH Hundertguldenhof, 55437 AppenheimI. Allgemeine Angaben Die Eppard Haustechnik GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2015 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Mainz unter HAN 46523. Das Geschäftsjahr beginnt vom 01. Januar und endet am 31. Dezember. Die Geschäftsführung oblag im Wirtschaftsjahr Herrn Fritz Eppard. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Der Jahresabschluss der Eppard Haustechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei Aufstellung der Bilanz hat die Gesellschaft die Bilanzform entsprechend § 266 ff. HGB beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gliederung entspricht § 275 HGB. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 326 (1) HGB in Anspruch nehmen. Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB erstellt. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss musste aufgrund neuer Tatsachen geändert werden. Der Bilanzierung und Gliederung der Posten des Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff., 275 ff. HGB zu Grunde gelegt. Im Jahresabschluss 2023 wird das HGB angewendet. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vorgenommen. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt und wurde zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen auf der Grundlage betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Abweichende Abschreibungsmöglichkeiten wurden in der Steuerbilanz geltend gemacht. Das Umlaufvermögen wurde zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Vorräte werden zu Anschaffungspreisen einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässe bewertet, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Das allgemeine Kreditrisiko sowie der interne Zinsverlust wird nicht durch eine Pauschalwertberichtigung des um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestandes, zweifelhaften Forderungen wird nicht durch angemessene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Erkennbaren Risiken wurde durch Rückstellungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen wurden entsprechen ihrer Restlaufzeit abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden auch Verbindlichkeiten von mehr als 1 Jahr ausgewiesen. Aktive latente Steuern sind nicht zu bilden gewesen. Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen bestehen nicht. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten) und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Ebenso sind dem Anlagenspiegel die Abschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen. Angaben zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten Wertberechtigungen und Rückstellungen Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - wurden durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
3.3 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Das Wirtschaftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 189.424,47 Euro ab. Der Bilanzgewinn in Höhe von 345.232,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. III. Sonstige Angaben 1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. 2. Namen des Geschäftsführers Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Herrn Fritz Eppard, Hundertguldenhof, 55437 Appenheim Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
sonstige BerichtsbestandteileUnterzeichnung des Jahresabschlusses der Eppard Haustechnik GmbH Hundertguldenhof 55437 Appenheim gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses werden hiermit versichert.
Appenheim, den 27.06.2025 Fritz Eppard, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2025 festgestellt. |
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