Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 7676
Eingetragen
21.2.2000
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauDachdeckerei und BauspenglereiBearbeitung und Veredlung von Holz
Gegenstand
Ausführung von Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

48.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
48.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Antonia Riederer
Dieberger Weg 3, 93437 Furth i. Wald
13.000 €
52.00%
Dieberger Weg 3, 93437 Furth i. Wald
12.000 €
48.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Holzbau Riederer GmbH

Furth im Wald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.565,00 5,00
I. Sachanlagen 2.565,00 5,00
B. Umlaufvermögen 90.547,82 134.711,63
I. Vorräte 50.566,00 89.870,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.472,55 40.127,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.509,27 4.714,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.679,84 1.998,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 95.792,66 136.714,95

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 7.173,15 23.046,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.953,74 18.411,97
III. Jahresfehlbetrag 15.873,11 -16.458,23
B. Rückstellungen 6.512,00 6.112,00
C. Verbindlichkeiten 82.107,51 107.556,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 95.792,66 136.714,95

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Offenlegung des Jahresabschluss in Anspruch genommen.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Holzbau Riederer GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gem. der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen Anlagengegenständen im Geschäftsjahr 2010 mit Anschaffungskosten im Einzelnen bis 410,00 EUR wurden aktiviert und im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Anschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellung wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungsätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden dargestellten Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr 0,00) enthalten.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie sonstige Aufwendungen. Die Laufzeit dieser Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich acht Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Anton Riederer.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Furth i. Wald, den 30.11.2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.12.2011.

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